Impressum | Gesetzlich vorgeschriebene Anbieterkennzeichnung

Impressumspflicht
Jeder Betreiber einer geschäftsmäßig geführten Website ist verpflichtet, ein Impressum vorzuhalten. Eine Website, die nur zu persönlichen oder familiären Zwecken genutzt wird, benötigt kein Impressum. In diesem Fall sollten allerdings auch keine werblichen Hinweise, Banner oder Affiliate-Links auf der Website zu finden sein.
Was ist ein Impressum?
Einfach formuliert: Das Impressum gibt Auskunft darüber, wer Anbieter der Website ist.
Wer unterliegt der Impressumspflicht?
Die Pflicht zum Einstellen einer Anbieterkennzeichnung besteht gemäß § 5 Telemediengesetz (TMG) für alle geschäftsmäßig angebotenen Telemediendienste, wobei Entgeltlichkeit ein Indiz für Geschäftsmäßigkeit sein kann, aber nicht muss. Verpflichtet sind beispielsweise:
Folgende Pflichtangaben müssen in einem Impressum enthalten sein
In § 5 TMG ist geregelt, welche Pflichtangaben das Impressum einer Homepage enthalten muss, um der gesetzlichen Informationspflicht zu genügen. Anzugeben sind:
- › Name und Anschrift des Anbieters unter der er niedergelassen ist, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform und der Vertretungsberechtigte
- › Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit dem Anbieter ermöglichen, einschließlich der E-Mail-Adresse (Pflicht zur Angabe der Telefon-Nummer ergibt sich aus Art. 246a § 1 Abs.1, Nr.2 EGBGB)
- › ggf. die zuständige Aufsichtsbehörde, sofern die Ausübung der Tätigkeit einer behördlichen Zulassung bedarf
- › ggf. die zuständige Kammer, die gesetzliche Berufsbezeichnung und der Staat, in dem sie verliehen wurde, nebst berufsrechtlichen Regelungen (z.B. Apotheker, Ärzte, Rechtsanwälte)
- › Umsatzsteuer-ID oder Wirtschafts-ID, sofern vorhanden
- ggf. das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das der Anbieter eingetragen ist und die entsprechende Register-Nummer
Gemäß § 18 Abs. 2 MStV ist bei journalistisch-redaktionellen Inhalten auf der Website im Impressum der dafür Verantwortliche (natürliche Person) mit vollständigem Namen nebst Adresse anzugeben.
Fehler, die zu einer Abmahnung führen können
Unsere Erfahrung zeigt, dass das zur Verfügung gestellte Impressum auf Websites häufig fehlerhafte oder unvollständige Angaben enthält. Mitunter wird auch gar kein Impressum vorgehalten. Diese, aber auch andere Gründe, können zu kostspieligen Abmahnungen führen. Ein Auszug:
Das Impressum muss alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben enthalten. Fehlt z.B. nur eine der Pflichtangaben aus § 5 TMG, kann das Impressum abgemahnt werden.
Rechtliche Änderungen oder Neuerungen können ebenfalls Auswirkungen auf das Impressum haben. Sind Ihnen diese nicht bekannt und passen Sie Ihre Anbieterkennzeichnung nicht entsprechend an, kann das Grund einer Abmahnung werden.
Halten Sie auf Ihrer Website journalistisch-redaktionelle Inhalte vor und nennen nicht den dafür Verantwortlichen, kann aufgrund der damit einhergehenden Verletzung der Informationspflicht nach § 55 Abs. 2 RStV abgemahnt werden. Der inhaltliche Verantwortliche muss nicht zwingend der Betreiber der Website sein.
Laut § 5 TMG muss das Impressum leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Ist das Impressum auf der Website nur schwer auffindbar, kann Ihnen auch aus diesem Grund eine Abmahnung drohen. Stellen Sie deshalb sicher, dass Ihr Impressum leicht auffindbar (max. über 2 Klicks ) auf Ihrer Website aufgerufen werden kann. Hierfür sollte eine Schaltfläche mit der Bezeichnung „Impressum“ eingebunden werden. Achten Sie dabei darauf, dass das Impressum von jeder Unterseite der Website aus erreichbar ist. Auf keinen Fall darf die Darstellung des Impressums über ein Pop-Up geschehen, da viele Nutzer diese Funktion mittels Blockern unterbinden und damit eine ständige Verfügbarkeit des Impressums nicht gegeben ist.
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