Facebook-Pixel oder Like-Button eingebunden? Jetzt Rechtstexte aktualisieren!

Anikei / Shutterstock.com
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Bereits 2019 entschied der Europäische Gerichtshof, dass Nutzer der Business-Tools gemeinsam mit Facebook für die Verarbeitung personenbezogener Daten haften. Unter dem Stichwort gemeinsame Verantwortung hat Facebook daher nun die Nutzungsbedingungen für diese Tools mit Wirkung zum 31. August aktualisiert.

Was sind Business-Tools?

Facebook-Business-Tools sind die Anwendungen, die Online-Händler in ihrem eigenen Shop oder auf ihrer Webseite einbinden. Dazu gehören insbesondere:

  1. das Facebook-Pixel
  2. der Like-Button
  3. der Teilen-Button
  4. Soziale Plugins, also: Gruppen-Plugin, der Speichern-Button, eingebettete Beiträge, das Seiten-Plugin, Kommentare und Messenger-Plugins

Was hat sich konkret geändert?

Wie bereits bei der Änderung im letzten Jahr in Bezug auf die Facebook-Fanpages, hat die Plattform die gemeinsame Verantwortung nun in einer Zusatzvereinbarung für Business-Tools aufgenommen.

Daher müssen Händler, die ein solches Tool auf ihrer eigenen Webseite eingebunden haben, ihre Rechtstexte aktualisieren.

Müssen auch Seitenbetreiber etwas beachten?

Für Personen, die auf der Plattform eine sogenannte Fanpage betreiben, gelten die Neuerungen ausdrücklich nicht.

Es ist bekannt, dass es Juristen gibt, die die Neuerung auf die Facebook-Fanpages übertragen und daher für diese eine Anpassung der Rechtstexte für notwendig halten; ein solche Notwendigkeit ergibt sich allerdings nicht aus den neuen Nutzungsbedingungen für Facebook.

In dem Zusatz für Verantwortliche, der am 31. August 2020 in Kraft getreten ist, heißt es, dass dieser Zusatz nur dann gelten soll, wenn in den jeweiligen Nutzungsbedingungen konkret Bezug auf diesen Zusatz genommen wird. 

In den Nutzungsbedingungen für Business-Tools findet sich dieser Bezug auch. Dort heißt es: „Die gemeinsame Verarbeitung unterliegt dem Zusatz für Verantwortliche, der durch Bezugnahme ausdrücklich Bestandteil dieser Nutzungsbedingungen wird [...].“

In den Nutzungsbedingungen für Betreiber einer Facebook-Fanpage findet sich dieser Bezug nicht. Hier wurden die Bedingungen aber bereits im letzten Jahr angepasst. Grund war ein anderes Urteil aus dem Jahr 2018, in dem der EuGH festgestellt hat, dass Seitenbetreiber mit Facebook gemeinsam für die Verarbeitung personenbezogener Daten verantwortlich sind. 

Rechtstexte anpassen

Online-Händler müssen daher lediglich auf ihren Webseiten ihre Rechtstexte anpassen, wenn ein Business-Tool verwendet wird. Die neuen Rechtstexte liegen bereits im Mitgliederbereich bereit. 

 

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