Kenn­zeichnung von Wein » Das musst du beachten

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Wein muss nicht nur vollmundig im Geschmack, sondern sein Etikett auch mit verschiedenen Informationen versehen sein. Für Online-Händler ist die richtige Kennzeichnung von Wein mehr als nur eine Formalität - es ist ein unverzichtbarer Schritt, um rechtliche Risiken zu minimieren und das Vertrauen der Kunden zu stärken. In einem Markt, der von strengen Vorschriften und sich ändernden Gesetzen geprägt ist, ist es für Händler entscheidend, stets über die neuesten rechtlichen Anforderungen informiert zu sein.

Von der Angabe des Jahrgangs bis hin zu geografischen Herkunftsbezeichnungen – die Etikettierung von Wein ist ein komplexes Thema, das eine genaue Kenntnis der geltenden Gesetze erfordert. Erfahre hier alles, was du über die ordnungsgemäße Kennzeichnung von Wein nach deutschem Weinrecht wissen musst.

zwei Weingläser werden mit Rotwein befüllt

Kennzeichnung von Wein – Kurz und Kompakt

  1. Die Kennzeichnung von Wein ist nach der Lebensmittelinformationsverordnung (Verordnung Nr. 1169/2011, kurz: LMIV) und der ergänzenden Verordnung Nr. 2019/33 zur Wein­bezeichnungs­durchführungs­verordnung geregelt.
  2. Das Weingesetz (WeinG) definiert Grundlagen für den Weinbau, Bedingungen für die Herstellung und den Verkauf von Wein.
  3. Neuerung: Zur Kennzeichnung von Weinen müssen seit dem 08.12.2023 auch ein Zutatenverzeichnis und eine Nährwertdeklaration angegeben werden.
  4. Die Qualitätsstufen von Wein orientieren sich im neuen deutschen Weinrecht an der Herkunft der Trauben.
  5. Prädikatsweine sind Weine der höchsten Qualitätsstufen, sie unterliegen damit aber auch den strengsten Regeln.
  6. Eine amtliche Qualitätsweinprüfung ist für Qualitätsweine unverzichtbar. Die amtliche Prüfnummer muss ebenfalls auf das Etikett gedruckt werden.
  7. Die gesetzlichen Neuerungen sind auch in deinem Online-Shop zu beachten.

 

Neueste Entwicklungen zur Kennzeichnung von Wein

Bei der Wein-Kennzeichnung nach Art. 16 Abs. 4 LMIV konnte bisher bei Getränken mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent auf folgende Angaben verzichtet werden: Verzeichnis der Zutaten und Nährwertdeklaration. Das hat sich nun geändert.

Seit Dezember 2023 benötigen Weine, Schaumweine, Obstweine und aromatisierte Weine, die nach dem 08.12.2023 hergestellt wurden sowie in der EU beworben und verkauft werden, ein neues Etikett. Dieses muss auch über die Inhaltsstoffe (Zutatenliste) sowie die Energie- und Nährwerte informieren. Diese Angaben müssen auch im Online-Shop ergänzt werden.

Formale Anforderungen an die Etikettierung von Weinen gelten weiterhin, allerdings erhalten Erzeuger die Möglichkeit, die Angaben auf dem Etikett zu beschränken und die vollständigen Informationen auf elektronischem Wege zur Verfügung zu stellen. Beispielsweise können die Angaben per QR-Code abrufbar gemacht werden.

In diesem Zuge ist es aber untersagt, Nutzerdaten zu erfassen oder die Informationen in Verbindung mit Verkaufs- oder Vermarktungszwecken anzeigen. Stoffe, die Unverträglichkeiten oder Allergien auslösen, müssen weiterhin auf dem Etikett angebracht werden.

Alle Weine, die vor dem 08.12.2023 produziert wurden, dürfen mit alter Kennzeichnung verkauft werden, bis alle Bestände erschöpft sind. Die Übergangsfrist gilt bis 2026. Im Amtsblatt der Europäischen Union beantwortet die EU-Kommission weitere Fragen zu der neuen EU-Weinkennzeichnungsvorschrift und ihrer Umsetzung.


Wie wird Wein gesetzlich definiert?

Wein wird definiert als ein Getränk, welches durch alkoholische Gärung aus dem Saft der (frischen) Weintraube hergestellt wurde. Es handelt sich dabei um ein Erzeugnis, welches ausschließlich durch vollständige oder teilweise Gärung der Weintrauben gewonnen wird.

Ist Wein ein geschützter Begriff? Wein ist insofern als Begriff geschützt, da das Getränk spezifische Anforderungen erfüllen muss und Regularien unterliegt. In den meisten Weinbauregionen gibt es gesetzliche Vorschriften darüber, was als Wein bezeichnet werden kann und wie er hergestellt, vermarktet und gekennzeichnet werden muss. Die Vorschriften beziehen sich dabei zum Beispiel auf die Traubensorten, den Anbaustandort, den Herstellungsprozess und den Alkoholgehalt des Weins.

Für den Weinbau und die Weinherstellung in Deutschland bilden das deutsche Weingesetz und die Weinverordnung die rechtliche Basis, aber es gelten weitere Vorschriften, darunter zum Beispiel:

  1. Lebensmittelrecht
  2. Wettbewerbsrecht
  3. Verbraucherschutzrecht
  4. Handels- und Steuerrecht
  5. Weitere relevante Gesetze, z. B. Hygienevorschriften

Was genau regelt das Weingesetz?

Im deutschen Weingesetz (WeinG), welches im Januar 2021 reformiert wurde, werden die Grundlagen für den Weinanbau und Bedingungen für die Herstellung und den Verkauf von Wein definiert. Das deutsche Weinrecht ist dabei ein Spezialgebiet des Agrarrechts.

Das Weingesetz beschäftigt sich im Detail zum Beispiel mit den Anbaugebieten von Wein, seinem Alkoholgehalt, den Rebsorten, der Gesundheit der Trauben oder auch der Anreicherung des Weins mit Zucker. Abhängig vom Zuckergehalt, Region und Qualitätsstufe regelt das WeinG die Bezeichnung unterschiedlicher Weinsorten.

Ergänzt wird das deutsche Weingesetz durch verschiedene Verordnungen:

  1. Verordnung Nr. 3201/1990 (Bezeichnung und Aufmachung von Wein)
  2. Verordnung Nr. 1493/1999 (Gemeinsame Marktordnung für Wein)
Mann trägt Trauben zu einer Flasche Wein

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Mit der Neuregulierung des Weingesetzes rückt die Herkunft von Weinen stärker in den Fokus, wobei vorher die Angabe der Rebsorten im Vordergrund standen. Durch die Übergangsfrist gelten die neuen Regelungen für Weine ab dem Jahrgang 2026.

 


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Die Bedeutung von Qualitätsstufen im Weinrecht

Bei der Klassifizierung von Wein und der Einordnung in bestimmte Qualitätsstufen folgt das deutsche Weinrecht dem romanischen Modell und somit dem Grundsatz “Je enger die Herkunft, desto höher die Qualität”.

In der Weinherstellung wird davon ausgegangen, dass sich die Charakteristik eines Weins insbesondere durch die Herkunft, also den Ort, auf dem die Reben wachsen, bestimmt. Der als Terroir bezeichnete Ort inkludiert dabei Faktoren wie Boden und Lage, Klima und den Erzeuger, der den Wein herstellt. Die Herkunft meint dabei nicht nur Qualitätsweingebiete, sondern auch enger gefasste Regionen oder Ortschaften.

Wie werden Weine nach dem deutschen Weingesetz klassifiziert?

Nach deutschem Weingesetz werden Weine in verschiedenen Qualitätsstufen klassifiziert. Zusätzlich gibt es eine Klassifizierung der Weine nach ihren Geschmacksrichtungen in edelsüß, lieblich, halbtrocken oder trocken. Diese Einteilung bzw. der Geschmack ergibt sich durch die Restmenge an Zucker im Wein, die ebenfalls durch das Weingesetz vorgeschrieben ist.

Welche Qualitätsstufen gibt es beim Wein?

In Verbindung mit Weinen wird oft von “Güteklassen” gesprochen, womit die Qualitätsstufen gemeint sind. Durch die Einteilung in Qualitätsstufen können sich Verbraucher an bestimmten Standards orientieren. Die Einteilung in Qualitätsstufen sagt nichts darüber aus, ob ein Wein “gut” ist, da dies letztlich vom persönlichen Geschmack abhängt.

Bei Weinen gibt es vier Qualitätsstufen:

  1. Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung
  2. Amtliche Qualitätsweinprüfung notwendig
  3. Es gelten die strengsten Regeln
  4. Über 70 Grad Oechsle
  5. Nur aus einer einzigen Rebsorte gekeltert
  6. Trauben aus einem einzigen Anbaugebiet
  7. Anreicherung mit Zucker oder Most (für höheren Alkoholgehalt) ist verboten
  1. Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung
  2. Amtliche Qualitätsweinprüfung notwendig
  3. Mindestens 55 bis 72 Grad Oechsle
  4. Trauben aus einem einzigen Anbaugebiet
  5. Anreicherung mit Zucker oder Most ist gestattet
  1. Wein mit geschützter geografischer Angabe
  2. Mindestens 47 bis 55 Grad Oechsle
  3. Muss zu 75 % aus dem angegebenen Landweingebiet stammen
  4. Trauben aus einem einzigen Anbaugebiet
  5. Anreicherung mit Zucker oder Most ist gestattet
  1. Wein ohne genaue Herkunftsbezeichnung
  2. Mindestens 44 bis 50 Grad Oechsle
  3. Angabe einer konkreten Herkunft nicht notwendig
  4. Trauben stammen aus einem oder mehreren deutschen Anbaugebieten
  5. Anreicherung mit Zucker oder Most gestattet, der Wein muss anschließend mindestens 8,5 % Alkoholgehalt aufweisen
  6. Alternative Bezeichnung: Tafelwein

Grad Oechsle ist eine Angabe für einen bestimmten Zucker- und Alkoholgehalt. Bei 70 Grad Oechsle enthält der Wein beispielsweise 156 Gramm Zucker pro Liter, sowie 9,2 % Alkoholgehalt. Beim Most handelt es sich um den natürlichen Zucker in der Traube, der höher ausfällt, je später die Trauben geerntet werden.

Bei deutschen Weinen oder Landweinen handelt es sich um sogenannte Schoppenweine, die für den schnellen Konsum gedacht sind. Mit der Novellierung des Weingesetzes ist insbesondere für Qualitäts- und Prädikatsweine zukünftig entscheidend, woher die verwendeten Trauben stammen.

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Die amtliche Qualitätsweinprüfung ist auch für den Verbraucher von Bedeutung. Nach der Prüfung erhält der Wein eine amtliche Prüfnummer (AP-Nr.), welche auf das Etikett gedruckt wird. Das gibt deinen Kunden Aufschluss über die Qualität des Weines.


Wie nennt man den Wein mit der höchsten Qualitätsstufe?

Prädikatsweine entsprechen der obersten Qualitätsstufe von Weinen.

Wann ist Wein ein Qualitätswein?

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Bei Qualitätsweinen handelt es sich um Weine höherer Güteklassen, die bestimmte weingesetzliche Mindestanforderungen erfüllen müssen. Die Anforderungen für einen Qualitätswein beziehen sich zum Beispiel auf die verwendeten Rebsorten oder die Maximalerträge pro Hektar. Um die Qualität des Weins sicherzustellen, gibt es für die Mitgliedsländer der EU Weinprüfungen. Diese werden durch unabhängige amtliche Stellen durchgeführt.

Qualitätsweine bestimmter Anbaugebiete (QbA) als eine alte Bezeichnung entsprechen einem Qualitätswein zweithöchster Stufe. Die Weine stammen dabei aus bestimmten Anbaugebieten in Deutschland.


Was ist der Unterschied zwischen Prädikatswein und Qualitätswein?

Prädikatsweine und Qualitätsweine sind Weine bestimmter Güteklassen. Sogenannte Qualitätsweine mit Prädikat entsprechen noch höheren Qualitätsanforderungen und werden in sechs sogenannte Prädikatsstufen unterteilt.

Prädikatsweine dürfen beispielsweise ausschließlich aus Trauben hergestellt werden, welche aus demselben Anbaugebiet stammen. Der Wein muss von Natur aus einen Mindestalkoholwert erreichen und darf nicht angereichert werden.

Qualitätsweine und Prädikatsweine werden durch die EU-Weinmarktverordnung seit 2009 als Wein mit geschützter Ursprungsangabe (Wein g. U.) bezeichnet.

Wie heißen die 6 deutschen Prädikatsstufen?

Qualitätsweine mit Prädikat, sogenannte Prädikatsweine, werden abhängig vom Reifegrad in sechs Prädikatsstufen unterteilt. Diese richten sich unter anderem nach dem natürlichen Zuckergehalt der Trauben (Oechslegrad) bei der Weinlese.

Abhängig vom Zeitpunkt der Weinlese gibt es folgende Prädikatsstufen:

  1. Kabinett: Für diese Weine werden reife Trauben verwendet, der Alkoholgehalt ist gering.
  2. Spätlese: Vollreife Trauben aus späterer Weinlese kommen für diese Weine zum Einsatz.
  3. Auslese: Es kommen ebenfalls vollreife Trauben zum Einsatz, die aber durch Edelfäule konzentriert sein können.
  4. Beerenauslese: Der Wein entsteht aus edelfaulen (überreif) Trauben in Vollreife.
  5. Eiswein: Der Wein entsteht aus Trauben, die bei minus sieben Grad am Rebstock gefrieren und noch gefroren gekeltert, also ausgepresst, werden.
  6. Trockenbeerenauslese: Aus weitestgehend rosinenartig eingeschrumpften edelfaulen Beeren wird Wein hergestellt, der über Jahrzehnte lagerungsfähig ist.

In § 17 Abs. 1 WeinG ist der Alkoholgehalt für die Prädikatsstufen genauer definiert: “Qualitätswein und die Prädikatsweine Kabinett, Spätlese oder Auslese müssen mindestens 7 Volumenprozent vorhandenen Alkohol, die Prädikatsweine Beerenauslese, Trockenbeerenauslese und Eiswein müssen mindestens 5,5 Volumenprozent vorhandenen Alkohol aufweisen."

Die Prädikatsstufen sind von der Überarbeitung des deutschen Weinrechts unbetroffen.

 

Herkunftsbezeichnung und ihre Bedeutung

Durch das deutsche Weingesetz wird die Herkunft des Weines bedeutender. Im deutschen Weingesetz wurden daher verschiedene Herkunftspyramiden geschaffen. Der deutsche Wein bildet hier die Basis und führend sind die Qualitäts- und Prädikatsweine mit einer geschützten Ursprungsbezeichnung (g. U.).

Herkunft Qualitätsweine

 

 

Innerhalb der g. U.-Weine gibt es eine weitere vierstufige Herkunftspyramide, in welcher Weine die Basis bilden, deren Trauben aus einem gesamten Anbaugebiet stammen. Darüber stehen Weine aus abgegrenzten Bereichen (neu: Region), dann Trauben aus einer einzigen Gemeinde bzw. einem Ortsteil und an der Spitze stehen die Weine, die das Terroir einer Einzellage zum Ausdruck bringen.

Herkunftspyramide Qualitätsweine

 

 

Innerhalb der Einzellage können noch kleinere geografische Einheiten angegeben werden, sogenannte Kasterlagen oder Gewannen-Namen. Das geht nur, wenn diese im Weinlagenregister eingetragen sind. Durch das deutsche Weingesetz werden Begriffe wie “Großes Gewächs” und “Erstes Gewächs” erstmals bundesweit einheitlich geregelt. Allerdings unterliegt die Verwendung dieser Begriffe strengen Kriterien.

Pyramide Lagerweine

 

 

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Qualitativen Wein auch sicher verschicken

Für den Versand von Flüssigkeiten gibt es spezifische Vorschriften, aber du willst auch so sicherstellen, dass die wertvollen Weine sicher bei deinen Kunden ankommen. Nutze daher spezielle Flaschenversandkartons, die die Flaschen ausreichend schützen und setze zusätzlich ggf. auf die richtige Polsterung. Mit den Kartons kannst du entweder einzelne oder mehrere Flaschen auf einmal verschicken, während du der Umwelt zusätzlich einen Gefallen tust durch die Nutzung der umweltfreundlichen Versandkartons des Händlerbund Marketplace.

 



Kennzeichnung nach der LMIV

Welche Angaben muss ein Weinlabel nach dem Weingesetz enthalten?

Nach dem Weingesetz muss das Etikett eines Weines verschiedene Pflichtangaben enthalten:

Angabe der Herkunft
Über Formulierungen wie “Wein/ Erzeugnis aus…” oder “Erzeugt in…” muss der Name des Landes genannt werden, in welchem die Trauben geerntet und verarbeitet wurden. Weiterführende Formulierungsbeispiele für Most oder Mischungen von Weinen kannst du Art. 45. der EU-Verordnung 2019/33 entnehmen.

Alkoholgehalt
Der enthaltene Alkoholgehalt muss in Volumenprozent in ganzen oder halben Einheiten und unter Verwendung des Symbols “%” angegeben werden. Also entweder 11,0 oder 11,5 %, aber nicht Angaben wie 11,2 %. Vorangestellt werden müssen Begriffe wie “Vorhandener Alkoholgehalt” oder eine Abkürzung wie “Alk.”

Hinweis auf Allergene
In diesem Fall sind das hauptsächlich Sulfite, da sie natürlicherweise in den Trauben bereits enthalten sind und dem Wein zusätzlich als Konservierungsstoff zugeführt werden, um eine nachträgliche Gärung zu verhindern.

Bei Abfüllung in der EU: Angaben des Abfüllers
Mit Formulierungen wie “Abfüller: (…)” oder “Abgefüllt von (…)” gibst du den Herstellerbetrieb mit vollständiger Anschrift an. Für Landweine, Qualitätsweine und Prädikatsweine gelten Sonderbezeichnungen: “Erzeugerabfüllung”, “Gutsabfüllung” oder “Schlossabfüllung”. Für die Begriffe gelten unterschiedliche Voraussetzungen.

Bei Abfüllung im außereuropäischen Ausland: Angaben des Importeurs
Unter der Formulierung “Einführer” oder “Importeur” bzw. “Eingeführt von (…)” ist der Importeur zu nennen. Bei in der EU produzierten Schaumweinen, Schaumwein mit zugesetzter Kohlensäure, Qualitätsschaumweinen oder aromatischen Qualitätsschaumweinen ist jedoch der Hersteller bzw. Verkäufer und nicht der Abfüller zu nennen.

Ggf. Angaben des Zuckergehalts (z. B. bei Schaumwein mit Kohlensäure)
Bei Schaumwein, Schaumwein mit zugesetzter Kohlensäure, Qualitätsschaumwein und aromatischem Qualitätsschaumwein ist zusätzlich der Zuckergehalt anzugeben. Hierfür sind die Begriffe in Anhang III Teil A der EU- Verordnung 2019/33 aufzuführen.

Durch die Neuerung des deutschen Weingesetzes muss nun zusätzlich enthalten sein:

Nährwertdeklaration
Zum Beispiel Brennwert, Fett oder Zucker. Die Angabe erfolgt in Tabellenform und beziehen sich auf 100 ml. Für Fett, gesättigte Fettsäuren, Eiweiß und Salz kann unterhalb der Tabelle ein Vermerk eingefügt werden, dass der Wein davon geringfügige Mengen enthält.

Zutatenverzeichnis
Das ist nur erforderlich, wenn nicht nur der Wein die einzige Zutat ist, sondern mehrere Zutaten verwendet wurden. Die Zutaten werden dabei immer in der Reihenfolge ihres Gewichtanteils aufgelistet. Jede Zutat, die weniger als 3 % ausmacht, kann am Ende der Liste in beliebiger Reihenfolge aufgeführt werden.

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Auch in Online-Shops sind die gesetzlichen Neuerungen zu beachten. Ausgenommen von der Kennzeichnungspflicht sind lediglich allgemeine Werbemittel, die keine unmittelbare Möglichkeit zur Bestellung bieten, wie zum Beispiel Flyer von Supermärkten.


Diese beiden Informationen können mittels QR-Code auf der Flasche auch auf elektronischem Wege zur Verfügung gestellt werden. Auf der Weinflasche muss der Verbraucher deutlich erkennen können, dass sich hinter dem QR-Code die entsprechenden Informationen verbergen. Auf der Seite ist ein Tracking der Nutzerdaten sowie der Einsatz werblicher Elemente untersagt.

Solltest du dich für einen QR-Code entscheiden, müssen die Brennwertangaben und Allergenkennzeichnung (z. B. “Enthält Sulfite”) dennoch auf der Weinflasche aufgeführt werden. Ein Weinetikett muss zudem bestimmte formelle Vorgaben erfüllen, zum Beispiel in Mindestschriftgröße oder Sprache.


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Online-Verkauf von Alkohol

Wenn du Weine oder andere alkoholische Getränke online verkaufst oder verkaufen möchtest, gibt es dabei einiges zu beachten. Wichtige Aspekte sind zum Beispiel Preisangaben, Jugendschutz, Kennzeichnungspflichten und Vorgaben zur gesundheitsbezogenen Werbung. Nur durch Einhalten der Vorgaben kannst du sicher handeln und rechtliche Konsequenzen vermeiden.

Hier mehr erfahren

 

Welche Angaben sind bei der Wein-Kennzeichnung nach der LMIV erforderlich?

Seit dem 13.12.2014 sind folgende Angaben verpflichtend:

  1. die Bezeichnung des Lebensmittels
  2. Nennung von Zutaten und Verarbeitungshilfsstoffen, die Allergien und Unverträglichkeiten auslösen (z.B. "Enthält Sulfite", siehe Anhang II der LMIV)
  3. die Menge bestimmter Zutaten oder Klassen von Zutaten
  4. die Nettofüllmenge des Lebensmittels
  5. ggf. Anweisungen für Aufbewahrung und/oder die Verwendung
  6. der Name oder die Firma und die Anschrift des Lebensmittelunternehmers
  7. das Ursprungsland oder der Herkunftsort (z.B. wenn die Gefahr einer Irreführung besteht)
  8. eine Gebrauchsanleitung als Text, falls es schwierig wäre, das Lebensmittel ohne eine solche angemessen zu verwenden
  9. für Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent die Angabe des vorhandenen Alkoholgehalts in Volumenprozent

 


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Weinkennzeichnung nach LMIV

Für den Verkauf und die Kennzeichnung von Weinen hat die Europäische Union zahlreiche Vorschriften erlassen, unter anderem die Verordnung über den Verkauf von Wein. Die zahlreichen Kennzeichnungsvorschriften können dich als (Online-) Händler vor viele Herausforderungen stellen. Nutze unser kostenloses Hinweisblatt zur Kennzeichnung von Wein und umgehe rechtliche Fallstricke.

 


Kennzeichnung nach der EU-Verordnung Nr. 2019/33

Mit der ergänzenden Verordnung Nr. 2019/33 zur Weinbezeichnungsdurchführungsverordnung stellt die Europäische Kommission neue Anforderungen an die Warenkennzeichnung von Weinerzeugnissen. Über die LMIV sind diese Herstellerangaben auch im Online-Handel bereitzustellen.

Seit dem 14.01.2019 sind folgende Angaben verpflichtend:

  1. die Angabe des Alkoholgehalts in Volumenprozent in ganzen oder halben Einheiten
  2. die Angabe der Herkunft
  3. die Angabe des Abfüllers
  4. die Angabe des Zuckergehalts

Wirkt sich die EU-Verordnung 2019/33 auch auf die Kennzeichnung nach der LMIV aus?

Hinsichtlich der Nennung von Zutaten und Verarbeitungshilfsstoffen, die Allergien und Unverträglichkeiten auslösen, gibt es nunmehr eine Erleichterung. Nach der neuen EU-Verordnung ist anstelle des Wortes "Sulfite" auch das Synonym "Schwefeloxid" zulässig. Die Pflicht zum Hinweis auf Sulfite ist nunmehr auch mit der Angabe "Enthält Schwefeloxide" erfüllt. Mit der Angabe des Abfüllers wird auch die bereits nach der LMIV notwendige Verantwortlichkeitskennzeichnung erfüllt. Unter dem verantwortlichen Lebensmittelunternehmer nach der LMIV ist bei der in der EU abgefüllten Weinerzeugnissen stets der Abfüller zu verstehen.


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  1. Stellung eines Jugendschutzbeauftragten für Online- bzw. Plattform-Shops
  2. Beratung zum Jugendschutz durch erfahrene Juristen des Händlerbundes
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Fazit zur Kennzeichnung von Wein

>Die ordnungsgemäße Kennzeichnung von Wein ist wichtig für dich, um rechtlich sicher zu handeln und unangenehme Konsequenzen vermeiden zu können. Mit dem neuen deutschen Weingesetz musst du nicht nur Herkunft und Abfüller, sondern auch ein Zutatenverzeichnis und Nährwerte angeben. Mit dem fundierten Verständnis der aktuellen Vorschriften kannst du sicherstellen, dass deine Produkte den aktuellen Standards entsprechen und deine Kunden mit vollständigen und korrekten Informationen versorgt werden.

Die richtige Weinkennzeichnung ist ein wichtiger Schritt, um das Vertrauen deiner Kunden zu stärken und dein Geschäft erfolgreich zu machen. Indem du dich an die gesetzlichen Vorgaben hältst und die Etikettierung deiner Weinprodukte sorgfältig durchführst, zeigst du deine Professionalität und Engagement für Qualität. Wenn du dir unsicher bist oder du weitere Fragen hast, steht dir der Händlerbund mit seiner professionellen Rechtsberatung mit Rat und Tat zur Seite.

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FAQ zur Weinkennzeichnung

wissenswertes

Wann gilt Wein als hergestellt? 

Ein Wein gilt dann als offiziell hergestellt, wenn er nach der Gärung den erforderlichen Mindestgehalt an Alkohol und die Menge an Säure erreicht. Anders ist es zum Beispiel bei Schaumwein, der als hergestellt gilt, wenn er nach der zweiten Gärung den notwendigen Druck erreicht. Aromatisierte Weinerzeugnisse, zum Beispiel Glühwein, gelten nach EU-Verordnung erst nach der Aromatisierung als hergestellt. 

Das ist entscheidend für die Änderungen im deutschen Weingesetz und zur Klärung der Frage, ob der Wein bereits vor dem 08. Dezember 2023 hergestellt war oder nicht. Anhand dieser Beurteilung ist ein neues Etikett notwendig oder noch nicht. 

Wer darf Wein produzieren? 

Für den privaten Gebrauch darf jeder Wein herstellen, der über die geeigneten Trauben, das Fachwissen und die Ausstattung verfügt und sich bei der Herstellung an gesetzliche Vorschriften hält. Auch Wein anbauen für den privaten Gebrauch kann jeder, der über die dafür notwendigen Böden und Rebstöcke verfügt. 

Um Wein aber gewerblich mit dem Zweck der Gewinnerzielung herzustellen, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Du musst dich bzw. deinen landwirtschaftlichen Betrieb zum Beispiel anmelden bei: 

  1. der zuständigen Landwirtschaftskammer
  2. der örtlichen Finanzbehörde
  3. weiteren Verwaltungsbehörden
  4. der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft
  5. der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (ab einer bestimmten Bewirtschaftungsfläche)

Wenn du einen landwirtschaftlichen Betrieb ohne entsprechende Ausbildung führst, bist du dazu verpflichtet, für die Durchführung von Pflanzenschutzmaßnahmen eine Sachkundeprüfung nachzuweisen. Eine landwirtschaftliche Ausbildung, eine Ausbildung zum Winzer oder ähnliche Fortbildungen sind nicht notwendig, um Wein herstellen und verkaufen zu können. 

Außerdem kannst du Agrarförderung beantragen, wofür allerdings eine Anmeldung beim Amt für Landwirtschaft der zuständigen Kreisverwaltung erforderlich ist. 

Wer darf Wein verkaufen? 

Wein verkaufen darf in Deutschland jeder, der beim örtlichen Gewerbeamt ein eigenes Gewerbe angemeldet hat. Da der Verkauf alkoholischer Getränke an Personen unter 16 Jahren verboten ist, spielt der Jugendschutz eine besondere Rolle. Auch ein Jugendschutzbeauftragter muss beim Verkauf von Alkohol zum Einsatz kommen. Erfahre hier, was du beim Online-Verkauf von Alkohol beachten musst

Warum hat Wein kein MHD? 

Wein hat kein Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD), da dies gesetzlich nicht vorgeschrieben ist. Die Lagerfähigkeit hängt mit verschiedenen Faktoren zusammen, zum Beispiel der Rebsorte, der Herkunft, dem Jahrgang, der Qualitätsklasse oder auch der Flaschengröße. Je nachdem, wie Wein gelagert wird, hält er sich unterschiedlich lang. Beispielsweise ist er bei heller und warmer Lagerung kürzer haltbar als bei kühler und dunkler Lagerung. 

Als Online-Händler kannst du deinen Kunden aber Tipps zur Lagerung an die Hand geben, damit sie viel Freude an deinen Produkten haben werden. 


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