Switch language: Englisch
Kontakt
x

täglich 6-22 Uhr erreichbar Tel.: +49 341 926590

Fax: 0341 / 261 80 687

Vereinbaren Sie einen Rückruftermin!

E-Mail: info@haendlerbund.de

Mitglieder-Login
Tel:+49 341 926590

täglich 6-22 Uhr erreichbar

Das E-Commerce Netzwerk
mit über 90.000 betreuten Onlinepräsenzen

Paketberater

Unser Paketberater hilft Ihnen, das für Sie passende Mitgliedschafts­paket zu ermitteln. In nur einer Minute erhalten Sie Ihr persönliches Angebot. Paketberater

* Alle Preise netto zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer, zahlbar als Jahresbetrag.

Neue Arbeitsverträge für Minijobber als Musterschreiben verfügbar

Rechtliches | 05.10.2022

Zum 1. Oktober 2022 hat die Bundesregierung eines ihrer nach eigener Aussage wichtigsten Vorhaben umgesetzt und den gesetzlichen Mindestlohn deutlich angehoben. Statt der bisherigen 10,45 Euro müssen nun mindestens 12 Euro je Stunde gezahlt werden. Im Zuge dessen wurde auch die Verdienstgrenze für Minijobber angehoben.

Für Arbeitgeber, die Minijobber beschäftigen, entsteht dadurch Handlungsbedarf: Entsprechende Arbeitsverträge müssen angepasst werden. Der Händlerbund stellt hierfür eine Mustervorlage zur Verfügung.

Seit 1. Oktober: Mindestlohn steigt auf 12 Euro

Der gesetzliche Mindestlohn besteht in Deutschland seit 2015. Mit ihm sollen angemessene Mindestarbeitsbedingungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sichergestellt werden. Üblicherweise ist die Anhebung des Mindestlohns die Aufgabe der sogenannten Mindestlohnkommission, die regelmäßig Empfehlungen ausspricht – so auch die Erhöhung auf 10,45 im Juli 2022.

Bei der Erhöhung auf 12 Euro Bruttostundenlohn, welche seit dem 1. Oktober 2022 gilt, handelt es sich allerdings um eine politische Initiative der Bundesregierung, ohne die Beteiligung der Mindestlohnkommission. Sie sei Ausdruck der Leistungsgerechtigkeit und des Respekts vor guter Arbeit, kommentierte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil die jüngste Anpassung.

Auch künftig wird der Mindestlohn weiter erhöht werden. Die nächste Anpassung wird für Ende Juni 2023 erwartet, mit Wirkung zum 1. Januar 2024.

Für Minijobber: Entgeltobergrenze wird angehoben

Praktisch wirkt sich die Mindestlohnerhöhung besonders im Bereich der geringfügig entlohnten Beschäftigung aus, also den sogenannten Minijobs. Für diese gelten sozialversicherungs- und steuerrechtliche Sonderregelungen, davon abgesehen aber müssen die gleichen Regelungen wie bei anderen Arbeitnehmern berücksichtigt werden.

Für Minijobs gilt dabei allerdings eine Entgeltgrenze: Ein Minijob mitsamt seinen Sonderregelungen kann nur vorliegen, wenn diese nicht überschritten wird. Bisher lag diese bei 450 Euro, nun wurde sie gemeinsam mit der Mindestlohnerhöhung aber auf 520 Euro erhöht. So soll auch unter dem jetzt höheren Mindestlohn eine Wochenarbeitszeit von zehn Stunden möglich bleiben.

Handlungsbedarf: Arbeitgeber müssen Arbeitsverträge anpassen

Die Anhebung des Mindestlohns und der Verdienstschwelle zum 1. Oktober 2022 sorgt für Handlungsbedarf: Arbeitgeber müssen ihre Arbeitsverträge mit geringfügig Beschäftigten gegebenenfalls an die geänderten Details anpassen. Das ist insbesondere dann nötig, wenn sich der Lohn des Minijobbers ändert, etwa um den jetzt geltenden Mindestlohn einzuhalten oder weil dem Arbeitnehmer anderweitig eine Lohnanpassung gewährt wird. Arbeitgeber müssen das jeweilige Arbeitsverhältnis dann neu beurteilen und prüfen, inwiefern weiterhin eine geringfügig entlohnte Beschäftigung vorliegt.

Unterstützung bei der Umsetzung von Änderungen im Zuge der Mindestlohnerhöhung erhalten Arbeitgeber vom Händlerbund:

Sie benötigen als Arbeitgeber jetzt neue Arbeitsverträge für Ihre Minijobber? Wir bieten Ihnen ein individuell konfigurierbares Musterschreiben, mit dem Sie das Beschäftigungsverhältnis auf eine sichere Grundlage stellen können:

HB Marketplace: Musterschreiben „Arbeitsvertrag für geringfügig Beschäftigte“ 

Sie haben bereits eines unserer Arbeitsrecht-Pakete gebucht? Dann haben wir gute Nachrichten: Das Musterschreiben „Arbeitsvertrag für geringfügig Beschäftigte“ im Musterschreiben-Assistenten kostenfrei zur Verfügung!

  • Die zum 01.10.2022 vorgenommene Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns sowie die damit einhergehenden Anpassungen sind entsprechend berücksichtigt.
  • Der seit dem 01.08.2022 grundsätzlich erforderliche Nachweis über die wesentlichen Arbeitsbedingungen ist im Arbeitsvertrag selbstverständlich enthalten und kann bei Bedarf genutzt werden.
  • Der Vertrag wird über unseren Musterschreiben-Assistenten individuell konfiguriert.
Pakete Arbeitsrecht_unlimited_professional

Unsere Arbeitsrecht-Pakete Light und Pro

  • Große Auswahl an Vorlagen, Checklisten und Anleitungen
  • Individuelle Beratung zu arbeitsrechtlichen Fragen
  • Außergerichtliche Vertretung im Pro-Paket

Jetzt informieren
Mit einem Experten sprechen
zurück zu Rechtliches
?
Sie haben Fragen zu diesem Beitrag?
Diskutieren Sie hierzu gerne in unserer Facebook Gruppe.

Anchor Top
Rückrufwunsch