BGH-Urteil: Welche Zahlungsarten sind im Online-Shop erlaubt?

© Billion Photos / Shutterstock.com
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Die Bezahlvariante Sofortüberweisung findet sich in zahlreichen hiesigen Online-Shops, weil Kunden darüber einfach, sicher und vor allem schnell Transaktionen vornehmen können. Dennoch hat der Bundesgerichtshof nun entschieden, dass die Sofortüberweisung nicht die einzige kostenfreie Bezahlart in einem Online-Shop sein darf.

Rechtlicher Hintergrund

Die Zahlungsanbieter, die vielfach im Internet genutzt werden, kosten natürlich Geld. Rechtlich gesehen spricht nichts dagegen, wenn dem Verbraucher bei der Zahlung in einem Online-Shop besondere Entgelte (z. B. Gebühren für die Zahlung per Kreditkarte oder PayPal) berechnet werden.

Das jedoch unter einer Voraussetzung: Um Extra-Entgelte für die Nutzung einer bestimmten Zahlungsart auf den Verbraucher umlegen zu dürfen, muss mindestens eine kostenfreie Zahlungsart zur Auswahl stehen. Diese Zahlungsart darf jedoch nicht irgendeine Zahlungsart sein, sondern eine gängige und zumutbare.

Dies soll sicherstellen, dass Verbraucher im Internet die Möglichkeit haben, ohne Zusatzkosten bezahlen zu können.

Sofortüberweisung ist keine zumutbare Zahlungsart

Der BGH hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass diese Voraussetzungen für die Sofortüberweisung nicht zutreffen, da der Verbraucher Kontonutzungsdaten weitergebe und in den Abruf von Kontodaten einwilligen müsse. Dritte erhielten somit Einblick in besonders sensible Finanzdaten.

Auch die folgenden Zahlungsarten sind nicht gängig bzw. nicht zumutbar:

- Visa Electron-Karte

- fluege.de MasterCard GOLD

- Visa Entropay

Das bedeutet jedoch nicht, dass Händler die vorgenannten Zahlungsarten in Ihren Zahlungsbedingungen überhaupt nicht mehr anbieten dürfen. Händler können Sofortüberweisung weiterhin nutzen, müssen jedoch mindestens eine weitere kostenlose Zahlungsart anbieten, z. B.

  • Kauf auf Rechnung
  • Vorkasse per Überweisung
  • PayPal

Zusätzliche Gebühren für bestimmte Zahlungen ab 2018 verboten

Durch ein neues Gesetz werden Entgelte für folgende Zahlungsarten aber generell verboten:

- SEPA-Basislastschrift

- SEPA-Überweisung

- Zahlungskarten (Kreditkarten)

Die Regelungen werden europaweit gelten und betreffen Zahlungen an der Ladenkasse und in Online-Shops. Der Wegfall der gesonderten Gebühren bei Kartenzahlungen soll am 13. Januar 2018 in Kraft treten.

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