Leipzig, 12. Oktober 2026
Ab 20. November gelten für „Buy now, pay later“ die Regeln des Verbraucherkreditrechts. Für Online-Händler ist es der vierte große Stichtag in diesem Jahr. Der Händlerbund rät Shops, ihre Zahlungsangebote jetzt zu prüfen.
Ab dem 20. November 2026 fallen zahlreiche „Buy now, pay later“-Angebote (BNPL) unter das Verbraucherkreditrecht. Grundlage ist das deutsche Gesetz zur Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie. Die Umstellung kommt genau eine Woche vor Black Friday und mitten im Weihnachtsgeschäft. Der Händlerbund begrüßt den besseren Schutz vor Überschuldung, fordert aber von den Zahlungsanbietern klare und rechtzeitige Informationen für ihre Händler.
Was viele nicht wissen: Wer im Online-Shop „jetzt kaufen, später zahlen“ wählt, nimmt rechtlich oft einen Kredit auf. Bei vielen Angeboten bezahlt ein Zahlungsanbieter den Händler in der Regel sofort und streckt dem Kunden das Geld vor, bis dieser die Rechnung oder die Raten begleicht. Für solche Modelle gelten ab dem 20. November weitgehend dieselben Schutzregeln wie für klassische Verbraucherkredite. Das betrifft nicht nur den Ratenkauf, sondern auch manchen Kauf auf Rechnung.
Vierter Stichtag in fünf Monaten
Für Online-Händler ist der 20. November nicht die einzige Frist in diesem Jahr. Seit Juni mussten sie unter anderen den Widerrufsbutton umsetzen, im August folgte die EU-Verpackungsverordnung, PPWR, Ende September neue Vorgaben für Umweltwerbung und das Gewährleistungslabel. Jede dieser Fristen war lange bekannt. Belastend ist die Häufung, gerade für kleine Shops ohne eigene Rechtsabteilung.
Die Pflichten treffen die Finanzierer
Die neuen Vorgaben richten sich an diejenigen, die einen Kredit gewähren. Das sind bei BNPL in der Regel die externen Zahlungsanbieter wie PayPal oder Klarna. Sie müssen etwa die Kreditwürdigkeit prüfen und Verbraucher vorab über die Kosten informieren. Händler sind davon nicht automatisch betroffen. Sie müssen aber klären, ob sich Verträge, Checkout, Kundeninformationen oder Werbung ändern. Dazu brauchen sie verlässliche Auskünfte ihrer Anbieter.
Strengere Prüfungen können zudem dazu führen, dass Kunden eine Zahlungsart häufiger nicht angeboten bekommen. Händler sollten deshalb darauf achten, im Checkout ausreichend Alternativen bereitzuhalten.
Ausnahme für den eigenen Rechnungskauf, aber mit Haken
Nicht jeder Kauf auf Rechnung wird zum Kredit. Bietet ein Shop den Rechnungskauf selbst an, kostenfrei und mit kurzer Zahlungsfrist, kann er weiterhin ausgenommen sein. Für kleine und mittlere Unternehmen liegt die Grenze bei 50 Tagen, für große Fernabsatzhändler bei 14 Tagen. Die Ausnahme greift jedoch nicht, wenn ein Dritter finanziert. Das betrifft die meisten kleinen Händler, die BNPL über Zahlungsdienstleister anbieten.
Unklar ist die Lage für viele Shops, die den Rechnungskauf im eigenen Namen anbieten, die Forderungen aber an einen Dienstleister verkaufen. [Beispiel aus der Händlerbund-Rechtsberatung einfügen: Welche Fragen stellen Händler dazu? Wie konkret informieren die Anbieter bisher?]
Klare Forderungen
„Überschuldungsschutz ist richtig. Aber für Online-Händler ist der 20. November ein weiterer großer Stichtag in diesem Jahr, eine Woche vor Black Friday“, sagt Tim Arlt, CEO des Händlerbundes. „Die Pflichten liegen bei den Finanzierern. Die müssen ihre Händler jetzt klar informieren, damit die Unsicherheit nicht im Weihnachtsgeschäft bei den Shops landet.“
Der Händlerbund sieht deshalb zuerst die Zahlungsanbieter in der Pflicht. Sie sollten ihre Händler bis Anfang November schriftlich und konkret informieren, was sich bei Checkout, Kundeninformation und Werbung ändert und welche Aufgaben beim Shop liegen. Von der Politik erwartet der Verband, dass künftige EU-Vorgaben die Saisonspitzen des Handels berücksichtigen: Stichtage sollten gebündelt oder entzerrt werden, statt sich wie in diesem Jahr vor dem Weihnachtsgeschäft zu häufen.
Checkliste für Online-Händler
Der Händlerbund empfiehlt Shops, vor Black Friday diese fünf Fragen zu klären:
- Welche Zahlungsaufschübe und Ratenmodelle bietet der Shop an?
- Bietet der Shop selbst Rechnungskauf an, und werden die Forderungen weiterverkauft, etwa per Factoring?
- Gilt für den Shop die 50-Tage- oder die 14-Tage-Grenze?
- Bei Drittanbietern: Was übernimmt der Anbieter, was bleibt beim Shop?
- Hat der Zahlungsanbieter Änderungen angekündigt? Wenn nicht: aktiv nachfragen.
- Gibt es im Checkout genug Alternativen, falls eine Ratenzahlung abgelehnt wird?
Weitere Informationen bietet der Ratgeber des Händlerbundes zur Verbraucherkreditrichtlinie. Bei Fragen zum eigenen Shop hilft die Händlerbund-Rechtsberatung.
