Jugendschutzbeauftragter und Jugendschutz laut JMStV
Du bietest Inhalte an, die unter den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) fallen? Mit unserem Jugendschutz-Paket sorgen wir für nur 8,90 Euro* mtl. für deine Rechtssicherheit.
- Jugendschutzbeauftragter für Online- und Plattform-Shops
- Beratung durch unsere spezialisierten Juristen
- Kompetenter Ansprechpartner für deine Nutzer und Kunden
- Jugendschutz-Logo als Sicherheits- und Qualitätsmerkmal

Das steckt in unserem Jugendschutz-Paket
Rechtssicherheit und Jugendschutz im Internet
Selten ist ein fachkundiger Jugendschutzbeauftragter Teil des eigenen Unternehmens. Deshalb bietet der Händlerbund hier umfassende Leistungen für deine Rechtssicherheit und Beratung.
- Stellung eines Jugendschutzbeauftragten
- Beratung zum Jugendschutz durch Juristen des Händlerbundes
- Kompetenter Anprechpartner für deine Nutzer und Kunden im Internet
- Förderung des Kundenvertrauens durch wirksamen Jugendschutz
- Nutzung des Jugendschutz-Logos als Sicherheitsmerkmal
Was ist ein Jugendschutzbeauftragter?
Ein Jugendschutzbeauftragter ist eine Person, die Unternehmen dabei unterstützt, die gesetzlichen Vorgaben des Jugendmedienschutzes einzuhalten. Besonders im Online-Handel und bei digitalen Angeboten mit potenziell jugendgefährdenden Inhalten ist die Benennung eines Jugendschutzbeauftragten oft verpflichtend.
Die Aufgabe des Jugendschutzbeauftragten besteht darin
- das Unternehmen zu beraten
- als Ansprechpartner für Behörden sowie Nutzer zu fungieren
- Inhalte auf mögliche Gefährdungen für Jugendliche zu überprüfen
- Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen zu entwickeln
- sicherzustellen, dass Alterskennzeichnungen, Filter und Zugangsbeschränkungen korrekt verwendet werden

Was ist ein Jugendschutzbeauftragter?
Ein Jugendschutzbeauftragter ist eine Person, die Unternehmen dabei unterstützt, die gesetzlichen Vorgaben des Jugendmedienschutzes einzuhalten. Besonders im Online-Handel und bei digitalen Angeboten mit potenziell jugendgefährdenden Inhalten ist die Benennung eines Jugendschutzbeauftragten oft verpflichtend.
Die Aufgabe des Jugendschutzbeauftragten besteht darin
- das Unternehmen zu beraten
- als Ansprechpartner für Behörden sowie Nutzer zu fungieren
- Inhalte auf mögliche Gefährdungen für Jugendliche zu überprüfen
- Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen zu entwickeln
- sicherzustellen, dass Alterskennzeichnungen, Filter und Zugangsbeschränkungen korrekt verwendet werden

So klappt's mit dem Jugendschutz –
Und darüber hinaus
Ob E-Zigaretten und Vapes, Games mit Altersfreigabe oder alkoholische Getränke: Schon kleine Fehler im Shop können große rechtliche Folgen haben. Altersverifikation, Werbung, Versand – überall lauern Stolperfallen. Du willst Jugendschutz ernst nehmen, aber nicht ständig Paragraphen wälzen? Genau dafür gibt’s uns. Wir machen es einfach, rechtssicher und stressfrei – damit du dich auf dein Business konzentrieren kannst. Und wie gut das funktioniert, erzählt jemand, der’s schon ausprobiert hat:
Starker Partner für eine herausfordernde Branche
„Seit Beginn von Vape-Laden.de sind wir Mitglied beim Händlerbund. In unserer Branche haben wir es täglich mit rechtlichen und regulatorischen Herausforderungen zu tun, von Jugendschutz über Tabaksteuer bis hin zu Abmahnrisiken. Der Händlerbund ist für uns dabei der richtige Partner. Mit geprüften Rechtstexten, umfassender Rechtsberatung und der Shop-Prüfung haben wir die Sicherheit, rechtlich immer auf der sicheren Seite zu sein. Das gibt uns die Freiheit, uns voll auf unser Kerngeschäft und unsere Kunden zu konzentrieren.“
Kombinier's dir –
Für noch mehr Rechtssicherheit
Panagiotis Sotiriadis kombiniert das Jugendschutz-Paket mit einer Unlimited-Mitgliedschaft und Altersprüfung und Identitäts-Check von Fraspy, um seinen Shop rechtlich rundum abzusichern: "Besonders wertvoll für uns war die Shop-Prüfung direkt zum Start, so konnten wir sicherstellen, dass unser neuer Onlineshop den rechtlichen Anforderungen entspricht. Auch die Rechtsberatung im Bereich Jugendschutz hat uns konkret weitergeholfen. Wir wissen, dass wir bei neuen Regulierungen oder rechtlichen Fragen sofort kompetente Unterstützung erhalten. Das gibt uns als jungem Unternehmen Stabilität und Vertrauen in unserem täglichen Geschäft."
Schritt für Schritt zur Rechtssicherheit
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1. Dezember 2021
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Beim Jugendschutz ab 18 gibt es einiges zu berücksichtigen, um sich vor kostspieligen Abmahnungen und Geldbußen zu schützen. Der Händlerbund unterstützt dich dabei! Mit unserem Jugendschutz-Paket profitierst du von:
- einer persönlichen Beratung durch einen erfahrenen Juristen
- der Stellung eines Jugendschutzbeauftragten für deinen Online-Shop
- einem kompetenten Ansprechpartner für deine Kunden und Nutzer deines Shops
Jugendschutzbeauftragter im Online-Handel: Vorschriften, Pflichten und Risiken
Wer online potentiell jugendgefährdende Inhalte anbietet oder seine Produkte an Minderjährige verkauft, muss Vorgaben zum gesetzlichen Jugendschutz beachten. In vielen Fällen ist die Benennung eines Jugendschutzbeauftragten erforderlich.
Kann ich selbst Jugendschutzbeauftragter sein? Sofern du die erforderliche Fachkunde besitzt, kannst du auch selbst als Jugendschutzbeauftragter fungieren. Das bedeutet, du musst dich mit den gesetzlichen Vorgaben zum Jugendschutz auskennen und in der Lage sein, dein Unternehmen in Fragen der Jugendschutzrichtlinien kompetent zu beraten. In der Praxis übernehmen oft Juristen oder spezialisierte Fachkräfte diese Aufgabe, da sie die rechtlichen Rahmenbedingungen besonders gut beurteilen können – das empfehlen wir dir auch, damit du rechtlich sicher beraten bist.
Beim Jugendschutz ab 18 gibt es einiges zu berücksichtigen, um sich vor kostspieligen Abmahnungen und Geldbußen zu schützen. Der Händlerbund unterstützt dich dabei! Mit unserem Jugendschutz-Paket profitierst du von:
- einer persönlichen Beratung durch einen erfahrenen Juristen
- der Stellung eines Jugendschutzbeauftragten für deinen Online-Shop
- einem kompetenten Ansprechpartner für deine Kunden und Nutzer deines Shops
Jugendschutzgesetz: Novellierung und was sie für Online-Händler bedeuten
Neben dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) gibt es noch das Jugendschutzgesetz (JuSchG). Es handelt sich um zwei separate, sich ergänzende, gesetzliche Regelungen, die aber beide den Schutz von Kindern und Jugendlichen im Hinblick auf gefährdende Inhalte betreffen. Online-Händler müssen beide Gesetze beachten, wenn sie jugendgefährdende oder entwicklungsbeeinträchtigende Produkte verkaufen oder entsprechende Inhalte anbieten.
Das JuSchG wurde zuletzt 2021 überarbeitet und die Novellierung trat im Mai 2021 in Kraft, mit dem Ziel, den Jugendschutz an die digitale Welt anzupassen. Für Online-Händler bedeuten die Anpassungen vor allem, dass sie durch Altersverifikation sicherstellen müssen, dass jugendschutzrelevante Produkte und Inhalte nicht unkontrolliert an Minderjährige gelangen. Dazu gehört z. B. eine Altersverifikation beim Verkauf von FSK/USK-18-Produkten oder das Einhalten der neuen Plattform-Regelungen, falls sie jugendgefährdende Inhalte vertreiben.
Mit der Novelle wurde die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) als zentrale Aufsichtsbehörde eingerichtet. Sie hat die Aufgabe, Verstöße gegen den Jugendschutz zu prüfen und Bußgelder zu verhängen.
Als Betreiber der Internetpräsenz musst du sowohl technische als auch organisatorische Vorkehrungen treffen. Erfüllst du diese nicht, drohen dir Geldbußen oder Abmahnungen durch Mitbewerber.
Anforderungen an Website- oder Online-Shop Betreiber nach JMStV
Wenn du als Websitebetreiber
- entwicklungsbeeinträchtigende oder
- jugendgefährdende Inhalte
im Internet bereithältst, verlangt der Gesetzgeber von dir die Einhaltung bestimmter Jugendschutzrichtlinien und somit besondere Vorkehrungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Du musst dann einen Jugendschutzbauftragten bestellen.
Bei der Bewertung, ob Inhalte entwicklungsbeeinträchtigend oder jugendgefährdend sind, gilt nicht nur die Altersfreigabe nach dem Jugendschutzgesetz. Du musst auch Zugangsmöglichkeiten und deren tatsächliche, technische Umsetzung berücksichtigen. Wie die eigenen Inhalte hier zu bewerten sind, muss im Einzelfall geprüft werden. Dabei muss man beachten, dass sich die Bewertungsgrundlagen im Laufe der Zeit ändern können.
Als Betreiber der Internetpräsenz musst du sowohl technische als auch organisatorische Vorkehrungen treffen. Erfüllst du diese nicht, drohen dir Geldbußen oder Abmahnungen durch Mitbewerber.
Allgemein bekannt ist, dass pornographische Inhalte oder Produkte sowie Filme und Spiele mit entsprechender Altersfreigabe dem Jugendschutz unterliegen. Dass aber auch schon die Bilder auf DVDs und Videospielen, Alkohol, E-Zigaretten, Tabakwaren und Zubehör als jugendgefährdend eingestuft werden können, ist nicht jedem klar. Händler, die solche Produkte verkaufen, sollten sich deshalb informieren.
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Quick-Tipps zum Jugendschutz – passend für deine Branche
Erotik und Erwachsenenunterhaltung
- Zutritt erst nach Altersverifikation Zuverlässiges Altersverifikationssystem ist Pflicht. Keine Softlösungen wie „Ich bin 18“.
- Zugangsbarrieren setzen (nicht nur Paywall)
Inhalte ab 18 müssen VOR dem Zugriff geschützt sein – auch bei kostenlosen Teasern. - Klartext beim Angebot
Eindeutige Alterskennzeichnung (z. B. „Inhalte ab 18 Jahren“) an allen relevanten Stellen. - Zahlungsdienstleister prüfen
Manche Anbieter haben eigene Vorgaben für Erotik – sicherstellen, dass dein Angebot den Richtlinien entspricht.
Film / Streaming / Video-on-Demand (VoD)
- FSK-Freigabe deutlich anzeigen
Gut sichtbar vor Abruf oder Kauf. - Technische Schutzmaßnahmen einbauen
Bei FSK 18: Altersverifikation über Jugendschutzsystem (Perso, Schufa, Video-Ident etc.) - Zeitgesteuerter Zugriff (optional)
Für Inhalte ab 16 oder 18 kann eine zeitliche Sperre (z. B. nur ab 22 Uhr) zusätzlich hilfreich sein. - Nutzerprofile / Kinderschutzoptionen anbieten
Ermögliche kinderfreundliche Einstellungen im Account. - Begleittexte & Trailer kennzeichnen
Auch Werbematerial darf keine jugendgefährdenden Inhalte enthalten.
Content Creators
- Altersfreigaben klar kommunizieren
Kennzeichne Inhalte mit potenziellen Risiken z. B. in Thumbnails, Titeln oder Videobeschreibung. - Plattformrichtlinien einhalten
Jede Plattform hat eigene Jugendschutz-Richtlinien. - Private Inhalte absichern
Für Bezahlinhalte (z. B. auf Patreon oder OnlyFans): technische Altersverifikation notwendig, wenn Inhalte nicht jugendfrei sind. - Werbepartner & Affiliate-Produkte prüfen
Keine Bewerbung jugendgefährdender Produkte ohne Altersprüfung (z. B. CBD, Vapes, Erotikspielzeug).
Alkohol
- Altersprüfung vor dem Kauf
Pflicht: Verlässliches Altersverifikationssystem im Onlineshop (nicht nur „Ich bin 18“-Checkbox!)
Empfohlen: Systeme mit Ausweisdaten-Prüfung oder SCHUFA/ID-Diensten. - Altersprüfung bei der Lieferung
Pflicht: Versand nur mit Altersnachweis an der Haustür. - Kennzeichnung im Shop
Gut sichtbar angeben, ab welchem Alter das Produkt freigegeben ist. - AGB & Hinweise
Klare Jugendschutz-Klausel in deinen AGB oder Nutzungsbedingungen.
Tabak, Vapes und E-Zigaretten
- Altersprüfung vor dem Kauf
Pflicht: Verlässliches Altersverifikationssystem im Onlineshop (kein „Ich bin 18“-Klick).
Empfohlen: Systeme mit Ausweisdatenprüfung oder ID-Diensten. - Altersprüfung bei Lieferung
Pflicht: Versand nur mit Altersnachweis an der Haustür. - Kennzeichnung im Shop
Gut sichtbar: „Ab 18 Jahren“ oder Altersfreigabe. - AGB & Hinweise
Klarer Hinweis auf Verkauf nur an Volljährige.
Cannabis-Samen und Setzlinge
- Zuverlässige Altersprüfung vor dem Kauf
Empfohlen: Ident-Check über Ausweis oder ID-Dienste. - Produktdarstellung & Hinweise
Verkauf nur an Volljährige, nur für legalen Eigenanbau. - Herkunft & Dokumentation
Nur EU-Saatgut verwenden, Lieferketten belegen. Keine Importe aus Nicht-EU-Ländern ohne Genehmigung. - Grauzone beachten
Verkauf von Setzlingen ist rechtlich unsicher – besser nur Samen anbieten. Klare Zweckbindung: „Nur zur privaten Nutzung nach geltendem Recht.“ - AGB & Disclaimer
Jugendschutz- und Rechtsklausel ergänzen.
Gaming
- USK-Kennzeichnung angeben
Zeige die Altersfreigabe klar und sichtbar beim Produkt. - Altersverifikation vor Kauf
USK 18: technische Altersprüfung (nicht nur Häkchen!). - Download-Links absichern
Zugang zu Keys, Downloads oder Streaming erst nach Altersprüfung. - In-Game-Käufe checken
Sicherstellen, dass der Shop Jugendschutzregeln beachtet (Stichwort: Glücksspiel-Elemente). - Versand mit Altersprüfung (physische Spiele)
Bei USK 18-Spielen: Versanddienstleister mit Alterskontrolle (z. B. DHL Ident-Check) nutzen.
Musik
- Explicit Lyrics kennzeichnen
Zeige das Label klar sichtbar (z. B. „Parental Advisory“). - Altersfreigabe bei Musikvideos beachten
Wenn der Clip Gewaltdarstellungen, Sexualität oder Drogen zeigt: FSK oder Selbstkennzeichnung anbringen. - Plattformfilter aktivieren
Filter bei YouTube, Spotify und Co. korrekt setzen. - Keine Altersbeschränkung umgehen
Nicht mit harmlosen Covers werben, wenn die Inhalte deutlich 16+ oder 18+ sind. - Fan-Content & Challenges im Blick behalten
Bei viralen Inhalten (TikTok, Instagram): keine jugendgefährdenden Trends fördern.
Größte Abmahnfallen
Jugendschutzbeauftragter für deine Website oder Online-Shop
Der §7 JMStV regelt, dass unter bestimmten Voraussetzungen ein Jugendschutzbeauftragter zu benennen ist. Dieser muss qualifiziert und für die Nutzer direkt erreichbar sein. Viel Aufwand, um Geldbußen und wettbewerbsrechtliche Abmahnungen zu vermeiden. Der Händlerbund bietet hier eine einfache Lösung für deine Rechtssicherheit.
Unser Jugendschutzbeauftragter ist
- Ansprechpartner für die Nutzer deines Online-Angebots und
- kompetenter Berater für dich als Anbieter.
Als Ansprechpartner für deine Nutzer nimmt er Hinweise auf rechtswidrige Inhalte entgegennehmen und berät Erziehungsberechtigte im Hinblick auf bestehende technische Sicherungsmöglichkeiten.
Als Berater für deine Website oder Plattform stellt er bereits im Vorfeld sicher, dass das Angebot jugendschutzrechtlich zulässig ist und beantwortet deine Fragen dazu.

Was ist ein Jugendschutzbeauftragter?
Ein Jugendschutzbeauftragter ist eine Person, die Unternehmen dabei unterstützt, die gesetzlichen Vorgaben des Jugendmedienschutzes einzuhalten. Besonders im Online-Handel und bei digitalen Angeboten mit potenziell jugendgefährdenden Inhalten ist die Benennung eines Jugendschutzbeauftragten oft verpflichtend.
Die Aufgabe des Jugendschutzbeauftragten besteht darin
- das Unternehmen zu beraten
- als Ansprechpartner für Behörden sowie Nutzer zu fungieren
- Inhalte auf mögliche Gefährdungen für Jugendliche zu überprüfen
- Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen zu entwickeln
- sicherzustellen, dass Alterskennzeichnungen, Filter und Zugangsbeschränkungen korrekt verwendet werden
Rechtssicherer Jugendschutz für Online- und Plattformshops
Jugendschutz-Paket
jährliche Zahlweise
- Stellung eines Jugendschutzbeauftragten für Online- bzw. Plattform-Shops
- Beratung zum Jugendschutz durch erfahrene Juristen des Händlerbundes
- Kompetenter Ansprechpartner für deine Nutzer und Kunden im Internet
- Nutzung des Jugendschutz-Logos als Sicherheitsmerkmal
- Schon für 8,90 Euro* mtl. bei jährlicher Zahlweise
- Altersprüfung / Altersverifikation nach § 10 Abs. 3. und 4. Jugendschutzgesetz
- Maßgeschneiderte Lösung für Online-Shop-Betreiber
- Conversion-optimierter Prüfprozess zur Vermeidung von Kaufabbrüchen
- Kostenloser Installationsservice in deinem Online-Shop
- Kompatibilität mit allen gängigen Shopsystemen
FAQ
Wie wird ein Jugendschutzbeauftragter bestellt?
Die Bestellung eines Jugendschutzbeauftragten erfolgt durch den Geschäftsführer oder die Unternehmensleitung. Dieser muss über ausreichende Fachkenntnisse im Bereich Jugendschutzrecht verfügen. Entweder kann eine qualifizierte interne Person oder ein externer Dienstleister bestellt werden, wie zum Beispiel durch unser Händlerbund Jugendschutz-Paket. Die Bestellung muss dokumentiert und in einigen Fällen bei der zuständigen Landesmedienanstalt gemeldet werden.
Welche Kosten sind mit der Bestellung eines Jugendschutzbeauftragten verbunden?
Die Kosten für einen Jugendschutzbeauftragten variieren je nach Unternehmen und gewählter Lösung. Wenn ein interner Mitarbeiter bestellt wird, entstehen vor allem Schulungs- und Weiterbildungskosten. Bei der Beauftragung eines externen Dienstleisters können Honorare für die Dienstleistungen anfallen, die je nach Anbieter und Umfang variieren. Externe Jugendschutzbeauftragte können stundenweise oder pauschal abgerechnet werden. Unser Jugendschutz-Paket erhältst du schon ab 8,90 Euro* .
* Alle Preise netto zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate.


