Soforthilfe: Solo-Selbstständige brauchen Unterstützung der Länder

nitpicker / Shutterstock.com
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Solo-Selbstständige in vielen Bundesländern sehen sich immer noch einer problematischen Situation gegenüber. Zwar ist die Corona-Soforthilfe explizit an sie gerichtet, doch weil der Zuschuss nur für betriebliche Kosten gedacht ist, von denen Solo-Selbstständige oftmals wenig bis keine haben, können sie das Geld oft nicht nutzen. Denn der Bund sieht vor, dass für den Lebensunterhalt der Gang zum Jobcenter nötig ist, und Grundsicherung nach SGB II beantragt wird. 

Eine Intervention der Bundesländer, die der Händlerbund unterstützt hatte, wurde zurückgewiesen: Die Bundesregierung lehnte eine Anpassung der Vorgaben ab. Jetzt sollten sich die Bundesländer weitere Gedanken machen und Lösungen finden. Ein paar gute Beispiele gibt es bereits. „Weitere Länder müssen jetzt folgen,” findet der Bundesvorsitzende des Händlerbundes Andreas Arlt, „sonst erreicht die Soforthilfe für Solo-Selbstständige im Online-Handel und anderen Branchen nicht ihr Ziel.” 

Jetzt droht Uneinheitlichkeit in Deutschland 

Nachdem der Bund eine Anpassung abgelehnt hat, war die Ausgangslage vorerst geklärt: Die Soforthilfe ist ausschließlich für betriebliche Kosten gedacht und Solo-Selbstständige dürfen sich kein Unternehmergehalt auszahlen, sondern müssen für ihren Lebensunterhalt ALG II heranziehen. 

Und doch droht durch diese Entscheidung vom Bund eine fragmentierte Soforthilfe-Landschaft in Deutschland. Denn acht Länder bieten in der einen oder anderen Form schon weitergehende Hilfe aus Landesmitteln. Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Hamburg bezuschussen den Lebensunterhalt von Solo-Selbstständigen, Thüringen erlaubt die Zahlung von Versicherungen über den Zuschuss und Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und NRW bieten Soforthilfe für freischaffende Kreative. 

Händlerbund zeigt sich enttäuscht

Der Händlerbund bedauert die Entscheidung des Bundes. „Die Existenz einer Unternehmerin oder eines Unternehmers soll am Ende nicht dadurch entschieden werden, in welchem Bundesland sie oder er lebt,” sagte Andreas Arlt bereits im April. Doch genau dieses Szenario scheint jetzt wahrscheinlich. 

Appell an Länder: Guten Beispielen folgen 

Darum setzt sich der Händlerbund gegenüber der Bundesländer dafür ein, dass sie sich nach der Absage vom Bund für Erleichterungen für Solo-Selbstständige einsetzen. Als erstes Land hat NRW auf die Situation reagiert und seine Soforthilfe aus Landesmitteln für alle Selbstständigen ausgeweitet. Baden-Württemberg und Hamburg erlauben die Nutzung für den Lebensunterhalt schon länger. So sollten auch die anderen Bundesländer verhalten. Auch kleine Erweiterungen wie in Thüringen für zu signifikanten Erleichterungen für Solo-Selbstständige. 

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