Textilkennzeichnung beim internationalen Verkauf

conzorb / Shutterstock.com
conzorb / Shutterstock.com

Die Basis der Kennzeichnung für Textilien ist die Textilkennzeichnungsverordnung, mit der Textilerzeugnisse unter Angabe ihrer Faserzusammensetzung etikettiert oder gekennzeichnet sein müssen. Hierfür gibt es natürlich nicht nur Vorschriften, wie genau die Fasern benannt werden dürfen und wie die Aufzählung bei Mischfasern zu erfolgen hat, sondern auch in welcher Sprache dies zu erfolgen hat. Das ist besonders bei einem internationalen Angebot tückenhaft, denn die Verordnung ist uneindeutig.

In welcher Sprache hat die Textilkennzeichnung zu erfolgen?

Zwar ist die Textilkennzeichnung primär eine Herstellerpflicht. Händler, die Textilartikel verkaufen, deren Kennzeichnung nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, können aber ebenso eine Abmahnung der Textilkennzeichnung erhalten.

Neben der Kennzeichnung oder Etikettierung als solches kommt es auch auf die richtige Sprache an. In der Verordnung heißt es dazu: „Die Etikettierung oder Kennzeichnung erfolgt in der Amtssprache oder den Amtssprachen des Mitgliedstaats, in dessen Hoheitsgebiet die Textilerzeugnisse dem Verbraucher bereit­gestellt werden, es sei denn der betreffende Mitgliedstaat schreibt etwas anderes vor.”

Etikettierung/Kennzeichnung des Produktes

Dieser Artikel schreibt also vor, dass der Verbraucher in seiner nationalen Sprache, je nachdem für welche Länder die Ware bestimmt ist, auf den Fasergehalt hingewiesen werden muss. Die Etikettierung und Kennzeichnung muss also in der Amtssprache des Mitgliedstaats erfolgen, in welches die Textilerzeugnisse letztendlich versendet werden.

Ergo: Erfolgt der Versand ausschließlich innerhalb Deutschlands, würde eine Etikettierung oder Kennzeichnung in deutscher Sprache am Artikel genügen. Bei einem Versand innerhalb der EU müssen auch die Sprachen der Zielländer auf dem Etikett oder der Kennzeichnung ergänzt werden.

Eine Übersicht der Textilkennzeichnungen mit den wichtigsten Sprachen hat der Händlerbund bereits erstellt. Die komplette Übersicht über alle EU-Sprachen findet sich hier. Maßgeblich ist Anhang I (Liste der Bezeichnungen von Textilfasern). Es gibt auch die Möglichkeit, sich bis zu drei Sprachen gleichzeitig und nebeneinander anzeigen zu lassen:

Textilkennzeichnungsverordnung der EU

Achtung, denn es kommt auf die Feinheiten an. So lautet die deutsche Schreibweise „Elasthan”. Die Übersetzung hiervon, beispielsweise in Italienisch oder Polnisch, lautet jedoch „Elastan“. Bei der Etikettierung und Kennzeichnung ist also auf die richtige Sprache und Rechtschreibung zu achten.

Die Textilkennzeichnung im Online-Shop

Händler, welche ihre Textilien auf elektronischem Wege verkaufen, müssen die Informationen auch im Online-Shop vor dem Kauf und ungefragt zur Verfügung stellen, denn anders als im Ladengeschäft kann der Kunde den Artikel gerade nicht selbst in Augenschein nehmen oder das Personal fragen.

Ob die entsprechenden Angaben im Online-Handel in allen Landessprachen, in die versendet wird, zu erfolgen hat, ist in der juristischen Fachdiskussion nicht geklärt. Es sollen jedoch bereits Abmahnungen im Umlauf sein, nach welcher die Textilkennzeichnung bei international ausgerichteten Shops lückenhaft und damit unlauter war, wenn die jeweiligen Übersetzungen nicht in der Artikelbeschreibung ergänzt wurden.

Geht man von dem Wortlaut und dem Sinn und Zweck der Verordnung aus, macht diese strenge Rechtsauffassung durchaus Sinn und auch der Händlerbund rät, um ähnliche Abmahnungen zu vermeiden, die Faserbezeichnungen in ihrer amtlichen Übersetzung für alle betreffenden Lieferländer zu ergänzen. Hier sollten vor allem die Hersteller für erweiterte Informationen mit herangezogen werden.

Du hast eine Abmahnung erhalten?

Egal ob du zum ersten Mal betroffen bist oder du dich mit dem leidigen Thema Abmahnung schon früher auseinandersetzen musstest, egal ob selbstverschuldet oder nicht, wir stehen dir verlässlich zur Seite und helfen sofort.

Zur Hilfe bei Abmahnung

Vernetze dich!

Tausche dich mit Online-Händlern aus, tritt mit Juristen des Händlerbunds direkt in Kontakt und verpasse keine News und exklusiven Gruppen-Aktionen.

Zur Facebook-Gruppe