Rechtssicheres Impressum erstellen lassen

Du bist Online-Händler und betreibst eine Website oder einen Social-Media-Account? Versendest du geschäftliche E-Mails oder einen Newsletter? Wenn du eine dieser Fragen mit Ja beantwortest, benötigst du im Normalfall ein Impressum.

Der Gesetzgeber verlangt, dass du im Impressum bestimmte Informationen über dich selbst und dein Unternehmen veröffentlichst. Außerdem stellt er hohe Anforderungen an die Art und den Ort der Veröffentlichung.

Das Fehlen des Impressums, sowie jeder Fehler können abgemahnt werden und mehrere hundert Euro kosten. Als Mitglied im Händlerbund erhältst du bereits ab 9,90 Euro* pro Monat u.a. folgende Leistungen:

  1. Individuelle Erstellung deines Impressums durch auf IT-Recht spezialisierte Rechtsanwälte
  2. Weitere Rechtstexte wie AGB, Datenschutzerklärung oder Widerrufsbelehrung
  3. Kostenloser Update-Service, selbstverständlich inkl. Haftungsübernahme
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Individuell erstellte Rechtstexte für Händlerbund-Mitglieder

Neben AGB für Onlineshops beraten unsere Rechtsexperten und stellen folgende weitere Rechtstexte zur Verfügung:

AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

Rechtssichere AGB für Online-Shops, Websites oder auf Verkaufsplattformen.

Datenschutzerklärung

Für alle, die auf ihrer Online-Präsenz Daten erheben, speichern und verarbeiten.

Impressum (Gesetzliche Anbieterkennzeichnung)

Dein Impressum mit allen gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben.

Widerrufsbelehrung

Informiere deine Kunden mit der aktuellen Widerrufsbelehrung über das bestehende Widerrufsrecht.

Zahlungs- & Versandbedingungen

Das musst du bzgl. der Zahlungs- und Versandbedingungen beachten.

 

Was ist ein Impressum und warum ist es wichtig?

Das Impressum ist eine Seite deines Internetauftritts. Dort gibst du an, wer der Inhaber der Website ist und wie diese Person zu erreichen ist. Ursprünglich stammt die Impressumspflicht aus der Presse. So hat beispielsweise jedes Buch ein Impressum, das die Rechteinhaber und Verantwortlichen nennt. Sowohl in einem Buch als auch im Internet erfüllt ein Impressum den gleichen Zweck: Nutzer finden leicht heraus, wer für den Inhalt verantwortlich ist.

Mit einem Impressum (Anbieterkennzeichnung) soll im E-Commerce über die Verpflichtung der Online-Händler, bestimmte Pflichtinformationen einzustellen, ein einheitlicher Mindeststandard an Transparenz und Information gewährleistet werden.

Welche Angaben das Impressum konkret zu enthalten hat, ergibt sich aus § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) und ist u.a. immer von der Rechtsform und dem Beruf des Anbieters abhängig. Die Abmahnung wegen eines fehlenden, unzutreffenden oder unvollständigen Impressums kann durch einen Mitbewerber, einen Wettbewerbsverein oder durch einen Verbraucherschutzverband ausgestellt werden.

Wer unterliegt der Impressumspflicht?

Eine Impressumspflicht kann aus zwei verschiedenen Gründen bestehen:

1. Geschäftsmäßigkeit
Jede geschäftsmäßige Internetseite braucht nach § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) ein Impressum. Das heißt, die Impressumspflicht gilt für Unternehmen, Freiberufler und Selbstständige, nicht aber für rein private Internetauftritte. Die Rechtsprechung legt den Begriff "geschäftsmäßig" in diesem Zusammenhang sehr weit aus. Wenn auf deiner Website Affiliate-Links, Werbebanner oder sonstige Werbung zu sehen sind, brauchst du auch dann ein Impressum, wenn du wenig oder gar keine Einnahmen damit generierst. Ein Impressum für den Verein kann also genauso notwendig sein.

2. Journalismus
Darüber hinaus enthält § 18 Absatz 2 Medienstaatsvertrag eine Impressumspflicht für Websites mit "journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten". Die genauen Grenzen lassen bisher sowohl der Gesetzgeber als auch die Rechtsprechung offen. Es ist deshalb unklar, wo ein privater Blog endet und journalistische Nachrichten beginnen. Orientieren kann man sich derzeit aber beispielsweise an der Rechtsprechung für Influencer und Content Creator, die ebenfalls schwer einzuordnen sind. Aus diesem Grund ist es empfehlenswert, jeden Internetauftritt mit einem Impressum zu versehen.

Wo und wie muss das Impressum eingefügt werden?

Das Impressum muss "leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar" sein (§ 5 Absatz 1 DDG).

Leicht erkennbar
Die Vorgabe "leicht erkennbar" lässt dir einen gestalterischen Spielraum. Du darfst das Impressum beispielsweise umbenennen. Ein bekanntes Synonym lautet Anbieterkennzeichnung. Mit solchen Abweichungen von der Norm solltest du jedoch äußerst vorsichtig umgehen. Wirst du zu kreativ, könnten Gerichte dein Impressum als schwer erkennbar und damit fehlerhaft bewerten. Beispielsweise würde eine nur mit dem Wort “Info” beschriftete Schaltfläche nicht genügen.

Unmittelbar erreichbar
Das Impressum muss von jeder Unterseite deiner Website, von jedem Social Media Account und von allen anderen Telemedien erreichbar sein. Im besten Fall befindet sich der Link zum Impressum beispielsweise im Footer jeder Seite. Mehr als zwei Klicks sollte der "Weg" zum Impressum nicht dauern.

Ständig verfügbar
Das Impressum muss immer aktuell sein und darf zu keiner Zeit fehlen, z. B. im Check-out. Ebenfalls unzulässig ist die Platzierung in einem Pop-Up-Fenster, da viele Nutzer diese durch die Verwendung von Blockern unterdrücken.

Unsere Mitgliedschaftspakete

  • Abmahnsichere Rechtstexte in 8 Sprachen schon ab 9,90 Euro*
  • Sichere Cookie-Banner-Lösung
  • Rechtsberatung inkl. Produktsicherheitsverordnung (ab Premium)
  • Shop-Tiefenprüfung (Unlimited und Professional)
  • Soforthilfe bei Abmahnung** (Unlimited und Professional)
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Welche Pflichtangaben müssen im Impressum gemacht werden?

§ 5 Absatz 1 DDG nennt alle Angaben, die das Impressum enthalten muss. Das sind insbesondere die folgenden:

  1. Name und Anschrift des Betreibers. Falls der Betreiber eine juristische Person ist, deren Rechtsform und vertretungsberechtigte Personen und gegebenenfalls Angaben über das Kapital
  2. Kontaktdaten für eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme (insbesondere E-Mail-Adresse)
  3. ggf. die zuständige Aufsichtsbehörde
  4. ggf. Registernummer und Register, in dem das Unternehmen eingetragen ist
  5. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID) bzw. Wirtschafts-Identifikationsnummer
  6. ggf. Angaben zur Liquidation oder Auflösung
  7. bei Anbietern von audiovisuellen Mediendiensten die Angabe des Mitgliedstaats, der für sie Sitzland ist oder als Sitzland gilt sowie der zuständigen Regulierungs- und Aufsichtsbehörden

Selbstverständlich musst du nur angeben, was du auch hast. Wenn deine Tätigkeit beispielsweise keiner behördlichen Zulassung bedarf, brauchst du auch keine Aufsichtsbehörde angeben.

Ist die Telefonnummer oder Fax zwingend erforderlich?

Das Telemediengesetz verpflichtet dich nicht zur Angabe deiner Telefonnummer. Allerdings schließen Online-Händler regelmäßig Fernabsatzverträge ab. Und für Fernabsatzverträge gilt Artikel 246a, § 1 Absatz 1 Nr. 2, welcher zur Nennung deiner Telefonnummer verpflichtet. Eine Fax-Nummer muss nicht zwingend angegeben werden.

Reicht ein Kontaktformular für die Kontaktaufnahme?

Nein, ein Kontaktformular reicht nicht aus. Nach ständiger Rechtsprechung ist die Angabe einer E-Mail-Adresse im Impressum erforderlich.

In welcher Sprache müssen die Angaben gemacht werden?

Gesetzgeber und Rechtsprechung haben die Frage nach der Sprache noch nicht abschließend beantwortet. Die meisten deutschen Shops richten sich an deutsche Kunden und verwenden als Vertragssprache Deutsch. Daher reichen die Angaben ins Deutsche aus. Wenn du deine Waren grenzüberschreitend veräußerst, ist jedenfalls eine Übersetzung ins Englische empfehlenswert, wenn due beispielsweise eine englische Shopversion zur Verfügung stellst.

Tipp: Erstellen sich ganz einfach in wenigen Schritten deine englischen AGB mit dem Händlerbund.

Was sollte man angeben, wenn man als Kleinunternehmer keine USt-ID hat?

Wenn du als Kleinunternehmer keine USt-ID hast, brauchst du auch keine angeben. Du musst weder deine Steuernummer veröffentlichen noch eine USt-ID nur zu diesem Zweck beantragen. Im Übrigen gelten die gleichen Regeln für das Impressum eines Kleinunternehmers, wie bereits beschrieben.

Gehört ein Disclaimer ins Impressum?

Disclaimer (auch Haftungsausschlüsse genannt) sollen den Betreiber einer Website vor der Haftung für fremde Inhalte schützen. Du bist rechtlich nicht verpflichtet, einen Disclaimer zu verfassen oder zu verwenden. Wenn du dies jedoch tun möchtest, darfst du den Disclaimer veröffentlichen. Ob im Impressum oder an anderer Stelle, spielt keine Rolle.

Was gilt bei journalistischen Inhalten?

Für journalistisch-redaktionelle Inhalte gilt zusätzlich der § 18 Absatz 2 Medienstaatsvertrag. Hiernach muss im Impressum die natürliche Person (inklusive Name und Adresse) genannt werden, die für diese Inhalte verantwortlich ist.

 

Warum Händlerbund-Mitglied werden?

Als Mitglied des Händlerbunds kannst du dich voll und ganz auf dein Geschäft konzentrieren, denn du bist durch unsere Rechtstexte, die von auf IT-Recht spezialisierten Rechtsanwälten erstellt wurden, auf der sicheren Seite. Sollte es doch zu einer Abmahnung kommen, weil uns ein Fehler unterlaufen ist, stehen wir natürlich für die Korrektheit unserer Rechtstexte ein, selbstverständlich inkl. Haftung.

Mit dem Händlerbund als Partner bist du zudem immer auf dem neuesten Stand der deutschen Rechtsordnung: Sollte es gesetzliche Änderungen geben, werden wir unsere Texte entsprechend aktualisieren und dich darüber informieren. Lass dir also einfach ein rechtssicheres Impressum erstellen und profitiere von vielen weiteren Vorteilen beim Händlerbund!

Hole dir bei uns dein passendes Angebot

Du suchst ein individuelles, auf dein Business abgestimmtes Angebot? Wir sind für dich da – auf Wunsch auch in weiteren Rechtsgebieten wie Arbeitsrecht, Zivilrecht, Vertragsrecht u.v.m.

Ruf uns gleich an oder vereinbare einen Termin mit uns.

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Vorteile der Händlerbund-Mitgliedschaft:

  1. Immer aktuell gültiges Impressum
  2. Kostenloser Update-Service, selbstverständlich inkl. Haftungsübernahme
  3. Alle weiteren Rechtstexte wie z.B. AGB, Widerrufsbelehrung, Datenschutzerklärung inklusive
  4. Rechtstexte in 8 verschiedenen Sprachen auch für 50+ Verkaufsplattformen
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Weitere Leistungen des Händlerbunds

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Hilfe bei Abmahnung
Abmahnung wegen fehlerhaftem Impressum erhalten? Wir helfen sofort! Nutze unseren Abmahnungsupload und sende uns alle vorhanden Unterlagen zu. Wir vertreten dich auch rückwirkend bei Abmahnung – und das ohne zusätzliche Kosten.
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Rechtsberatung
Je nach gebuchtem Paket erhältst du eine Rechtsberatung per E-Mail oder per Telefon. Dabei steht dir während der gesamten Mitgliedschaft ein persönlicher Ansprechpartner zur Seite.
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Cookie-Consent-Tool
Website-Betreiber müssen über gesetzte Cookies umfassend informieren und eine Einwilligung über die Verarbeitung personenbezogener Daten von ihren Website-Besuchern einholen. In jedem unserer Mitgliedschaftspakete ist unser Cookie-Consent-Manager als zusätzliche Leistung mit einem Freikontingent an Seitenaufrufen enthalten.

Wissenswertes zum Thema Impressum

Wann sind Handelsregisterangaben nötig?

wissenswertes

Angaben zum Handelsregistereintrag müssen natürlich nur jene Online-Händler machen, die auch ins Handelsregister eingetragen sind. Die Eintragung ist grundsätzlich auch freiwillig möglich. Verpflichtet, die Angaben im Impressum zu machen, sind eingetragene Kaufleute, Kapitalgesellschaften wie die GmbH, die UG (haftungsbeschränkt) oder auch die AG. Darüber hinaus müssen auch Personenhandelsgesellschaften wie die OHG, KG oder GmbH & Co. KG ordnungsgemäß Angaben zum zuständigen Registergericht und der Handelsregisternummer machen.

Welche Fehler im Impressum können zu Abmahnungen führen?

Sowohl ein fehlendes Impressum, als auch unvollständige, veraltete oder falsche Angaben können zu Abmahnungen durch Konkurrenten, die Verbraucherzentrale oder Anwälte führen. Es ist also nicht nur wichtig, dass du ein rechtssicheres Impressum erstellen lässt, sondern auch, dass du es immer entsprechend der Rechtslage anpasst.

Was ist ein Impressum-Generator und wie funktioniert er?

Bei einem Impressum Generator musst du lediglich eine Reihe von Fragen beantworten und erhältst so innerhalb weniger Klicks ein fertiges rechtssicheres Impressum, das du dann direkt auf deiner Website oder in Social Media einbinden kannst. Die entsprechenden Fragen und Antwortmöglichkeiten wurden von spezialisierten Rechtsanwälten erstellt, so dass du sicher sein kannst, dass das generierte Impressum der aktuellen Rechtslage entspricht.

Muss das Impressum aufgrund eines Urteils oder neuer Gesetzeslage angepasst werden, ändern wir auch direkt die entsprechenden Bausteine im Editor. Du wirst darüber natürlich von uns informiert und bist so stets auf dem aktuellen Stand der Dinge. Dein Impressum ist also abmahnsicher und selbstverständlich haften wir für die Korrektheit der Texte.

* Alle Preise netto zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate.
** Hilfe bei Abmahnungen ist eine freiwillige solidarische Unterstützungsleistung für Mitglieder des Händlerbund e.V. Die Bedingungen der Abmahnhilfe ergeben sich aus der Rechtsschutzordnung des Händlerbund e.V.