Du möchtest eine Marke anmelden? Glückwunsch, damit schützt du den Namen oder das Logo deines Unternehmens, deiner Produkte oder deines Online-Shops. Doch Vorsicht: Auf dem Weg zur eingetragenen Marke lauern einige Stolperfallen.
Viele Gründer und E-Commerce-Unternehmer machen ähnliche Fehler, die zu teuren Verzögerungen oder rechtlichen Problemen führen können. In diesem WissensSnack lernst du die Top 7 Fehler bei der Markenanmeldung kennen und erhältst konkrete Tipps, wie du es besser machst.
So sicherst du dir effektiven Markenschutz von Anfang an.
Fehler 1: Keine gründliche Markenrecherche
Eine der größten Fallen ist es, ohne vorherige Markenrecherche direkt loszulegen. Vielleicht denkst du, dein Wunschname sei einzigartig, doch es könnte bereits jemand eine ähnliche Marke angemeldet haben.
Konsequenz: Deine Anmeldung wird abgelehnt oder schlimmer, du handelst dir eine Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung ein. Schließlich kann eine neue Marke älteren Rechten entgegenstehen, was im Worst Case zu teuren Rechtsstreitigkeiten und einer Verzögerung deines Launches führt.
Tipp: Führe vor jeder Markenanmeldung eine umfassende Markenrecherche durch. Prüfe in den offiziellen Datenbanken (z.B. beim DPMA-Register oder EU-TMview), ob es bereits identische oder ähnliche Marken in deiner Branche gibt.
Achte darauf, nicht nur exakt gleiche Namen zu prüfen, sondern auch solche, die deinem Wunschnamen ähneln in Klang, Schreibweise oder Bedeutung. Gerade das ist für Laien oft schwieriger, als es klingt. Deshalb solltest du die Recherche besser Profis überlassen: Unsere Anwälte wissen genau, worauf es ankommt, und arbeiten mit Tools und Datenbanken, die dir allein nicht zur Verfügung stehen. Diese Investition am Anfang kann dir später teure Überraschungen ersparen.

- Ähnlichkeitsrecherche für eine Wortmarke in den Datenbanken des DPMA
- Firmennamenrecherche im deutschen Handelsregister nach identischen und ähnlichen Namen

- Ähnlichkeitsrecherche für eine Wortmarke in den Datenbanken des DPMA
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Fehler 2: Verwechslungsgefahr unterschätzt
Verwandt mit der fehlenden Recherche ist der Fehler, die Verwechslungsgefahr zu unterschätzen. Manche Gründer prüfen kurz Google und das Markenregister und denken: "Prima, exakt diesen Namen gibt es noch nicht!" Dabei wird oft übersehen, dass schon leicht abgewandelte oder ähnlich klingende Namen problematisch sein können.
Im Markenrecht zählt der Gesamteindruck: Ist deine Marke einer bestehenden identisch oder ähnlich und in einer vergleichbaren Waren- oder Dienstleistungsklasse eingetragen, gilt das als mögliche Verletzung, selbst wenn die Schreibweise anders ist.
Unwissenheit schützt hier nicht vor Konsequenzen: Auch wenn du die andere Marke gar nicht kanntest, drohen Abmahnkosten, Unterlassungsansprüche und womöglich das Aus für deinen mühsam aufgebauten Markennamen.
Fehler 3: Ablehnung der Eintragung (bezahlen musst du trotzdem)
Kreativität zahlt sich aus – und zwar auch juristisch. Allzu allgemeine Begriffe oder direkte Beschreibungen sind als Marke kaum schützbar. Beispiel: "Bäckerei" für einen Backwaren-Shop oder "Smartphone" als Marke für Handys. Solche Begriffe fehlen die nötige Unterscheidungskraft und das Markenamt wird sie ablehnen. Nach § 8 MarkenG werden Marken zurückgewiesen, denen jede Unterscheidungskraft fehlt oder die nur beschreibend sind.
Auch geografische Angaben (etwa "Münchner Bier", ohne besondere Gestaltung) oder bloße Beschreibungen der Waren/Dienstleistungen sind von der Eintragung ausgeschlossen. Gleiches gilt für irreführende Bezeichnungen (z.B. *"Bio-" für ein nicht biologisches Produkt) oder anstößige Begriffe.
Konsequenzen: Fehlende Eintragungsfähigkeit. Stuft das Markenamt dein gewähltes Zeichen als zu allgemein oder beschreibend ein, wird die Anmeldung zurückgewiesen – du musst von vorn anfangen. Das kostet Zeit und Geld.
Tipp: Bevor du deine Marke anmeldest, solltest du unbedingt prüfen lassen, ob sie überhaupt eintragungs- und schutzfähig ist. Das spart dir Geld und Zeit. Unsere Profis wissen genau, worauf das DPMA achtet, und können dir schon vorab sagen, ob deine Marke durchkommt oder nicht. Eine Investition, die sich bezahlt macht.
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Fehler 4: Falsche Klassenwahl bei Waren und Dienstleistungen
Marken werden nicht im Allgemeinen geschützt, sondern nur innerhalb sogenannter Nizza-Klassen. Bei der Markenanmeldung musst du daher angeben, für welche Klassen von Waren und Dienstleistungen deine Marke geschützt sein soll.
Hier passieren gleich drei Arten von Fehlern:
- zu wenig Klassen wählen
- unpassende Klassen wählen
Viele Jungunternehmer wählen anfänglich die falschen Klassen oder vergessen wichtige Klassen, dadurch bleibt ein Teil ihres Geschäfts ungeschützt. Umgekehrt melden manche übereifrig alles an, das treibt die Kosten hoch und kann später Probleme bereiten.
Tipp: Erstelle ein gut durchdachtes Waren- und Dienstleistungsverzeichnis. Überlege, was du jetzt anbietest und was in den nächsten Jahren realistisch dazukommen könnte. Wähle dafür die passenden Nizza-Klassen und Begriffe.

Du hast Fragen zu den neusten Gesetzesänderungen oder dir brennt eine andere rechtliche Frage unter den Nägeln? Frag unsere Juristen im individuellen Live-Chat – montags bis freitags ab 9 Uhr.
Fehler 5: Logo nicht (oder nur das Logo) geschützt
Dein Markenname besteht oft aus Text und Gestaltung, etwa einem Schriftzug oder Logo. Ein häufiger Irrtum ist hier, nur das Logo als kombinierte Wort-/Bildmarke einzutragen, aber keine reine Wortmarke zu sichern. Oder umgekehrt: Man meldet den Namen als Wortmarke an und denkt, der bildliche Teil sei automatisch mit geschützt.
Beide Varianten greifen zu kurz. Schützt du nur dein Logo (Wort-Bild-Marke), kann der Wortbestandteil unter Umständen nicht alleine durchgesetzt werden. Konkurrenz könnte deinen Namen in abgewandelter Form nutzen, solange das Logo anders aussieht. Umgekehrt verleiht dir eine Wortmarke zwar Schutz am Namen selbst, deckt aber nicht das konkrete Design deines Logos ab. Im Klartext: Ein Dritter könnte ein sehr ähnliches Logo mit anderem Namen verwenden, ohne deine Wortmarke zu verletzen.
Fehler 6: Nur in Deutschland registriert
Du hast deine Marke beim DPMA erfolgreich registriert? Glückwunsch! Aber Vorsicht: Wenn du später ins Ausland expandierst, z. B. über einen EU-Marktplatz oder internationale Online-Kanäle, kann es schnell heikel werden. Denn deine DPMA-Registrierung schützt deine Marke nur in Deutschland. In anderen Ländern kann deine Marke längst vergeben sein und du läufst Gefahr, abgemahnt zu werden oder deine Marke dort nicht nutzen zu dürfen.
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Fehler 7: Wichtige Domains nicht gesichert
Marke angemeldet – alles gut? Nicht ganz, denn was ist mit der Domain? Ein häufiger Fehler ist, die passende Internet-Domain zur Marke nicht rechtzeitig zu registrieren. Die Folge: Jemand anders schnappt sich die .de, .com oder andere wichtige Domains deines Markennamens.
Viele Gründer denken, mit dem Markenschutz könnten sie sich die Domain später einfach holen. Doch rechtlich ist das schwierig: Auch mit eingetragener Marke hast du keinen automatischen Anspruch, eine Domain von einem Dritten zu bekommen. Du kannst zwar verhindern, dass derjenige die Domain für gleiche Waren oder Dienstleistungen benutzt – aber er darf sie durchaus behalten, solange er nichts markenrechtlich Relevantes damit tut.
Vermeide diese 7 Fehler bei der Markenanmeldung und überlasse das den Profis. So kannst du dich auf das Konzentrieren, wofür dein Herz schlägt – dein Business.
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* Alle Preise netto zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate.
** Hilfe bei Abmahnungen ist eine freiwillige solidarische Unterstützungsleistung für Mitglieder des Händlerbund e.V. Die Bedingungen der Abmahnhilfe ergeben sich aus der Rechtsschutzordnung des Händlerbund e.V.