Produktsicherheitsverordnung (GPSR) – Mit uns gelingt die Umsetzung
Seit dem 13. Dezember 2024 gilt die Produktsicherheitsverordnung (GPSR). Sie verlangt von Händlern, Herstellern und Importeuren deutlich mehr Angaben zu jedem Produkt — und sie wird inzwischen aktiv abgemahnt.
Unsere Anwälte helfen dir bei der rechtssicheren Umsetzung.
- Rechtssicherheit für deinen Online-Shop und für Verkaufsplattformen wie Amazon und eBay
- GPSR-Check für 5 Produkte – als Einzellösung oder ab dem Business-Paket enthalten
- Unbegrenzte Rechtsberatung und Hilfe bei Abmahnung ab dem Business-Paket
Hilfe mit der GPSR –
So unterstützen dich unsere Anwälte
Verlass dich auf unsere Erfahrung aus mehr als 18 Jahren im E-Commerce: Unser Anwaltsteam hat schon viele Gesetzesänderungen bewältigt, zusammen schaffen wir auch die Produktsicherheitsverordnung. Stelle dir dafür unsere Lösungen ganz einfach so für dich zusammen, wie du es brauchst – von der Einzellösung bis zur dauerhaften Rundum-Betreuung mit unseren Mitgliedschaftspaketen.
Wir prüfen von dir gewählte Produkte auf alle Angaben, die für die neuen gesetzlichen Anforderungen relevant sind, darunter beispielsweise Produktbezeichnungen, Herstellerangaben oder Sicherheits- und Warnhinweise. Ab dem Business-Paket inklusive oder als Einzellösung zum Preis von 79 Euro (zzgl. Mwst.). Für zusätzliche Shops oder Produkte können GPSR-Checks problemlos hinzugebucht werden.
Wer gilt bei deinem Importprodukt als Hersteller? Müssen Warnhinweise ins Bild oder reicht die Beschreibung? Solche Fragen klärst du bei uns am Telefon, per E-Mail, im Live-Chat oder über WhatsApp. Unbegrenzt ab dem Business-Paket, zum Starter-Paket als Zusatzoption buchbar.
Herstellerangaben, Produktabbildungen, Sicherheits- und Warnhinweise stehen jetzt besonders im Fokus der Abmahner. Wir unterstützen dich, dich vor Abmahnungen zu schützen und wir helfen dir schnell und zuverlässig, wenn es doch einmal zur Abmahnung gekommen ist. Unsere erfahrenen, spezialisierten Anwälte bringen langjährige Erfahrungen mit und haben schon tausende Abmahnungen abgewehrt.
GPSR-Check für 5 Produkte –
Individuelle Prüfung durch unsere Anwälte
Du möchtest den GPSR-Check unabhängig von einer Mitgliedschaft nutzen? Das klappt ganz unkompliziert. Einfach in unserem Händlerbund Marketplace buchen und schon kann es losgehen. Wir melden uns per E-Mail bei dir und fragen die Links zu deinen 5 gewünschten Produkten ab. Im Anschluss an den Check durch unsere Anwälte senden wir dir ein detailliertes Prüfprotokoll mit Hinweisen zu.

Unser GPSR-Check für 5 Produkte –
Einzellösung zum Preis von nur 79 € (zzgl. Mwst.)
Wir prüfen für Online-Shops und Verkaufsplattformen deine Wunschprodukte, die unter die Produktsicherheitsverordnung fallen:
- Sichtbarkeit und Verständlichkeit
- Produktbezeichnung, -beschreibung und -abbildung
- Identifikationsmerkmale wie Chargen- oder Seriennummern
- Herstellerangaben für Hersteller in und außerhalb der EU
- Warn- und Sicherheitshinweise
Dauerhaft abgesichert statt einmal geprüft
Der GPSR-Check zeigt dir, was bei fünf Produkten zu ändern ist. Die nächste Verordnung kommt aber bestimmt. Mit einer Mitgliedschaft bleibst du laufend auf dem Stand: Deine Rechtstexte werden bei Gesetzesänderungen automatisch aktualisiert, und bei Fragen rufst du einfach an.
Das ist ab dem Business-Paket enthalten:
- Unbegrenzte Rechtsberatung per Telefon, E-Mail, Live-Chat und WhatsApp
- GPSR-Check für 5 Produkte
- Anwaltliche Shop-Tiefenprüfung
- Vertretung im Abmahnfall, auch rückwirkend*
- Rechtstexte für beliebig viele Shops und Marktplätze
Häufige Fragen zur GPSR
Was regelt die GPSR und seit wann gilt sie?
Für wen gilt die Produktsicherheitsverordnung?
Welche Angaben müssen bei jedem Produkt stehen?
Drei Dinge gehören in jedes Angebot: Name, Postanschrift und E-Mail-Adresse des Herstellers, Angaben zur Produktidentifikation einschließlich eines Produktbilds sowie alle Warn- und Sicherheitshinweise, die auf dem Produkt, der Verpackung oder in der Anleitung stehen. Sitzt der Hersteller außerhalb der EU, kommen die Daten der verantwortlichen Person in der EU dazu.
Wichtig: Die Angaben müssen im Angebot selbst stehen, ein PDF zum Download reicht nicht. Welche Angaben auf das Produkt selbst gehören, erklären wir im WissensSnack.
Wer gilt als Hersteller, wenn ich aus einem Drittland importiere?
Der Import allein macht dich nicht zum Hersteller. Du wirst erst dann einer, wenn du außerhalb der EU fertigen lässt und die Ware unter deinem eigenen Namen oder deiner Marke verkaufst. Andernfalls musst du den tatsächlichen Hersteller benennen und zusätzlich eine verantwortliche Person in der EU angeben.
Sich selbst einfach als Hersteller einzutragen, ist keine Lösung: Das kann Marken- und Urheberrechte verletzen und dich wie einen Hersteller haftbar machen.
Was ist die verantwortliche Person in der EU und brauche ich sie?
Gilt die GPSR auch für Ware, die ich schon im Lager habe?
Gilt die GPSR auch für meine Angebote auf Amazon und eBay?
Wird die GPSR wirklich abgemahnt?
Was wird beim GPSR-Check geprüft?
Ist der GPSR-Check in einem Mitgliedschaftspaket enthalten?
Wie oft sollte ich meine Produktangaben prüfen lassen?
Unsicher, was die GPSR für dein Sortiment bedeutet?
Wir stehen dir bei deinen Rechtsfragen zur Seite, zur Produktsicherheitsverordnung und darüber hinaus. Ob es um Herstellerangaben, Warnhinweise oder die nächste Verordnung geht: Du musst dich nicht allein durch die Vorgaben arbeiten.
Du bist dir nicht sicher, welche Lösung zu dir passt? Ein einzelner GPSR-Check, eine Shop-Tiefenprüfung oder gleich eine Mitgliedschaft mit laufender Beratung? Sag uns, was du verkaufst und wo, dann sagen wir dir ehrlich, was du brauchst. Kostenfrei und unverbindlich.

* Hilfe bei Abmahnungen ist eine freiwillige solidarische Unterstützungsleistung für Mitglieder des Händlerbund e.V. Die Bedingungen der Abmahnhilfe ergeben sich aus der Rechtsschutzordnung des Händlerbund e.V.



