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Bundesregierung beschließt Verbot von Einwegprodukten aus Plastik

Rechtliches | 25.06.2020

Wattestäbchen, Einmalbesteck und Trinkhalme aus Plastik – unter anderem diese Produkte dürfen künftig nicht mehr abgegeben werden. Dafür sorgt eine neue Verordnung, die von der Bundesregierung am 24. Juni 2020 auf den Weg gebracht wurde.
Bestimmte Plastikprodukte, für die es bereits umweltfreundliche Alternativen gebe, sind davon betroffen. Das teilt das Bundesumweltministerium in einer Pressemitteilung mit. Die sog. Einwegkunststoffverbotsverordnung soll einen wichtigen Beitrag gegen die Vermüllung der Umwelt und zum Schutz der Meere darstellen.

Nachhaltiger Umgang mit Ressourcen

„Viele Einwegprodukte aus Kunststoff sind überflüssig und kein nachhaltiger Umgang mit Ressourcen“, verlautbart Svenja Schulze (SPD), Bundesumweltministerin. Viel zu oft würden Kunststoffe in der Umwelt oder den Meeren landen. Vor diesem Hintergrund sei es gut, dass man sich in Europa auf ein gemeinsames Vorgehen gegen überflüssiges Einweg-Plastik verständigt habe. „Ich bin mir sicher: Dieses Verbot wird schon bald zu besseren, innovativen und umweltfreundlichen Produkten und Lösungen führen. Vor allem Mehrweg ist aus Umweltsicht das Mittel der Wahl. Denn wir müssen weg kommen von der Wegwerfkultur“, betont sie weiter.

Verbot von Wegwerfprodukten aus Plastik europaweit ab 3. Juli 2021

Laut der EU-Kommission handele es sich bei den nun verbotenen Produkten um solche Plastikgegenstände, die am häufigsten an Stränden in Europa gefunden werden. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) schätze zudem, dass sie etwa zehn bis zwanzig Prozent des Abfalls aus öffentlichen Straßen und Plätzen sowie Parks ausmachen würden. Dabei hätten To-Go-Verpackungen für Speisen und Getränke aus expandiertem Polystyrol (Styropor) den größten Anteil daran.

Unter das Verbot der Inverkehrbringung sollen fallen:

  • Wattestäbchen (mit Ausnahmen)
  • Besteck, insb. Gabeln, Messer, Löffel und Essstäbchen
  • Teller
  • Trinkhalme (mit Ausnahmen)
  • Rührstäbchen
  • Luftballonstäbe
  • To-Go-Lebensmittelbehälter aus expandiertem Polystyrol (mit Ausnahmen)
  • Getränkebehälter und -becher aus expandiertem Polystyrol inkl. Verschlüsse
  • Produkte aus oxo-abbaubarem Kunststoff

Das Verbot soll am 3. Juli 2021 europaweit in Kraft treten. Bereits bestehende Lagerbestände sollen nach Mitteilung des BMU allerdings noch verkauft werden können, um eine gebrauchslose Vernichtung der Produkte zu vermeiden.

Hier stellt das BMU die Verordnung zur Ansicht zur Verfügung.

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