VG Wiesbaden untersagt die Nutzung von „Cookiebot“

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Eine Entscheidung des VG Wiesbaden sorgte in den letzten Tagen für Verunsicherung bei Seiten-Betreibern. Das Verwaltungsgericht gab in einer vorläufigen Entscheidung einem Nutzer recht, der gegen die Verwendung des Dienstes Cookiebot vorging.

Die Hochschule RheinMain nutzte auf ihrer Seite den Cookie-Banner eines Anbieters, der seinen Firmensitz in den USA hat. Der Nutzer kritisierte, dass seine Daten, unter anderem seine unverschlüsselte IP-Adresse an die Firma mit Sitz in den USA weiter gegeben wurden, ohne dass er dazu eingewilligt hat. Wenn personenbezogene Daten an ein Land außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes weitergegeben werden, ist generell Vorsicht geboten: Für solche Fälle stellt die DSGVO besondere Anforderungen auf. Bezüglich der USA ist der sogenannte „CLOUD Act”, der in den USA gilt, besonders problematisch. Durch den CLOUD Act haben US-Behörden Zugriff auf Daten, die von einer US-amerikanischen Firma außerhalb der USA gespeichert werden. Gleichzeitig gelten in den USA keine ausreichenden rechtlichen Garantien für den Schutz der jeweiligen Daten.

Endgültige Entscheidung bleibt abzuwarten

Die Entscheidung des VG Wiesbaden ist nicht unumstritten. Es steht fest, dass Diensteanbieter ausreichende rechtliche Vorkehrungen treffen müssen. Folgte man dabei der Auffassung des VG Wiesbaden im Eilbeschluss, würde dies unter Umständen zu praktisch problematischen Anforderungen führen: Viele Tool-Anbieter stützen sich bei der Übermittlung von personenbezogenen Daten in die USA auf eine spezielle Form der Einwilligung für die Übermittlung in Drittstaaten. Für Cookie-Banner, die diese Form der Datenübermittlung vornehmen, würde das aber bedeuten, dass ein eigener Banner vor den Cookie-Banner geschaltet werden müsste, damit eine Einwilligung in die Datenweitergabe eingeholt werden kann.

Ob diese Entscheidung dem Hauptsachverfahren standhält, bleibt also abzuwarten. Erst dann sind auch die möglichen Folgen der Entscheidung absehbar.

Händlerbund-Mitglieder können unbesorgt sein

Der Händlerbund bietet seinen Mitgliedern ein rechtssicheres Cookie-Consent-Tool. Nutzer des Cookie-Consent-Tools müssen sich keine Gedanken machen, da dieser nicht von der Entscheidung betroffen ist.

  
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