Verkauf und Entsorgung von Batterien – Aktuelle Gesetze und deine Pflichten
Ob einzelne Batterien oder Geräte mit fest verbautem Akku, wer solche Produkte verkauft, muss gesetzliche Vorgaben berücksichtigen. Aktuell noch durch das Batteriegesetz (BattG) geregelt, kommen mit der neuen EU-Batterieverordnung und dem damit einhergehenden Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) zusätzliche Pflichten auf Händler zu. Dazu zählen beispielsweise erweiterte Informations- und Rücknahmepflichten sowie erste Anforderungen an Nachhaltigkeit und Rückverfolgbarkeit.
Einführung des neuen Batterierecht-Durchführungsgesetzes (BattDG)
Mit dem 18. August 2025 löst das neue Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) das bisherige Batteriegesetz Deutschland (BattG) ab. Hintergrund ist die Umsetzung der neuen EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542, die bereits seit Februar 2024 gilt und die Vorschriften rund um Herstellung, Verkauf und Entsorgung von Batterien europaweit vereinheitlicht.
Das BattDG regelt dabei die praktische Durchführung und nationale Überwachung der Verordnung in Deutschland. Für Online-Händler bringt das insbesondere neue Anforderungen an die Registrierung, Rücknahme und Kennzeichnung mit sich, aber auch an die Dokumentation und den Umgang mit Altbatterien.
- Das BattDG ersetzt das aktuelle BattG vollständig mit dem 18. August 2025.
- Es dient der Umsetzung der EU-Vorgaben in deutsches Recht.
- Die Überwachung und der Vollzug liegen weiterhin bei der Stiftung ear (Elektro-Altgeräte Register).
- Händler müssen sich auf neue Meldepflichten und erweiterte Rücknahmevorgaben einstellen.

Mit der neuen Verordnung kommen auch neue Herausforderungen auf dich zu. Damit du bestens darauf vorbereitet bist, komm in unseren Live Chat und stell unseren erfahrenen Anwälten all die Fragen, die dir auf der Seele brennen.
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Aktuelle Neuerungen – Welche grundsätzlichen Pflichten kommen noch oder gibt es schon?
Die EU-Batterieverordnung gilt als Verordnung unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten und das BattDG ist die einzige nationale Ergänzung, die in Deutschland nötig ist. Es klärt vor allem:
- wer zuständig ist (z. B. Stiftung ear)
- wie Pflichten kontrolliert werden
- wie Verstöße geahndet werden
Für Händler gelten aber mit den Batteriegesetzen in Deutschland grundsätzlich verschiedene Pflichten, unter anderem:
- Sicherstellung der Konformität
Als Händler musst du vorab überprüfen, ob der Hersteller im Herstellerregister eingetragen ist, die Batterie die erforderliche CE-Kennzeichnung trägt und alle notwendigen Unterlagen vorhanden sind.
- Informationspflichten
Endnutzer müssen über Rückgabemöglichkeiten für Altbatterien informiert werden. Zudem musst du als Händler beim Fernabsatz sicherstellen, dass die Batterien am Zustellort oder einer lokalen Sammelstelle unentgeltlich zurückgenommen werden können.
Weitere nationale Gesetze sind nicht vorgesehen, die künftigen Änderungen ergeben sich direkt aus der EU-Verordnung. Diese sieht allerdings viele Übergangsfristen bis 2031 vor, sodass die EU-Vorgaben gestaffelt angewandt werden.
Konkreter Zeitplan der kommenden Pflichten:
-
18. August 2024
- Einführung neuer Kennzeichnungspflichten, einschließlich CE-Kennzeichnung, Konformitätserklärung und Modellkennung
- Händler müssen sicherstellen, dass Batterien korrekt gekennzeichnet sind und die erforderlichen Unterlagen beigefügt sind
-
18. August 2025
- Pflicht zur Kennzeichnung aller Batterien mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne für die getrennte Sammlung
- Kennzeichnung von Batterien, die mehr als 0,002 % Cadmium oder mehr als 0,004 % Blei enthalten, mit den chemischen Zeichen Cd oder Pb unterhalb des Mülltonnensymbols
- Rücknahmepflichten für Online-Händler: Beim Verkauf von Batterien im Fernabsatz muss eine ausreichende Zahl an Sammelstellen zur Verfügung stehen und Endnutzer müssen über Rückgabemöglichkeiten informiert werden
-
18. August 2026
- Kennzeichnungspflicht aller Batterien mit allgemeinen Informationen gemäß Anhang VI Teil A der EU-Batterieverordnung
- Kennzeichnung nicht wiederaufladbarer Gerätebatterien mit dem Hinweis “nicht wiederaufladbar”
-
18. Februar 2027
- Kennzeichnung aller Batterien mit einem QR-Code, der Zugriff auf batteriebezogene Informationen ermöglicht (wie ein digitales Etikett mit Hinweisen zur Kapazität, zur Entsorgung etc.)
- Digitaler Batteriepass: Für bestimmte Batterietypen (z. B. Industriebatterien, Traktionsbatterien in E-Autos) wird ein digitaler Produkte Pass (DPP) verpflichtend, der detaillierte technische und ökologische Daten enthält (z. B. Informationen zu Herkunft, CO2-Bilanz, Materialzusammensetzung, Herkunft der Rohstoffe) zum Zweck der Nachverfolgbarkeit und Nachhaltigkeit
- Gerätebatterien müssen so gestaltet sein, dass Verbraucher sie leicht entfernen und ersetzen können
-
18. Februar 2028
- Einführung von Höchstwerten für den CO2-Fußabdruck von Batterien, die eingehalten werden müssen, um in Verkehr gebracht zu werden.
Ab 2028 müssen Hersteller den Anteil recycelter Materialien (Mindestrestzyklatgehalte) in Batterien dokumentieren und ab 2031 gelten dabei Mindestvorgaben für Kobalt, Lithium, Nickel und Blei.
Vorschriften für Marktplätze
Seit Januar 2023 unterliegen auch Marktplätze beim Verkauf von Batterien weiteren Pflichten. Durch das Verpackungsgesetz sind Betreiber von Marktplätzen dazu verpflichtet, zu überprüfen, ob Händler den erweiterten Produktverantwortungen nachkommen. Ist das nicht der Fall oder kann eine Prüfung aufgrund fehlender Angaben nicht erfolgen, dürfen Marktplätze den Verkauf durch diesen Hersteller nicht ermöglichen.
Es handelt sich dabei um sogenannte EPR-Bestätigungen. "Extended Producer Responsibility", also erweiterte Herstellerverantwortung, haben umweltrechtliche Vorschriften zum Hintergrund. Eine Person, die ein Produkt auf den Markt bringt, gilt als ihr Hersteller und ist für den daraus resultierenden Verpackungsmüll verantwortlich. Für systembeteiligungspflichtige Verpackungen braucht es:
- Systembeteiligung in einem dualen System
- Registrierung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister
- regelmäßige Mengenmeldung
Online-Händler müssen damit überprüfen, ob sie der erweiterten Herstellerverantwortung unterliegen und Marktplätzen nachweisen, dass sie die damit verbundenen Herstellerpflichten einhalten. Ansonsten droht eine Sperrung der Verkaufsmöglichkeit.
Batterieverordnung der Europäischen Union
Am 17.08.2023 ist in der EU die neue Batterieverordnung 2023/1542 in Kraft getreten, die nach einer Übergangsfrist mit dem 18.02.2024 gültig ist.
Die neue Verordnung wurde im Rahmen des Green Deals erlassen mit dem Ziel, negative Umweltauswirkungen von Batterien zu verringern. Außerdem sollen die negativen Auswirkungen durch die Entstehung und Bewirtschaftung von Altbatterien verringert werden, um so die menschliche Gesundheit und die Umwelt noch besser zu schützen. Um das zu erreichen, werden bis 2036 schrittweise neue Pflichten in Kraft treten, welche die Herstellung und den Handel von Batterien betreffen.
Mit der neuen Batterieverordnung werden Inverkehrbringern und Händlern weitere Pflichten auferlegt:
- Es gibt neue Batteriekategorien, die die bisherigen erweitern
Die Verordnung gilt daher nun auch für Gerätebatterien und Allzweck-Gerätebatterien, Startbatterien, Batterien für leichte Verkehrsmittel (LV-Batterien), Elektrofahrzeugbatterien und Industriebatterien. - Es gelten zusätzliche Nachhaltigkeits- und Sicherheitsanforderungen
Beispielsweise müssen Unterlagen mit den Werten für Parameter der elektrochemischen Leistung und Haltbarkeit bereitgehalten werden. Bei stationären Batterie-Energiespeichersystemen müssen Unterlagen belegen, dass diese bei Betrieb sicher sind. Wie die Bereitstellung der Unterlagen zu handhaben ist, ist noch nicht geregelt. Sicher ist nur, dass 2027 ein digitaler Batteriepass eingeführt werden soll. Zusätzlich müssen in Batteriemanagementsystemen aktuelle Daten zu Parametern zur Bestimmung des Alterungszustand und der voraussichtlichen Lebensdauer der Batterie enthalten sein. - Batterien müssen gekennzeichnet werden
Kennzeichnen müssen Erzeuger der Batterien, wobei diese Pflicht auch auf Händler übergehen kann, die die Batterien in eigenem Namen oder unter der eigenen Handelsmarke in Verkehr bringen. Als Kennzeichnung erforderlich ist:
- CE-Kennzeichnung
- Modellkennung, Chargen- oder Seriennummer oder Produktnummer
- Name, eingetragener Handelsname bzw. Handelsmarke, Postanschrift, Kontaktstelle und sofern vorhanden Internetadresse und E-Mail-Adresse des Herstellers oder Einführers.
- Es gibt Konformitätsbewertungsverfahren
Nach dem Bewertungsverfahren muss der Erzeuger eine EU-Konformitätserklärung nach dem in der Batterieverordnung genannten Muster erstellen. Die Erklärung wird elektronisch erstellt und muss nur in Papierform vorliegen, wenn es zusätzlich verlangt wird. Die Erklärung muss zudem in den Sprachen vorliegen, die der Mitgliedstaat vorschreibt, in welchem die Batterie in den Verkehr gebracht wird. Darüber hinaus soll es zusätzliche Prüfungen durch Konformitätsbewertungsstellen geben.
In den nächsten Jahren werden in Bezug auf die neue Batterieverordnung der EU noch weitere Pflichten in Kraft treten. Beispielsweise gelten mit dem 18.08.2025 weitere Sorgfaltspflichten für Wirtschaftsakteure und für die Bewirtschaftung von Altbatterien werden weitere Regelungen folgen.
Der digitale Batteriepass wird mit dem 18.02.2027 zur Verfügung stehen. Abonniere unsere Newsletter, um zukünftig nichts mehr zu verpassen. Mit dem OHN Legal Insights Newsletter erhältst du jeden Freitag die wichtigsten Rechtsnews auf einen Blick, sodass dir nichts mehr entgeht.
Mit dem 18. Februar 2024 gilt die neue Batterieverordnung in der EU, die Herstellern und Händlern neue Pflichten auferlegt. In diesem Hinweisblatt findest du wichtige Informationen, die gesetzliche Maßnahmen, einschließlich Nachhaltigkeits- und Sicherheitsanforderungen sowie Kennzeichnungspflichten, zum Handel mit Batterien übersichtlich erklärt.
Neuerungen seit 01.01.2021
- Jeder Hersteller oder sein Bevollmächtigter muss sich, bevor er Batterien in den Verkehr bringt, bei der Stiftung ear (Elektro-Altgeräte-Register) registrieren lassen. Die bisherige Anzeigepflicht wird durch eine umfassende Registrierungspflicht ersetzt.
- Jeder Hersteller von Gerätebatterien hat ein eigenes, von der zuständigen Behörde genehmigtes Rücknahmesystem für Geräte-Altbatterien einzurichten und zu betreiben.
- Vertreiber werden verpflichtet, zurückgenommene Geräte-Altbatterien einem herstellereigenen Rücknahmesystem zu überlassen. Das bisherige gemeinsame Rücknahmesystem fällt mit Inkrafttreten des neuen Batteriegesetzes weg.
- Es sind alle Hersteller verpflichtet, sich bei der Stiftung ear registrieren zu lassen.
* Alle Preise netto zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate.
** Hilfe bei Abmahnungen ist eine freiwillige solidarische Unterstützungsleistung für Mitglieder des Händlerbund e.V. Die Bedingungen der Abmahnhilfe ergeben sich aus der Rechtsschutzordnung des Händlerbund e.V.
Verkehrsverbote Batteriegesetz
- Das Inverkehrbringen von Batterien, die mehr als 0,0005 Gewichtsprozent Quecksilber enthalten, ist verboten.
- Verboten ist außerdem das Inverkehrbringen von Gerätebatterien, die mehr als 0,002 Gewichtsprozent Cadmium enthalten.
Ausnahme: Gerätebatterien, die für Not- oder Alarmsysteme einschließlich Notbeleuchtung und für medizinische Ausrüstung bestimmt sind.
Hinweis- und Rücknahmepflicht für Online-Händler
Als Online-Händler musst du die Vorgaben aus dem Batteriegesetz und der Batterieverordnung beachten, da diese aktuell parallel gelten, wenn du gleichzeitig Vertreiber von Batterien bist.
Definition: Vertreiber
Vertreiber ist, wer Batterien gewerblich für den Endnutzer anbietet. Unter Anbieten versteht man das auf den Abschluss eines Kaufvertrages gerichtete Präsentieren oder öffentliche Zugänglichmachen von Batterien; dies umfasst auch die Aufforderung, ein Angebot abzugeben.
Rücknahmepflicht
Das Batteriegesetz sieht in § 9 eine Rücknahmepflicht für Altbatterien vor, um eine sachgerechte Entsorgung zu gewährleisten. Jeder Vertreiber ist daher verpflichtet, Altbatterien vom Endnutzer an oder in unmittelbarer Nähe des Handelsgeschäfts unentgeltlich zurückzunehmen.
Definition: Endnutzer
Endnutzer ist derjenige, der Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzt und in der an ihn gelieferten Form nicht mehr weiterveräußert. Endnutzer können daher neben Verbrauchern auch Unternehmer sein, soweit diese die Batterien selber nutzen und nicht weiterverkaufen.
Erweiterte Rückgabemöglichkeiten für Verbraucher
Die EU-Batterieverordnung und das BattDG haben zum Ziel, die Sammlungsquote von Altbatterien deutlich zu erhöhen. Das funktioniert nur, wenn Verbraucher Batterien einfacher und öfter zurückgeben können. Die vereinfachte Batterierücknahme soll umgesetzt werden mit Hilfe von:
Dein Handelsgeschäft als Online-Händlers ist dabei das Lager, aus dem versendet wird. Regelmäßig wird dies die Versandadresse sein. Die Kosten für die Rücknahme, wie sie beispielsweise bei der Versendung durch den Kunden entstehen können, musst du als Händler nicht tragen. Du musst lediglich die Altbatterien annehmen.
Rücknahmepflichtig sind solche Batterien, die der Art entsprechen, die der Händler im Sortiment führt. Es kommt also nicht darauf an, dass der Kunde haargenau diese bestimmte Altbatterie bei dem Händler erworben hat. Von der Rücknahmepflicht erfasst werden gem. § 1 Abs.1 Satz 2 BattG auch Batterien, die anderen Produkten beigefügt oder in andere Produkte eingebaut sind, soweit diese nicht fest verbaut wurden. Als Händler bist du allerdings durch das Batteriegesetz nicht dazu verpflichtet, ganze Geräte inklusive Batterien zu nehmen. Eine solche Pflicht kann sich aber aus dem Elektrogesetz ergeben.
- Es sollen mehr Rücknahmestellen eingerichtet werden, nicht nur im stationären Handel, sondern z. B. auch in Schulen oder kommunalen Sammelstellen
- Auch Online-Händler werden stärker in die Pflicht genommen, Rückgabemöglichkeiten zu schaffen (z. B. durch Rücksendemöglichkeiten oder Kooperationen mit Sammelsystemen)
- Die Rückgabe von Altbatterien bleibt für Verbraucher kostenlos
- Händler dürfen keine Rücknahmegebühr verlangen, egal ob im Laden oder per Versand
- Verbraucher sollen Batterien künftig auch zurückgeben dürfen, ohne gleichzeitig neue zu kaufen
- Händler müssen deutlicher über Rückgabeoptionen informieren, z. B. auf der Website, im Checkout oder auf Rechnungen
- Ziel: Verbraucher sollen wissen, wo und wie sie ihre Batterien zurückgeben können
Besonderheiten bei Fahrzeug-Altbatterien
Bei der Rücknahme von Fahrzeug-Altbatterien darf der Kunde nur die Menge zurückgeben, die er üblicherweise als Endnutzer zu entsorgen hat. Außerdem gibt es bei Fahrzeug-Altbatterien noch eine Pfandpflicht: Diese greift, wenn der Kunde eine Fahrzeugbatterie erwirbt, ohne eine Fahrzeug-Altbatterie zurückzugeben. Das Pfand beträgt 7,50 Euro, einschließlich Umsatzsteuer. Bei der Rückgabe einer Kfz-Batterie bist du als Händler dazu verpflichtet, das Pfand zurückzuzahlen. Diese Rückzahlung kann der Vertreiber von der Abgabe einer Pfandmarke abhängig machen, die er beim Verkauf einer Batterie ausgegeben hat.
Das Batteriegesetz regelt auch folgenden Fall: Kunde erwirbt bei Händler A eine Batterie und entrichtet das Pfand in Höhe von 7,50 Euro. Die Rückgabe erfolgt bei Händler B. Dieser erstattet natürlich kein Pfand. Auf Verlangen des Kunden stellt Händler B aber eine schriftliche oder elektronische Bestätigung darüber aus, dass eine Altbatterie ohne Pfanderstattung zurückgegeben wurde. Mit dieser Bestätigung kann der Kunde dann zu Händler A gehen und das Pfand zurückfordern. Der Händler A ist aber nur dann zur Erstattung verpflichtet, wenn der Rückgabenachweis zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als zwei Wochen ist.
Hinweispflicht
Als Vertreiber, der gewerblich Batterien an Endnutzer abgibt, hast du den Kunden gem. § 18 Abs.1 BattG durch gut sicht- und lesbare, im unmittelbaren Sichtbereich des Hauptkundenstroms platzierte Schrift- oder Bildtafeln darauf hinzuweisen:
- Dass Batterien nach Gebrauch an der Verkaufsstelle unentgeltlich zurückgegeben werden können;
- Dass der Endnutzer zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet ist;
- Welche Bedeutung das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne hat;
- Welche Bedeutung die chemischen Zeichen Hg, Cd, Pb haben.
Umsetzungstipps für die Hinweispflicht im Online-Handel
Um der Hinweispflicht im Online-Shop nachzukommen, musst du als Händler eine separate Schaltfläche mit der Bezeichnung "Hinweise zur Batterieentsorgung" einrichten. Diese sollte zentral abrufbar sein, also beispielsweise im Footer integriert sein.
Auf Plattformen kannst du so eine zentrale Schaltfläche meistens nicht einrichten. Stattdessen kann der Hinweistext mit in der Artikelbeschreibung eingefügt werden. Der Hinweistext sollte sich allerdings durch eine fette Schrift oder eine auffällige Umrandung von der restlichen Beschreibung abheben.
Alternativ kann der Text auch auf einem gesonderten Zettel zusammen mit der Warensendung verschickt werden. In diesem Fall musst du keinen Hinweistext in deinem Shop integrieren.
Pflichten von Herstellern
Hersteller treffen gemäß dem Batteriegesetz zwei Pflichten: Zum einen die Meldepflicht und zum anderen die Rücknahmepflicht.
Definition Hersteller: Hersteller ist jeder, der, unabhängig von der Vertriebsmethode, gewerblich Batterien im Geltungsbereich dieses Gesetzes erstmals in den Verkehr bringt. Vertreiber und Zwischenhändler, die vorsätzlich oder fahrlässig Batterien von nicht oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Herstellern anbieten, gelten als Hersteller.
Definition Bevollmächtigter: Bevollmächtigter ist jede im Geltungsbereich des Gesetzes niedergelassene natürliche oder juristische Person oder Personengesellschaft, die ein Hersteller ohne Niederlassung im Geltungsbereich des Gesetzes beauftragt hat, im eigenen Namen sämtliche Aufgaben wahrzunehmen, um die Herstellerpflichten nach diesem Gesetz zu erfüllen.
a) Registrierungspflicht
Die alte Meldepflicht beim Umweltbundesamt weicht seit dem 01.01.2021 der neuen Registrierungspflicht. Bevor ein Hersteller oder sein Bevollmächtigter Batterien als eigenständiges Produkt oder als Teil eines anderen Produkts in Verkehr bringt, muss er sich bei der Stiftung ear registrieren. Dafür muss er die Marke und die Art der Batterie angeben. Registrierungen werden ausschließlich elektronisch über die Internetseite der Stiftung ear unter: https://www.ear-system.de/ear-portal/#no-back erfolgen. Bei einem Verstoß gegen die Registrierungspflicht droht ein Bußgeld.
b) Rücknahmepflichten der Hersteller
Hersteller oder im Fall der Bevollmächtigung deren Bevollmächtigte sind verpflichtet, die von den Vertreibern nach § 9 Absatz 1 BattG zurückgenommenen Altbatterien (s. o.) sowie die von öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erfassten Geräte-Altbatterien unentgeltlich zurückzunehmen und nach § 14 BattG zu behandeln und zu verwerten.
Die Hersteller von Gerätebatterien oder dessen Bevollmächtigter haben zur Erfüllung Ihrer Rücknahmepflichten nach § 5 BattG ein eigenes Rücknahmesystem für Geräte-Altbatterien einzurichten und zu betreiben. Die Errichtung und der Betrieb des Rücknahmesystems bedürfen der Genehmigung durch die Stiftung ear.
Durch den Wegfall des gemeinsamen Rücknahmesystems erfolgt die Rücknahme von Geräte-Altbatterien auch nach dem neuen Batteriegesetz ausschließlich durch von einem oder mehreren Herstellern zusammen eingerichtete Rücknahmesysteme. Zukünftig wird es nur noch privat betriebene Rücknahmesysteme (Herstellereigenen Rücknahmesysteme) geben.
Neue Regelungen seit 01.01.2022
Seit dem 01.01.2021 müssen alle Hersteller, die erstmals Batterien auf dem Markt bereitstellen, das neue Registrierungsverfahren bei der Stiftung ear durchlaufen.
Händler sollten daher unbedingt noch einmal ihre beim Umweltbundesamt angezeigten Daten auf ihre Aktualität hin überprüfen.
FAQ zur Entsorgung von Batterien 
Ab wann gilt die Pflicht zur einfachen Austauschbarkeit von Batterien?
Ab 2027 müssen Batterien in tragbaren Geräten für Verbraucher leicht und ohne Spezialwerkzeug austauschbar sein, zum Beispiel in Smartphones, Fernbedienungen, Spielzeugen oder E-Bikes.
Welche Unternehmen müssen sich an die neuen Sorgfaltspflichten in der Lieferkette halten?
Hersteller, Importeure und beauftragte Bevollmächtigte, die Batterien in der EU in den Verkehr bringen, müssen Sorgfaltspflichten zu Umwelt, Arbeitsbedingungen und Menschenrechten einhalten, besonders bei Rohstoffen wie Kobalt oder Lithium.
Wie genau funktioniert die CE-Kennzeichnung für Batterien?
Batterien (z. B. Traktions- oder Industriebatterien) müssen künftig mit CE-Kennzeichnung versehen sein. Der Hersteller erklärt damit, dass die Batterie alle geltenden Anforderungen der EU-Verordnung erfüllt. Online-Händler müssen beim Vertrieb auf die CE-Kennzeichnung achten.
Gilt die Pflicht zum QR-Code auch für kleine Gerätebatterien?
Die Pflicht zur maschinenlesbaren Kennzeichnung (z. B. per QR-Code) gilt auch für kleine Gerätebatterien, allerdings erst mit Mitte 2026 und stufenweise je nach Batterietyp.
Welche Informationen enthält der digitale Barrierepass?
Der digitale Batteriepass, der aufgrund des neuen Batteriegesetz in Deutschland verpflichtend wird, enthält:
- CO2-Fußabdruck
- Material- und Rohstoffzusammensetzung
- Herkunft kritischer Rohstoffe
- Lebensdauer- und Reparaturinfos
- Herstellerdaten und Recyclinghinweise
Wer kann auf die Informationen im Batteriepass zugreifen?
Je nach Nutzergruppe gibt es unterschiedliche Zugriffsrechte. Verbraucher erhalten beispielsweise grundlegende Produktinformationen, während Behörden einen vollständigen technischen und ökologischen Datensatz einsehen können. Wirtschaftsakteure, z. B. Reparaturfirmen, erhalten erweiterte Informationen.
Wie hoch sind die vorgeschriebenen Mindestreklyzatgehalte ab 2031?
Ab 2031 gelten unter anderem diese Mindestwerte für neue Batterien: 26 % bei Kobalt, 12 % bei Lithium und 15 % bei Nickel. Diese Rezyklat-Anteile müssen aus Altbatterien gewonnen worden sein.
Was passiert mit gesammelten Altbatterien?
Altbatterien werden durch Rücknahmesysteme oder kommunale Stellen gesammelt und dann an zertifizierte Recycler übergeben. Dort werden sie umweltgerecht verwertet. Ziel ist die Rückgewinnung wertvoller Rohstoffe wie Lithium, Nickel oder Kobalt.
Muss ich als Online-Händler Batterien zurücknehmen?
Ja, wer Batterien verkauft, muss auch Altbatterien kostenlos zurücknehmen, entweder direkt oder über ein Rücknahmesystem. Das gilt auch für Online-Shops.
Gibt es neue Meldepflichten für den Batterie-Verkauf?
Die EU-Verordnung und somit auch das Batteriegesetz Deutschland sieht erweiterte Meldepflichten für Hersteller und Importeure vor, u. a. zu Mengen, Produkttypen, CO₂-Daten und Recyclingquoten. Händler müssen sicherstellen, dass ihre Lieferanten diese Pflichten erfüllen.

Geschrieben von
Yvonne Bachmann
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