Händlerbund fordert Erhöhung der Verdienstgrenze bei Minijobs

Monster Ztudio / Shutterstock.com
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Der Händlerbund unterstützt ein Positionspapier der Mittelstandsallianz des BVMW (Bundesverband mittelständische Wirtschaft), dass eine Erhöhung der Verdienstobergrenze für geringfügig Beschäftigte auf monatlich 530 Euro vorschlägt. Derzeit liegt diese Obergrenze bei 450 Euro. Da der Mindestlohn aber stetig steigt, können die Beschäftigten immer weniger Stunden arbeiten, da sonst die Obergrenze für Minijobs überschritten wird. 

Die geringfügige Beschäftigung im Rahmen von Minijobs ist besonders bei Studierenden, Schülerinnen und Schülern sowie Rentnerinnen und Rentnern eine beliebte Hinzuverdienstmöglichkeit. Durch einen steigenden Mindestlohn bei starrer Verdienstobergrenze geht Arbeitgebern jedoch Flexibilität verloren und Minijobs verlieren an Attraktivität.

Geringfügige Beschäftigung ist dabei eine Ergänzung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, kein gleichwertiger Ersatz. Das zeigt sich auch in der Entwicklung, dass die Zahl der Minijobber seit 2013 stabil geblieben ist, während die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im gleichen Zeitraum um mehr als drei Millionen gestiegen ist.

Die sechs Kernforderungen des Mittelstandes

Der Mittelstand hat daher sechs Kernforderungen formuliert, die zu einer sinnvollen Erhaltung der geringfügigen Beschäftigung beitragen können: 

  •  Auf die Entwicklung der Mindestlöhne reagieren

Weil bei Minijobs lediglich bei der Rentenversicherung Versicherungspflicht besteht, sind sie für die Arbeitnehmer vorteilhaft und gerade als Hinzuverdienstmöglichkeit beliebt. Die stetige Erhöhung des Mindestlohns macht es aber erforderlich, die Verdienstobergrenze auf 530 Euro anzuheben, da sonst weder die Möglichkeit besteht, eine angemessene Arbeitsstundenanzahl zu ermöglichen, noch das Monatseinkommen der Beschäftigten über einen bestimmten Punkt hinaus zu erhöhen, ohne die vorteilhaften Konditionen des Minijobs zu verlieren. Künftig muss die Verdienstgrenze an die Entwicklungen des Mindestlohns gekoppelt werden.

  • Netto-Einkommensverlust verhindern

Wer als Minijobber die Verdienstgrenze von 450 Euro überschreitet, verbucht einen Netto-Einkommensverlust, gerade aufgrund der dann anfallenden Sozialabgaben. Eine Anhebung und Dynamisierung dieser Verdienstgrenze, um solche Verluste zu vermeiden, ist im Interesse der Beschäftigten. 

  • Geringfügige Beschäftigung als Instrument der Flexibilisierung erhalten

Als Hinzuverdienstmöglichkeit sollte der Minijob unbedingt erhalten werden. Er sollte von der Politik nicht länger als Instrument der Ausbeutung, sondern der Flexibilisierung betrachtet werden. Gerade für Studierende oder Rentner ist er die passendste Variante zu ihrer Lebenssituation, um Geld zu verdienen.

  • Bürokratieaufwand verringern

Bürokratieabbau muss überall vorangetrieben werden – auch bei der geringfügigen Beschäftigung. Eine Aufzeichnungspflicht der Arbeitszeit bei Minijobs sollte aus Sicht des Mittelstands vollständig entfallen, wenn sich Stundenlohn und Arbeitszeit eindeutig aus dem Arbeitsvertrag ergeben. 

  • Einführung der Negativsteuer vermeiden 

Derzeit kursiert ein Vorschlag aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales, eine Steuergutschrift von 100 Euro monatlich für Geringverdienende einzuführen. Eine solche Negativsteuer lehnt der Mittelstand ab, da hier Sozialabgaben und Steuern vermischt werden und Transparenz verloren geht. Vielmehr sollten Investitionen in die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands Vorrang haben. 

  • „Opt-Out-Regelung” überdenken

Etwa 80 Prozent der geringfügig Beschäftigten machen davon Gebrauch, sich per „Opt-Out” von Beiträgen zur Rentenversicherung zu befreien. Doch auch bei einem nur geringen Beitrag zur Versicherung von 16,54 Euro überwiegen die Vorteile der Beitragszahlung: Voller Versicherungsschutz, Erwerbsminderungsrente und das Sammeln von Beitragsjahren. Diese Vorteile sollten für Arbeitnehmer transparenter dargestellt werden und die Opt-Out-Regelung insgesamt überdacht werden. 

Das vollständige Positionspapier kann hier abgerufen werden. 



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