Abmahnung: Fehlender OS-Link im Online-Shop

©Aakruthi Vishwa/Shutterstock.com
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Aktuell werden Online-Händler wieder wegen dem Fehlen des sog. OS-Links abgemahnt . Dies kann schon zu den Klassikern unter den Abmahnung gezählt werden. Wir zeigen, was zu beachten ist.

Woher kommt diese Pflicht?

Sie basiert auf der Verordnung über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten (sog. ODR-Verordnung). Durch die Einführung einer Plattform zur Streitbeilegung im Jahr 2016 soll es erreicht werden, Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern schnell und unkompliziert zu klären. Um eine schnelle Verbreitung zu erreichen, sind Online-Händler seit dem 09.01.2016 aktiv als “Botschafter” für die alternative Streitbeilegung verpflichtet. Für den Handel zwischen Unternehmern ist diese Pflicht nicht zu erfüllen.

Was muss umgesetzt werden?

Alle Online-Händler von Waren und/oder Dienstleistungen in der Europäischen Union müssen auf ihren Webseiten einen Link zur OS-Plattform ergänzen. Dieser muss leicht zugänglich sein. Daher empfiehlt es sich zur Sicherheit, den Hinweistext samt Link in die AGB und Kundeninformation aufzunehmen und außerdem unterhalb des Impressums zu ergänzen. Folgender Hinweistext sollte gegeben sein:

  • “Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, aufrufbar unter https://ec.europa.eu/odr.“

Muss der Link anklickbar sein?

Ob dies der Fall sein muss, wird weder im Gesetz oder in eindeutiger Rechtsprechung festgelegt. Trotzdem wurde und wird es abgemahnt. Um Risiken auszuschließen wird es daher zu empfehlen sein, den Link anklickbar zu machen.

Muss der Link auch in die E-Mail Signatur?

Die Verordnung legt fest, dass Online-Händler den Link auf ihrer Webseite vorhalten müssen. Nach dem Wortlaut werden E-Mails davon nicht erfasst und müssen daher nicht um den Link ergänzt werden.

Abmahnungen vermeiden

Online-Händler, die eine Webseite betreiben, sollten zunächst prüfen, ob die geforderten Informationen leicht zugänglich sind. Daneben sollte auch überprüft werden, ob der entsprechende Link funktioniert. Für weitere Informationen über den OS-Link sei unser Hinweisblatt empfohlen.

Du hast eine Abmahnung erhalten?

Egal ob du zum ersten Mal betroffen bist oder du dich mit dem leidigen Thema Abmahnung schon früher auseinandersetzen musstest, egal ob selbstverschuldet oder nicht, wir stehen dir verlässlich zur Seite und helfen sofort.

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