Verbraucherkreditrichtlinie: Strengere Regeln zu Zahlungsmethoden

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Weil besonders junge Menschen wegen zahlreicher attraktiver Bezahlmethoden schnell in die Überschuldung geraten, will die EU künftig auch Kleinkredite stärker regulieren. Bezahlmodelle wie „Buy Now, Pay Later"  gehören deshalb aber nicht in die Geschichtsbücher. Die beschlossene Verbraucherkreditrichtlinie der EU könnte jedoch dafür sorgen, dass es schwieriger wird, sorglos „auf Pump“ zu shoppen. 

Was genau soll sich mit der Verbraucherkreditrichtlinie ändern? Was fällt eigentlich unter den Begriff „Kredit“ und wie sieht das denn künftig aus, wenn bei jeder kleinen Anschaffung mit späterer Bezahlung erst einmal eine Bonitätsprüfung durchgeführt werden muss? Dieser Ratgeber erklärt dir kurz und knapp, was nun von dir als Händler verlangt wird.

 

Warum kam zum Beschluss der Verbraucherkreditrichtlinie?

Die Flexibilität bei der Zahlung, die nicht nur beim Online-Shopping Gang und gäbe ist, sorgt offenbar dafür, die eigenen finanziellen Möglichkeiten zu überschätzen. In den vergangenen Jahren war die Überschuldung junger Menschen daher immer wieder Thema in den Medien. Viele Social-Media-Nutzer brüsten sich sogar offensiv im Netz und zeigen unter dem Hashtag „Klarnaschulden“, mit wie viel Euro sie in den Miesen stehen. Daher kam die Rolle der Unternehmen und damit zunehmend ethische Aspekte und der verantwortungsvolle Umgang mit Krediten in die Diskussion. Einen Eckpfeiler stellt die geänderte Verbraucherkreditrichtlinie dar, die „Buy Now, Pay Later"-Angebote künftig mit unter den Begriff „Kredit“ einbeziehen und sie somit den echten Krediten teilweise gleichstellen will.

 

Was sind die Kerninhalte?

Die neue Verbraucherkreditrichtlinie verbessert den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Ver- und Überschuldung durch Kredite, denn sie können künftig nicht mehr blindlings und unbedachte Kleinstkredite anhäufen. Daher wirst du, oder der Zahlungsdienstleister, als Kreditgeber vor dem Abschluss eines Kreditvertrags eine gründliche Beurteilung der Kreditwürdigkeit der Verbraucher vornehmen müssen, um verantwortungslose Kreditvergabepraktiken und Überschuldung zu verhindern.

Verbrauchern soll das Recht garantiert werden, ihren Kreditvertrag zu widerrufen und das Recht auf vorzeitige Rückzahlung erhalten. Kreditvermittler und „Nichtbanken-Gläubiger“ werden nach den geplanten Regelungen zudem einem Zulassungsverfahren sowie der Registrierung und Aufsicht durch nationale Behörden unterliegen.

 

Welche Kredite umfasst die Verbraucherkreditrichtlinie?

Betroffen sind alle Verträge, bei dem ein Kreditgeber einem Verbraucher einen Kredit in Form eines Zahlungsaufschubs, eines Darlehens oder einer sonstigen ähnlichen Finanzierungshilfe gewährt oder zu gewähren verspricht. Künftig gelten die Schutzregelungen auch für

  1. Kleinkredite unter 200 Euro,
  2. Buy Now, Pay Later-Kredite,
  3. Überziehungskredite,
  4. unentgeltliche Kredite sowie
  5. kurzfristige Kredite mit geringen Kosten.

 

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Handelt es sich bei „Buy Now, Pay Later" künftig um einen Kredit?

Grundsätzlich ja. Es sind nicht nur die klassischen Kredite von der Verbraucherkreditrichtlinie umfasst, sondern auch Kleinstkredite und „Buy Now, Pay Later"-Angebote, sie werden sogar offiziell in der Richtlinie erwähnt. Bei letzteren können Verbraucher beispielsweise online einen Kauf tätigen, zahlen müssen sie jedoch erst später, was zumindest faktisch gesehen, wie ein Mikrokredit wirkt und zu Überschuldung führen kann. Für dich als Händler sieht es daher künftig so aus, dass je nach Zahlungsart die Kreditwürdigkeit des Käufers geprüft werden muss.

 

Was ist der Unterschied zwischen „Buy Now, Pay Later" und einem Rechnungskauf?

Man redet derzeit von „Buy Now, Pay Later", wenn Verbraucher Käufe tätigen und der Kredit über digitale Finanzinstrumente wie Klarna oder PayPal erst später zurückzuzahlen oder im Laufe der Zeit abzuzahlen ist. Hier steckt ein umfangreiches Geschäftsmodell dahinter, bei dem je nach Bonität auch später noch das Zahlungsziel verlängert werden kann.

Der klassische Rechnungskauf wird in der Regel vom Online-Shop selbst angeboten. Meist müssen deine Kunden die Rechnung dann innerhalb von 14 Tagen begleichen. Es fallen, abgesehen von eventuellen Mahngebühren, keine (horrenden) Gebühren an, wie das bei „Buy Now, Pay Later"-Diensten der Fall sein kann. Eine konkrete Abgrenzung wird jedoch erst die gesetzliche Grundlage liefern.

 

Sieht die Verbraucherkreditrichtlinie Ausnahmen für kleine Unternehmen vor?

Für kleine und mittlere Unternehmen gilt eine Ausnahme vom Anwendungsbereich der Verbraucherkreditrichtlinie, wenn sie den Aufschub unter folgenden drei Bedingungen anbieten:

  1. Der Kauf ist gebührenfrei,
  2. er muss innerhalb von 50 Tagen beglichen sein und
  3. der Kredit darf nicht durch Dritte angeboten werden.

Strenger sind die Regeln für Unternehmen, die ihre Waren oder Dienstleistungen im Fernabsatz vertreiben und nicht unter den KMU-Begriff fallen. Betroffen bist du davon, wenn du ein großer Online-Händler bist. Willst du nicht an die Verbraucherkreditrichtlinie gebunden sein, musst du folgende Bedingungen erfüllen:

  1. Der Kauf ist gebührenfrei,
  2. er muss innerhalb von 14 Tagen beglichen werden und
  3. der Kredit darf nicht durch Dritte angeboten werden.

 

tip

Praxistipp

Vom Anwendungsbereich der Verbraucherkreditrichtlinie ausgenommen bleibt also künftig die Einräumung kurzer Zahlungsziele durch dich als Händler selbst. In der Praxis wirst du wie der Großteil der kleinen Händler auf Zahlungsdienstleister zurückgreifen, was die Erleichterungen jedoch ausschließt.

 

 

Wird es neue Informationspflichten geben?

Wichtig ist, dass den betroffenen Verbrauchern die Kreditinformationen übersichtlicher dargestellt werden, damit sie sich bewusst für diese Zahlart entscheiden können und die finanzielle Tragweite erkennen können. Es muss daher klar darauf hingewiesen werden, dass die Aufnahme eines Kredites Geld kostet, weil hohe Zinsen und Gesamtkosten anfallen können. Die Standardinformationen sollen in klarer, prägnanter und auffallender Art und Weise und anhand eines Beispiels dargestellt werden, damit Verbraucherinnen und Verbraucher verschiedene Angebote miteinander vergleichen können. Sie sollen alle wesentlichen Informationen auf einen Blick erkennen können.

Du bist jedoch als Händler vermutlich nicht direkt von den Informationspflichten betroffen, weil du selbst den Kredit nicht anbietest, sondern ein Dritter.

 

Gilt die Verbraucherkreditrichtlinie auch im B2B-Bereich?

Nein. Kredite für Geschäftskunden sind von der Verbraucherkreditrichtlinie nicht betroffen.

 

Welche Auswirkungen wird die Verbraucherkreditrichtlinie auf das Kaufverhalten im Online-Handel haben?

Die praktische Umsetzung der Anforderungen dürfte, abgesehen von steigenden Kosten, nicht das Problem sein. Einige Kunden werden jedoch nicht wollen, dass eine Bonitätsprüfung durchgeführt wird, sowie von den präsenten Hinweisen zusehends abgeschreckt werden können. Also werden sie das „Buy Now, Pay Later"-Angebot möglicherweise nicht mehr nutzen. Hier werden sich gute Lösungen zur Kundenbindung etablieren müssen, um Kaufabbrüche zu minimieren und trotzdem das Ziel der Verbraucherkreditrichtlinie nicht zu unterwandern. 

 

Ab wann gilt die Verbraucherkreditrichtlinie?

Die Richtlinie trat im November 2023 in Kraft. Da Richtlinien jedoch nicht direkt in den EU-Staaten gelten, müssen sie erst in deutsches Recht umgesetzt werden. Dafür hat Deutschland zwei Jahre Zeit. Zudem sieht die Verbraucherkreditrichtlinie eine Übergangsfrist vor. Die betreffenden Händler und Dienstleister haben deren Vorgaben sogar erst in drei Jahren anzuwenden. Zunächst hast du also noch keine verpflichtenden Handlungsbedarf.

 

Welche Sanktionen drohen bei Verstößen?

Da es sich um eine Richtlinie handelt, werden die EU-Mitgliedstaaten erst noch die entsprechenden Sanktions-Vorschriften erlassen, die bei Verstößen zu verhängen sind. Denkbar sind auch Abmahnungen, denn die Einhaltung der Verbraucherkreditrichtlinie ist eine Marktverhaltensregel und ein Verstoß dagegen unlauter.

 

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