Abmahnungen der Firma Quante Design

Derzeit sind Widersprüche zwischen Artikelfoto und -beschreibung Gegenstand zahlreicher Abmahnungen von Online-Händlern. Damit soll es sich um eine Irreführung über den Angebotsumfang handeln. Hintergrund: Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs sind Produktfotos im Internet, die einen bestimmten Lieferumfang erkennen lassen bzw. eine bestimmte Ausstattung des Verkaufsgegenstandes zeigen, für den Kaufvertrag genauso bindend wie die Artikelbeschreibung in Textform (Urteil vom 12. Januar 2011, Az. VIII ZR 346/09). In den uns vorliegenden Abmahnungen sind Online-Händler betroffen, die über Verkaufsplattformen wie eBay oder einen eigenen Online-Shop handeln.

Wer mahnt die Webshop-Betreiber ab?

Abmahnerin ist die Quante Design GmbH & Co. KG aus Lippetal, die unter anderem in ihrem Online-Shop Sonnenschirme und Zubehör vertreibt. Sie wird bei den Abmahnungen vertreten durch die Kanzlei Dr. Bahr aus Hamburg. Bei den Abmahnungen der Quante Design GmbH & Co. KG werden die abgemahnten Shopbetreiber zur Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung und Zahlung der Gebühren aufgefordert.

Die Quante Design GmbH & Co. KG lässt nicht nur wegen Diskrepanzen zwischen Artikelbild- und Beschreibung abmahnen. Weitere Abmahngründe betreffen die unzulässige Werbung mit Testergebnissen und die unzulässig Bewerbung von Produkten mit der Bezeichnung “TÜV-geprüft”. Es wurden ebenfalls Abmahnungen bzgl. fehlerhaftem Impressum, unzulässigen AGB-Klauseln und unterschiedlichen Werbeaussagen, die Allein- oder Spitzenstellungsmerkmale enthalten ausgesprochen.

Abmahngründe der Quante Design GmbH & Co. KG

Die Abmahnungen der Quante Design GmbH & Co. KG haben Widersprüche zwischen dem Produktfoto und der Produktbeschreibung zum Gegenstand. Konkret geht es um die Abbildung von Sonnenschirmen, die auf dem Produktfoto samt Schirmständer und Betonplatten zu sehen sind. Sind diese Betonplatten bzw. der Schirmständer im tatsächlichen Lieferumfang nicht enthalten, sondern nur der Sonnenschirm, soll dies eine Irreführung darstellen. Die klarstellende Artikelbeschreibung reiche nicht aus.

Die Rechtsprechung hat in ähnlich gelagerten Fällen bereits zugunsten der Abmahnerin entschieden, zuletzt das Landgericht Arnsberg (Urteil vom 16.07.2015, Az.: I-8 O 47/15) sowie das Oberlandesgericht Hamm (Urteil vom 09.07.2015, Az.: I-4 U 59/15). Die weiter unten auf der Webseite befindliche klarstellende Artikelbeschreibung, dass der Schirmständer nicht im Lieferumfang enthalten sei, sei nicht ausreichend. Die Klarstellung befinde sich erst an einer Stelle, die am Blickfang nicht teilnimmt und somit vom potentiellen Käufer gar nicht wahrgenommen werde.

Folglich handelt es sich um Verstöße gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Betroffen sind besonders folgende Paragraphen des Gesetzes:

  • Kapitel 1 (allgemeine Bestimmungen) § 3: Definition des Verbots unlauterer geschäftlicher Handlungen
  • Kapitel 1 (allgemeine Bestimmungen) § 5: Beschreibung irreführender geschäftlicher Handlungen
  • Kapitel 2 (Rechtsfolgen) § 8 Beseitigung und Unterlassung: Hier wird die Beseitigung und Unterlassung der unzulässigen Geschäftshandlung geregelt

 

Wie kann ich mich vor einer ähnlichen Abmahnung schützen?

Verwenden sollten Händler stets Produktfotos von den tatsächlich zum Verkauf stehenden Artikeln, d.h. in der Ausstattung wie sie später auch geliefert bzw. übergeben werden sollen. Konkret bedeutet dies, dass ein beworbener Sonnenschirm ohne Ständer abgebildet werden muss, wenn dieser nicht im Lieferumfang enthalten ist.

Abweichungen zwischen dem Produktfoto und der Produktbeschreibung bilden neben Ärger mit dem Kunden auch ein Abmahnrisiko wegen widersprüchlicher und damit irreführender Angaben der wesentlichen Produktmerkmale. Verkäufer sollten sich vorab genau über mögliche Rechtsfallen und Rechtsfolgen informieren.

Der Händlerbund hilft Ihnen weiter, wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung der Quante Design GmbH & Co. KG erhalten haben. Laden Sie hier direkt Ihre Abmahnung hoch und wir helfen Ihnen - auch rückwirkend!

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