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Ein Verstoß gegen das Textilkennzeichnungsgesetz ist schnell passiert - umso ärgerlicher, wenn Abmahner sofort die Chance wittern, ein schnelles Geschäft zu machen. Nicht mit uns. Unsere Rechtsanwälte kennen das Geschäft seit vielen Jahren und haben tausende Abmahnungen erfolgreich abgewehrt. Wir helfen Ihnen schnell und kompetent weiter.
Wenn Sie eine Abmahnung wegen einer fehlenden oder falschen Textilkennzeichnung erhalten haben, sollte diese einer individuellen Prüfung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt unterzogen werden. Sie können direkt Ihre Abmahnung zum Händlerbund hochladen - wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen und übernehmen alle weiteren Schritte für Sie.
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Nutzen Sie den Abmahnungsupload und senden Sie uns alle vorhanden Unterlagen zu. Um Sie vollumfänglich vertreten zu können, ist die Buchung des Unlimited- oder Professional-Mitgliedschaftspakets notwendig. Neben der Vertretung im Abmahnfall profitieren Sie von vielen weiteren Leistungen wie Shop-Tiefenprüfung, Rechtstextservice und vielem mehr.
Ob eine Abmahnung berechtigt ist und welche Schritte am besten eingeleitet werden sollten, kann im Einzelfalll nur von einem spezialisierten Anwalt beurteilt werden.
Händler und Hersteller von Textilwaren sind verpflichtet, die darin enthaltenen Fasern korrekt zu deklarieren. Werden zum Beispiel die Rohstoffgehalte nicht genau angegeben, kann dies zu einer Abmahnung wegen fehlerhafter Textilkennzeichnung führen. Dabei ist es unerheblich, auf welcher Plattform die Verkäufe getätigt werden. Dem Händlerbund liegen Abmahnungen wegen fehlender oder fehlerhafter Textilkennzeichnung von eBay- sowie Amazon-Händlern als auch von Onlineshop-Betreibern vor.
Die gesetzlichen Grundlagen für die Abmahnungen der Textilkennzeichnung bilden die EU- Verordnung Nr. 1007/2011 und das Textilkennzeichnungsgesetz (TextilKennzG). Die EU-Verordnung regelt die Bezeichnungen von Textilfasern und die damit zusammenhängende Etikettierung und Kennzeichnung der Faserzusammensetzung von Textilerzeugnissen für alle EU-Staaten. Darin enthalten sind alle rechtlichen Rahmenbedingungen zum Verkauf von Textilerzeugnissen innerhalb der EU.
Zunächst ist bei Abmahnungen wegen Verstoßes gegen die Textilkennzeichnungsverordnung zwischen einer fehlenden Angabe zur Rohstoffzusammensetzung und einer falschen Information zu unterscheiden.
Wenn ein Textilprodukt beispielsweise als reine Seide beworben wird, es jedoch nicht zu 100 % daraus besteht, kann die Angabe als Irreführung abgemahnt werden. Ist hingegen die Beschriftung nur falsch gewählt, z.B. “100 % Silk”, statt “100 % Seide”) kann wegen der Verletzung der Textilkennzeichnungsverordnung abgemahnt werden. Meist wird den Abmahnungen der Textilkennzeichnung eine Unterlassungserklärung beigefügt -
Unterzeichnen Sie diese jedoch niemals sofort und ohne Prüfung durch einen Rechtsanwalt.
Fehler bei der Textilkennzeichnung sind schnell gemacht - Abmahner haben hier oft leichtes Spiel, sodass unberechtigte Abmahnungen unwahrscheinlich sind. Auch wenn Sie die Vermutung haben, dass die Abmahnung ungerechtfertigt sein könnte, sollten Sie auf anwaltliche Beratung setzen, um Ihre Interessen bestmöglich vertreten zu können.
Wir helfen Ihnen nicht nur mit Ihrer Abmahnung weiter. Als Unlimited- oder Professional-Mitglied stehen wir unter anderem mit diesen Leistungen zur Seite:
Gut gemeint, ist schon halb abgemahnt. So geht es vielen Online-Händlern, die Textilien verkaufen. Einmal Merinowolle, Acryl oder Spandex an falscher Stelle erwähnt oder die Textilkennzeichnung vergessen und Abmahner können sich die Hände reiben.
Rechtskonformes Handeln ist vor allem für Händler importierter Waren nicht immer einfach möglich. Lassen Sie sich deshalb möglichst vor dem Anbieten der Textilwaren anwaltlich beraten, wenn Sie sich unsicher sind. So können Abmahnungen bereits im Vorfeld vermieden werden.
In unseren Unlimited- und Professional-Mitgliedschaftspaketen sind unter anderem diese Leistungen enthalten:
Unsere Pakete für die Soforthilfe | bei AbmahnungUnlimited | Professional |
Direkte Hilfe bei Abmahnung ohne Wartezeiten
Wir vertreten Sie sofort bei allen wettbewerbs-, urheber- und markenrechtlichen Abmahnungen. Dafür stehen Ihnen erfahrene Rechtsanwälte zur Seite, welche jährlich mehr
als 3.000 Abmahnungen erfolgreich bearbeiten. Im Rahmen der Unlimited- und Professional-Mitgliedschaft erhalten Sie rechtliche Beratung und Vertretung im Falle einer
Abmahnung.
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Vertretung bei bereits erhaltener Abmahnung
Sie sind noch kein Händlerbund-Mitglied und haben eine Abmahnung erhalten? Wir vertreten Sie ohne Wartefrist im Rahmen der Unlimited- oder Professional-Mitgliedschaft.
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Abmahnvertretung auch bei Selbstverschulden
Wir bearbeiten Ihre wettbewerbs-, marken- oder urheberrechtliche Abmahnung kostenfrei, unabhängig davon, ob es sich um eine berechtigte oder unberechtigte Abmahnung
handelt. Unsere Abmahnvertretung erfolgt unabhängig davon, ob Sie die zur Verfügung gestellten Rechtstexte verwendet oder bereits eine Shop-Tiefenprüfung in Anspruch
genommen haben.
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Außergerichtliche & gerichtliche Vertretung
Häufig lassen sich Abmahnstreitigkeiten im Rahmen eines Vergleichs beilegen. Unsere Rechtsanwälte prüfen und modifizieren gegebenenfalls die Unterlassungserklärung
und verhandeln mit der Gegenpartei. Nach persönlicher Beratung und Absprache mit Ihnen leiten unsere kompetenten Fachanwälte alle erforderlichen Schritte zur
Verteidigung in die Wege. Im Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung stellen wir Ihnen kostenfrei einen Anwalt zur Verfügung, der Sie in allen gerichtlichen Instanzen
professionell vertritt.
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Selbstverständlich inkl. Haftungsübernahme
Wir übernehmen für die rechtliche Beratung, die wir im Zusammenhang mit Ihrer Abmahnung erbringen, selbstverständlich die Haftung.
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Kostenübernahme für eigenen Anwalt
Wir stellen Ihnen kostenfrei einen unserer Rechtsanwälte zur Verfügung, um das bestmögliche Ergebnis für Ihren Abmahnfall zu erzielen. Unsere Rechtsanwälte sind
schwerpunktmäßig in den Bereichen IT-Recht, Gewerblicher Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht sowie Markenrecht tätig. Ein besonderer Fokus unserer täglichen
Beratungspraxis liegt auf der Betreuung rechtlicher Sachverhalte rund um den Internethandel. Um den hohen Spezialisierungsgrad optimal zu nutzen, pflegen wir einen regen
Austausch mit den einzelnen Fachbereichen und können auf diese Weise das jeweils passende Expertenteam für unser Mitglied zusammenstellen.
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Kostenübernahme für gegnerischen Anwalt
Wir übernehmen für Sie die Rechtsanwaltskosten und Auslagen der Gegenseite nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, sofern die wettbewerbsrechtliche Abmahnung
einen Shop von betrifft, für die Sie die "erweiterte Garantie" festgelegt haben und die weiteren Voraussetzungen vorliegen. Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte Teil
3 unseren AGB.
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Übernahme der evtl. entstandenen Gerichtskosten
Sofern dem Gerichtsverfahren eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung für den Shop vorausgegangen ist, für die Sie die "erweiterte Garantie" festgelegt haben, werden die
Gerichtskosten bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen übernommen. Die Erstattung richtet sich nach dem Gerichtskostengesetz. Detaillierte Informationen entnehmen
Sie bitte Teil 3 unseren AGB.
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Übernahme von Schadensersatzansprüchen bis 5.000 €
Der Erstattungsanspruch für einen von der Gegenseite geltend gemachten Schadensersatzanspruch ist auf einen Maximalbetrag von insgesamt 5.000,00 € begrenzt.
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Kosten pro Monat | 49,90 €* | 99,90 €* |
Unser Textilkennzeichnungstool ist in allen unseren Mitgliedschaftspaketen enthalten. Sie erfahren schnell und übersichtlich, ob Ihre Produkte kennzeichnungspflichtig sind und wie eine Kennzeichnung erfolgen muss.
Häufig wird angenommen, dass nur Hersteller von Textilien deren Rohstoffzusammensetzung kennzeichnen müssen. Es gilt jedoch: Derjenige, - ob Händler oder Hersteller - der den Artikel in den Verkehr bringt und somit auf dem Markt anbietet, muss die korrekte Textilkennzeichnung sicherstellen. Dazu gehören z.B. die verwendeten Fasern und deren prozentualer Gewichtsanteil. Eine Liste der erlaubten Faserbezeichnungen finden Sie hier: Zulässige Bezeichnungen von Textilfasern.
Generell sind alle Produkte auszuzeichnen, die ausschließlich oder zu einem großen Teil (mindestens 80 Prozent) Textilfasern enthalten. Das Textilkennzeichnungsgesetz und weitere Hinweise zur Textilkennzeichnung einfach erklärt finden Sie in unserem Ratgeber.
Bei Mehrkomponenten-Textilerzeugnissen (z.B. Anzug bestehend aus Ober- und Unterteil), deren Einzelkomponenten einen unterschiedlichen Textilfasergehalt haben, muss jede Komponente mit einem eigenen Etikett bzw. einer Kennzeichnung versehen sein, welche für die Komponenten den Textilfasergehalt angibt.
Taschen wie Umhängetaschen/Handtaschen sind nicht kennzeichnungspflichtig (Täschner- und Sattlerwaren aus Spinnstoffen). Darunter versteht man Koffer, Taschen und andere Behältnisse aus textilen Fasern. Sitzkissen, Tischläufer usw. sind kennzeichnungspflichtig.
Bei der Bestimmung der Faserzusammensetzung nicht zu berücksichtigen sind nicht textile Teile (z. B. Kunststoffknöpfe), eingearbeitete elastische Fäden und Bänder und Fasern rein dekorativer Funktion sowie Grundschichten, Näh- und Verbindungsfäden und Futterstoffe. Stickereien hingegen sind zu kennzeichnen, wenn die bestickte Teile mindestens 10 % der Oberfläche des Erzeugnisses ausmachen.
Unzulässige oder fehlende Informationen zur Textilkennzeichnung können einen abmahnfähigen Wettbewerbsverstoß darstellen und werden unter anderem als Irreführung des Kunden gewertet.
Du bist dir unsicher, welches Paket am besten zu deinen Bedürfnissen passt?
Unser Paketberater hilft dir, das für dich passende Mitgliedschaftspaket zu ermitteln.
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