Coronakrise: Hilfe für Unternehmen
Fast jeder Händler, egal ob off- oder online, ist aktuell von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen. Der Händlerbund unterstützt Händler aller Art und zu jeder Zeit. Dabei schließen wir Händler aller Bereiche, Sortimente und Größen in unser Netzwerk ein und bündeln unser Wissen für alle, die erfolgreich handeln wollen.
Wir haben für dich nützliche Helfer und zahlreiche Informationen zusammengetragen, die dir unter die Arme greifen und beantworten Fragen wie: Wie kann ich arbeitsrechtliche Folgen aufgrund der Corona-Pandemie verhindern? Welche Vorsorge kann ich jetzt selbst treffen und welche Handlungsoptionen und Unterstützungsmöglichkeiten gibt es aktuell?
Informationen zur rechtlichen Absicherung für Online-Händler
Ratgeber, Mustervorlagen, Hinweisblätter
Auf unserem Marketplace haben wir für dich jede Menge kostenlose Infomaterialien und Mustervorlagen rund um das Thema Corona zusammengestellt. Darüber hinaus findest du auf dem HB Marketplace auch Angebote und Produkte rund um E-Commerce, den Onlinehandel und die damit verbundenen rechtlichen Herausforderung.
Das neue Infektionsschutzgesetz ist da und schreibt die 3G-Regelung am Arbeitsplatz vor. Arbeitgeber müssen die Nachweise kontrollieren und dokumentieren. Wir unterstützen dich dabei! Nutze unser Muster als Formulierungshilfe, um die Nachweiskontrollen nach § 28b IfSG entsprechend für jeden Mitarbeiter getrennt zu dokumentieren.
Datenschutz gilt auch im Zeitalter von Homeoffice. Mit unserer Mustervorlage kannst du alle Betroffenen über den Umgang mit sensiblen Daten informieren und triffst eine rechtssichere Vereinbarung zum Thema Datenschutz im Homeoffice.
Einfache Belehrung mit großer Wirkung: Du kannst diese Mustervorlage nutzen, um deine Mitarbeiter hinsichtlich der Einhaltung der Hygieneregeln während der Corona-Pandemie zu schulen und damit dem Infektionsschutzgesetz nachzukommen.
Du willst deinen Vermieter um eine Stundung oder eine Verringerung des Mietzinses bitten, aber dir fehlen dazu die richtigen Worte? Unsere kostenfreie Mustervorlage erleichtert dir dieses Anliegen mit einem bereits ausformulierten Text.
Initiative „Händler helfen Händlern"
Der Händlerbund hat sich der Initiative „Händler helfen Händlern" angeschlossen. Führende Köpfe aus mittelständischen Handelsunternehmen haben sich zusammengetan und die ehrenamtliche Initiative „Händler helfen Händlern" gestartet. Unter der Leitung von Marcus Diekmann, CEO von Rose Bikes, entsteht eine LinkedIn-Gruppe als Wissensplattform, die betroffene Unternehmen informiert und vernetzt. Das Netzwerk, bestehend aus Händlern, Banken und Institutionen wird im Rahmen der Initiative solidarisch mit allen Betroffenen geteilt. Informationen rund um Hilfsprogramme und -fonds von Land, Bund, der Europäischen Union oder Banken werden schneller publik und geben Betroffenen die Möglichkeit, sich über möglichen Maßnahmen, wie Liquiditätsprogramme oder Steuererleichterungen auszutauschen. Ziel der Initiative ist im ersten Schritt die Existenzsicherung tausender Händler und im zweiten Schritt geht es darum, über sich hinauszuwachsen. Neben dem Händlerbund sind bereits mehr als 25 Unterstützer Teil der Initiative.
Informationen zur Corona-Soforthilfe
Für von der Coronakrise betroffene Online-Händler gibt es erneut Möglichkeiten, beim Bund oder den Bundesländern finanzielle Soforthilfen zu beantragen. In unserer Übersicht findest du alle Infos dazu.
Finde Antworten auf die häufigsten Fragen rund um alle Coronahilfen und weitere wichtige Themen, die Händler während der Corona-Pandemie besonders beschäftigen. Wir unterstützen dich hier mit regelmäßigen Updates zur Corona-Situation.
Betroffene Online-Händler aufgepasst! Wie du finanzielle Soforthilfen beantragst, die nicht zurückgezahlt werden, zeigt dir unsere kostenfreie Broschüre. Sofort als Download verfügbar und dein Antrag ist im Handumdrehen gestellt.
Du brauchst dringend Hilfstellungen und hast Fragen zu den neuen Überbrückungshilfen? Unser kostenfreies FAQ gibt dir schnell Antworten auf die wichtigsten Fragen zur neuen Überbrückungshilfe.
Spezielle Informationen für die Gastronomie
Spezielle Informationen für lokale Händler
Wer als Einzelhändler aufgrund der Corona-Situation in den Onlinehandel einsteigen möchte, der kann hier verschiedene Unterstützungen erhalten. Gleichzeitig sind aber auch hier rechtliche Grundlagen zu beherzigen, um Ärger und Abmahnungen zu verhindern! Fünf wichtige Punkte haben wir dir hier zusammengestellt und erläutert.
Handel über Atalanda für lokale Einzelkämpfer
Ein Anbieter, der lokale Händler unterstützt, ist Atalanda, ein Online-Bestellsystem für Einzelhändler. Die Kunden können ihre Bestellung online aufgeben, der Händler stellt den Einkauf zusammen und schickt sie mit einem Kurier an die Kunden – und das alles kontaktlos, womit das Infektionsrisiko gesenkt werden soll. Atalanda hat seinen Service im Rahmen der Coronakrise speziell auf Menschen in Hausquarantäne und Risikogruppen ausgerichtet. Der Anbieter ist in über 20 Städten in Deutschland, Österreich und Luxemburg aktiv. Bei der Nutzung von Online-Marktplätzen und -Anbietern kommen ebenfalls rechtliche Vorgaben auf Händler zu – beispielsweise die Anzeige des Grundpreises und eben die bekannte Impressumspflicht. Auch in Krisenzeiten sollten diese Aspekte nicht vernachlässigt werden!
Handel über eBay.de und Kleinanzeigen
eBay hat in mehreren Städten in Deutschland bereits Pilotprojekte gestartet, um lokalen Einzelhändlern den Verkauf im Netz zu ermöglichen. Über die Marktplätze können Shops schnell aufgesetzt werden, um die Produkte auch online anzubieten.
Die Verkaufsplattform Kleinanzeigen ist ebenfalls Anlaufpunkt für gewerbliche Händler, da die Kosten für Inserate gering und die Reichweite hoch ist. Ein Inserat eines gewerblichen Anbieters muss auf jeden Fall ein Impressum beinhalten. Weitere Rechtstexte und Versandbedingungen sollten in den Kleinanzeigen noch nicht auftauchen, da kein integrierter und automatischer Bestellablauf stattfindet. Solltest du allerdings deinen potenziellen Kunden ein verbindliches Angebot unterbreiten, werden spätestens dann speziell zugeschnittene Rechtstexte (u. a. AGB und Kundeninformationen, Widerrufsbelehrung inkl. Muster-Widerrufsformular) benötigt.
Bestellannahme per Telefon, E-Mail oder Fax
Wer genügend Stammkunden hat, die treu zur Seite stehen, zieht vielleicht überhaupt keine weiteren Marketing- oder Vertriebsvarianten in Erwägung. Dann sind die Kunden, die sonst im Geschäft vorbeischauen, so loyal und rufen auf eigene Faust beim Händler an, um Nachschub zu ordern.
Geschäfte, die unter „gelegentlichem, eher zufälligem Einsatz von Fernkommunikationsmitteln“ geschlossen werden, sollen den Vorschriften aus dem E-Commerce-Recht nicht unterfallen, heißt es in einem Urteil des Bundesgerichtshofes (Urteil vom 17. Oktober 2018, Aktenzeichen VIII ZR 94/17). Kommt es nun etwa durch die Corona-Krise dazu, dass ein stationärer Händler ausnahmsweise und zufällig Bestellungen telefonisch, per E-Mail oder über einen anderen elektronischem Weg (z. B. WhatsApp) entgegennimmt und die Ware versendet, dürfte wohl nicht von einem Fernabsatzgeschäft auszugehen sein und daher kann auf AGB und Co. verzichtet werden. Da es sich hier allerdings um eine Ausnahme handelt, müssen Händler aufpassen: In Zeiten wie diesen kann die Gelegenheit schnell zur Gewohnheit werden und dann werden natürlich Rechtstexte benötigt.
Einsatz von Social Media
Facebook, Twitter, Instagram und Co. bieten eine gute Möglichkeit, deine Kunden zu erreichen und schnell über aktuelle Entwicklungen zu informieren. Außerdem bieten viele der sozialen Netzwerke mittlerweile Funktionen zum Warenverkauf. Der sogenannte Social-Commerce kann also als Absatzkanal genutzt werden, um Produkte trotz Ladenschließung zu verkaufen. Händler, die sich hier präsentieren, benötigen ein Impressum. Das kann bei den meisten Social Media Plattformen inzwischen über eine Extra-Schaltfläche eingebunden werden.
Ein Post bei Facebook, Instagram oder anderen Plattformen ist jedoch wie ein Inserat auf einem Kleinanzeigenportal kein verbindliches Angebot und es wird auch hier auf einen automatisierten Bestellablauf und einen Kaufen-Button verzichtet. Der Händler unterbreitet dem potenziellen Kunden ein verbindliches Angebot per Direktnachricht oder per E-Mail, wo vollständige Vertragsdaten samt der benötigten Rechtstexte enthalten sein müssen. Im Rahmen der Händlerbund-Mitgliedschaftspakete erhältst du alle Rechtstexte, die du für einen abmahnsicheren Handel benötigen.
Abmahnung: Aggressive geschäftliche Handlungen auf Amazon.de
Laut unserer Partnerkanzlei, der ITB-Rechtsanwaltskanzlei, mahnt der Deutsche Konsumentenbund Amazon-Händler ab, die Desinfektionsmittel auf Amazon zu überhöhten Preisen anbieten. In der Abmahnung beruft sich der Deutsche Konsumentenbund auf § 4a des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Den betroffenen Händlern wird vorgeworfen, sich die Unsicherheit der Bevölkerung zunutze gemacht zu haben, um so die Preise für die Mangelware exorbitant zu erhöhen. Abgesehen vom Abmahnrisiko besteht allerdings noch eine weitere Gefahr: Sittenwidrige Rechtsgeschäfte können nach § 291 StGB sogar strafbar sein und mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe geahndet werden.
Wer sich im Netz präsentiert, muss sich mit rechtlichen Stolperfallen auseinandersetzen. Amazon-Händlern ist von überhöhten Preisen abzuraten: Wer marktrelevanten Produkte wie Atemschutzmasken zu überzogenen Preisen anbietet, verstößt gegen die „Fair Pricing Policy“ der Plattform. Demnach wäre auch eine Sperrung des Amazon-Kontos möglich. Damit du dich im juristischen Dschungel nicht verläufst und dich nicht der Gefahr einer Abmahnung aussetzt, bietet der Händlerbund Hilfe. Im Falle einer Abmahnung oder Kontensperrung sollten Händler zunächst Ruhe bewahren und sich juristischen Rat einholen. Falls du bereits eine Abmahnung erhalten hast, lade diese hier hoch. Wir melden uns umgehend bei dir, um das weitere Vorgehen zu klären.
Mehr Informationen:
Leitfäden und Informationsmaterialien in unserem Wissensbereich
Alles rund um gesetzliche Vorgaben, Rechtstexte und Mustervorlagen.
Weiterbildung
In herausfordernden Zeiten ist es besonders wichtig, rechtssicher zu handeln, Potenziale für die eigene Optimierung zu erkennen und im sich schnell veränderndem Umfeld das richtige Wissen und Know-how parat zu haben. Hier bietet der Händlerbund eine ganze Reihe an Workshops und Onlinekursen, am Puls der Zeit und ganz klar am Alltag unserer Onlinehändler ausgerichtet.
Workshops & Onlinekurse
Workshops und Onlinekurse für Ihren Businesserfolg, 365 Tage im Jahr und dann, wann es dir am besten passt. Hier einige Kursbespiele:
- Abmahnung im E-Commerce
- Beschwerdemanagement im Kundenservice
- Markenrecht und Markenschutz im Online-Handel
- Erfolgreich durch Bestandsoptimierung
Auswirkungen von Corona auf den Handel 2020
* Alle Preise netto zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate.
** Hilfe bei Abmahnungen ist eine freiwillige solidarische Unterstützungsleistung für Mitglieder des Händlerbund e.V. Die Bedingungen der Abmahnhilfe ergeben sich aus der Rechtsschutzordnung des Händlerbund e.V.