Modifizierte Unterlassungserklärung abgeben & Vertragsstrafen minimieren
Die modifizierte Unterlassungserklärung ist bei erhaltener Abmahnung oftmals die beste Lösung, um weitere Vertragsstrafen sowie hohe Abmahnkosten zu vermeiden.
Warum sollte ich eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben?
Fast jede Abmahnung ist berechtigt und kann nicht komplett abgewehrt werden. Daher muss der Abgemahnte eine Unterlassungserklärung unterschreiben, die oftmals überzogene Auflagen und Vertragsstrafen beinhaltet. Diese wird durch den abmahnenden Anwalt verschickt, welche oftmals Bestandteil des Abmahnschreibens ist. Man muss sich darüber im Klaren werden, dass sich viele Kanzleien allein auf Abmahntätigkeiten spezialisiert haben. Stehen Sie einmal auf so einer „Liste“, ist die Gefahr einer erneuten Abmahnung fast garantiert. Aus diesem Grund sollten Sie keinesfalls die vorformulierte Erklärung unterschreiben. Mit einer voreiligen Unterzeichnung nehmen Sie das Schuldanerkenntnis an oder gehen zu hoch angesetzte Vertragsstrafe-Versprechen ein. Mit der modifizierten Unterlassungserklärung können Sie die Abmahngefahr minimieren oder sogar vermeiden.
Wie kann ich zu hoch angesetzte Vertragsstrafen umgehen?
Die modifizierte Unterlassungserklärung hilft unvorteilhafte Formulierungen der vorformulierten Unterlassungserklärung, wie das Schuldanerkenntnis zu minimieren bzw. zu beseitigen. Die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung ist mithilfe einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei möglich und sollte keineswegs durch ein Muster aus dem Internet ersetzt werden. So ein besagtes Muster ist viel zu allgemein gehalten und kann sie zukünftig nicht vor Abmahnungen schützen. Unsere Rechtsanwälte prüfen Ihren Sachverhalt im Einzelfall und besprechen mit Ihnen das weitere Vorgehen.
Im Vergleich: Vorformulierte und modifizierte Unterlassungserklärung
Vorformulierte
Unterlassungserklärung
vom abmahnenden Anwalt
Enthält häufig unvorteilhafte
Erklärungen für den abgemahnten Online-Händler.
Nachteile für Online-Händler:
Schuldanerkenntnisse oder zu hoch angesetzte Vertragsstrafeversprechen
oftmals Ausschluss des Fortsetzungszusammenhangs
Unterschreiben Sie
nicht sofort!
Modifizierte
Unterlassungserklärung
von den Anwälten des
Händlerbundes
Empfehlenswert ist oftmals eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung nach dem "neuen Hamburger Brauch" abzugeben.
Vorteil für Online-Händler:
Kein Schuldanerkenntnis
Kein festes Vertragsstrafen- versprechen
Kein Ausschluss des Fortsetzungszusammenhangs
Kontaktieren Sie
den Händlerbund!
Hilfe durch den Händlerbund
Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung im Internetrecht gelingt es uns in den meisten Fällen eine für Sie vorteilhafte Lösung zu finden. Die Option eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben, besprechen unsere Rechtsanwälte mit Ihnen im Einzelgespräch, genau wie alle weiteren Handlungsoptionen auch.


Verhaltenstipps bei Abmahnung
- Unterschreiben Sie die Unterlassungserklärung nicht sofort!
- Bezahlen Sie nicht sofort!
- Nutzen Sie den Abmahnungsupload, um die Abmahnung und die Unterlassungserklärung an uns zu senden!
- Wählen Sie das Händlerbund Mitgliedschaftspaket Unlimited, so werden Sie auch rückwirkend vertreten!

** Diese Leistung ist eine freiwillige solidarische Unterstützungsleistung für Mitglieder.