So funktioniert die Preisangabe mit unterschiedlichen MwSt.-Sätzen

Andrey_Popov / Shutterstock.com
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Ab dem 1.7.2021 sind Online-Händler verpflichtet, bei einem Fernverkauf innerhalb der EU die einheitliche Lieferschwelle von 10.000 Euro p.a. (netto + Versand- und Verpackungskosten) zu berücksichtigen. Diese gilt für Fernverkäufe in alle EU-Staaten und betrifft ausschließlich B2C-Geschäfte. Alle Informationen zur Reform und der Lieferschwelle haben wir in einem FAQ zum One-Stop-Shop und Umsatzsteuer im grenzüberschreitenden Handel aufgeführt. 

Überschreitet ein Händler die EU-weit einheitliche Lieferschwelle, wird er in jedem EU-Land registrierungs- und steuerpflichtig, in das er auch nur ein Paket ab Übertreten des Schwellenwertes versendet. Ab dann muss er auch die unterschiedlichen MwSt.-Sätze in den jeweiligen EU-Ländern beachten. Diese lassen sich über die Datenbank der Europäischen Union herausfinden. Doch auch, wenn man die richtigen MwSt.-Sätze gefunden hat, stellt sich die Frage, wie jetzt die Preisdarstellung im Online-Shop bei EU-weitem Versand gestaltet werden muss?

Verschiedene Optionen der Preisdarstellung sind möglich

Eine Möglichkeit besteht darin, je Lieferland einen eigenen Ländershop als „Untershop” zu errichten. Dann wird der entsprechende Gesamtpreis anhand des anzuwendenden Mehrwertsteuersatzes des EU-Landes berechnet. Wichtig ist hier, dass jeder Ländershop dann auch nur das Land als Liefergebiet benennt, auf welches er sich bezieht.

Eine weitere Option ist die Abfrage des Lieferlandes entweder bei Betreten des Online-Shops oder aber direkt am jeweiligen Artikel. In diesem Fall muss die Darstellung des Gesamtpreises dann technisch so umgesetzt werden, dass nach Angabe des Lieferlandes der Gesamtpreis mit dem jeweils geltenden Mehrwertsteuersatz angezeigt wird.

Eine weitere Möglichkeit ist die Ergänzung der Preisangabe um den Hinweis „inkl. MwSt.”. Als Erläuterung sollte noch ergänzt werden, dass sich die Berechnung des im .de-Shop dargestellten Preises mit der deutschen Mehrwertsteuer ergibt und dass der Gesamtpreis bei abweichendem Lieferland mit dem dann geltenden Mehrwertsteuersatz angepasst wird. Dies könnte wie folgt dargestellt werden: „*Preise inkl. deutscher MwSt.; der Gesamtpreis ist abhängig vom Mehrwertsteuersatz des Lieferlandes.”

Online-Händler, die betroffen sind, müssen nach der Preisangabenverordnung in ihrem Online-Shop einen Gesamtpreis angeben, also den Nettobetrag zzgl. Mehrwertsteuer zzgl. sonstiger Preisbestandteile. Eine Pflicht zur Angabe des konkreten MwSt.-Satzes besteht aber nicht. 

Die GeoblockingVO erlaubt variable Bruttopreise

Die Lösung mit einem einheitlichen Nettopreis, der sich je nach MwSt.-Satz im Lieferland verändert, entspricht der EU-Geoblocking-Verordnung. Diese Verordnung sieht vor, dass es innerhalb der EU einheitliche Nettopreise für die Endverbraucher in verschiedenen Ländern geben muss. Eine Veränderung des Gesamtpreises aufgrund lokal unterschiedlicher MwSt.-Sätze stellt hingegen keine Diskriminierung dar und ist somit konform mit der Geoblocking-Verordnung.  

Ein Händler könnte etwa in allen möglichen EU-Lieferländern einen Artikel zum gleichen Nettopreis von 100 Euro anbieten. In Deutschland würde sich der Gesamtpreis beim Verkauf dann bei einem MwSt.-Satz von 19 Prozent auf 119 Euro belaufen, in Frankreich bei 20 Prozent MwSt. beliefe es sich auf 120 Euro. 

Kann man auch einen einheitlichen Bruttopreis ausweisen? 

Eine Alternative zum festen Nettopreis, der sich je nach MwSt.-Satz verändert, könnte ein einheitlicher, „starrer” Bruttopreis sein. Aufgrund dessen ergeben sich zwangsläufig unterschiedliche Nettopreise je nach Lieferland, das könnte aber als Verstoß der Geoblocking-Verordnung gewertet werden, da dies eine Diskriminierung der Verbraucher je nach Sitzland darstellen könnte. 

Welche der dargestellten Möglichkeiten in der Umsetzung der Preisangabe im Online-Shop rechtlich Bestand haben wird, muss durch die Rechtsprechung bewertet und entschieden werden. 

Für Online-Händler empfiehlt es sich, sich auch mit dem Shopsystembetreiber zu besprechen, welche Umsetzung praktisch möglich ist. Viele Shopsysteme bieten ihren Kunden schon jetzt verschiedene Lösungen an. Rücksprache mit den Betreibern ist daher sinnvoll. 

 

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