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Textilkennzeichnung -
Soforthilfe bei Abmahnung

Ein Verstoß gegen das Textilkennzeichnungsgesetz ist schnell passiert - umso ärgerlicher, wenn Abmahner sofort die Chance wittern, ein schnelles Geschäft zu machen. Nicht mit uns. Unsere Rechtsanwälte kennen das Geschäft seit vielen Jahren und haben tausende Abmahnungen erfolgreich abgewehrt. Wir helfen Ihnen schnell und kompetent weiter.

  • Umgehende Unterstützung
  • Vertretung auch bei Selbstverschulden
  • Bearbeitung durch erfahrene, spezialisierte Anwälte


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Abmahnung wegen Textilkennzeichnung - Was kann ich tun?

Wenn Sie eine Abmahnung wegen einer fehlenden oder falschen Textilkennzeichnung erhalten haben, sollte diese einer individuellen Prüfung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt unterzogen werden. Sie können direkt Ihre Abmahnung zum Händlerbund hochladen - wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen und übernehmen alle weiteren Schritte für Sie.



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Nutzen Sie den Abmahnungsupload und senden Sie uns alle vorhanden Unterlagen zu. Um Sie vollumfänglich vertreten zu können, ist die Buchung des Unlimited- oder Professional-Mitgliedschaftspakets notwendig. Neben der Vertretung im Abmahnfall profitieren Sie von vielen weiteren Leistungen wie Shop-Tiefenprüfung, Rechtstextservice und vielem mehr.



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Ist meine Abmahnung gerechtfertigt?

Ob eine Abmahnung berechtigt ist und welche Schritte am besten eingeleitet werden sollten, kann im Einzelfalll nur von einem spezialisierten Anwalt beurteilt werden.

Händler und Hersteller von Textilwaren sind verpflichtet, die darin enthaltenen Fasern korrekt zu deklarieren. Werden zum Beispiel die Rohstoffgehalte nicht genau angegeben, kann dies zu einer Abmahnung wegen fehlerhafter Textilkennzeichnung führen. Dabei ist es unerheblich, auf welcher Plattform die Verkäufe getätigt werden. Dem Händlerbund liegen Abmahnungen wegen fehlender oder fehlerhafter Textilkennzeichnung von eBay- sowie Amazon-Händlern als auch von Onlineshop-Betreibern vor.

Die gesetzlichen Grundlagen für die Abmahnungen der Textilkennzeichnung bilden die EU- Verordnung Nr. 1007/2011 und das Textilkennzeichnungsgesetz (TextilKennzG). Die EU-Verordnung regelt die Bezeichnungen von Textilfasern und die damit zusammenhängende Etikettierung und Kennzeichnung der Faserzusammensetzung von Textilerzeugnissen für alle EU-Staaten. Darin enthalten sind alle rechtlichen Rahmenbedingungen zum Verkauf von Textilerzeugnissen innerhalb der EU.

Zunächst ist bei Abmahnungen wegen Verstoßes gegen die Textilkennzeichnungsverordnung zwischen einer fehlenden Angabe zur Rohstoffzusammensetzung und einer falschen Information zu unterscheiden.

Wenn ein Textilprodukt beispielsweise als reine Seide beworben wird, es jedoch nicht zu 100 % daraus besteht, kann die Angabe als Irreführung abgemahnt werden. Ist hingegen die Beschriftung nur falsch gewählt, z.B. “100 % Silk”, statt “100 % Seide”) kann wegen der Verletzung der Textilkennzeichnungsverordnung abgemahnt werden. Meist wird den Abmahnungen der Textilkennzeichnung eine Unterlassungserklärung beigefügt -
Unterzeichnen Sie diese jedoch niemals sofort und ohne Prüfung durch einen Rechtsanwalt.



Drei Schritte zur Prüfung Ihrer Textilkennzeichnung:

  1. Zuerst sollten Sie kontrollieren, ob bei den angebotenen Textilien eine entsprechende Kennzeichnung vorhanden ist.
  2. Anschließend sollten die entsprechenden Faserbezeichnungen auf Zulässigkeit betrachtet werden.
  3. Für den Fall, dass fremde Angaben übernommen wurden sollte geprüft werden, ob diese mit den Angaben im Shop übereinstimmen.
Glühbirne gelb

Fehler bei der Textilkennzeichnung sind schnell gemacht - Abmahner haben hier oft leichtes Spiel, sodass unberechtigte Abmahnungen unwahrscheinlich sind. Auch wenn Sie die Vermutung haben, dass die Abmahnung ungerechtfertigt sein könnte, sollten Sie auf anwaltliche Beratung setzen, um Ihre Interessen bestmöglich vertreten zu können.


Unsere Leistungen im Überblick

Wir helfen Ihnen nicht nur mit Ihrer Abmahnung weiter. Als Unlimited- oder Professional-Mitglied stehen wir unter anderem mit diesen Leistungen zur Seite:



Rechtsberatung

durch erfahrene, spezialisierte Rechtsanwälte

Shop-Tiefenprüfung

mit umfassendem Prüfkatalog und persönlichem Ansprechpartner

Rechtstexte

für eine unbegrenzte Anzahl an Präsenzen



So geben Sie Abmahnern keine Chance - Vorsorgen mit dem Händlerbund

Gut gemeint, ist schon halb abgemahnt. So geht es vielen Online-Händlern, die Textilien verkaufen. Einmal Merinowolle, Acryl oder Spandex an falscher Stelle erwähnt oder die Textilkennzeichnung vergessen und Abmahner können sich die Hände reiben.

Rechtskonformes Handeln ist vor allem für Händler importierter Waren nicht immer einfach möglich. Lassen Sie sich deshalb möglichst vor dem Anbieten der Textilwaren anwaltlich beraten, wenn Sie sich unsicher sind. So können Abmahnungen bereits im Vorfeld vermieden werden.

In unseren Unlimited- und Professional-Mitgliedschaftspaketen sind unter anderem diese Leistungen enthalten:

Unsere Pakete für die Soforthilfe bei Abmahnung Un­limited Profes­sional
Direkte Hilfe bei Abmahnung ohne Wartezeiten
Vertretung bei bereits erhaltener Abmahnung
Abmahn­vertretung auch bei Selbst­verschulden
Außergerichtliche & gerichtliche Vertretung
Selbstverständlich inkl. Haftungs­übernahme
Kosten­übernahme für eigenen Anwalt
Kosten­übernahme für gegn­erischen Anwalt -
Übernahme der evtl. entstandenen Gerichts­kosten -
Übernahme von Schadens­ersatz­ansprüchen bis 5.000 € -
Kosten pro Monat 49,90 €* 99,90 €*

Tipp

Unser Textilkennzeichnungstool ist in allen unseren Mitgliedschaftspaketen enthalten. Sie erfahren schnell und übersichtlich, ob Ihre Produkte kennzeichnungspflichtig sind und wie eine Kennzeichnung erfolgen muss.



Wissenswertes zum
Thema Textilkennzeichnung

Wer muss die Textilerzeugnisse kennzeichnen?

Häufig wird angenommen, dass nur Hersteller von Textilien deren Rohstoffzusammensetzung kennzeichnen müssen. Es gilt jedoch: Derjenige, - ob Händler oder Hersteller - der den Artikel in den Verkehr bringt und somit auf dem Markt anbietet, muss die korrekte Textilkennzeichnung sicherstellen. Dazu gehören z.B. die verwendeten Fasern und deren prozentualer Gewichtsanteil. Eine Liste der erlaubten Faserbezeichnungen finden Sie hier: Zulässige Bezeichnungen von Textilfasern.

Welche Produkte sind zu kennzeichnen?

Generell sind alle Produkte auszuzeichnen, die ausschließlich oder zu einem großen Teil (mindestens 80 Prozent) Textilfasern enthalten. Das Textilkennzeichnungsgesetz und weitere Hinweise zur Textilkennzeichnung einfach erklärt finden Sie in unserem Ratgeber.

Wie muss die Kennzeichnung erfolgen, wenn ein Artikel aus mehreren Komponenten besteht?

Bei Mehrkomponenten-Textilerzeugnissen (z.B. Anzug bestehend aus Ober- und Unterteil), deren Einzelkomponenten einen unterschiedlichen Textilfasergehalt haben, muss jede Komponente mit einem eigenen Etikett bzw. einer Kennzeichnung versehen sein, welche für die Komponenten den Textilfasergehalt angibt.

Sind Handtaschen oder Wohndeko kennzeichnungspflichtig?

Taschen wie Umhängetaschen/Handtaschen sind nicht kennzeichnungspflichtig (Täschner- und Sattlerwaren aus Spinnstoffen). Darunter versteht man Koffer, Taschen und andere Behältnisse aus textilen Fasern. Sitzkissen, Tischläufer usw. sind kennzeichnungspflichtig.

Sind auch Nähgarne oder Knöpfe zu berücksichtigen?

Bei der Bestimmung der Faserzusammensetzung nicht zu berücksichtigen sind nicht textile Teile (z. B. Kunststoffknöpfe), eingearbeitete elastische Fäden und Bänder und Fasern rein dekorativer Funktion sowie Grundschichten, Näh- und Verbindungsfäden und Futterstoffe. Stickereien hingegen sind zu kennzeichnen, wenn die bestickte Teile mindestens 10 % der Oberfläche des Erzeugnisses ausmachen.

Welche Verstöße sind die häufigsten Gründe für eine Abmahnung?

  • Der Händler versäumt die Angabe der Textilkennzeichnung im Online-Shop komplett oder sie ist unvollständig.
  • Es werden zwar die Materialien genannt, aber nicht deren Prozentgehalt (z. B. "80 Baumwolle, 20 Elasthan").
  • Es werden Materialien genannt, die die Textilkennzeichnungsverordnung nicht erlaubt (z. B. Bambus, Lycra, Merinowolle).
  • Die Materialangabe erfolgt nicht in deutscher Sprache (z. B. Cotton).

Warum darf überhaupt abgmahnt werden?

Unzulässige oder fehlende Informationen zur Textilkennzeichnung können einen abmahnfähigen Wettbewerbsverstoß darstellen und werden unter anderem als Irreführung des Kunden gewertet.

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** Hilfe bei Abmahnungen ist eine freiwillige solidarische Unterstützungsleistung für Mitglieder des Händlerbund e.V. Die Bedingungen der Abmahnhilfe ergeben sich aus der Rechtsschutzordnung des Händlerbund e.V.
Wer die Wahl hat, hat die Qual.

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