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Pssst … du hast doch bestimmt schon mal von Whistleblowern gehört? Das sind mutige Hinweisgeber, die bisher ein großes Risiko eingegangen sind, wenn sie Missstände in Unternehmen oder Behörden aufgedeckt haben. Mussten sie doch mit Repressalien rechnen und somit unter anderem um ihre Zukunft fürchten. Mit dem neuen Hinweisgeberschutzgesetz sind Whistleblower nicht mehr dem Missmut der betroffenen Unternehmen schutzlos ausgeliefert. Was das Gesetz beinhaltet und worauf du achten solltest, haben wir für dich zusammengefasst.
Das Hinweisgeberschutzgesetz (kurz HinSchG) ist die deutsche Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie. Diese legt erstmals EU-weit einen standardisierten Schutz für Hinweisgeber fest. Damit sollen die Prozesse rund ums Whistleblowing transparent reguliert werden. Das Gesetz soll Hinweisgeber in Unternehmen bei der Meldung von bestimmten Verstößen schützen. Es verbietet Repressalien und Vergeltungsmaßnahmen gegenüber den Whistleblowern.
Folgender Personenkreis wird geschützt:
Das Whistleblower-Gesetz gilt für Unternehmen ab 250 Mitarbeitern – auch für Unternehmen im E-Commerce. Der Entwurf wurde vom Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJ) bereits letztes Jahr vorgelegt.
Ein Hinweisgeber bzw. Whistleblower ist eine Person, die Hinweise auf illegale Missstände in ihrem Unternehmen hat und diese meldet. Früher war das kein leichtes Unterfangen, denn jeder musste damit rechnen, seinen Job oder mehr zu gefährden. Dabei ist das Aufdecken von Missständen wichtig für das Rechtssystem und die Gesellschaft. Zumal es viel Mut bedarf, als “Petze” in den eigenen Reihen die Wahrheit zu sehen und zu sagen.
Durch das neue HinSchG sind Androhungen oder Repressalien gegen Whistleblower allgemein verboten. Es gilt hier eine Beweislastumkehr zugunsten der Hinweisgeber. Bei einer Benachteiligung nach einer Meldung wird eine Repressalie vermutet. Den Gegenbeweis muss die benachteiligte Person/Unternehmen bringen. Der Hinweisgeber selbst trägt keine rechtliche Verantwortung für die Beschaffung der Informationen, außer er hat sich strafbar gemacht.
Durch das neue Gesetz sollen Whistleblower unter anderem vor diesen Repressalien geschützt werden:
Wer das Whistleblower-Gesetz missachtet, muss mit Sanktionen bis zu 100.000 Euro rechnen.
Missachtungen sind:
Weniger Druck und mehr Transparenz – das bedeutet das HinSchG für Mitarbeiter eines Unternehmens. Denn es ist nicht leicht, im eigenen Unternehmen Missstände mit ansehen zu müssen und nichts sagen zu können. Mitarbeitern sind oft die Hände gebunden. Vor allem aus Angst, beispielsweise ihre Stelle zu verlieren. Oder als Denunzianten verurteilt zu werden, was wiederum Mobbing nach sich ziehen könnte. Der neue Gesetzesentwurf erleichtert es Hinweisgebern, Missstände zu melden, da sie nun eine rechtliche Handhabe gegen Repressalien haben. Wird ein Whistleblower jedoch Ziel von arbeitsrechtlichen Repressalien, so muss der Arbeitgeber beweisen, dass diese nichts mit dem offengelegten Missstand zu tun hat. Es gilt die Beweislastumkehr.
Auch Unternehmen profitieren von dem neuen HinSchG. Denn oftmals geschehen Missstände unter einem Deckmantel, damit keiner etwas davon mitbekommt. So können diese leichter aufgedeckt werden. Aber Unternehmen können auch Schwachstellen ausmerzen und finanzielle Schäden vermeiden. Dadurch lassen sich auch Negativschlagzeilen verhindern. Betrüger werden abgeschreckt und wagen es erst gar nicht, Missstände aufkommen zu lassen. Und natürlich stärkt es das Vertrauen der Mitarbeiter in Unternehmen und schafft ein Klima von Transparenz und Vertrauen.
Whistleblower können sich sicher sein und auf den Schutz der Hinweisgeberrichtlinie vertrauen, wenn sie Verstöße gegen folgende Vorschriften und Rechtsgebiete melden:
Es gibt zwei verpflichtende Meldekanäle – intern und extern. Ein interner Meldekanal ist beispielsweise:
Eine externe Meldestelle wird beim Bundesamt für Justiz (BfJ) eingerichtet. Diese ist für Bund und Länder zuständig – also für die höheren Hausnummern. Die Stelle nimmt Hinweise aus der Privatwirtschaft und dem Public Sector entgegen. Die Bundesländer können auch eigene Meldestellen einrichten. Aber auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und das Bundeskartellamt (BKartA) kommen in besonderen Zuständigkeitsbereichen als externe Meldestelle zum Einsatz. Alle Meldestellen dürfen auch besonders geschützte Daten nach der EU-DSGVO verarbeiten.
Als Unternehmen musst du eine zuständige Person oder Dienststelle benennen. Diese ist dann dafür zuständig, Meldungen entgegenzunehmen. Aber auch, um anschließend Maßnahmen zu ergreifen.
Wird eine Meldung eingereicht, muss es eine Eingangsbestätigung geben – und zwar innerhalb von sieben Tagen. Folgemaßnahmen müssen innerhalb von drei Monaten ergriffen werden. Auch eine Rückmeldung muss innerhalb dieser Zeit erfolgen. Dabei sollte das ganze Verfahren transparent sein und unter dem Vertraulichkeitsgebot dokumentiert werden. Nach Abschluss des jeweiligen Verfahrens muss die Dokumentation vernichtet werden.
Um den Hinweisgeberschutz in deinem Business umzusetzen, kannst du auf Software zurückgreifen. Wie von unserem zukünftigen Partner Whistleblower-Software. Dabei handelt es sich um ein bereits anerkanntes digitales Hinweisgeberschutzsystem, welches wir in Zukunft zu vergünstigten Konditionen anbieten. Das Hinweisgeberschutzsystem sorgt dafür, dass du als Unternehmen einfach und sicher alle Anforderungen des neuen Gesetzes erfüllen kannst. Wie? Die Whistleblowing-Lösung wird auf deiner Plattform integriert und ermöglicht es deinen Mitarbeitern, Missstände zu melden.
Bei einem Hinweisgebersystem bzw. Whistleblower-System handelt es sich um ein System, welches Hinweise und Rechts- oder Regelverstöße entgegennimmt. Sobald die Meldung eines internen oder externen Hinweisgebers über ein regelwidriges Verhalten in einem Unternehmen oder einer Behörde eingeht, liegt „Whistleblowing“ vor.
Als Unternehmen kannst du dies mit interner oder externer Hilfe einführen. Als Whistleblowing-Lösung ist eine Software eine favorisierte Möglichkeit. Aber es ist auch möglich, über Dienstleistende telefonisch Hinweise weiterzugeben. Dabei nehmen geschulte Agenten Meldungen entgegen und geben sie an Ombudspersonen weiter.
Am 16. Dezember 2022 wurde vom Bundestag das Hinweisgeberschutzgesetz verabschiedet. Damit sollen die Anforderungen der EU-Whistleblower-Richtlinie konform umgesetzt werden. Da das Hinweisegeberschutzgesetz im Bundesrat aktuell keine Zustimmung erhalten hat, wird es nicht wie erwartet in Kraft treten.
Durch das neue Hinweisgeberschutzgesetz sind Whistleblower nicht mehr die Hände gebunden. Die Angst fällt weg, Missstände aufzudecken und sie zu melden. Sie sind vor Repressalien geschützt und können guten Gewissens die Wahrheit ans Licht bringen. Mit einem Hinweisgeberschutzsystem wie der Whistleblower-Software kannst du alle Vorgaben des neuen Gesetzes ganz einfach umsetzen. Somit ist dein Unternehmen transparent und ein Vorbild und du musst keine Sanktionen befürchten.
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