Abmahnung nach BFSG – Was du tun solltest
Du hast eine Abmahnung erhalten, weil dein Online-Shop nicht den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) entspricht? Keine Sorge, unsere erfahrenen Rechtsanwälte stehen dir zur Seite, um dich schnell und kompetent zu unterstützen:
- Soforthilfe bei Abmahnungen – auch bei Selbstverschulden
- Vertretung durch spezialisierte Anwälte
- Umfassende Rechtsberatung
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Ich habe eine Abmahnung erhalten – was kann ich tun?
Wenn du eine Abmahnung aufgrund eines Verstoßes gegen das BFSG erhalten hast, sollte diese einer individuellen Prüfung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt unterzogen werden.
Nicht in Panik geraten
Eine Abmahnung im Urheberrecht ist ärgerlich, aber kein Grund zur Panik. Bleibe ruhig, wir schaffen die Sache aus der Welt
Nicht sofort unterschreiben
Häufig sind die Unterlassungserklärungen zu weit gefasst und zu deinem Nachteil. Wir prüfen, bevor du unterschreibst
Nicht sofort bezahlen
Bei vielen Abmahnungen sind die Kosten zu hoch angesetzt. Wir prüfen das und im besten Falle zahlst du weniger
Das BFSG kurz erklärt
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist für alle wichtig, die online verkaufen. Es soll sicherstellen, dass alle Nutzer – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen – Zugang zu digitalen Angeboten wie Online-Shops haben. Heißt konkret: Menschen mit Behinderungen sollen deine Angebote genauso gut nutzen können wie alle anderen.
Seit dem 28. Juni 2025 sind deshalb auf viele Online-Händler neue rechtliche Verpflichtungen hinzugekommen. Wenn du z. B. einen Online-Shop betreibst, digitale Produkte anbietest oder elektronische Dienstleistungen nutzt, solltest du dich rechtzeitig mit den Anforderungen des BFSG vertraut machen.
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Wie geht es jetzt weiter?
Welche Folgen können Verstöße gegen das BFSG haben?
Wer sich nicht an die Vorgaben hält, muss mit spürbaren Konsequenzen rechnen. Neben Abmahnungen kann es zu behördlichen Maßnahmen und saftigen Bußgeldern bis zu 100.000 EUR kommen. Zudem leidet deine Reputation darunter und Kunden könnten das Vertrauen in dein Unternehmen verlieren. Barrierefreiheit ist heute nicht nur Pflicht, sondern auch ein echtes Plus fürs Image.
Wer darf Verstöße melden – und wo?
Nicht nur Behörden schauen hin – auch Verbraucher, Organisationen und sogar Wettbewerber dürfen Verstöße gegen das BFSG melden. Die zuständige Stelle ist in der Regel eine Marktüberwachungsbehörde oder eine Verbraucherzentrale in deinem Bundesland. Auch anerkannte Verbände und Einrichtungen nach dem Behindertengleichstellungsgesetz dürfen dieses Recht selbstständig ausüben.
Egal ob Online-Shop, Website oder mobile App, im E-Commerce fallen verschiedene digitale Angebote unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Nicht auf alle Unternehmen kommen im Zuge des BFSG neue Pflichten zu. Finde im Schnell-Check heraus, ob das Gesetz auf dein Unternehmen Anwendung findet.
So machst du es Abmahnern schwer
Ab dem 28. Juni 2025 gilt das BFSG – und mit ihm steigen die rechtlichen Anforderungen an deinen Online-Shop. Gleichzeitig wächst das Risiko für Abmahnungen. Wir unterstützen dich dabei, auf der sicheren Seite zu bleiben: mit unserem All-in-One-Barrierefreiheitspaket mit Assistenzsoftware, regelmäßigen Checks und rechtssicheren Vorlagen. So schützt du deinen Shop und machst es Abmahnern schwer.
Unsere Mitgliedschaftspakete – Schutz für dein Online-Business
Im E-Commerce wirst du als Onlinehändler täglich mit neuen Herausforderungen konfrontiert. Der Händlerbund ist dein Partner für einen sicheren und erfolgreichen Onlinehandel. Mit unseren individuellen Mitgliedschaftspaketen findest Du die passende Lösung für Deine Herausforderungen im E-Commerce.
Soforthilfe bei Abmahnung
- Abmahnsichere Rechtstexte in 8 Sprachen
- Kompetente Rechtsberatung inkl. Produktsicherheitsverordnung (GPSR) via E-Mail und Telefon
- Vertretung im Abmahnfall – auch rückwirkend & bei Selbstverschulden**
- Shop-Tiefenprüfung und Käufersiegel-Zertifizierung
- Sofortschutz durch erweiterte Garantie für einen Shop für Professional-Mitglieder

* Alle Preise netto zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate.
** Hilfe bei Abmahnungen ist eine freiwillige solidarische Unterstützungsleistung für Mitglieder des Händlerbund e.V. Die Bedingungen der Abmahnhilfe ergeben sich aus der Rechtsschutzordnung des Händlerbund e.V.
Bekannt aus










