Abmahnung wegen fehlerhafter
CE-Kennzeichnung an Masken
OP- bzw. Atemschutzmasken sind nach Meinung vieler Wissenschaftler in Zeiten der Covid-19-Pandemie, auch bekannt als Coronakrise, ein wichtiger Baustein zur Bekämpfung des Virus. Viele Händler haben sich deshalb zur Aufgabe gemacht, die Bevölkerung mit OP- oder FFP2-Masken zu versorgen. Beim Verkauf solcher Produkte ist jedoch gerade rechtlich einiges zu beachten. Grund hierfür ist, dass derartigem Mundschutz prinzipiell auch eine Präventionsfunktion zukommen kann, etwa im Bereich der Medizin oder auch des Arbeitsschutzes. Das Gesetz stellt hierfür besondere Anforderungen. Wer diese Anforderungen nicht erfüllt, riskiert eine Abmahnung.
Wenn auch Sie als Händler eine Abmahnung wegen unvollständiger oder fehlender CE-Kennzeichnung an Masken erhalten haben, gilt es jetzt schnell zu handeln.