§ 5 Absatz 1 TMG nennt alle Angaben, die das Impressum enthalten muss. Das sind insbesondere die folgenden:
- Name und Anschrift des Betreibers. Falls der Betreiber eine juristische Person ist, deren Rechtsform und vertretungsberechtigte Personen und gegebenenfalls Angaben über das Kapital
- Kontaktdaten für eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme (insbesondere E-Mail Adresse)
- Zuständige Aufsichtsbehörde
- Registernummer und Register, in dem das Unternehmen eingetragen ist
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID) bzw. Wirtschafts-Identifikationsnummer
- Angaben zur Liquidation oder Auflösung
Selbstverständlich müssen Sie nur angeben, was Sie auch haben. Wenn Ihre Tätigkeit beispielsweise keiner behördlichen Zulassung bedarf, brauchen Sie auch keine Aufsichtsbehörde angeben.
Welche weiteren Pflichtangaben ergeben sich aus anderen Gesetzen?
Das Telemediengesetz lässt die Vorgaben anderer Gesetze unberührt (§ 5 Absatz 2 TMG). Dadurch kann der Gesetzgeber in Spezialgesetzen weitere Details regeln, die Sie beim Impressum erstellen beachten sollten.
Ist die Telefonnummer oder Fax zwingend erforderlich?
Das Telemediengesetz verpflichtet Sie nicht zur Angabe Ihrer Telefonnummer. Allerdings schließen Online-Händler regelmäßig Fernabsatzverträge ab. Und für Fernabsatzverträge gilt Artikel 246a, § 1 Absatz 1 Nr. 2, welcher zur Nennung Ihrer Telefonnummer verpflichtet. Eine Fax-Nummer muss nicht zwingend angegeben werden.
Reicht ein Kontaktformular für die Kontaktaufnahme?
Nein, ein Kontaktformular reicht nicht aus. Nach ständiger Rechtsprechung ist die Angabe einer E-Mail Adresse im Impressum erforderlich.
In welcher Sprache müssen die Angaben gemacht werden?
Gesetzgeber und Rechtsprechung haben die Frage nach der Sprache noch nicht abschließend beantwortet. Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie das Impressum in den Sprachen zu Verfügung stellen, in denen Sie Inhalte anbieten. Wenn Sie Ihr Waren grenzüberschreitend veräußern, ist jedenfalls eine Übersetzung ins Englische empfehlenswert
Tipp: Erstellen sich sich ganz einfach in wenigen Schritten Ihre englischen AGB mit dem Händlerbund.
Was sollte man angeben, wenn man als Kleinunternehmer keine USt-ID hat?
Wenn Sie als Kleinunternehmer keine USt-ID haben, brauchen Sie auch keine angeben. Sie müssen weder Ihre Steuernummer veröffentlichen noch eine USt-ID nur zu diesem Zweck beantragen. Im Übrigen gelten die gleichen Regeln für das Impressum eines Kleinunternehmers, wie bereits beschrieben.
Gehört ein Disclaimer ins Impressum?
Disclaimer (auch Haftungsauschlüsse genannt) sollen den Betreiber einer Website vor der Haftung für fremde Inhalte schützen. Sie sind rechtlich nicht verpflichtet einen Disclaimer zu verfassen oder zu verwenden. Wenn Sie dies jedoch tun möchten, dürfen Sie den Disclaimer auf der gleichen Seite wie das Impressum veröffentlichen.
Was gilt bei journalistischen Inhalten?
Für journalistisch-redaktionelle Inhalte gilt zusätzlich der § 18 Absatz 2 Medienstaatsvertrag. Hiernach muss im Impressum die natürliche Person (inklusive Name und Adresse) genannt werden, die für diese Inhalte verantwortlich ist.