Pausenregelung im Arbeitsrecht – So pausiert man richtig

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Ohne Pause keine Leistung. Wer bis zur Erschöpfung arbeitet, riskiert auf Dauer seine Gesundheit. Zumal das keine Frage der eigenen Einstellung, sondern vielmehr im Arbeitsgesetz geregelt ist. Das Arbeitsrecht sieht gesetzliche Pausenzeiten vor. Als Arbeitgeber bist du demnach sogar verpflichtet, deinen Mitarbeitern nach einer gewissen Arbeitsdauer Erholungspausen zu gewähren.

Was es für Pausenregelungen gibt, wie lange Pausen sein müssen und was für Sonderregelungen existieren, erfährst du in den folgenden Absätzen.

Was genau ist eine Pause laut Gesetz?

Eine Pause im Sinne des Arbeitszeitgesetzes ist eine Unterbrechung der Arbeitszeit von bestimmter Dauer. Dem Arbeitnehmer steht frei, wo und wie er diese Zeit verbringt. Als Vorgesetzter hast du hier also nichts zu sagen. Nur dann ist das Erholungskriterium einer Pause erfüllt. Allerdings werden Pausen im Regelfall von der Arbeitszeit abgezogen.

Schlechte Nachrichten für alle Raucher: Raucherpausen zählen nicht zur Arbeitszeit und werden deshalb weder vergütet noch hast du Anspruch darauf.

Was ist der definierte Sinn und Zweck der Pause?

Energie tanken, durchatmen und verschnaufen: Pausen sollen allein der Erholung des Arbeitnehmers dienen. Er kann sich von den vergangenen Tätigkeiten erholen und neue Kraft für die bevorstehenden sammeln. 

Kaffeetasse



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Was ist eine Pausenregelung?
Das Arbeitszeitgesetz legt die Pausenregelung fest: Diese gibt vor, ob und wie lange Mitarbeiter eines Unternehmens während ihrer Arbeitszeit eine Ruhepause erhalten.

 

Hast du als Arbeitgeber ein Mitspracherecht bezüglich der Ausgestaltung der Pausen?

Grundsätzlich können deine Angestellten ihre Mittagspause gestalten, wie sie möchten. Ob auf dem Betriebsgeländer oder vor Ort: Wo sie ihre Pause verbringen, können sie frei entscheiden. Als Arbeitgeber hast du also nicht das Recht, deinen Angestellten diesbezüglich etwas vorzuschreiben.

Welche gesetzlichen Regelungen gibt es bzgl. Arbeitspausen?

Arbeitspausen sind im Arbeitszeitgesetz geregelt: Bei einer Arbeitszeit von maximal 6 Stunden ist keine Pause vorgeschrieben. Erst ab 6 Stunden steht dem Arbeitnehmer eine Pause von mindestens 30 Minuten zu. Ab 9 Stunden Arbeitszeit ist eine Pause von mindestens 45 Minuten verpflichtend. Das bedeutet zugleich, dass deine Mitarbeiter ein Recht auf Pause haben und diese auch nutzen müssen. Die Pausenzeit müssen von Mitarbeitern nicht am Stück genommen werden, aber sie müssen mindestens 15 Minuten betragen — alles darunter wird nicht als Pause betrachtet.

Was ist eine Betriebspause – Wie unterscheidet sie sich zur Ruhepause?

Die Betriebspause ist sozusagen unfreiwillig – sie ist überraschend. Dazu kann es beispielsweise kommen, wenn die Arbeit aus technischen oder organisatorischen Gründen ausfällt (z. B. wegen eines Stromausfalls). Im Arbeitszeitgesetz wird daher zwischen Ruhepausen und Betriebspausen unterschieden. Im Gegensatz zur Ruhepause zählt die Betriebspause zur Arbeitszeit und wird somit vom Unternehmen bezahlt.

In welchen Fällen zählt die Ruhepause zur Arbeitszeit?

In Ausnahmefällen werden auch Ruhepausen bezahlt. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn dies im Arbeits- oder Tarifvertrag extra geregelt wurde. Bei einer starken Beanspruchung, die auf Dauer die Leistung einschränkt, gibt es zusätzliche Kurzpausen von mindestens 5 Minuten. Diese Pausen gehören offiziell zur Arbeitszeit und werden dementsprechend vom Unternehmen bezahlt.

Das sind konkret Arbeiten mit einer enormen körperlichen Anstrengung oder Tätigkeiten, die die Verspannung fördern:

  1. Schichtarbeit
  2. Fließbandarbeit
  3. Nacharbeit
  4. Arbeiten unter Tage
  5. Längere Bildschirmarbeit
Frau sitzt abends am Schreibtisch



Werden Pausenzeiten vergütet?

Im Regelfall zählt eine Ruhepause als zeitlich festgelegte Unterbrechung vom Arbeitsalltag. Damit zählt sie nicht zur Arbeitszeit und wird auch nicht vergütet. Anders verhält es sich mit den eben beschriebenen Ausnahmen.

Was ist die Ruhezeit und welche Zeitdauer sieht sie vor?

Nach der Arbeit ist vor der Arbeit. Dazwischen liegt die sogenannte Ruhezeit. Sie muss mindestens 11 Stunden betragen, bevor es wieder zum Arbeitsplatz geht. Wird die Zeit jedoch durch Arbeitstätigkeiten unterbrochen, z.B. durch ein Telefonat, dann beginnen die 11 Stunden wieder von vorn.

Sind Abweichungen von der gesetzlichen Regelung möglich bzw. gibt es branchenspezifische Sonderregelungen?

Die Tarifvertragsparteien sind dazu berechtigt (§ 7 ArbZG), Abweichungen von gesetzlichen Bestimmungen zu Ruhepausen und -zeiten zu vereinbaren, wie zum Beispiel Kurzpausen von 5 Minuten. Das sind konkret Arbeiten mit einer enormen körperlichen Anstrengung oder Tätigkeiten, die die Verspannung fördern:

Krankenschwester

  1. Schichtarbeit
  2. Fließbandarbeit
  3. Nacharbeit
  4. Arbeiten unter Tage
  5. Längere Bildschirmarbeit

Bei besonderen betrieblichen Gegebenheiten kann die Mindestruhezeit sogar um bis zu 2 Stunden verkürzt werden. Das gilt beispielsweise für den Schichtbetrieb, Verkehrsbetriebe, Pflege, Rufbereitschaft und Erntezeit.

 

Nach § 8 ArbZG kann die Bundesregierung für einzelne Beschäftigungsbereiche, bei denen besondere Gefahren für die Gesundheit der Arbeitnehmer bestehen, die Ruhepausen und -zeiten ausdehnen und die Arbeitszeit beschränken.

In Notfällen und außergewöhnlichen Fällen, bzw. bei unaufschiebbaren Arbeiten, dürfen nach § 14 ArbZG abweichende Ruhe- und Pausenzeiten festgelegt werden. Stillende Mütter haben ein Recht auf Stillpausen. Diese betragen mindestens zweimal täglich je eine halbe Stunde oder einmal täglich eine Stunde. Die Stillpausen verlängern sich auf zweimal 45 Minuten täglich bei einer Arbeitszeit von mehr als 8 Stunden (§ 7 MuSchG). Wenn es keine Unterbrechung von mehr als 2 Stunden gibt.

Welche Sonderregelungen gelten für Jugendliche?

Beschäftigst du Minderjährige, solltest du deren besondere Pausenregelung beachten. Jugendliche zwischen 15 und 17 Jahren verfügen laut Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) über mehr Pausen bzw. kürzere Abstände zwischen den Ruhepausen. Ab 4,5 bis 6 Stunden Arbeitszeit, steht den Jugendlichen eine 30-minütige Pause zu. Ab 6 bis 8 Stunden Arbeitszeit ist eine 60-minütige Pause vorgesehen. Zudem ist zu beachten, dass die Arbeitszeit von 8 Stunden nicht überschritten werden darf.

Welche Konsequenzen drohen Arbeitgebern bei Nichtbeachtung der Pausenregelung?

Pausenzeiten sollten eingehalten werden. Nicht nur den Angestellten zuliebe, sondern auch, um dem eigenen Unternehmen nicht zu schaden. Denn die Landesämter für Arbeitsschutz haben ein Auge darauf, ob Betriebe die gesetzlich geregelten Pausenzeiten einhalten. Es kann sogar zu Betriebsprüfungen kommen.

Auch Angestellte können Verstöße des Arbeitgebers bei der Landesbehörde melden. Hat der Arbeitgeber tatsächlich die Vorschriften missachtet, so kann er mit Bußgeldern von bis zu 15.000 Euro rechnen.


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Ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet zu überprüfen, ob Pausen eingehalten werden?

Als Arbeitgeber bist du verantwortlich für die Einhaltung der Pausenzeiten deiner Angestellten. Daher musst du sicherstellen, dass diese auch eingehalten werden. Möglich ist das unter anderem durch ein elektronisches Zeiterfassungssystem oder händisch. Hier werden Arbeitsbeginn, Pausen und Arbeitsende eingetragen. Diese Zeitdokumentation erhältst du als Arbeitgeber und kannst diese überprüfen.

Solltest du feststellen, dass sich dein Angestellter nicht an die Pausenregelungen hält, kannst du sogar eine Abmahnung aussprechen.

 

 

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