Darf Amazon Guthaben einbehalten?

Viele Amazon-Seller fürchteten in den letzten Tagen um ihre Existenz. Amazon hält offenbar seit einer Weile Auszahlungen zurück. Ist das legal?
alinkiritescu / Shutterstock.com
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In den letzten Tagen erhielt der Händlerbund vermehrt Zuschriften, in denen über Sanktionsmaßnahmen seitens Amazon berichtet wird. Amazon habe seit Ende Oktober ohne erkennbaren Grund Einnahmen einbehalten, so der Vorwurf der Betroffenen. Einige Händlerinnen und Händler sprechen sogar von beträchtlichen Summen im sechsstelligen Bereich und äußern ihre Sorge um ihre Existenzgrundlage.

Wann sind Sanktionsmaßnahmen bei Amazon rechtmäßig?

Zwar wird über die genauen Gründe immer noch spekuliert. Amazon äußerte sich in einem Statement gegenüber der Onlinehändlernews-Redaktion, dass Händler ihren Umsatzsteuerpflichten nachkommen sollen. Das impliziert, dass es Amazon bei den aktuell einbehaltenen Guthaben daher um seine eigene Haftung geht. Online-Marktplätze müssen für Verstöße, beispielsweise im Bereich Steuern mithaften, und müssen daher alles tun, um diese zu verhindern.

Damit ist die Frage, ob Amazon Guthaben einbehalten oder andere Sanktionsmaßnahmen ergreifen darf, im Grundsatz mit Ja zu beantworten. Verstößt man gegen die Richtlinien oder gibt es konkrete Verdachtsmomente, beispielsweise auf Missbrauch oder betrügerische Aktivitäten, behält sich Amazon berechtigterweise vor, das Guthaben der Seller einzufrieren oder das Konto vorübergehend zu deaktivieren.

Schießt Amazon über das Ziel hinaus?

Problematisch wird es jedoch bei der Umsetzung des Ganzen, denn Amazon handelte dabei in der Vergangenheit oft voreilig, unverhältnismäßig oder nicht nachvollziehbar. Werden den Betroffenen keine Gründe mitgeteilt und nachgewiesen, warum die Sanktion erfolgen, können sie ihren Verstoß logischerweise auch selbst nie beheben.

Daher muss Amazon den Betroffenen umgehend eine Möglichkeit zur Stellungnahme bieten und die eingereichten Angaben oder Dokumente auch ernsthaft in Augenschein nehmen. Alles andere wäre unverhältnismäßig. Geschieht die Sanktion auf Grundlage keiner oder nur einer unzureichenden, vorgeschobenen oder inhaltsleeren Begründung, wie es in der Vergangenheit oft der Fall war, kann gegen Amazon mit rechtlichen Schritten vorgegangen werden.

Der Händlerbund hilft!

Unternehmen können sich durch eine ungerechtfertigte Sperrung in ihrer geschäftlichen Existenz bedroht sehen, auch nachträglich. Dann sollten sie nicht zögern, sich gegen die Sanktionsmaßnahmen zur Wehr zu setzen. Es ist wichtig, alle Anstrengungen zu unternehmen, um den vorgeworfenen Verstoß aufzuklären und den eigenen Shop langfristig vor neuem Ärger zu schützen. 

Neben den umfangreichen Leistungen in puncto Rechtssicherheit im Online-Handel bietet der Händlerbund auch schnelle Hilfe, wenn Guthaben einbehalten oder das (komplette) gewerbliche Verkäuferkonto bei Amazon.de gesperrt wurde. Mit dem Professional-Paket stehen Unternehmen neben vielen weiteren Leistungen nicht nur eine Rechtsberatung, die Übernahme der Kommunikation mit Amazon Deutschland, sondern auch die gerichtliche Vertretung zu.

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Egal ob du zum ersten Mal betroffen bist oder du dich mit dem leidigen Thema Abmahnung schon früher auseinandersetzen musstest, egal ob selbstverschuldet oder nicht, wir stehen dir verlässlich zur Seite und helfen sofort.

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