Abmahnung durch den Verband Sozialer Wettbewerb

Eine Abmahnung stellt für Online-Händler nicht nur ein Ärgernis dar, sondern kann schnell auch existenzbedrohend werden. Nicht selten stammen die Abmahnungen vom Verband Sozialer Wettbewerb (VSW). Häufig mahnt der VSW Wettbewerbsverstöße wegen gesundheitsbezogener Werbung, aber auch Werbeaussagen zu Tierfutter oder Nahrungsergänzungsmitteln für Tiere ab. Wir vertreten dich im Rahmen einer Unlimited- und Professional-Mitgliedschaft – auch rückwirkend. Der Händlerbund übernimmt u.a. folgende Leistungen für dich:

  1. Gründliche Prüfung der Abmahnung, um Risiken zu bewerten und gemeinsam die nächsten Schritte zu planen
  2. Individuelle Rechtsberatung durch erfahrene Fach- und Rechtsanwälte
  3. Kompetente gerichtliche Vertretung, wenn erforderlich
  4. Unmittelbare Unterstützung ohne Wartezeiten, um dein Anliegen effektiv zu klären
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Hast du eine Abmahnung vom Verband Sozialer Wettbewerb erhalten? Wir helfen sofort!

Wenn du eine Abmahnung vom Verband Sozialer Wettbewerb erhalten hast, reagiere nicht voreilig. Bleibe ruhig und beachte folgende Tipps:

  1. Tipp 1: Unterschreibe nicht die mitgesendete Unterlassungserklärung.
  2. Tipp 2: Kommuniziere nicht selbst mit dem VSW.
  3. Tipp 3: Lade deine Abmahnung direkt hoch und du bekommst Hilfe von unseren Fachanwälten.

Was wird abgemahnt?

  1. Schleichwerbung: Werbung muss als solche gekennzeichnet werden. Ist das nicht der Fall, so spricht man von Schleichwerbung. Ein Inhalt gilt beispielsweise dann als Werbung, wenn für die Veröffentlichung eine Gegenleistung geflossen ist. Der Verband mahnt vor allem Schleichwerbung im Social-Media-Bereich ab: Dabei geht es darum, dass ein Blogger ein Produkt gegen eine Leistung des Herstellers vorstellt, ohne den Beitrag als Werbung zu kennzeichnen.
  2. Gekaufte Rezensionen: Unter Rezensionen wird eine objektive, „echte” Meinung eines Kunden verstanden. Bekommt der Kunde für das Abgeben einer Rezension Geld, so kann diese nicht mehr objektiv sein. Bei einer gekauften Rezension handelt es sich entsprechend um Werbung. Der Verband mahnt Händler ab, die solche gekauften Bewertungen verwenden, ohne sie als Werbung zu kennzeichnen.
  3. Gesundheitsbezogene Werbeaussagen: Die Health Claims Verordnung schreibt vor, welches Produkt mit welchen Aussagen beworben werden darf. So dürfen Produkte nur dann mit gesundheitsbezogenen Aussagen, wie etwa „bekömmlich“ oder „schmerzlindernd“ beworben werden, wenn diese Wirkung wissenschaftlich belegt ist.
  4. Fehlende Grundpreisangabe: Produkte, die nach Länge, Gewicht, Volumen oder Fläche verkauft werden, müssen mit einem Grundpreis, zum Beispiel pro Preis pro 100 Gramm, versehen werden. Fehlt dieser, droht eine Abmahnung.
  5. Verstoß gegen die Preisangabenverordnung (PangV), insbesondere fehlendes Abtropfgewicht oder fehlende Grundpreise.

Wer steckt hinter dem VSW?

Der Verband Sozialer Wettbewerb (VSW) bezeichnet sich als Interessenvertretung für die Wirtschaft und geht gegen unlauteren Wettbewerb vor. Der 1975 in Berlin gegründete Verband finanziert sich durch Mitgliedsbeiträge, Spenden und Einnahmen aus Abmahnungen sowie Vertragsstrafen. Zu ihren Mitgliedern gehören Wirtschaftsverbände, Innungen und Unternehmen. Bekannt ist der VSW durch zahlreiche Abmahnungen gegen Influencer und Gerichtsverfahren gegen die Online-Apotheke DocMorris und das Pharmaunternehmen Hexal. Der VSW hat aber auch Online-Händler und Verkaufsplattformen im Visier und mahnt vor allem Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht ab.


Wie teuer ist eine Abmahnung durch den VSW?

Die in den uns vorliegenden Abmahnschreiben anfallenden Abmahngebühren belaufen sich auf 238 Euro. Diese von VSW geltend gemachte Abmahnkostenpauschale ergibt sich aus der Kostenermittlung für Abmahnungen aus dem Jahr 2020. Hinzu kommt eine strafbewehrte Unterlassungserklärung mit einer Vertragsstrafe. Deren angemessene Höhe wird im Falle einer schuldhaften Zuwiderhandlung vom Unterlassungsgläubiger bemessen. Die gesetzten Fristen liegen zwischen ein und zwei Wochen.

Weitere Abmahnbeispiele vom Verband Sozialer Wettbewerb

  1. Verstöße gegen die Health Claims Verordnung (HCVO): Aussagen wie “Beugt Haarausfall vor”/”regt die Durchblutung an”
  2. Fehlende Hinweise für Biozide: Seit September 2013 gelten für diese sogenannten Biozide Regelungen für den Handel, die sogenannte Biozid-Verordnung (Verordnung 528/2012/EU). Die Biozid-Verordnung regelt mit ihrem weiten Anwendungsbereich das Inverkehrbringen, die Werbung und die Verwendung von Biozidprodukten. Jeder Werbung für Biozidprodukte ist folgender Hinweis hinzuzufügen: „Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.“
  3. Unvollständige Angaben für Lebensmittel: Werden Lebensmittel online zum Kauf angeboten, muss für potentielle Käufer ersichtlich sein, welche Inhaltsstoffe das Lebensmittel enthält. Das schreibt die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) vor. Verpflichtende Angaben sind demnach beispielsweise die Bezeichnung des Lebensmittels, das Verzeichnis der Zutaten und Stoffe oder Erzeugnisse, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen können, eine Nährwertdeklaration und der Name oder die Firma und die Anschrift des Lebensmittelunternehmens.

Mit welcher Kanzlei arbeitet der Verband Sozialer Wettbewerb zusammen?

Der Verband Sozialer Wettbewerb e.V. arbeitet mit der Kanzlei Burchert & Partner, Otto-Suhr-Allee 29, 10585 Berlin zusammen. Wenn keine Unterlassungserklärung vom Abgemahnten abgegeben wird, wird häufig auch die drohende einstweilige Verfügung beantragt. Klagen sind ebenfalls möglich. Ebenso verfolgt der VSW Verstöße gegen die abgegebenen Unterlassungserklärungen und fordert Vertragsstrafen ein. Ein Abmahnung sollte also unbedingt ernst genommen werden.

 

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* Alle Preise netto zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate.
** Hilfe bei Abmahnungen ist eine freiwillige solidarische Unterstützungsleistung für Mitglieder des Händlerbund e.V. Die Bedingungen der Abmahnhilfe ergeben sich aus der Rechtsschutzordnung des Händlerbund e.V.