Aus für den OS-Link –
Das ist seit dem 20. Juli wichtig 

Von Kunden kaum geklickt, von Abmahnern dafür umso mehr geliebt – und jetzt, mit dem Aus der Pflicht, sorgt der OS-Link nochmal für Stress bei Online-Händlern. Wir helfen dir, alle rechtlichen Änderungen, die sich aus der Abschaffung der OS-Plattform ergeben, umzusetzen und deine Verpflichtungen im Blick zu behalten:

  1. Aktualisierte Rechtstexte
  2. Rechtsberatung von unseren Juristen
  3. Hilfe mit bestehenden Unterlassungserklärungen
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Worum geht es eigentlich?

Die OS-Plattform sollte Streitigkeiten zwischen Verbrauchen und Online-Händlern schnell, digital und außergerichtlich klären. So zumindest wollte es die ODR-Verordnung (EU) Nr. 524/2013. Die Idee: einfache Konfliktlösung bei Online-Käufen, EU-weit und ohne Anwalt.

Online-Händler waren seitdem verpflichtet, den OS-Link zur Plattform klickbar und gut sichtbar auf ihrer Präsenz zu platzieren – eine formale Vorgabe, die in der Praxis häufig übersehen wurde und deshalb immer wieder zu Abmahnungen führte.

Tatsächlich blieb die OS-Plattform aber weit hinter den Erwartungen zurück – nur rund fünf Prozent der Verbraucher machten davon Gebrauch, und europaweit landeten pro Jahr weniger als 200 Fälle bei einer Schlichtungsstelle. Deshalb wurde die Plattform zum 20. Juli 2025 abgeschaltet – und die ODR-Verordnung gleich mit aufgehoben.

Klingt einfach – für Online-Händler beginnt jetzt allerdings mal wieder eine rechtliche heikle Zeit.

Schnell-Check zum OS-Link – Das musst du jetzt beachten

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Verkaufst du Produkte oder Dienstleistungen über deinen Online-Shop, eine Website oder per E-Mail?


Du warst auch vor dem 20. Juli nicht verpflichtet, den OS-Link zu setzen. Angebote wie Social-Media-Präsenzen, Präsentationsseiten ohne Verkauf, Foren und Blogs waren nicht betroffen. 

Seit dem 20. Juli 2025 musst du den Link und alle Hinweise zur OS-Plattform aber unbedingt entfernen, weil die Plattform dann abgeschaltet ist und ein toter Link als irreführend gilt – das kann abgemahnt werde

Keine Auswahl getroffen.
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Richtest du dein Angebot an Verbraucher oder Privatkunden?


Seit dem 20. Juli 2025 entfällt die Pflicht zur Verlinkung, und der Link muss entfernt werden, da die Plattform dann nicht mehr existiert.


Seit dem 20. Juli 2025 musst du den Link und alle Hinweise zur OS-Plattform aber unbedingt entfernen, weil die Plattform dann abgeschaltet ist und ein toter Link als irreführend gilt – das kann abgemahnt werden.

Keine Auswahl getroffen.
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Handelst du auf einer Verkaufsplattform (z.B. Amazon oder eBay)?


Auch Marktplatz-Händler müssen den Link entfernen. Die Marktplätze informieren dazu teilweise separat. Bei verschiedenen Plattformen (z.B. Amazon) ist der Hinweis auf die OS-Plattform nicht nur in den Rechtstexten enthalten, sondern wird auch durch die Plattform separat zur Verfügung gestellt. Um den OS-Link zu entfernen, sind ggf. besondere Einstellungen im Backend der jeweiligen Plattform zu treffen.

 


Du hast hier keine weiteren Verpflichtungen.

Keine Auswahl getroffen.
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Wurdest du schon wegen eines fehlenden oder fehlerhaften OS-Links abgemahnt?


Sehr gut. Um auch zukünftige Abmahnungen zum Thema OS-Link und OS-Plattform zu vermeiden, solltest du Folgendes tun:

Seit dem 20. Juli 2025:

  1. Entferne den OS-Link und alle Hinweise auf die OS-Plattform aus deinem Impressum, den AGB, der Widerrufsbelehrung und allen anderen Stellen deiner Website sowie aus deinen Händlerprofilen auf Marktplätzen (z. B. eBay, Amazon).
  2. Prüfe auch Vorlagen, E-Mail-Signaturen und automatisch generierte Texte auf Hinweise zur OS-Plattform.
  3. Achte darauf, dass keine veralteten oder toten Links mehr sichtbar sind.

Tipp:
Dokumentiere, wann und wo du die Änderungen vorgenommen hast, damit du im Fall einer Nachfrage nachweisen kannst, dass du rechtzeitig reagiert hast.

So bist du rechtlich auf der sicheren Seite und minimierst das Risiko einer Abmahnung.

Keine Auswahl getroffen.
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Hast du eine Unterlassungserklärung unterzeichnet?


Auch nach dem Wegfall der OS-Plattform kann eine abgegebene Unterlassungserklärung weiterhin wirksam sein – das hängt davon ab, wie sie formuliert ist. Wenn deine Erklärung keine auflösende Bedingung für den Wegfall der gesetzlichen Pflicht enthält, droht auch nach dem 20. Juli 2025 eine Vertragsstrafe, falls du den Hinweis einfach entfernst. In diesem Fall solltest du die Unterlassungserklärung rechtzeitig kündigen, bevor du die OS-Verlinkung entfernst. 

Wir helfen dir dabei – mit unserem OS-Check für Unterlassungserklärungen.


Sehr gut. Um zukünftige Abmahnungen zum Thema OS-Link und OS-Plattform zu vermeiden, solltest du Folgendes tun:

Seit dem 20. Juli 2025:

  1. Entferne den OS-Link und alle Hinweise auf die OS-Plattform aus deinem Impressum, den AGB, der Widerrufsbelehrung und allen anderen Stellen deiner Website sowie aus deinen Händlerprofilen auf Marktplätzen (z. B. eBay, Amazon).
  2. Prüfe auch Vorlagen, E-Mail-Signaturen und automatisch generierte Texte auf Hinweise zur OS-Plattform.
  3. Achte darauf, dass keine veralteten oder toten Links mehr sichtbar sind.

Tipp:
Dokumentiere, wann und wo du die Änderungen vorgenommen hast, damit du im Fall einer Nachfrage nachweisen kannst, dass du rechtzeitig reagiert hast.

So bist du rechtlich auf der sicheren Seite und minimierst das Risiko einer Abmahnung.

Keine Auswahl getroffen.
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Bist du dir sicher, welche Pflichten du nach dem 20. Juli in Bezug auf die Verbraucherstreitbeilegung noch erfüllen musst?

Super, dass du deine Pflichten kennst! Falls du dir bei einzelnen Punkten doch einmal unsicher bist oder individuelle Fragen hast, nutze gern unsere Rechtsberatung, um auf der sicheren Seite zu sein.

Verständlich, das Thema ist rechtlich durchaus komplex. Lass dich am besten von unserer Rechtsberatung unterstützen, damit du alle Pflichten nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz sicher erfüllst und keine Risiken eingehst.
Keine Auswahl getroffen.

Stichtag 20. Juli – So setzt du die neuen Anforderungen um

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Rechtstexte aktualisieren

Entferne den OS-Link aus Impressum, AGB, Widerrufsbelehrung, Footer, E-Mail-Signaturen und allen anderen Texten auf deiner Website und auf Marktplätzen wie Amazon, eBay etc. Kontrolliere auch automatische E-Mails, Vorlagen und Dokumente auf Hinweise zur OS-Plattform. Als Händlerbund-Mitglied stellen wir dir alle aktuellen Rechtstexte zur Verfügung.

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Unterlassungserklärung prüfen

Falls du eine Unterlassungserklärung zum OS-Link abgegeben hast, lass sie anwaltlich prüfen. Solche Erklärungen verpflichten Händler vertraglich, den OS-Link bereitzustellen, unabhängig von gesetzlichen Änderungen. Die Verpflichtung aus der Unterlassungserklärung bleibt also bestehen. Mit unserem Check helfen dir unsere Juristen weiter.

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Informiert bleiben

Prüfe, ob du nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (§ 36 VSBG) weiterhin eine Informationspflicht hast – etwa dazu, ob du zur Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren bereit oder verpflichtet bist. Passe entsprechende Hinweise in deinen Rechtstexten an, z.B.: „Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.“

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Dokumentation und Kontrolle

Prüfe nach dem 20. Juli 2025 gründlich, ob alle Hinweise und Links zur OS-Plattform gelöscht sind – sonst drohen Abmahnungen. Notiere dir am besten, wann und wo du die Änderungen vorgenommen hast, falls du das später belegen musst. Du benötigst noch weitere Unterstützung? Im Rahmen unserer Rechtsberatung sind unsere Anwälte gern für dich da.

Unsere Mitgliedschaftspakete

Wir stehen dir rund um das Ende der OS-Plattform zur Seite: mit passenden Rechtstexten, rechtlicher Beratung, Unterstützung bei alten Unterlassungserklärungen und Abmahnungen. So bleibst du auf der sicheren Seite.

  1. Immer aktuelle Rechtstexte
  2. Rechtsberatung von unseren Juristen
  3. Unterstützung bei Unterlassungserklärungen (ab Unlimited-Mitgliedschaft)
  4. Hilfe bei Abmahnung** (ab Unlimited-Mitgliedschaft)
Paketberater starten Pakete im Überblick
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Wusstest du schon, 

dass auf E-Commerce-Unternehmen jedes Jahr durchschnittlich fünf Gesetzesänderungen zukommen? Gar nicht so einfach, am Ball zu bleiben. Wir helfen dir dabei – mit aktuellen Informationen, kostenlosem Update-Service für unsere Rechtstexte und unserem individuellen Live-Chat mit unseren Juristen.

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Check deiner Unterlassungserklärung –
Einzellösung oder ab Unlimited-Mitgliedschaft inklusive

Eine Unterlassungserklärung bleibt vertraglich wirksam, auch wenn die Pflicht zum OS-Link entfallen ist. Wer den Link entfernt, riskiert weiterhin Vertragsstrafen, da der Unterlassungsvertrag unabhängig von der Gesetzeslage gilt.
Wir helfen dir weiter – mit unserer Einzellösung oder im Unlimited- und Professional-Mitgliedschaftspaket inklusive.

  1. Unkomplizierte & schnelle Prüfung
  2. Analyse: Unterlassungserklärung noch wirksam?
  3. Prüfung der Kündigungsmöglichkeit nach § 314 BGB
  4. Klare rechtliche Einschätzung & konkrete Empfehlung
  5. Muster zur Kündigung falls notwendig
Paket buchen

OS-Link sicher entfernen – So geht's 

Mit der Abschaffung der OS-Plattform verabschiedet sich auch der OS-Link. Was sich für dich jetzt verändert, erfährst du im Experteninterview mit unserer juristischen Redakteurin Hanna Hillnhütter.

 

Häufige Fragen

Wird der OS-Link auf Marktplätzen automatisch entfernt?

Das ist von Marktplatz zu Marktplatz unterschiedlich: Wenn der Link selbst eingefügt werden musste, muss er auch wieder entfernt werden

Gibt es Alternativen zur abgeschafften OS-Plattform?

Ja, zum Beispiel die Universalschlichtungsstelle des Bundes und Schlichtungsstellen für verschiedene Branchen, zum Beispiel für Verkehrsdienstleistungen, Postdienste oder Versanddienstleistungen. Alle Schlichtungsstellen sind beim Bundesamt für Justiz aufgeführt.

Entfällt auch der Hinweis zur Onlinestreitbeilegung? 

Nein, der Hinweis muss weiterhin im Shop vorhanden sein. Die Pflicht besteht unabhängig zur Regelung der OS-Plattform, denn unabhängig von der OS-Plattform gibt es weitere Möglichkeiten für eine außergerichtliche Streitbeilegung. Dieser Hinweis betrifft allerdings nur diejenigen, die am 31.  Dezember des Vorjahres mehr als 10 Beschäftigte hatten. Ist das bei dir der Fall, dann musst du den Hinweis einfügen, ob du bereit bist, an alternativen Streitbeilegungen teilzunehmen.

Kann man abgemahnt werden, wenn man den Link nach dem Stichtag noch im Shop hat?

Es ist möglich, dass eine Abmahnung erfolgen kann, wenn der Link nach dem 20. Juli noch im Shop ist, denn dann wird auf eine Plattform verlinkt, die es so nicht mehr gibt. Der Link sollte auch nicht vorher schon aus dem Shop entfernt werden, da die Verordnung, die den Link vorschreibt, erst ab dem 20. Juli nicht mehr in Kraft ist.

Ich wurde abgemahnt und habe eine Unterlassungserklärung unterzeichnet. Was kann ich tun?

  1. Prüfe deine Unterlassungserklärung und schau nach, ob eine Klausel enthalten ist, die sie automatisch aufhebt, falls sich die Rechtslage ändert.
  2. Unterlassungserklärung kündigen: Falls nicht, solltest du sie zum 20. Juli 2025 kündigen, um unnötige Vertragsstrafen zu vermeiden.
  3. Rechtsberatung einholen: Ein Anwalt kann dich unterstützen, um die Kündigung rechtssicher durchzuführen.