AGB für Kleinanzeigen (vormals eBay Kleinanzeigen)
Du willst als Händler bei (eBay) Kleinanzeigen verkaufen? Dann musst du einiges beachten, denn: Durch eine Neuerung im August 2020 hat sich Kleinanzeigen vom reinen Kleinanzeigenportal zum echten Marktplatz entwickelt. Das bedeutet für dich als Online-Händler, dass es mit einem Impressum allein nicht mehr getan ist.
Für den rechtssicheren Handel auf Kleinanzeigen benötigst du daher umfangreiche Rechtstexte. Um eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch einen Mitbewerber oder Abmahnverein zu vermeiden, sollten diese von einem Anwalt erstellt worden sein. Der Händlerbund übernimmt bereits ab
9,90 Euro*
pro Monat folgende Leistungen:
- Erstellung aller Rechtstexte durch auf IT-Recht spezialisierte Rechtsanwälte
- Kostenloser Update-Service, selbstverständlich inkl. Haftungsübernahme
- Rechtstexte für Online-Shops und 50+ Verkaufsplattformen, wie z. B. Kleinanzeigen
Individuell erstellte Rechtstexte für Händlerbund-Mitglieder
Egal ob für den Verkauf auf Kleinanzeigen oder eine der anderen 50+ unterstützten Verkaufsplattformen. Unsere Rechtsexperten beraten dich und stellen dir Rechtstexte zur Verfügung:
AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)
Rechtssichere AGB für Online-Shops, Websites oder auf Verkaufsplattformen.
Datenschutzerklärung
Für alle, die auf deiner Online-Präsenz Daten erheben, speichern und verarbeiten.
Impressum (Gesetzliche Anbieterkennzeichnung)
Dein Impressum mit allen gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben.
Widerrufsbelehrung
Informiere deine Kunden mit der aktuellen Widerrufsbelehrung über das bestehende Widerrufsrecht.
Zahlungs- & Versandbedingungen
Das musst du bzgl. der Zahlungs- und Versandbedingungen beachten.
Wer benötigt Rechtstexte für Kleinanzeigen?
Alle gewerblichen Händler benötigen auf Kleinanzeigen Rechtstexte. Dabei ist es unerheblich, ob man ein großes Unternehmen führt, oder lediglich Einzelunternehmer mit einem Kleingewerbe ist. Private Verkäufer benötigen in der Regel allerdings keine Rechtstexte.
Welche Rechtstexte benötigt man, um auf Kleinanzeigen handeln zu können?
Als gewerblicher Online-Händler benötigst du folgende Rechtstexte:
- Impressum
- Widerrufsbelehrung einschließlich des Muster-Widerrufsformulars
- AGB und Kundeninformationen
- Datenschutzerklärung
- Zahlung- und Versandbedingungen
- Hinweise zur Batterieentsorgung, sofern du entsprechende Waren anbietest
Warum Rechtstexte für Kleinanzeigen vom Händlerbund erstellen lassen?
Online Händler und Dienstleister können in Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Kleinanzeigen zahlreiche Fehler machen, die schlimmstenfalls zu einer Abmahnung der AGB führen können. Das Hinzuziehen eines Rechtsexperten ist daher in jedem Fall zu empfehlen, wenn es um das Erstellen von AGB für Kleinanzeigen geht. Falls du deine Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor Ort von einem Rechtsanwalt erstellen lässt, hat dies allerdings einen entscheidenden Nachteil: Ändert sich nämlich die Rechtslage, wird der Anwalt dich nicht informieren. Deine AGB sind nicht mehr aktuell und du läufst erneut Gefahr, abgemahnt zu werden.
Die Rechtstexte des Händlerbundes sind dagegen abmahnsicher. Kommt es doch mal zu einer Abmahnung, weil der Händlerbund einen Fehler gemacht hat, so musst du dir als Online-Händler keine Sorgen machen, denn: Wir stehen selbstverständlich für die Korrektheit unserer Texte ein. Außerdem bist du als Online-Händler mit unseren Texten immer up to date: Kommt es zu Änderungen der Rechtslage, so werden die Texte entsprechend angepasst. Viele Vorteile, die es dir als Online Händler ermöglichen, dich voll und ganz auf dein Business, den Verkauf, konzentrieren können.
Weitere Leistungen des Händlerbunds rund um Rechtstexte für Kleinanzeigen
Wissenswertes zu AGB für Kleinanzeigen
Was ist Kleinanzeigen?
Kleinanzeigen startete ursprünglich als reines Anzeigenportal. Das hatte den Vorteil, dass Händler dort ihre Ware präsentieren durften, ohne – abgesehen von einem eBay Impressum – Rechtstexte zu benötigen.
Im August 2020 hat die Plattform ihre Einstellungen aber dahingehend geändert, dass die Angabe, ob ein Versand oder lediglich die Selbstabholung möglich ist, zur Pflichtangabe wurde. Diese Angabe reicht bereits aus, damit aus einer bloßen Warenpräsentation ein Angebot zur Vertragsanbahnung wird, welches mit umfangreichen Informationspflichten einhergeht.
Wann liegt ein gewerbliches Handeln auf Kleinanzeigen vor?
Von einem gewerblichen Handel spricht man bei einer selbständigen, nach außen gerichteten wirtschaftlichen Tätigkeit (Ausnahme: freiberufliche oder landwirtschaftliche Tätigkeit), die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung betrieben wird. Die Grenzen zwischen gewerblichen und privaten Handel sind oft fließend. Gesicherte Rechtsprechung gibt es nicht.Wer in größerem Umfang Artikel aus einem bestimmten Sortiment anbietet, muss sich den Vorwurf des gewerblichen Handelns gefallen lassen. Dabei ist es unerheblich, ob die Verkaufsartikel von Verwandten oder Bekannten zur Verfügung gestellt worden sind oder etwa eine Erbschaft aufgelöst wurde. Maßgeblich ist jedoch immer der jeweilige Einzelfall. Der Gesetzgeber jedenfalls geht davon aus, dass ein Anbieter gewerblich tätig wird, wenn er planmäßig und dauerhaft Waren und/oder Leistungen gegen Entgelt anbietet.
Wer immer privat bei Kleinanzeigen unterwegs war, sollte sich daher selbst kritisch hinterfragen und einschätzen, ob die Schwelle zur Gewerblichkeit schon überschritten wurde. Dafür sprechen folgende Indizien (aus der Rechtsprechung):
- In einem Zeitraum von rund zwei Jahren werden insg. 140 Verkäufe abgewickelt
- Es werden aktive Schritte zur Vermarktung der eigenen Ware unternommen (z. B. professionell erstellte Templates)
- Jährlicher Verkaufsumsatz zwischen 18.000 und 66.000 Euro durch Verkauf aus privater Sammlung
- Verkauf zahlreicher ähnlicher Produkte, z. B. von 140 Pelzmänteln aus einer Erbmasse
Gibt es bei Kleinanzeigen ein Widerrufsrecht und bedarf es einer Widerrufsbelehrung?
Ein Widerrufsrecht steht grundsätzlich jedem Verbraucher zu, der mit einem Unternehmen ein Fernabsatzgeschäft schließt. Von einem Fernabsatzgeschäft ist immer dann die Rede, wenn der Vertragsschluss überwiegend über Fernkommunikationsmittel zustande kommt. Das ist bei Kleinanzeigen der Fall: Hier kommt es über das Nachrichtensystem zum Vertragsschluss. Entsprechend steht jedem Verbraucher im B2C-Geschäft ein Widerrufsrecht zu. Über das Bestehen dieses Rechts müssen gewerbliche Händler im Rahmen der Widerrufsbelehrung aufklären und ein Muster-Widerrufsformular bereitstellen.
Was sollte in den AGB für Kleinanzeigen geregelt werden?
Auf Kleinanzeigen kommt der Vertrag durch die individuelle Kommunikation über das interne Nachrichtensystem zustande. Entsprechend sollten die Angebote auf dem Portal als unverbindlich eingestellt werden. Sowohl die Unverbindlichkeit der Angebote, als auch der Weg zum Kaufvertrag müssen zwingend in den AGB für Kleinanzeigen geregelt werden. Ebenso müssen transparente Angaben zu den Versandkosten getätigt werden. Über das Widerrufsrecht und die Kosten der Retour muss ebenfalls belehrt werden.
Wo werden die Rechtstexte einschließlich der AGB eingefügt?
Da Kleinanzeigen keine konkreten Plätze für die Texte vorsieht, müssen Rechtstexte, also:
- Impressum
- Widerrufsbelehrung einschließlich des Muster-Widerrufsformulars
- AGB und Kundeninformationen
- Datenschutzerklärung
im Fenster "rechtliche Angaben" eingefügt werden. Da für die Verbraucher nicht sofort ersichtlich ist, wo sie diese vorvertraglichen Informationen herziehen können, sollten Händler in jedem einzelnen Angebot folgenden Hinweis dazu bereitstellen:
"Das Impressum einschließlich Link zur OS-Plattform sowie das Widerrufsrecht, die AGB und die Datenschutzerklärung finden Sie unter der Schaltfläche Rechtliche Angaben."
Die Versandbedingungen und Bezahlmethoden müssen Sie hingegen in jedem einzelnen Angebot in der Produktbeschreibung hinterlegen.
Was muss ich sonst noch beachten?
Kleinanzeigen sieht zum Beispiel den Zusatz „inklusive Mehrwertsteuer“ nicht vor. Dieser Hinweis muss daher zwingend mit im Angebotstext auftauchen. Das Gleiche gilt für den Hinweis auf die Differenzbesteuerung und die Kleinunternehmerregelung.
Was droht bei Fehlern bei Rechtstexten für Kleinanzeigen?
Fehler in den Rechtstexten sind oft Wettbewerbsverstöße und können entsprechend von Mitbewerbern oder Abmahnvereinen geahndet werden. Besonders oft werden Fehler in der Widerrufsbelehrung und bei den Versandangaben abgemahnt. Die dadurch entstehenden Kosten sind meist nicht unerheblich.
Was ist von kostenlosen Mustervorlagen oder dem Kopieren fremder AGB zu halten?
AGB als Muster, insbesondere kostenlose, sind mit Vorsicht zu genießen. Oft ist ungewiss, wie aktuell die Mustervorlagen sind. Wird eine fehlerhafte Vorlage verwendet, so geschieht dies oft auf eigenes Risiko. Folgt dann eine Abmahnung, steht der Online-Händler alleine da.
Auch fremde Rechtstexte von anderen Händlern sollten nicht kopiert werden. Zum einen besteht auch hier das Problem, dass nicht bekannt ist, inwiefern die Rechtstexte korrekt sind. Zum anderen stellt der Diebstahl von fremden Rechtstexten einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar und kann entsprechend abgemahnt werden.
Was darf nicht auf Kleinanzeigen angeboten werden?
Kleinanzeigen ist keine Option für dich, wenn du folgendes anbieten wollen:
- Medien mit der Kennzeichnung "Keine Jugendfreigabe", "Freigabe ab 18", "FSK 18" und "USK 18"
- Tabakwaren aller Art, sowie entsprechendes Zubehör wie z. B. Shishas oder Pfeifen
- Alkoholische Getränke
- Arzneimittel
- Parfum
- Angebote zum Herunterladen von Medien, Spieleaccounts, Spielepunkte & -coins
- E-Books
- Waffen, Drogen und andere verbotene Artikel
* Alle Preise netto zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate.
** Hilfe bei Abmahnungen ist eine freiwillige solidarische Unterstützungsleistung für Mitglieder des Händlerbund e.V. Die Bedingungen der Abmahnhilfe ergeben sich aus der Rechtsschutzordnung des Händlerbund e.V.