MwSt.-Senkung: Welche Änderungen sind bei Amazon, Ebay und Real nötig? (Update)

beanimages / Shutterstock.com
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In weniger als zwei Wochen geht es los: Die Preise sollen durch eine Mehrwertsteuersenkung fallen und die Wirtschaft damit wieder Fahrt aufnehmen. Zeitlich befristet wird der Mehrwertsteuersatz einheitlich gesenkt. Aus den bislang geltenden 19 Prozent werden 16 Prozent und die bisherigen vergünstigten 7 Prozent (z. B. für Lebensmittel) werden auf 5 Prozent abgesenkt. Die Senkung gilt vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020.

Anpassungen im Online-Handel führen zu Ärger bei Händlern

Natürlich müssen die Neuerungen auch in die Tat, sprich den Shop, umgesetzt werden. Die Meinungen der Online-Händler dazu sind deshalb äußerst gespalten. Insbesondere der große Aufwand für den Online-Handel wird kritisiert. Aber wie groß ist der Aufwand für den Online-Handel wirklich?

Im eigenen Online-Shop kann der Anpassungsbedarf von Null bis zu einem echten Mammutprojekt reichen. Je nach Shopsystem ist der Frust der Betroffenen über die Mehrwertsteuersenkung daher verständlicherweise sehr groß. Auf Plattformen haben Händler jedoch bekannterweise weniger Optionen und Mitspracherecht bei der Darstellung. Wir haben bei Ebay, Amazon und Real nachgefragt, welchen Aufwand Händler dort bei der Umsetzung haben.

 

Anpassungen bei Ebay

  • Mehrwertsteuer am Preis:

Bei Ebay sind alle mehrwertsteuerpflichtigen Preise mit dem Zusatz „inkl. MwSt.” versehen. Hierbei besteht daher kein Anpassungsbedarf.

  • Hinweise auf Mehrwertsteuer:

Ebay-Händler sollten sich in ihrem Ebay-Shop (insbesondere in den Artikelbeschreibungen oder den Verkäuferinformationen) trotzdem noch einmal genau umsehen und vorhandene Angaben zur Mehrwertsteuer aktualisieren.

  • Änderungen in der Preisstruktur:

Ebay teilt seinen Händlern in einer aktuellen Meldung mit, dass die Preisgestaltung auf dem Marktplatz ausschließlich den Verkäufern überlassen bleibt und es keine automatische Preisanpassung durch Ebay gibt. Dies stützt insoweit auch die aktuelle Meinung, dass eine Korrektur der Preise nach unten Pflicht keine ist.

  • Warenkorb & Bestellablauf:

Bei Ebay befinden sich im Warenkorb und anschließenden Bestellablauf keine Informationen zur Mehrwertsteuer. Es besteht also kein Anpassungsbedarf.

  • Bestell- und Auftragsbestätigung:

In der Bestellzusammenfassung finden sich oft Angaben zum Nettopreis sowie der konkrete anfallende Mehrwertsteuersatz. Ebay-Händler müssen nach unserer Prüfung jedoch hier ebenfalls nichts ändern, da es keine Hinweise auf die Mehrwertsteuer in der Kaufbestätigung gibt.

  • Rechtstexte:

In den bei Ebay verwendeten Rechtstexten kann es Anpassungsbedarf geben, wenn dort konkrete Hinweise zur Steuer gemacht werden. 

Händlerbund-Mitglieder müssen aber nichts weiter tun, die Rechtstexte für Ebay bedürfen keiner Änderung.

  • Rechnungen

Durch die geänderte Mehrwertsteuer entsteht auch auf den ausgestellten Rechnungen Änderungsbedarf. Hierzu weist Ebay ausdrücklich darauf hin: „Weisen Sie bitte für den Zeitraum der Mehrwertsteuersenkung in Ihren Rechnungen den niedrigeren Mehrwertsteuersatz von 16 Prozent bzw. 5 Prozent aus.”. 

Ebay-Händler müssen sich daher rechtzeitig mit ihrem Buchhalter, Steuerberater oder dem Warenwirtschaftssystem auseinandersetzen und die Änderungen vorbereiten.

 

Update vom 25.06.2020:

Auf Nachfrage einiger Händler, welche Änderungen im Verkäuferbereich bei der Mehrwertsteuer gemacht werden müssen, teilte uns Ebay Folgendes mit: Da Verkäufer Produkte mit 19 % und/oder 7 % Mehrwertsteuer anbieten, wird der Steuersatz nicht zentral oder automatisch von Ebay gesteuert bzw. geändert. Händlerinnen und Händler können die bei Ebay hinterlegte Mehrwertsteuer vielmehr selbst über das erweiterte Verkaufsformular (gebündelt für bis zu 750 Angebote) oder über ihre Drittanbietersoftware ändern.

Alternativ zur Änderung bei Ebay können die Änderungen über das Rechnungslegungsprogramm vorgenommen werden. Wichtig ist in jedem Fall, dass die ausgestellten Rechnungen den konkreten neuen Steuersatz ausweisen.

 

Nachtrag zu den Änderungen bei Ebay (07.07.2020)

Wir möchten darauf hinweisen, dass es bei Ebay in einigen Kategorien Besonderheiten geben kann. Beispielsweise im Bereich Business und Industrie wird neben dem Bruttopreis mit dem Mehrwertsteuerzusatz auch der Nettopreis exklusive Mehrwertsteuer angezeigt. Ebay-Händler müssen also prüfen, dass der ausgewiesene Nettopreis mit dem neuen reduzierten Mehrwertsteuersatz zusammenpasst und hierfür bei Bedarf die Anpassung der Mehrwertsteuersätze im Verkäuferbereich vornehmen.

 

Anpassungen bei Amazon

Auch Amazon haben wir zum Anpassungsbedarf auf der Plattform angefragt. Bisher liegt uns noch keine schriftliche Auskunft vor, welche Änderungen Amazon-Händler konkret vornehmen können und müssen (Achtung: Update unten).

Zunächst möchten wir daher eine allgemeine Einschätzung vornehmen und die Auskunft von Amazon bei Bedarf später ergänzen.

  • Mehrwertsteuer am Preis:

Bei Amazon sind alle mehrwertsteuerpflichtigen Preise mit dem generellen Zusatz „Preisangaben inkl. USt. Abhängig von der Lieferadresse kann die USt. an der Kasse variieren.” versehen. Hierbei besteht daher kein Anpassungsbedarf.

  • Hinweise auf Mehrwertsteuer:

Amazon-Händler sollten sich in ihrem Amazon-Shop (insbesondere in den Artikelbeschreibungen oder in den rechtlichen Verkäuferinformationen) trotzdem noch einmal genau umsehen und vorhandene Angaben zur Mehrwertsteuer aktualisieren.

  • Änderungen in der Preisstruktur:

Derzeit geht man nicht davon aus, dass die gesenkten Mehrwertsteuersätze auch an den Kunden weitergegeben werden müssen. Es besteht also kein Zwang, die Preise im Amazon-Shop nach unten zu korrigieren.

  • Warenkorb & Bestellablauf:

Bei Amazon befinden sich im Warenkorb keine Informationen zur Mehrwertsteuer. Auch auf der Checkout-Seite findet sich nur der allgemeine Hinweis “Oben genannte Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer”. Es besteht also kein Anpassungsbedarf.

  • Bestell- und Auftragsbestätigung:

In der Bestellzusammenfassung finden sich oft Angaben zum Nettopreis sowie der konkrete anfallende Mehrwertsteuersatz. So ist es auch bei Amazon. In der Bestell- bzw. Auftragsbestätigung findet sich eine Zusammenfassung samt Nettosumme und dem konkret auf den Bruttopreis anfallenden Mehrwertsteuerbetrag. Dabei unterscheiden sich ggf. die Bestellbestätigung und Auftragsbestätigung (Versandbestätigung).

Amazon-Händler müssen hier also eine Änderung sicherstellen. Mit großer Wahrscheinlichkeit haben Marketplace-Händler jedoch keinen Einfluss auf diese Gestaltung. Es bleibt daher abzuwarten, ob und wie Amazon diese Mail(s) daher nun anpassen wird.

  • Rechtstexte:

In den bei Amazon verwendeten Rechtstexten kann es Anpassungsbedarf geben, wenn dort konkrete Hinweise zur Steuer gemacht werden. 

Händlerbund-Mitglieder müssen aber nichts weiter tun, die Rechtstexte für Amazon bedürfen keiner Änderung.

  • Rechnungen:

Durch die geänderte Mehrwertsteuer entsteht auch auf den ausgestellten Rechnungen Änderungsbedarf. Amazon-Händler müssen daher für den Zeitraum der Mehrwertsteuersenkung in ihren Rechnungen den niedrigeren Mehrwertsteuersatz von 16 Prozent bzw. 5 Prozent ausweisen. Amazon-Händler müssen sich daher rechtzeitig mit ihrem Buchhalter, Steuerberater oder dem Warenwirtschaftssystem auseinandersetzen und die Änderungen vorbereiten.

 Update vom 30.06.2020:

Amazon informiert inzwischen im Seller Forum über die Preisanpassung. Demnach können Anpassungen über „Lagerbestand verwalten“ oder „Preisgestaltung verwalten“ vorgenommen werden.

Anpassungen bei Real

  • Mehrwertsteuer am Preis:

Bei Real sind alle mehrwertsteuerpflichtigen Preise mit dem Zusatz „Alle Preise inkl. MwSt.” versehen. Hierbei besteht daher kein Anpassungsbedarf. Real teilt dazu auch auf Nachfrage mit: „Sämtliche marktplatzseitigen Mehrwertsteuerausweise werden von real.de gesteuert. Wir sehen es in unserer Verantwortung, dass ab Stichtag die Umstellungen stattgefunden haben.”

  • Hinweise auf Mehrwertsteuer:

Real-Händler sollten sich in ihrem Shop (insbesondere in den Artikelbeschreibungen) trotzdem noch einmal genau umsehen und vorhandene Angaben zur Mehrwertsteuer aktualisieren.

  • Änderungen in der Preisstruktur:

Derzeit geht man nicht davon aus, dass die gesenkten Mehrwertsteuersätze auch an den Kunden weitergegeben werden müssen. Es besteht also kein Zwang, die Preise im Real-Shop nach unten zu korrigieren.

  • Warenkorb & Bestellablauf

Bei Real befinden sich im Warenkorb und anschließenden Bestellablauf keine Informationen zur Mehrwertsteuer. Es besteht also kein Anpassungsbedarf.

  • Bestell- und Auftragsbestätigung

In der Bestellzusammenfassung finden sich oft Angaben zum Nettopreis sowie der konkrete anfallende Mehrwertsteuersatz. Real-Händler müssen daher prüfen, ob es in der Kaufbestätigung Hinweise auf die Mehrwertsteuer gibt und diese bei Bedarf anpassen.

  • Rechtstexte

In den bei Real verwendeten Rechtstexten kann es Anpassungsbedarf geben, wenn dort konkrete Hinweise zur Steuer gemacht werden. 

Händlerbund-Mitglieder müssen jedoch nichts weiter tun, die Rechtstexte für Real bedürfen keiner Änderung.

  • Rechnungen

Durch die geänderte Mehrwertsteuer entsteht auch auf den ausgestellten Rechnungen Änderungsbedarf. Real-Händler müssen daher für den Zeitraum der Mehrwertsteuersenkung in ihren Rechnungen den niedrigeren Mehrwertsteuersatz von 16 Prozent bzw. 5 Prozent ausweisen. Real-Händler müssen sich daher rechtzeitig mit ihrem Buchhalter, Steuerberater oder dem Warenwirtschaftssystem auseinandersetzen und die Änderungen vorbereiten.

Darauf weist Real auch auf unsere Nachfrage hin: „Wichtig für unsere Händler ist vor allem der korrekte Mehrwertsteuer-Ausweis auf der eigenen Rechnung an den Endkunden. Hier muss der Händler also genau wie in seinem eigenen Shop auf die richtigen Mehrwertsteuersätze bei der Erstellung der Rechnungen und Gutschriften achten. Die meisten unserer Software-Partner greifen den Händlern hierbei unter die Arme.“

Real-Händler erhalten nach Aussagen der Plattform in Kürze noch einmal einen Newsletter mit allen wichtigen Informationen.

 

Wann müssen die nachfolgenden Änderungen umgesetzt werden?

Für die Absenkung der Steuern aus dem Koalitionspaket gibt es nach derzeitigem Kenntnisstand keine Übergangsfrist. Soweit Änderungsbedarf in den Shops besteht, müssen diese zum 1. Juli 2020 0:00 Uhr erfolgen.

Händlerbund hilft!

Während die Änderungen in den eigenen Online-Shops deutlich aufwändiger sein können, ist der Bedarf auf den Plattformen gering. Händler auf Ebay, Amazon und Real dürften daher wenig Aufwand haben, sich auf die kommende Mehrwertsteuersenkung vorzubereiten. Unser Team aus Juristen hilft betroffenen Mitgliedern jedoch jederzeit gerne weiter.

 

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