Jugend­schutz­beauftragter und Jugend­schutz laut JMStV

Du bietest Inhalte an, die unter den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) fallen? Mit unserem Jugendschutz-Paket sorgen wir für nur 8,90 Euro* mtl. für deine Rechtssicherheit.

  1. Jugendschutzbeauftragter für Online- und Plattform-Shops
  2. Beratung durch unsere spezialisierten Juristen
  3. Kompetenter Ansprechpartner für deine Nutzer und Kunden
  4. Jugendschutz-Logo als Sicherheits- und Qualitätsmerkmal
Kostenlose Beratung
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 Das steckt in unserem Jugendschutz-Paket

Rechtssicherheit und Jugendschutz im Internet

Selten ist ein fachkundiger Jugendschutzbeauftragter Teil des eigenen Unternehmens. Deshalb bietet der Händlerbund hier umfassende Leistungen für deine Rechtssicherheit und Beratung.

  1. Stellung eines Jugendschutzbeauftragten
  2. Beratung zum Jugendschutz durch Juristen des Händlerbundes
  3. Kompetenter Anprechpartner für deine Nutzer und Kunden im Internet
  4. Förderung des Kundenvertrauens durch wirksamen Jugendschutz
  5. Nutzung des Jugendschutz-Logos als Sicherheitsmerkmal

Was ist ein Jugendschutzbeauftragter?

Ein Jugendschutzbeauftragter ist eine Person, die Unternehmen dabei unterstützt, die gesetzlichen Vorgaben des Jugendmedienschutzes einzuhalten. Besonders im Online-Handel und bei digitalen Angeboten mit potenziell jugendgefährdenden Inhalten ist die Benennung eines Jugendschutzbeauftragten oft verpflichtend. 

Die Aufgabe des Jugendschutzbeauftragten besteht darin

  1. das Unternehmen zu beraten
  2. als Ansprechpartner für Behörden sowie Nutzer zu fungieren
  3. Inhalte auf mögliche Gefährdungen für Jugendliche zu überprüfen 
  4. Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen zu entwickeln 
  5. sicherzustellen, dass Alterskennzeichnungen, Filter und Zugangsbeschränkungen korrekt verwendet werden
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Was ist ein Jugendschutzbeauftragter?

Ein Jugendschutzbeauftragter ist eine Person, die Unternehmen dabei unterstützt, die gesetzlichen Vorgaben des Jugendmedienschutzes einzuhalten. Besonders im Online-Handel und bei digitalen Angeboten mit potenziell jugendgefährdenden Inhalten ist die Benennung eines Jugendschutzbeauftragten oft verpflichtend. 

Die Aufgabe des Jugendschutzbeauftragten besteht darin

  1. das Unternehmen zu beraten
  2. als Ansprechpartner für Behörden sowie Nutzer zu fungieren
  3. Inhalte auf mögliche Gefährdungen für Jugendliche zu überprüfen 
  4. Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen zu entwickeln 
  5. sicherzustellen, dass Alterskennzeichnungen, Filter und Zugangsbeschränkungen korrekt verwendet werden
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So klappt's mit dem Jugendschutz –
Und darüber hinaus

Ob E-Zigaretten und Vapes, Games mit Altersfreigabe oder alkoholische Getränke: Schon kleine Fehler im Shop können große rechtliche Folgen haben. Altersverifikation, Werbung, Versand – überall lauern Stolperfallen. Du willst Jugendschutz ernst nehmen, aber nicht ständig Paragraphen wälzen? Genau dafür gibt’s uns. Wir machen es einfach, rechtssicher und stressfrei – damit du dich auf dein Business konzentrieren kannst. Und wie gut das funktioniert, erzählt jemand, der’s schon ausprobiert hat:

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Starker Partner für eine herausfordernde Branche

„Seit Beginn von Vape-Laden.de sind wir Mitglied beim Händlerbund. In unserer Branche haben wir es täglich mit rechtlichen und regulatorischen Herausforderungen zu tun, von Jugendschutz über Tabaksteuer bis hin zu Abmahnrisiken. Der Händlerbund ist für uns dabei der richtige Partner. Mit geprüften Rechtstexten, umfassender Rechtsberatung und der Shop-Prüfung haben wir die Sicherheit, rechtlich immer auf der sicheren Seite zu sein. Das gibt uns die Freiheit, uns voll auf unser Kerngeschäft und unsere Kunden zu konzentrieren.“

Panagiotis Sotiriadis, Vape-Laden.de

Kombinier's dir –
Für noch mehr Rechtssicherheit

Panagiotis Sotiriadis kombiniert das Jugendschutz-Paket mit einer Unlimited-Mitgliedschaft und Altersprüfung und Identitäts-Check von Fraspy, um seinen Shop rechtlich rundum abzusichern: "Besonders wertvoll für uns war die Shop-Prüfung direkt zum Start, so konnten wir sicherstellen, dass unser neuer Onlineshop den rechtlichen Anforderungen entspricht. Auch die Rechtsberatung im Bereich Jugendschutz hat uns konkret weitergeholfen. Wir wissen, dass wir bei neuen Regulierungen oder rechtlichen Fragen sofort kompetente Unterstützung erhalten. Das gibt uns als jungem Unternehmen Stabilität und Vertrauen in unserem täglichen Geschäft."

Schritt für Schritt zur Rechtssicherheit

  • 1. Dezember 2021

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Jugendschutzbeauftragter vom Händlerbund 

Beim Jugendschutz ab 18 gibt es einiges zu berücksichtigen, um sich vor kostspieligen Abmahnungen und Geldbußen zu schützen. Der Händlerbund unterstützt dich dabei! Mit unserem Jugendschutz-Paket profitierst du von: 

  1. einer persönlichen Beratung durch einen erfahrenen Juristen 
  2. der Stellung eines Jugendschutzbeauftragten für deinen Online-Shop 
  3. einem kompetenten Ansprechpartner für deine Kunden und Nutzer deines Shops

Jugendschutzbeauftragter im Online-Handel: Vorschriften, Pflichten und Risiken

Wer online potentiell jugendgefährdende Inhalte anbietet oder seine Produkte an Minderjährige verkauft, muss Vorgaben zum gesetzlichen Jugendschutz beachten. In vielen Fällen ist die Benennung eines Jugendschutzbeauftragten erforderlich. 

Kann ich selbst Jugendschutzbeauftragter sein? Sofern du die erforderliche Fachkunde besitzt, kannst du auch selbst als Jugendschutzbeauftragter fungieren. Das bedeutet, du musst dich mit den gesetzlichen Vorgaben zum Jugendschutz auskennen und in der Lage sein, dein Unternehmen in Fragen der Jugendschutzrichtlinien kompetent zu beraten. In der Praxis übernehmen oft Juristen oder spezialisierte Fachkräfte diese Aufgabe, da sie die rechtlichen Rahmenbedingungen besonders gut beurteilen können –  das empfehlen wir dir auch, damit du rechtlich sicher beraten bist. 

 

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Jugendschutzbeauftragter vom Händlerbund 

Beim Jugendschutz ab 18 gibt es einiges zu berücksichtigen, um sich vor kostspieligen Abmahnungen und Geldbußen zu schützen. Der Händlerbund unterstützt dich dabei! Mit unserem Jugendschutz-Paket profitierst du von: 

  1. einer persönlichen Beratung durch einen erfahrenen Juristen 
  2. der Stellung eines Jugendschutzbeauftragten für deinen Online-Shop 
  3. einem kompetenten Ansprechpartner für deine Kunden und Nutzer deines Shops

Jugendschutzgesetz: Novellierung und was sie für Online-Händler bedeuten

Neben dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) gibt es noch das Jugendschutzgesetz (JuSchG). Es handelt sich um zwei separate, sich ergänzende, gesetzliche Regelungen, die aber beide den Schutz von Kindern und Jugendlichen im Hinblick auf gefährdende Inhalte betreffen. Online-Händler müssen beide Gesetze beachten, wenn sie jugendgefährdende oder entwicklungsbeeinträchtigende Produkte verkaufen oder entsprechende Inhalte anbieten. 

Das JuSchG wurde zuletzt 2021 überarbeitet und die Novellierung trat im Mai 2021 in Kraft, mit dem Ziel, den Jugendschutz an die digitale Welt anzupassen. Für Online-Händler bedeuten die Anpassungen vor allem, dass sie durch Altersverifikation sicherstellen müssen, dass jugendschutzrelevante Produkte und Inhalte nicht unkontrolliert an Minderjährige gelangen. Dazu gehört z. B. eine Altersverifikation beim Verkauf von FSK/USK-18-Produkten oder das Einhalten der neuen Plattform-Regelungen, falls sie jugendgefährdende Inhalte vertreiben. 

Mit der Novelle wurde die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) als zentrale Aufsichtsbehörde eingerichtet. Sie hat die Aufgabe, Verstöße gegen den Jugendschutz zu prüfen und Bußgelder zu verhängen.

Als Betreiber der Internetpräsenz musst du sowohl technische als auch organisatorische Vorkehrungen treffen. Erfüllst du diese nicht, drohen dir Geldbußen oder Abmahnungen durch Mitbewerber.

Anforderungen an Website- oder Online-Shop Betreiber nach JMStV

Wenn du als Websitebetreiber

  1. entwicklungsbeeinträchtigende oder
  2. jugendgefährdende Inhalte

im Internet bereithältst, verlangt der Gesetzgeber von dir die Einhaltung bestimmter Jugendschutzrichtlinien und somit besondere Vorkehrungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Du musst dann einen Jugendschutzbauftragten bestellen.

Bei der Bewertung, ob Inhalte entwicklungsbeeinträchtigend oder jugendgefährdend sind, gilt nicht nur die Altersfreigabe nach dem Jugendschutzgesetz. Du musst auch Zugangsmöglichkeiten und deren tatsächliche, technische Umsetzung berücksichtigen. Wie die eigenen Inhalte hier zu bewerten sind, muss im Einzelfall geprüft werden. Dabei muss man beachten, dass sich die Bewertungsgrundlagen im Laufe der Zeit ändern können.

Als Betreiber der Internetpräsenz musst du sowohl technische als auch organisatorische Vorkehrungen treffen. Erfüllst du diese nicht, drohen dir Geldbußen oder Abmahnungen durch Mitbewerber.

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Was kann jugendgefährend sein?

Allgemein bekannt ist, dass pornographische Inhalte oder Produkte sowie Filme und Spiele mit entsprechender Altersfreigabe dem Jugendschutz unterliegen. Dass aber auch schon die Bilder auf DVDs und Videospielen, Alkohol, E-Zigaretten, Tabakwaren und Zubehör als jugendgefährdend eingestuft werden können, ist nicht jedem klar. Händler, die solche Produkte verkaufen, sollten sich deshalb informieren.

Quick-Tipps zum Jugendschutz – passend für deine Branche

Größte Abmahnfallen

Jugendschutzbeauftragter für deine Website oder Online-Shop

Der §7 JMStV regelt, dass unter bestimmten Voraussetzungen ein Jugendschutzbeauftragter zu benennen ist. Dieser muss qualifiziert und für die Nutzer direkt erreichbar sein. Viel Aufwand, um Geldbußen und wettbewerbsrechtliche Abmahnungen zu vermeiden. Der Händlerbund bietet hier eine einfache Lösung für deine Rechtssicherheit.

Unser Jugendschutzbeauftragter ist

  1. Ansprechpartner für die Nutzer deines Online-Angebots und
  2. kompetenter Berater für dich als Anbieter.

Als Ansprechpartner für deine Nutzer nimmt er Hinweise auf rechtswidrige Inhalte entgegennehmen und berät Erziehungsberechtigte im Hinblick auf bestehende technische Sicherungsmöglichkeiten.

Als Berater für deine Website oder Plattform stellt er bereits im Vorfeld sicher, dass das Angebot jugendschutzrechtlich zulässig ist und beantwortet deine Fragen dazu.

jugendschutz

Was ist ein Jugendschutzbeauftragter?

Ein Jugendschutzbeauftragter ist eine Person, die Unternehmen dabei unterstützt, die gesetzlichen Vorgaben des Jugendmedienschutzes einzuhalten. Besonders im Online-Handel und bei digitalen Angeboten mit potenziell jugendgefährdenden Inhalten ist die Benennung eines Jugendschutzbeauftragten oft verpflichtend. 

Die Aufgabe des Jugendschutzbeauftragten besteht darin

  1. das Unternehmen zu beraten
  2. als Ansprechpartner für Behörden sowie Nutzer zu fungieren
  3. Inhalte auf mögliche Gefährdungen für Jugendliche zu überprüfen 
  4. Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen zu entwickeln 
  5. sicherzustellen, dass Alterskennzeichnungen, Filter und Zugangsbeschränkungen korrekt verwendet werden

Rechtssicherer Jugendschutz für Online- und Plattformshops

Jugendschutz-Paket

jährliche Zahlweise

  1. Stellung eines Jugendschutzbeauftragten für Online- bzw. Plattform-Shops
  2. Beratung zum Jugendschutz durch erfahrene Juristen des Händlerbundes
  3. Kompetenter Ansprechpartner für deine Nutzer und Kunden im Internet
  4. Nutzung des Jugendschutz-Logos als Sicherheitsmerkmal
  5. Schon für 8,90 Euro* mtl. bei jährlicher Zahlweise
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Altersprüfung für deinen Online-Shop – FRASPY macht's einfach
  1. Altersprüfung / Altersverifikation nach § 10 Abs. 3. und 4. Jugendschutzgesetz 
  2. Maßgeschneiderte Lösung für Online-Shop-Betreiber
  3. Conversion-optimierter Prüfprozess zur Vermeidung von Kaufabbrüchen
  4. Kostenloser Installationsservice in deinem Online-Shop 
  5. Kompatibilität mit allen gängigen Shopsystemen

Zur FRASPY Altersverifikation

FAQwissenswertes

Wie wird ein Jugendschutzbeauftragter bestellt? 

Die Bestellung eines Jugendschutzbeauftragten erfolgt durch den Geschäftsführer oder die Unternehmensleitung. Dieser muss über ausreichende Fachkenntnisse im Bereich Jugendschutzrecht verfügen. Entweder kann eine qualifizierte interne Person oder ein externer Dienstleister bestellt werden, wie zum Beispiel durch unser Händlerbund Jugendschutz-Paket. Die Bestellung muss dokumentiert und in einigen Fällen bei der zuständigen Landesmedienanstalt gemeldet werden.

Welche Kosten sind mit der Bestellung eines Jugendschutzbeauftragten verbunden? 

Die Kosten für einen Jugendschutzbeauftragten variieren je nach Unternehmen und gewählter Lösung. Wenn ein interner Mitarbeiter bestellt wird, entstehen vor allem Schulungs- und Weiterbildungskosten. Bei der Beauftragung eines externen Dienstleisters können Honorare für die Dienstleistungen anfallen, die je nach Anbieter und Umfang variieren. Externe Jugendschutzbeauftragte können stundenweise oder pauschal abgerechnet werden. Unser Jugendschutz-Paket erhältst du schon ab 8,90 Euro* .

* Alle Preise netto zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate.

Hole dir bei uns dein passendes Angebot

Du suchst ein individuelles, auf dein Business abgestimmtes Angebot? Wir sind für dich da – auf Wunsch auch in weiteren Rechtsgebieten wie Arbeitsrecht, Zivilrecht, Vertragsrecht u.v.m.

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