Fristen bei Abmahnungen im Online-Handel
Muss ich die Fristen der Abmahnung einhalten?
Als Abgemahnter musst du innerhalb einer der in der Abmahnung gesetzten Frist reagieren. Auch wenn die Fristen meist knapp bemessen sind, sind sie verbindlich. Die Dauer der Frist bei einer Abmahnung im Wettbewerbsrecht muss laut der Rechtsprechung angemessen sein. Angemessen ist die Frist dann, wenn dem Abgemahnten eine nach Umständen des Einzelfalles ausreichende Bedenkzeit verbleibt, um die Abmahnung auf ihre Begründetheit hin zu überprüfen und gegebenenfalls auch anwaltlichen Rat einzuholen. Gewöhnlich beträgt die in einer Abmahnung gesetzte Frist eine Woche. In Fällen besonderer Dringlichkeit oder bei Gefahr im Verzug kann die angemessene Frist auch schon mal nur wenige Tage betragen. Wichtig ist also, dass du die genauen Fristen aus deinem individuellen Abmahnschreiben kennst und einhältst.
Ist eine Fristverlängerung der Abmahnung möglich?
Wenn du im Fall einer Abmahnung den Stichtag nicht einhalten kannst, hast du die Möglichkeit, den Abmahnenden um einen Aufschub zu bitten. Dafür musst du konkrete Gründe angeben, warum du die in der Abmahnung gesetzten Frist verlängern möchtest. Der Abmahnende ist jedoch nicht verpflichtet, der Bitte nachzukommen.
Was passiert, wenn ich die Fristen nicht einhalte?
Wenn du innerhalb der im Abmahnschreiben gesetzten Frist nicht reagierst, kann die Gegenpartei eine einstweilige Verfügung als Mittel des vorläufigen Rechtsschutzes erlassen. In einem gerichtlichen Eilverfahren wird die Verfügung erlassen.
Was ist eine einstweilige Verfügung?
Die einstweilige Verfügung ist Teil des sogenannten vorläufigen Rechtsschutzes. Noch bevor es zur Entscheidung über eine Klage kommt, kann hiermit in dringlichen Fällen der Schutz bestimmter Rechtsgüter erzielt werden. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn eine anhaltende Rechtsverletzung nicht bis zur endgültigen Entscheidung fortgesetzt werden soll – etwa, weil dies den Rechtsfrieden gefährden würde. Stellt sich eine einstweilige Verfügung als ungerechtfertigt heraus, kann der Empfänger ggf. Schadensersatz vom Antragsteller verlangen. Geht um eine Unterlassung, wird dem Empfänger für die Zuwiderhandlung eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme angedroht, zumeist ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000 Euro oder, sofern dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft bis zu sechs Monate. Gegen eine einstweilige Verfügung kann mit verschiedenen juristischen Mitteln vorgegangen werden. Hier empfiehlt sich eine rechtsanwaltliche Beratung.
Wie reagiere ich richtig bei einer Abmahnung?
Auch wenn die Fristen bei einer Abmahnung im Wettbewerbsrecht häufig sehr knapp bemessen sind, solltest du nicht vorschnell bezahlen und die beiliegende Unterlassungserklärung unterzeichnen. Nicht selten sind die beigefügten Unterlassungserklärungen zu weit gefasst und können erhebliche Vertragsstrafen oder weitere, teils unnötig scharfe Konsequenzen nach sich ziehen. Du solltest deinerseits immer einen fachkundigen Anwalt zur Rate ziehen, der prüft, ob oder inwieweit die Abmahnung unberechtigt oder begründet ist. Wir beraten dich gerne.
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