Rechtssicherheit für Handwerker –
AGB und Co ab 9,90 Euro* / Monat

Ganz gleich ob Digitalisierung und Handwerk 4.0 schon deinen Alltag bestimmen oder du gerade dabei bist dich online zu positionieren, Rechtstexte wie AGB und Widerrufsbelehrung benötigst du auch als Handwerker.

Wenn du einen Vertrag vor Ort beim Kunden, online, per Telefon oder E-Mail abschließt ohne eine Widerufsbelehrung zur Verfügung zu stellen, kann das nicht nur eine Abmahnung nach sich ziehen, im Zweifel heißt es auch: kein Geld für erbrachte Leistung.

Wir bieten Rechtssicherheit: So wie es zu deinen Bedürfnissen passt.

  1. Rechtstexte für deine Onlinepräsenz, für Social Media, Kleinanzeigen und weitere Plattformen
  2. Rechtssicherheit für B2B und B2C, speziell auch für Reparatur- und Montageleistungen
  3. Zusatzoptionen für Datenschutz und Arbeitsrecht
Pakete im Überblick
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Rechtssicher im Handwerk – So helfen wir dir weiter

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Mitgliedschaftspakete

Schaff dir eine rechtssichere Basis. Alle notwendigen Rechtstexte wie zum Beispiel AGB für Onlinepräsenzen gibt bei uns schon für 9,90 Euro* , zusätzliche Rechtsberatung und Hilfe bei Abmahnung ab 57,90 Euro*

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Arbeitsrecht-Paket
Auch Kleinbetriebe kommen am Arbeitsrecht nicht vorbei. Von der Bewerbung bis zur Kündigung stehen wir dir mit unserem Arbeitsrecht-Paket zur Verfügung. 
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Datenschutz-Paket Pro
Für das Mehr an Rechtssicherheit im Datenschutz: Unser Datenschutz-Paket Pro enthält Beratung direkt vom Anwalt, die Stellung eines externen Datenschutzbeauftragten, Datenschutzschulung und mehr.
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Musterschreiben-Assistent
In unseren Mitgliedschaftspaketen ist der kostenlose Zugriff auf verschiedene Musterschreiben schon enthalten. Viele weitere Musterschreiben zu wichtigen Themen im E-Commerce kannst du jederzeit zusätzlich buchen.
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Darum Rechtstexte vom Händlerbund

Eine rechtssichere Onlinepräsenz beginnt mit den Rechstexten. Werden die gesetzlichen Anfordungen nicht erfüllt, droht nicht nur eine Abmahnung, fehlende oder mangelhafte Rechtstexte wirken sich auch auf das Kundenvertrauen aus.

Als Handwerker ist außerdem eine korrekte Widerrufsbelehrung besonders wichtig, denn im Zweifel steht bei der Werklohn auf dem Spiel, wenn Kunden bei Verträgen per Mail, Telefon oder online vor Vertragsschluss nicht ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht informiert worden sind.

Kopiere deine Rechstexte nicht von anderen Websites oder Online-Shops, denn die Texte sind urheberrechtlich geschützt. Wenn du einen kostenlosen Rechtstexte-Generator verwendest, musst du regelmäßig rechtliche Änderungen im Blick behalten, um deine Rechtstexte anzupassen und dir dabei sicher sein, dass die mit dem Generator erstellten Texte korrekt sind und aktuell gehalten werden.

Unsere Rechtstexte werden von Anwälten erstellt und mit dem kostenlosem Update-Service bist du immer auf dem aktuellen Stand.

 Schnell-Check – Ist dein Handwerksbetrieb rechtssicher aufgestellt?

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Arbeitest du (auch) für Privatkunden?

Wenn du für Verbraucher arbeitest, gelten für dich die besonderen Verbraucherschutzregeln, vor allem das Widerrufsrecht. Die folgenden Fragen zeigen dir, wo du genauer hinschauen solltest.

Bei reinen B2B-Aufträgen gibt es kein gesetzliches Widerrufsrecht. Wichtig: Mache auf Website und in Angeboten klar erkennbar, dass du nur für Unternehmer arbeitest, und nutze AGB für den B2B-Bereich.
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Bietest du Privatkunden deine Dienstleistungen per Telefon, E-Mail, WhatsApp oder online an?

Das sind Fernabsatzverträge. Deine Kunden haben ein 14-tägiges Widerrufsrecht, über das du vor Vertragsschluss informieren musst. Danach musst du den Vertrag samt Belehrung auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. E-Mail, PDF) bestätigen.

Für dich gelten hier keine Fernabsatzpflichten.

Keine Auswahl getroffen.
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Schließt du Verträge mit Privatkunden direkt bei ihnen vor Ort ab?

Das sind Verträge außerhalb von Geschäftsräumen. Auch hier besteht ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Belehrung und Muster-Widerrufsformular musst du grundsätzlich auf Papier aushändigen (oder mit Zustimmung des Kunden auf einem anderen dauerhaften Datenträger). Kein Widerrufsrecht besteht, wenn der Kunde dich in deiner Werkstatt bzw. deinem Ladengeschäft beauftragt.

Verträge, die in deinen Geschäftsräumen geschlossen werden, lösen kein Widerrufsrecht aus.

Keine Auswahl getroffen.
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Belehrst du deine Kunden vor Vertragsschluss über ihr Widerrufsrecht und gibst ihnen das Muster-Widerrufsformular?

Sehr gut. Achte darauf, dass die Belehrung zur Vertragsart passt (Werkvertrag, Werklieferung oder Kauf) und auf dem aktuellen Stand ist.

Hier droht dir der Verlust deines Werklohns. Ohne korrekte Belehrung verlängert sich die Widerrufsfrist auf 12 Monate und 14 Tage. Widerruft der Kunde, musst du bereits erhaltenes Geld zurückzahlen und hast in der Regel keinen Anspruch auf Wertersatz, auch nicht für fertige Arbeiten. Zusätzlich drohen Abmahnungen.

Keine Auswahl getroffen.
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Beginnst du manchmal mit der Arbeit, bevor die 14-tägige Widerrufsfrist abgelaufen ist?

Das ist erlaubt, wenn der Kunde es ausdrücklich verlangt.

Du wartest die Frist ab. Das ist die sicherste Variante, denn ein Widerruf trifft dich dann nicht mitten in der Arbeit.

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Lässt du dir vom Kunden bestätigen, dass er den vorzeitigen Beginn ausdrücklich verlangt?

Gut. Mit dieser Erklärung (bei Verträgen vor Ort auf einem dauerhaften Datenträger) und korrekter Belehrung kannst du bei einem Widerruf Wertersatz für erbrachte Leistungen verlangen. Bestätigt der Kunde außerdem, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Ausführung verliert, erlischt es mit Abschluss der Arbeiten.

Ohne ausdrückliches Verlangen des Kunden arbeitest du auf eigenes Risiko: Widerruft er, bekommst du für die bereits erledigte Arbeit kein Geld. Lass dir das Verlangen vor Arbeitsbeginn bestätigen.

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Führst du für Privatkunden dringende Reparaturen aus, zu denen sie dich ausdrücklich gerufen hat?

Für dringende Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten, zu denen dich der Kunde ausdrücklich bestellt hat, besteht kein Widerrufsrecht. Achtung: Das gilt nur für die dringende Arbeit selbst. Verkaufst du vor Ort zusätzliche Leistungen oder Waren, besteht dafür ein Widerrufsrecht. Dokumentiere den Notfall-Auftrag.

Diese Ausnahme betrifft dich nicht

Keine Auswahl getroffen.
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Fertigst du für Privatkunden Produkte nach Maß an, die du nur lieferst und nicht einbaust?

Bei Waren, die nach den individuellen Vorgaben des Kunden angefertigt werden, kann das Widerrufsrecht ausgeschlossen sein. Sobald du aber auch den Einbau schuldest, wird oft ein Werkvertrag daraus, und dann besteht wieder ein Widerrufsrecht (so der BGH bei einem maßgefertigten Treppenlift). Im Zweifel: belehren.

Diese Ausnahme betrifft dich nicht.

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Erstellst du Kostenvoranschläge?

Kostenvoranschläge sind Alltag im Handwerk. Prüfe die Unterfragen, damit du nicht auf Kosten sitzen bleibst.

Dieses Thema betrifft dich nicht.

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Vereinbarst du vorher ausdrücklich, wenn dein Kostenvoranschlag kostenpflichtig ist?

Richtig so. Halte die Vereinbarung am besten schriftlich fest.

Ein Kostenvoranschlag ist im Zweifel kostenlos. Willst du dafür Geld, musst du das vorher mit dem Kunden vereinbaren.

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Informierst du den Kunden sofort, wenn sich abzeichnet, dass der Kostenvoranschlag deutlich überschritten wird?

Gut. Der Kunde kann dann entscheiden, ob er weitermacht oder kündigt, und du vermeidest Streit über die Rechnung.

Bei einer wesentlichen Überschreitung musst du den Kunden unverzüglich informieren. Tust du das nicht, kann er kündigen und du riskierst Schadensersatzansprüche. Wann eine Überschreitung wesentlich ist, hängt vom Einzelfall ab.

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Verwendest du eigene AGB (z. B. auf Angeboten, Auftragsbestätigungen oder der Website)? 

AGB helfen dir, Zahlungsziele, Abschläge oder Eigentumsvorbehalt zu regeln. Fehlerhafte Klauseln sind aber unwirksam und können abgemahnt werden.

Ohne AGB gelten die gesetzlichen Regeln des BGB. Das ist zulässig, aber du verschenkst Möglichkeiten, z. B. bei Abschlagszahlungen oder dem Eigentumsvorbehalt an eingebautem Material.
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Sind deine AGB von Anwälten erstellt, aktuell und passend für Privat- bzw. Geschäftskunden?

Sehr gut. Denk daran, dass die AGB vor Vertragsschluss einbezogen werden müssen, also mit dem Angebot oder auf der Website gut erreichbar sind.

Selbst geschriebene oder kopierte AGB sind ein häufiger Abmahngrund und oft teilweise unwirksam. Auch die VOB/B ist gegenüber Privatkunden nicht automatisch wirksam. Lass deine AGB prüfen oder nutze anwaltlich erstellte Texte.

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Nennst du Privatkunden Preise, z. B. auf deiner Website, in Anzeigen, Angeboten oder Social Media?

Dann gelten für dich die Regeln der Preisangabenverordnung. Prüfe die Unterfrage.

Hier ergeben sich für dich keine zusätzlichen Pflichten.

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Gibst du Gesamtpreis inklusive Mehrwertsteuer an und weist Zusatzkosten wie Anfahrt oder Entsorgung deutlich aus?

Gut. Stundenverrechnungssätze sind zulässig, solange sie als Bruttopreis angegeben werden. Als Kleinunternehmer weist du darauf hin, dass keine Umsatzsteuer berechnet wird.

Gegenüber Verbrauchern sind Nettopreise oder versteckte Zusatzkosten wettbewerbswidrig und ein typischer Abmahngrund.

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Baust du für Privatkunden neue Gebäude oder führst erhebliche Umbauten an bestehenden Gebäuden aus?

Das ist ein Verbraucherbauvertrag mit eigenen Regeln: Textform, Baubeschreibung, besonderes Widerrufsrecht und eine Obergrenze für Abschlagszahlungen von 90 % der Gesamtvergütung.

Die Sonderregeln für Verbraucherbauverträge betreffen dich nicht.

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Erhält dein Kunde vor Vertragsschluss eine Baubeschreibung und wird er über sein Widerrufsrecht belehrt?

Gut. Achte darauf, dass der Vertrag in Textform geschlossen wird und die Baubeschreibung die Bauzeit bzw. den Fertigstellungstermin enthält.

Ohne Belehrung kann der Kunde den Verbraucherbauvertrag bis zu 12 Monate und 14 Tage widerrufen. Fehlt die Baubeschreibung, gehen Unklarheiten zu deinen Lasten.

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Lässt du dir die Abnahme deiner Arbeiten vom Kunden bestätigen, z. B. mit einem Abnahmeprotokoll?

Sehr gut. Mit der Abnahme wird dein Werklohn fällig, die Gewährleistungsfrist beginnt (5 Jahre bei Bauwerken, sonst meist 2 Jahre) und der Kunde muss spätere Mängel beweisen.

Ohne Abnahme ist dein Werklohn unter Umständen noch nicht fällig und du trägst die Beweislast für eine mangelfreie Leistung. Eine Abnahme „durch Schweigen“ funktioniert bei Privatkunden nur, wenn du sie vorher in Textform auf diese Folge hingewiesen hast.

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Hast du ein festes Vorgehen, wenn Kunden ihre Rechnungen nicht bezahlen?

Gut. Ein klarer Mahnprozess spart Zeit und Nerven.

Lege fest, wann du erinnerst, mahnst und Inkasso bzw. ein gerichtliches Mahnverfahren einleitest. Mit fertigen Mahnschreiben geht das schnell und rechtssicher.

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Hast du eine eigene Website?

Auch eine reine Visitenkarten-Website braucht vollständige Rechtstexte

Für eine eigene Website ergeben sich für dich keine Pflichten.

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Enthält dein Impressum auch die Angaben für Handwerker?

Sehr gut. Prüfe regelmäßig, ob die Angaben noch aktuell sind, z. B. nach einem Umzug oder Rechtsformwechsel.

Bei zulassungspflichtigen Handwerken gehören diese Angaben ins Impressum. Ein unvollständiges Impressum ist ein klassischer Abmahngrund.

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Hast du eine aktuelle Datenschutzerklärung und ein Cookie-Banner, das vor dem Laden von Tracking, Google Maps oder YouTube um Einwilligung fragt?

Gut. Gleiche die Datenschutzerklärung ab, wenn du neue Tools einbindest (z. B. Kontaktformular, Terminbuchung, Bewertungs-Widget)

Eingebundene Dienste ohne Einwilligung und eine fehlende oder veraltete Datenschutzerklärung können Abmahnungen, Bußgelder und Schadensersatzforderungen nach sich ziehen.

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Hast du alle Hinweise und Links auf die EU-Streitschlichtungsplattform (OS-Plattform) entfernt?

Richtig. Die OS-Plattform wurde am 20. Juli 2025 abgeschaltet. Pflicht bleibt der Hinweis, ob du an Verfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnimmst, wenn du am Jahresende mehr als 10 Personen beschäftigt hast.

Ein Link auf die abgeschaltete Plattform ist irreführend und abmahnbar. Entferne alle Verweise. Hast du früher eine Unterlassungserklärung zum OS-Link abgegeben, solltest du diese vorher prüfen lassen.

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Bist du mit deinem Betrieb in sozialen Netzwerken oder mit einem Google-Unternehmensprofil aktiv?

Auch geschäftliche Profile auf Facebook, Instagram, TikTok oder Google brauchen Rechtstexte.

Hier ergeben sich für dich keine zusätzlichen Pflichten.

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Sind Impressum und Datenschutzhinweise von jedem Profil aus mit maximal zwei Klicks erreichbar?
Sehr gut.

Ein fehlendes Impressum auf Social Media ist abmahnbar. Abmahnsichere Rechtstexte für deine Social-Media-Profile erhältst du in den Mitgliedschaftspaketen des Händlerbundes.

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Bietest du deine Leistungen auf Kleinanzeigen, Handwerkerportalen oder anderen Plattformen an?

Als gewerblicher Anbieter brauchst du auch dort Rechtstexte, die zur Plattform passen.

Hier ergeben sich für dich keine zusätzlichen Pflichten.

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Hast du auf jeder Plattform ein gewerbliches Konto mit vollständigem Impressum und passenden Rechtstexten?

Gut. Denk daran, Änderungen an deinen Rechtstexten auf allen Plattformen nachzuziehen.

Wer gewerblich über ein privates Konto anbietet oder Rechtstexte weglässt, riskiert Abmahnungen und die Sperrung des Kontos.

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Können Privatkunden bei dir einen Vertrag abschließen, z. B. über einen Online-Shop oder eine verbindliche Online-Buchung?

Dann gelten für dich die Pflichten für Online-Verträge, seit dem 19. Juni 2026 auch die Widerrufsfunktion.

Die Pflichten für Online-Vertragsschlüsse betreffen dich nicht.

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Gibt es auf deiner Website einen Widerrufsbutton, über den Kunden ihren Vertrag online widerrufen können?

Sehr gut. Prüfe, dass der Button gut sichtbar ist und der Kunde eine Eingangsbestätigung erhält.

Wer online Verträge mit Verbrauchern schließt, muss seit dem 19. Juni 2026 eine elektronische Widerrufsfunktion anbieten. Fehlt sie, drohen Abmahnungen.

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Hast du mindestens 10 Beschäftigte oder mehr als 2 Mio. Euro Jahresumsatz?

Dann muss dein Online-Buchungs- oder Bestellprozess nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz barrierefrei sein. Lass deine Website prüfen.

Als Kleinstunternehmen bist du bei Dienstleistungen von den Pflichten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes ausgenommen.

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Unsere Mitgliedschaftspakete

  • Abmahnsichere Rechtstexte in 10 Sprachen schon ab 9,90 Euro* pro Monat
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  • Rechtsberatung inkl. Produktsicherheitsverordnung (ab Premium)
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  • Soforthilfe bei Abmahnung** (Unlimited und Professional)
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Datenschutz für Handwerker – Wir unterstützen dich

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Was muss ich beachten, wenn ich mit Kunden über WhatsApp kommuniziere? Was ist erlaubt, wenn ich Fotos in privaten Wohnungen aufnehme? An wen müssen Datenschutzverletzungen gemeldet werden? Brauche ich einen Datenschutzbeauftragten?

Wir machen dich und dein Unternehmen fit in Sachen Datenschutz. Im Rahmen unserer Mitgliedschaftspakete erhältst du DSGVO-konforme Rechtstexte und ab dem Premium-Mitgliedschaftspaket zsätzlich auch Rechtsberatung.

Unser Datenschutz-Paket Pro bietet dir das Komplett-Paket mit Datenschutzbeauftragtem, Datenschutzschulung und Beratung vom Anwalt. Wir unterstützen dich gern dabei, dein passendes Paket zu finden.

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Arbeitsrecht für Handwerker

Egal ob Kleinunternehmen oder größerer Betrieb, wenn du Angestellte, Auszubildende oder Saisonkräfte beschäftigst, ergeben sich umfassende Verpflichtungen. Mit unserem Arbeitsrecht-Paket bist du rechtssicher aufgestellt.
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Tipps für Einsteiger – Start in den Online-Handel

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Du bist bereit, deinen eigenen Online-Shop zu starten oder deine Dienstleistungen über Verkaufsplattformen wie Kleinanzeigen anzubieten? Wir unterstützen dich nicht nur mit Rechstexten, Rechtsberatung und Co. Wir helfen dir auch dabei, den Einstieg in den E-Commerce so schnell und professionell wie möglich zu gestalten, zum Beispiel mit verschiedenen Lernangeboten und Marketingdienstleistungen

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Ob Einsteiger oder Profi, StartUp oder Mittelstand, hier bist du richtig. Mit unserem Paketberater erfährst du blitzschnell, welches Mitgliedschaftpaket am besten zu deinen Wünschen passt. 

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Social-Media-Rechtstexte

 Auch deine Profile auf Facebook, Instagram oder Google brauchen ein Impressum. In unseren Mitgliedschaftspaketen erhältst du Rechtstexte für Social-Media, die von unseren Anwälten erstellt und aktuell gehalten werden.

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* Alle Preise netto zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate bei einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit.
** Hilfe bei Abmahnungen ist eine freiwillige solidarische Unterstützungsleistung für Mitglieder des Händlerbund e.V. Die Bedingungen der Abmahnhilfe ergeben sich aus der Rechtsschutzordnung des Händlerbund e.V.