Green Claims Check
Mach deine Umweltaussagen EmpCo-sicher
„Klimaneutral“, „umweltfreundlich“, „nachhaltig verpackt“ – solche Aussagen verkaufen. Ab dem 27.09.2026 können sie aber auch teuer werden.
Mit diesem Stichtag greift die EmpCo-Richtlinie im deutschen Wettbewerbsrecht (UWG) und verschärft die Anforderungen an jede Umweltaussage im Online-Shop. Betroffen sind nicht nur neue Kampagnen, sondern auch bestehende Produktbeschreibungen, Siegel und Werbetexte – eine Übergangsfrist für Bestandsware gibt es in Deutschland nicht.
Mit dem Green Claims Check vom Händlerbund lässt du deine Umweltaussagen rechtlich prüfen und weißt, wo du nachbessern musst.
- Vollständige Analyse deiner Umweltaussagen, Siegel & Bildsprache
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- Einmalig 49,90€ (zzg. MwSt.)
Für Unlimited- und Professional-Mitglieder ist der Check bereits im Paket enthalten – ohne weitere Kosten.

EmpCo-Richtlinie und Green Claims Directive – kurz erklärt
Die beiden Begriffe werden häufig verwechselt, meinen aber unterschiedliche Dinge:
Welche Green Claims sind besonders kritisch?
Nicht jede Umweltaussage ist automatisch verboten – aber einige Formulierungen und Praktiken gelten als besonders angreifbar:
- Allgemeine Umweltaussagen wie „umweltfreundlich“, „nachhaltig“ oder „öko“, die nicht durch konkrete, überprüfbare Angaben unterlegt sind
- „Klimaneutral“-Aussagen, die sich allein auf CO₂-Kompensation stützen, ohne zu erläutern, dass die Neutralität nicht durch Emissionsvermeidung erreicht wurde
- Eigene Siegel oder Labels ohne zugrunde liegendes Zertifizierungssystem, also ohne unabhängige Prüfung durch eine externe Stelle
Beispiele aus der Praxis:
| Beschreibung | Einschätzung |
|---|---|
|
„Dieses Produkt ist klimaneutral“ |
Nicht mehr zulässig, wenn sich die Klimaneutralität auf die Kompensation von Treibhausgasemissionen stützt |
|
„Dieses Produkt ist klimaneutral durch CO₂-Kompensation“ |
Nicht mehr zulässig |
|
„Umweltfreundlich“ (pauschal) |
Nur zulässig, wenn eine anerkannte hervorragende Umweltleistung nachgewiesen werden kann |
|
„Nachhaltig verpackt“ (pauschal) |
Hohes rechtliches Risiko – besser die konkrete Umwelteigenschaft der Verpackung nennen |
|
„Biologisch abbaubar“ (ohne Angabe der Bedingungen) |
Nicht mehr zulässig |
|
„Verpackung besteht zu 80 % aus recyceltem Material“ |
Zulässig, wenn zutreffend, belegbar und hinreichend klar |
|
„CO₂-Ausstoß um 30 % reduziert seit 2023 (Quelle: Analyse)“ |
Zulässig |
Schon vor der EmpCo-Richtlinie hat die deutsche Rechtsprechung strenge Maßstäbe gesetzt. Der BGH hat am 27.06.2024 entschieden, dass Werbung mit einem mehrdeutigen Begriff wie „klimaneutral“ nur zulässig ist, wenn direkt in der Werbung erläutert wird, was damit gemeint ist – Vermeidung von Emissionen oder Kompensation.
Denn beide Wege sind aus Sicht des Klimaschutzes nicht gleichwertig: Vermeidung geht der Kompensation vor. Ein Hinweis, der erst auf einer anderen Seite oder im Kleingedruckten steht, reicht nach dem Urteil nicht aus.
Das Urteil betraf eine produktbezogene Aussage. Ob und wie es sich auf unternehmensweite Klimaneutralitäts-Versprechen übertragen lässt, ist bislang nicht abschließend geklärt – hier ist im Einzelfall besondere Vorsicht geboten.
Green Claims Check – Riskiere keine Abmahnungen
Green Claims Check
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Gut zu wissen: Für Händlerbund-Mitglieder im Unlimited- oder Professional-Paket ist dieser exklusive Tiefen-Check bereits vollständig inklusive und mit keinen weiteren Kosten verbunden!
Abmahnrisiko und Handlungsschritte
Nach dem UWG können Mitbewerber sowie qualifizierte Wirtschaftsverbände und Verbraucherschutzorganisationen (etwa die Wettbewerbszentrale) gegen irreführende Umweltaussagen vorgehen.
Neben den Abmahnkosten selbst drohen bei wiederholten Verstößen Vertragsstrafen aus einer Unterlassungserklärung sowie – im Streitfall – Gerichts- und Anwaltskosten.
- Bestehende Produktbeschreibungen, Kategorietexte und Werbemittel auf allgemeine Umweltaussagen durchsehen
- Für jede verwendete Aussage prüfen, ob konkrete, aktuelle Nachweise vorliegen
- Eigene Siegel und Labels daraufhin überprüfen, ob ein Zertifizierungssystem mit unabhängiger Prüfung dahintersteht
- Bei mehrdeutigen Begriffen wie „klimaneutral“ die gemeinte Bedeutung direkt in der Werbung erläutern
Green Claims im Online-Shop – wo Händler besonders aufpassen sollten
Umweltaussagen tauchen im Shop oft an mehr Stellen auf, als auf den ersten Blick sichtbar ist:
- Produktbeschreibungen und Kategorieseiten
- Über-uns- und Nachhaltigkeitsseiten
- Banner, Pop-ups und Checkout-Hinweise („klimaneutraler Versand“)
- Verpackungs- und Versandkommunikation
- Bilder, Icons und Farbgestaltung mit Umweltbezug (z. B. grüne Blätter-Symbole), die beim Kunden ebenfalls den Eindruck einer Umweltaussage erwecken können
FAQ zu Green Claims und EmpCo
Ab wann gilt das Verbot allgemeiner Umweltaussagen?
Ab dem 27.09.2026 gelten die verschärften Regeln bundesweit verbindlich. Eine Übergangsfrist für bereits im Shop vorhandene Inhalte oder Produkte gibt es in Deutschland nicht.
Darf ich noch mit „klimaneutral“ werben?
Nur, wenn direkt in der Werbung erläutert wird, wie die Klimaneutralität erreicht wurde – durch Vermeidung von Emissionen, durch Kompensation oder eine Kombination. Reine Kompensations-Claims ohne diese Erläuterung gelten sowohl nach dem BGH-Urteil als auch nach der EmpCo-Richtlinie als riskant.
Welche Nachhaltigkeitssiegel sind ab 2026 noch erlaubt?
Siegel, die auf einem Zertifizierungssystem mit unabhängiger Prüfstelle beruhen. Selbst geschaffene Siegel ohne ein solches System dahinter sind nach der EmpCo-Richtlinie unzulässig.
Gilt die Richtlinie über Umweltaussagen für alle Unternehmen?
Grundsätzlich ja – sie betrifft alle Unternehmen mit Endkundengeschäft, unabhängig von Branche oder Größe, die Kunden in Deutschland ansprechen. Das gilt auch für Shops mit Sitz im Ausland, sofern sie an deutsche Verbraucher verkaufen.
Wie viel kostet der Green Claims Check?
Welche Strafen drohen Unternehmen bei Nichteinhaltung?
Neben Abmahnkosten und möglichen Vertragsstrafen sieht der EU-Rechtsrahmen für Verstöße gegen verbraucherschützende Vorschriften Bußgelder von bis zu 4 % des Jahresumsatzes vor. Die konkrete Höhe im Einzelfall hängt von der nationalen Umsetzung und der Schwere des Verstoßes ab.
In welchem Zusammenhang steht die Richtlinie über Umweltaussagen mit der CSRD-Berichterstattung?
Beide Regelwerke verfolgen das Ziel, Nachhaltigkeitsangaben belastbarer zu machen, regeln aber unterschiedliche Bereiche: Die CSRD betrifft die Nachhaltigkeitsberichterstattung (vor allem größerer) Unternehmen, die EmpCo-Richtlinie die werbliche Kommunikation gegenüber Verbrauchern. Eine direkte rechtliche Verknüpfung besteht nicht, inhaltlich ziehen beide aber in dieselbe Richtung: mehr Beleg- und Nachweispflicht.
Welche Nachweise benötige ich für Umweltaussagen?
Konkrete, aktuelle und überprüfbare Daten, die die Aussage über den relevanten Lebenszyklus des Produkts hinweg stützen. Pauschale Verweise auf „Studien“ oder allgemeine Branchenstandards reichen nicht aus.
Welche Nachhaltigkeitssiegel darf ich verwenden?
Siegel sind grundsätzlich zulässig, wenn sie auf einem nachvollziehbaren Zertifizierungssystem mit unabhängiger Prüfung beruhen und für Verbraucher transparent erkennbar ist, wofür das Siegel steht.
Können auch Bilder, Farben und Symbole als Green Claim gelten?
Ja. Auch eine grüne Farbgebung, Blätter- oder Erdkugel-Symbole oder Naturbilder können beim Verbraucher den Eindruck einer Umweltaussage erwecken – und unterliegen dann denselben Anforderungen wie eine ausformulierte Aussage.
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