ODR-Verordnung » Deine Pflichten als Online-Händler

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Am 09.01.2016 eröffnete die Europäische Kommission eine eigene Plattform zur Streitbeilegung. Per Mausklick können Verbraucher und Unternehmer ihre Streitigkeiten einfach, schnell und unkompliziert klären.

So war es zumindest gedacht. Die ODR-Verordnung wird aufgehoben und ab dem 20. Juli 2025 wird auch der OS-Link überflüssig. 

In diesem Ratgeber haben wir für dich zusammengefasst, was das für dich als Online-Händler bedeutet.

 

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Abschaffung der OS-Plattform

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Abschaffung der OS-Plattform

Die Europäische Kommission hat beschlossen, die Online-Streitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform) einzustellen. Das betrifft alle Online-Händler und E-Commerce-Unternehmen, die den OS-Link eingebunden haben.

Wichtige Termine

  1. 20. März 2025: Letzter Tag für die Einreichung neuer Beschwerden auf der OS-Plattform
  2. 20. Juli 2025: Offizielle Einstellung der OS-Plattform und Löschung aller Daten

Was du tun musst?

Ab dem 20. Juli 2025 musst du alle Informationen und Links zur OS-Plattform von deiner Website entfernen. Dies betrifft sowohl den gesetzlich vorgeschriebenen Link als auch alle anderen Verweise auf die OS-Plattform. Das gilt für deinen Online-Shop und Plattform-Shops wie Amazon und eBay etc. Hast du nach dem 20. Juli noch Informationen zur OS-Plattform auf deiner Website, kannst du abgemahnt werden. 

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Aber Achtung: Bis zum 20. Juli 2025 musst du die Informationen inkl. Link noch im Shop belassen. Mach dir am besten einen Termin im Kalender.

 

Warum wird die OS-Plattform eingestellt?

Unter Online-Händlern sorgte der OS-Link für mehr Probleme, denn ein fehlender Link oder eine fehlerhafte Darstellung führten schnell zu teuren OS-Link Abmahnungen. Dabei nutzen Verbraucher diese Möglichkeit zur Streitschlichtung kaum und die Plattform wurde zu wenig genutzt – wie auch die EU in ihrer Verordnung feststellt.

Nach Meinung der EU-Kommission erfüllt die OS-Plattform ihr Ziel – eine einfache, grenzüberschreitende Online-Streitbeilegung – nicht. Der Aufwand für Betrieb und Weiterentwicklung stand damit in keinem sinnvollen Verhältnis zum tatsächlichen Nutzen.

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Mehr Informationen zum Grund des Einstellens der OS-Plattform erfährst du auf OnlinehändlerNews

Was passiert, wenn du den OS-Link nicht entfernst?

Wenn der Link zur OS-Plattform nach der Abschaltung zum 20. Juli 2025 weiterhin im Impressum oder den AGB enthalten ist, kann das als wettbewerbswidrig eingestuft werden. Denn laut § 5 Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) dürfen Unternehmen keine irreführenden Informationen bereitstellen – und ein Hinweis auf eine nicht mehr existierende Plattform kann Verbraucher täuschen.

Zudem kann ein veralteter oder toter Link Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbraucherschutzverbände zur Folge haben. Aus Sicht der Rechtssicherheit ist es daher dringend empfehlenswert, den OS-Link und alle zugehörigen Textpassagen rechtzeitig zu entfernen.

Soforthilfe bei Abmahnung

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Was gilt für Plattform-Händler?

Für Plattform-Händler (also Verkäufer, die über Marktplätze wie Amazon, eBay oder Etsy handeln) gelten grundsätzlich die gleichen Regeln wie für Shop-Betreiber mit eigenem Online-Shop. Allerdings gibt es ein paar Besonderheiten im Zusammenhang mit der OS-Plattform und den Informationspflichten:

  1. Sofern Händler ihre AGB und ihr Impressum selbst gestalten können, muss der OS-Link mit dem Stichtag entfernt werden.
  2. Auch Plattform-Händler müssen an geeigneter Stelle (z. B. in ihren AGB) angeben, ob sie zur Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren bereit oder verpflichtet sind. Diese Pflicht besteht weiterhin.

Manche Marktplätze stellen ein zentrales Impressum zur Verfügung oder lassen nur eingeschränkte Bearbeitungen zu. Seriöse Plattformen nehmen solche rechtlichen Änderungen üblicherweise zentral vor, aber du kannst dich dennoch frühzeitig an den Kundenservice oder Support der Plattform wenden und darauf hinweisen, dass der Link entfernt werden muss. Das ist wichtig, denn: Du bleibst rechtlich verantwortlich für Inhalte, die unter deinem Namen veröffentlicht sind. 

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Unser Tipp: Notiere dir das genaue Datum deiner Anfrage an die Plattform und sichere Screenshots oder E-Mails. Falls du abgemahnt wirst, obwohl du keine Änderungsmöglichkeit hattest, kann das im Einzelfall berücksichtigt werden.

 

 

 

@haendlerbund Bald gibt es einen Abmahngrund weniger. Seid ihr schon in freudiger Erwartung? 😄 #oslink #abmahnung #abmahnen #onlinehandel #streitschlichtung ♬ Originalton - Händlerbund

 

Auswirkungen auf Verbraucher und Unternehmen

Mit der Abschaltung der OS-Plattform endet ein zentrales EU-Angebot zur Online-Streitbeilegung. Das hat Folgen, sowohl für Verbraucher, die nach einfachen Lösungen bei Konflikten suchen, als auch für Unternehmen, die bislang gesetzlich verpflichtet waren, den OS-Link bereitzustellen.

Welche alternativen Möglichkeiten zur Streitbeilegung gibt es nach der Einstellung der OS-Plattform?

Die OS-Plattform wurde zwar wenig, aber nicht gar nicht genutzt. Immerhin wurden knapp 200 Fälle jährlich an Streitschlichtungsstellen weitergeleitet – Was passiert zukünftig mit solchen Vorfällen? Nach der Einstellung der OS-Plattform haben Verbraucher und Unternehmen nur wenige Möglichkeiten, Streitigkeiten zu lösen.

In Deutschland gibt es aber auch weiterhin Schlichtungsstellen, wie zum Beispiel die Universal Schlichtungsstelle des Bundes, die genutzt werden kann.

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Bleib informiert – Mit dem Händlerbund Newsletter

Online-Streitbeilegung und die Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren ist momentan nicht mehr verpflichtend, aber was, wenn sich das wieder ändert? Damit du nicht lange nach Informationen suchen musst, abonniere am besten unseren Newsletter. Gibt es Neuigkeiten rund um einen OS-Link, informieren wir dich darüber. 

 

Sind Unternehmen verpflichtet, an alternativen Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen?

Unternehmen sind grundsätzlich nicht verpflichtet, an alternativen Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen. Trotz der Einstellung der OS-Plattform zum 20. Juli 2025 bleibt die Informationspflicht gemäß § 36 VSBG bestehen. Unternehmen müssen Verbraucher weiterhin darüber informieren, ob sie bereit oder verpflichtet sind, an einem Verfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Diese Information muss in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder an anderer geeigneter Stelle leicht zugänglich gemacht werden.

 

Unternehmer, die im Internet Kauf- oder Dienstleistungsverträge mit Verbrauchern schließen, müssen auf ihrer Website den Link zur Online-Schlichtungs-Plattform einbinden, unabhängig davon, ob sie bereit sind, an einem Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen oder nicht. Wir empfehlen daher, den Hinweistext samt Link in die AGB und Kundeninformationen aufzunehmen und außerdem unterhalb des Impressums zu ergänzen.

Bette die Informationen wie folgt ein:

 

Praxisbeispiel

Anna aus Spanien hat in Torstens deutschem Online-Shop bestellt. Leider war das Produkt defekt und Anna wollte es reklamieren. Mit Torsten konnte sie sich allerdings nicht einigen.

Schritt 1

Anna reicht nun eine Beschwerde über das Online-Formular auf der OS-Plattform https://ec.europa.eu/odr ein.

Schritt 2

Torsten erhält von der OS-Plattform die Information über die Beschwerde von Anna. Nun muss eine Streitschlichtungsstelle festgelegt werden. Wenn sich Anna und Torsten nicht innerhalb von 30 Kalendertagen auf eine Schlichtungsstelle einigen können, wird das Verfahren beendet und Anna kann den regulären Rechtsweg einschlagen, bspw. über eine Klage.

Schritt 3

Konnten sich beide über eine Streitschlichtungsstelle einigen, übernimmt die ausgewählte Stelle das Verfahren und unterrichtet beide Parteien über Verfahrensregeln, die Kosten und die nächsten Schritte. Das Schlichtungsverfahren beginnt. Tosten und Anna können sich nun zum Fall äußern, Lösungsvorschläge unterbreiten und evtl. vorliegendes Beweismaterial einreichen.

Schritt 4

Kommt keine gütliche Einigung zustande, unterbreitet der Streitmittler einen Schlichtungsvorschlag, der auf den Aussagen von Anna und Torsten beruht und sich an geltendem Recht orientiert. Den Schlichtungsvorschlag können Anna und Torsten annehmen oder ablehnen. Ein regulärer Rechtsweg steht beiden weiterhin offen.

 

Fazit zum OS-Link

Mit der Abschaltung der OS-Plattform ist der OS-Link bald Geschichte und damit entfällt auch die Pflicht, ihn in Rechtstexten wie dem Impressum oder den AGB zu nennen. Doch Vorsicht: Die rechtlichen Informationspflichten zur Streitbeilegung bestehen weiterhin. Wer online verkauft, muss auch künftig transparent darlegen, ob er zur Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren bereit oder verpflichtet ist. Der OS-Link verschwindet – die Verantwortung bleibt.
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hb-iconset-faq-1FAQ zur ODR-Verordnung

Ist der OS-Link 2025 noch Pflicht?

Der OS-Link ist 2025 nur noch bis zum 19.07. verpflichtend, denn mit dem 20.07. wird die OS-Plattform abgeschaltet. Der OS-Link führt nun ins Leere, sodass er nicht mehr verwendet werden darf.

Muss ich den OS-Link aus meinem Impressum löschen?

Ja, mit dem 20. Juli 2025 solltest du den Link entfernen. Danach ist die Plattform nicht mehr erreichbar und ein toter Link im Impressum kann rechtlich problematisch werden.

Was passiert, wenn der OS-Link nach dem Stichtag aktiv im Shop steht? 

Hast du den OS-Link weiterhin im Online-Shop, kann dir Ärger drohen. Ein veralteter oder nicht erreichbarer Link kann als wettbewerbswidrig gelten und zu Abmahnungen führen. 

Welche Angaben zur Streitbeilegung sind weiterhin Pflicht?

Auch nach dem Aus der OS-Plattform bleibt die Informationspflicht nach § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) bestehen. Online-Händler müssen angeben, ob sie bereit oder verpflichtet sind, an einem Schlichtungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, zum Beispiel in den AGB oder im Impressum.

Gibt es eine neue Plattform als Ersatz? 

Die EU plant keine neue zentrale Plattform als Ersatz für die OS-Plattform. Nach deren Abschaltung mit dem 20. Juli 2025 wird es keine vergleichbare EU-weite Online-Streitbeilegungsstelle mehr geben. Allerdings bestehen weiterhin nationale Schlichtungsstellen und branchenspezifische Mediationsdienste, die als alternative Streitbeilegungsmöglichkeiten dienen können. Für dein Unternehmen solltest du prüfen, ob eine solche Stelle für deine Branche infrage kommt, um ggf. darauf verweisen zu können. 

Warum gibt es Informationspflichten?

Alternativen zu herkömmlichen Gerichtsverfahren sind in den Köpfen der Verbraucher noch nicht verankert. Daher bleiben viele Streitigkeiten oft ungeklärt. Damit möglichst viele Verbraucher Kenntnis von dem Bestehen der OS-Plattform haben, sollen Online-Händler seit dem 09.01.2016 aktiv als "Botschafter" für die alternative Streitbeilegung eingesetzt und verpflichtet werden, auf die OS-Plattform hinzuweisen.

Wer ist von den neuen Informationspflichten betroffen?

Unternehmen, die im Vorjahr mehr als 10 Beschäftigte hatten, müssen darüber informieren, ob sie sich an einer alternativen Streitbeilegung beteilige. Außerdem gibt es bestimmte Gewerbe, die unabhängig von der Beschäftigungszahl verpflichtet sind. Zum Beispiel Energieversorgungsunternehmen.

Sind auch B2B-Shops von den neuen Informationspflichten betroffen?

Nein, nur wer an Verbraucher:innen verkauft, muss über alternative Beilegungsverfahren informieren.

Sind Shops von der Informationspflicht betroffen, die ausschließlich innerhalb Deutschlands versenden?

Ja. Die Nutzung der OS-Plattform steht allen Verbrauchern und Unternehmern offen, die einen Kauf- oder Dienstleistungsvertrag im Internet geschlossen haben. Dafür ist irrelevant, ob sich beide Parteien in verschiedenen Staaten befinden. Auch in Shops, die keinen Auslandsversand anbieten, sind die neuen Informationspflichten zu erfüllen.

Gibt es eine Ausnahme für Kleinunternehmer/Einzelunternehmer?

Nein, eine Ausnahme, nach der Kleinunternehmer/Einzelunternehmer von der Informationspflicht ausgenommen sind, gibt es nach der ODR-Verordnung nicht.

Wie und wo sind die Informationspflichten zu erteilen?

Alle in der Europäischen Union niedergelassenen Online-Händler von Waren und/oder Dienstleistungen müssen seit dem 09.01.2016 auf diesen Webseiten einen Link zur OS-Plattform ergänzen. Dieser Link muss für Verbraucher leicht zugänglich sein. Wir empfehlen daher, den Hinweistext samt Link in die AGB und Kundeninformationen aufzunehmen und außerdem unterhalb des Impressums zu ergänzen.

Ist der neue Hinweistext auch in der E-Mail-Signatur anzugeben?

Die ODR-Verordnung legt fest, dass Online-Händler auf ihren "Webseiten" einen Link zur europäischen Online-Streitbeilegungs-Plattform ("OS-Plattform") angeben müssen. E-Mail-Signaturen sind von dieser Informationspflicht gemäß des Verordnungswortlautes nicht betroffen.

Was kostet die Nutzung der OS-Plattform?

Die Nutzung der OS-Plattform ist kostenfrei. Die OS-Plattform nimmt allerdings keine eigene Tätigkeit als Streitschlichter wahr. Die Beschwerden werden vielmehr an die zuständige bzw. von den Parteien gewählte nationale Streitschlichtungsstelle (sog. "AS-Stelle") weitergeleitet. Hinsichtlich der Kosten gelten die jeweiligen Verfahrensregeln dieser AS-Stelle.

Ein Verbraucher reicht eine Beschwerde über die Plattform ein. Bin ich gezwungen, mich an einer Streitschlichtung über die OS-Plattform zu beteiligen?

Nein. Online-Händler müssen zwar auf ihren Webseiten, auf denen sie Verträge schließen, über die OS-Plattform informieren. Nach Eingang einer Beschwerde übermittelt die OS-Plattform dem Unternehmer die Beschwerde sowie die Aufforderung zur Auskunft, ob er bereit ist, eine AS-Stelle zu nutzen. Eine Pflicht zum "Mitmachen" gibt es daher nicht.

Die einfache und kostengünstige Erledigung von rechtlichen Streitigkeiten ist jedoch eine gute Alternative zu herkömmlichen Gerichtsverfahren. Der Eindruck, den ein Online-Händler mit der Ablehnung eines solchen Verfahrens beim Verbraucher hinterlässt, dürfte zudem nicht sehr positiv sein.

Ist mir nach einer Streitschlichtung der reguläre Rechtsweg über Gerichte verwehrt?

Das Recht auf ein gerichtliches Verfahren ist ein gesetzlich garantiertes Grundrecht. Die Online-Streitbeilegung will und darf gerichtliche Verfahren daher nicht gänzlich abschaffen oder ersetzen. Verbraucher und Unternehmer haben jederzeit das Recht, die Durchsetzung ihrer Rechte vor Gericht zu suchen.

Was sind OS-Kontaktstellen?

In jedem Mitgliedstaat wird eine OS-Kontaktstelle benannt. In dieser sind mindestens zwei Online-Streitbeilegungsberater tätig. Die OS-Kontaktstellen sollen die Parteien bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten unterstützen, indem sie beispielsweise Hilfe bei der Einreichung der Beschwerde geben. Zudem erläutert die OS-Kontaktstelle den Parteien die Verfahrensregeln der AS-Stellen und hilft bei Übersetzungen. Sie sollen die Klärung grenzüberschreitender Streitigkeiten damit noch einfacher machen.

 

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