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Rechtssicheres Impressum
erstellen lassen

Sie sind Online-Händler und betreiben eine Website oder einen Social-Media Account? Versenden Sie geschäftliche E-Mails oder einen Newsletter? Wenn Sie eine dieser Fragen mit ja beantworten, benötigen Sie im Normalfall ein Impressum. Der Gesetzgeber verlangt, dass Sie im Impressum einige Informationen über sich selbst und Ihr Unternehmen veröffentlichen. Außerdem stellt er hohe Anforderungen an die Art und den Ort der Veröffentlichung. Das Fehlen des Impressums, sowie jeder Fehler können abgemahnt werden und bis zu 750 € Gebühren kosten. Um dabei entstehende Kosten zu vermeiden, ist es empfehlenswert, von einem Anwalt Ihr Impressum erstellen oder überprüfen zu lassen. Als Mitglied im Händlerbund erhalten Sie bereits ab 8,90 € pro Monat* u.a. folgende Leistungen:

  • Individuelle Erstellung Ihres Impressums durch auf IT-Recht spezialisierte Rechtsanwälte
  • Weitere Rechtstexte wie AGB, Datenschutzerklärung oder Widerrufsbelehrung im Paket enthalten
  • Kostenloser Update-Service, selbstverständlich inkl. Haftungsübernahme

Individuell erstellte Rechtstexte für Händlerbund-Mitglieder

Unsere Rechtsexperten beraten und stellen Ihnen individuell erstelle Rechtstexte zur Verfügung, die EU-weit gelten:

AGB

Rechtssichere AGB für Online-Shops, Websites oder auf Verkaufsplattformen.

Datenschutzerklärung


Für alle, die auf Ihrer Online-Präsenz Daten erheben, speichern und verarbeiten.

Impressum

Ihr Impressum erstellen lassen mit allen gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben.

Widerrufsbelehrung


Informieren Sie Ihre Kunden mit der aktuellen Widerrufsbelehrung über das bestehende Widerrufsrecht.

Zahlungs- & Versandbedingungen


Das müssen Sie bzgl. der Zahlungs- und Versandbedingungen beachten.

Unsere Mitgliedschaftspakete

Die Mitgliedschaftspakete vom Händlerbund sind auf die jeweiligen Bedürfnisse von Online-Händlern und Website-Betreibern zugeschnitten. Vom kleinen Händler, der einige wenige Rechtstexte benötigt, bis hin zu etablierten Größen, die eine umfassende Prüfung und Beratung benötigen – Wir bieten das passende Mitgliedschaftspaket für Sie – zu fairen Preisen. Überzeugen Sie sich von unseren Leistungen und werden Sie Mitglied!

Basic
8,90 €* mtl.
  • Abmahnsichere Rechtstexte für eine Internetpräsenz sowie kostenloser Update-Service, selbstverständlich inkl. Haftungsübernahme
  • Cookie-Consent-Tool mit 15.000 Seitenaufrufen - Freikontingent
  • Hinweise zur Vorgehensweise bei Abmahnung
  • Bewertungsportal Shopauskunft für eine unbegrenzte Anzahl an Bewertungen
mehr Details
Premium
24,90 €* mtl.
  • Abmahnsichere Rechtstexte für 5 Internetpräsenzen sowie kostenloser Update-Service, selbstverständlich inkl. Haftungsübernahme
  • Cookie-Consent-Tool mit 25.000 Seitenaufrufen - Freikontingent
  • Hinweise zur Vorgehensweise bei Abmahnung
  • Rechtsberatung via E-Mail
  • Bewertungsportal Shopauskunft für eine unbegrenzte Anzahl an Bewertungen
mehr Details
Unlimited
49,90 €* mtl.
  • Abmahnsichere Rechtstexte für alle Internetpräsenzen sowie kostenloser Update-Service, selbstverständlich inkl. Haftungsübernahme
  • Rechtstexte in 8 Sprachen
  • Cookie-Consent-Tool mit 35.000 Seitenaufrufen - Freikontingent
  • Rechtsberatung via Telefon & E-Mail
  • Bewertungsportal Shopauskunft für eine unbegrenzte Anzahl an Bewertungen
  • Shop-Tiefenprüfung & Käufersiegel-Zertifizierung
  • Vertretung im Abmahnfall – auch rückwirkend & bei Selbstverschulden**
mehr Details
Professional
99,90 €* mtl.
  • Abmahnsichere Rechtstexte für alle Internetpräsenzen sowie kostenloser Update-Service, selbstverständlich inkl. Haftungsübernahme
  • Rechtstexte in 8 Sprachen
  • Cookie-Consent-Tool mit 55.000 Seitenaufrufen - Freikontingent
  • Rechtsberatung via Telefon & E-Mail
  • Bewertungsportal Shopauskunft für eine unbegrenzte Anzahl an Bewertungen
  • Shop-Tiefenprüfung & Käufersiegel-Zertifizierung
  • Vertretung im Abmahnfall - auch rückwirkend & bei Selbstverschulden **
  • Sofortschutz durch erweiterte Garantie für einen Shop (volle Kostenübernahme und Vertretung bei wettbewerbsrechtlicher Abmahnung)
mehr Details
* Alle Preise netto zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer, zahlbar als Jahresbetrag.
** Hilfe bei Abmahnungen ist eine freiwillige solidarische Unterstützungsleistung für Mitglieder des Händlerbund e.V. Die Bedingungen der Abmahnhilfe ergeben sich aus der Rechtsschutzordnung des Händlerbund e.V.

Weitere Leistungen des Händlerbunds

Hilfe bei Abmahnung

Abmahnung wegen fehlerhaftem Impressum erhalten? Wir helfen sofort! Nutzen Sie unseren Abmahnungsupload und senden Sie uns alle vorhanden Unterlagen zu. Wir vertreten Sie auch rückwirkend bei Abmahnung – und das ohne zusätzliche Kosten.

Rechtsberatung

Je nach gebuchtem Paket erhalten Sie eine Rechtsberatung per E-Mail oder per Telefon. Dabei steht Ihnen während der gesamten Mitgliedschaft ein persönlicher Ansprechpartner zur Seite.

Cookie-Consent-Tool

Website-Betreiber müssen über gesetzte Cookies umfassend informieren und eine Einwilligung über die Verarbeitung personenbezogener Daten von ihren Website-Besuchern einholen. In jedem unserer Mitgliedschaftspakete ist unser Cookie-Consent-Manager als zusätzliche Leistung mit einem Freikontingent an Seitenaufrufen enthalten.

Begriffsklärung: Impressum

Mit einem Impressum (Anbieterkennzeichnung) soll im E-Commerce über die Verpflichtung der Online-Händler, bestimmte Pflichtinformationen einzustellen, ein einheitlicher Mindeststandard an Transparenz und Information gewährleistet werden. Die Anbieterkennzeichnung informiert den Besucher der Seite, wer die Dienste anbietet und wer die Seite betreibt bzw. wen sie im Streitfall verklagen müssten. Welche Angaben das Impressum konkret zu enthalten hat, ergibt sich aus § 5 Telemediengesetz (TMG) und ist u.a. immer von der Rechtsform und dem Beruf des Anbieters abhängig. Die Abmahnung wegen eines fehlenden/ unzutreffenden/ unvollständigen Impressums kann durch einen Mitbewerber, einen Wettbewerbsverein oder durch einen Verbraucherschutzverband ausgestellt werden.

Warum Händlerbund-Mitglied werden?

Als Mitglied des Händlerbunds können Sie sich voll und ganz auf Ihr Geschäft konzentrieren, denn Sie sind durch unsere Rechtstexte, die von auf IT-Recht spezialisierten Rechtsanwälten erstellt wurden, auf der sicheren Seite. Sollte es doch mal zu einer Abmahnung kommen, weil uns ein Fehler unterlaufen ist, stehen wir natürlich für die Korrektheit unserer Rechtstexte ein, selbstverständlich inkl. Haftung.

Mit dem Händlerbund als Partner sind Sie zudem immer auf dem neuesten Stand der deutschen Rechtsordnung: Sollte es gesetzliche Änderungen geben, werden wir unsere Texte entsprechend aktualisieren und Sie darüber informieren. Lassen Sie sich also einfach ein rechtssicheres Impressum erstellen und profitieren Sie von vielen weiteren Vorteilen beim Händlerbund!

Vorteile der Händlerbund-Mitgliedschaft:


  • Immer aktuell gültiges Impressum
  • Kostenloser Update-Service, selbstverständlich inkl. Haftungsübernahme
  • Alle weiteren Rechtstexte wie z.B. AGB, Widerrufsbelehrung, Datenschutzerklärung inklusive
  • Rechtstexte auch für 50+ Verkaufsplattformen

FAQ zum Thema
Impressum

Was ist ein Impressum?

Das Impressum ist eine Seite Ihres Internetauftritts. Dort geben Sie an, wer der Inhaber der Website ist und wie diese Person zu erreichen ist. Ursprünglich stammt die Impressumspflicht aus der Presse. So hat beispielsweise jedes Buch ein Impressum, das die Rechteinhaber und Verantwortlichen nennt. Sowohl in einem Buch als auch im Internet erfüllt ein Impressum den gleichen Zweck: Nutzer finden leicht heraus, wer für den Inhalt verantwortlich ist.

Wer unterliegt der Impressumspflicht?

Eine Impressumspflicht kann aus zwei verschiedenen Gründen bestehen:

1. Geschäftsmäßigkeit

Jede geschäftsmäßige Internetseite braucht nach § 5 Telemediengesetz (TMG) ein Impressum. Das heißt, die Impressumspflicht gilt für Unternehmen, Freiberufler und Selbstständige, nicht aber für rein private Internetauftritte. Die Rechtsprechung legt den Begriff "geschäftsmäßig" in diesem Zusammenhang sehr weit aus. Wenn auf Ihrer Website Affiliate-Links, Werbebanner oder sonstige Werbung zu sehen sind, brauchen Sie auch dann ein Impressum, wenn Sie wenig oder gar keine Einnahmen damit generieren. Ein Impressum für den Verein kann also genauso notwendig sein.

2. Journalismus
Darüber hinaus enthält § 55 Absatz 2 Rundfunkstaatsvertrag eine Impressumspflicht für Websites mit "journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten". Die genauen Grenzen lassen bisher sowohl der Gesetzgeber als auch die Rechtsprechung offen. Es ist deshalb unklar, wo ein privater Blog endet und journalistische Nachrichten beginnen. Aus diesem Grund ist es empfehlenswert, jeden Internetauftritt mit einem Impressum zu versehen.

Wo und wie muss das Impressum eingefügt werden?

Das Impressum muss "leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar" sein (§ 5 Absatz 1 TMG).

Leicht erkennbar
Die Vorgabe "leicht erkennbar" lässt Ihnen einen gestalterischen Spielraum. Sie dürfen das Impressum beispielsweise umbenennen. Ein einigermaßen bekanntes Synonym lautet Anbieterkennzeichnungspflicht. Mit solchen Abweichungen von der Norm sollten Sie jedoch äußerst vorsichtig umgehen. Werden Sie zu kreativ, könnten Gerichte Ihr Impressum als schwer erkennbar und damit fehlerhaft bewerten.

Unmittelbar erreichbar
Das Impressum muss von jeder Unterseite Ihrer Website, von jedem Social Media Account und von allen anderen Telemedien erreichbar sein. Im besten Fall befindet sich der Link zum Impressum beispielsweise im Footer jeder Seite. Mehr als zwei Klicks sollte der "Weg" zum Impressum nicht dauern.

Ständig verfügbar
Das Impressum muss immer aktuell sein und darf zu keiner Zeit fehlen. Ebenfalls unzulässig ist die Platzierung in einem Pop-Up Fenster, da viele Nutzer diese durch die Verwendung von Blockern unterdrücken.

Brauchen Social Media Auftritte ein Impressum?

§ 5 TMG und § 55 Rundfunkstaatsvertrag gelten nicht nur für eigene Websites, sondern für alle Telemedien. Telemedien sind alle Informations- und Kommunikationsdienste (§ 1 Absatz 1 Satz TMG). Dazu gehören auch Social Media Auftritte beispielsweise bei Facebook, LinkedIn und XING. Es gelten die gleichen Anforderungen, wie für das Impressum einer Website. Hier muss besonders auf die leichte Erreichbarkeit geachtet werden, da dies bei Social Media Kanälen oftmals komplizierter ist, als auf der eigenen Website.

Bedarf eine E-Mail eines Impressums?

Auch geschäftsmäßige E-Mails gehören zu den Telemedien und bedürfen eines Impressums in E-mails. Das gleiche gilt für Newsletter. Am besten lässt sich das Impressum in die Signatur einbauen. Ein einfacher Link auf Ihre Website genügt nicht.

Welche Pflichtangaben müssen im Impressum gemacht werden?

§ 5 Absatz 1 TMG nennt alle Angaben, die das Impressum enthalten muss. Das sind insbesondere die folgenden:

  • Name und Anschrift des Betreibers. Falls der Betreiber eine juristische Person ist, deren Rechtsform und vertretungsberechtigte Personen und gegebenenfalls Angaben über das Kapital
  • Kontaktdaten für eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme (insbesondere E-Mail Adresse)
  • Zuständige Aufsichtsbehörde
  • Registernummer und Register, in dem das Unternehmen eingetragen ist
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID) bzw. Wirtschafts-Identifikationsnummer
  • Angaben zur Liquidation oder Auflösung

Selbstverständlich müssen Sie nur angeben, was Sie auch haben. Wenn Ihre Tätigkeit beispielsweise keiner behördlichen Zulassung bedarf, brauchen Sie auch keine Aufsichtsbehörde angeben.

Welche weiteren Pflichtangaben ergeben sich aus anderen Gesetzen?

Das Telemediengesetz lässt die Vorgaben anderer Gesetze unberührt (§ 5 Absatz 2 TMG). Dadurch kann der Gesetzgeber in Spezialgesetzen weitere Details regeln, die Sie beim Impressum erstellen beachten sollten.

Ist die Telefonnummer oder Fax zwingend erforderlich?

Das Telemediengesetz verpflichtet Sie nicht zur Angabe Ihrer Telefonnummer. Allerdings schließen Online-Händler regelmäßig Fernabsatzverträge ab. Und für Fernabsatzverträge gilt Artikel 246a, § 1 Absatz 1 Nr. 2, welcher zur Nennung Ihrer Telefonnummer verpflichtet. Eine Fax-Nummer muss nicht zwingend angegeben werden.

Reicht ein Kontaktformular für die Kontaktaufnahme?

Nein, ein Kontaktformular reicht nicht aus. Nach ständiger Rechtsprechung ist die Angabe einer E-Mail Adresse im Impressum erforderlich.

In welcher Sprache müssen die Angaben gemacht werden?

Gesetzgeber und Rechtsprechung haben die Frage nach der Sprache noch nicht abschließend beantwortet. Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie das Impressum in den Sprachen zu Verfügung stellen, in denen Sie Inhalte anbieten. Wenn Sie Ihr Waren grenzüberschreitend veräußern, ist jedenfalls eine Übersetzung ins Englische empfehlenswert

Tipp: Erstellen sich sich ganz einfach in wenigen Schritten Ihre englischen AGB mit dem Händlerbund.

Was sollte man angeben, wenn man als Kleinunternehmer keine USt-ID hat?

Wenn Sie als Kleinunternehmer keine USt-ID haben, brauchen Sie auch keine angeben. Sie müssen weder Ihre Steuernummer veröffentlichen noch eine USt-ID nur zu diesem Zweck beantragen. Im Übrigen gelten die gleichen Regeln für das Impressum eines Kleinunternehmers, wie bereits beschrieben.

Gehört ein Disclaimer ins Impressum?

Disclaimer (auch Haftungsauschlüsse genannt) sollen den Betreiber einer Website vor der Haftung für fremde Inhalte schützen. Sie sind rechtlich nicht verpflichtet einen Disclaimer zu verfassen oder zu verwenden. Wenn Sie dies jedoch tun möchten, dürfen Sie den Disclaimer auf der gleichen Seite wie das Impressum veröffentlichen.

Was gilt bei journalistischen Inhalten?

Für journalistisch-redaktionelle Inhalte gilt zusätzlich der § 18 Absatz 2 Medienstaatsvertrag. Hiernach muss im Impressum die natürliche Person (inklusive Name und Adresse) genannt werden, die für diese Inhalte verantwortlich ist.

Wann sind Handelsregisterangaben nötig?

Angaben zum Handelsregistereintrag müssen natürlich nur jene Online-Händler machen, die auch ins Handelsregister eingetragen sind. Die Eintragung ist grundsätzlich auch freiwillig möglich. Verpflichtet, die Angaben im Impressum zu machen, sind eingetragene Kaufleute, Kapitalgesellschaften wie die GmbH, die UG (haftungsbeschränkt) oder auch die AG. Darüber hinaus müssen auch Personenhandelsgesellschaften wie die oHG, KG oder GmbH & Co. KG ordnungsgemäß Angaben zum zuständigen Registergericht und der Handelsregisternummer machen.

Welche Fehler im Impressum können zu Abmahnungen führen?

Sowohl ein fehlendes Impressum, als auch unvollständige, veraltete oder falsche Angaben können zu Abmahnungen durch Konkurrenten, die Verbraucherzentrale oder Anwälte führen. Es ist also nicht nur wichtig, dass Sie ein rechtssicheres Impressum erstellen lassen, sondern auch, dass Sie es immer entsprechend der Rechtslage anpassen.

Was ist ein Impressum-Generator und wie funktioniert er?

Bei einem Impressum Generator müssen Sie lediglich eine Reihe von Fragen beantworten und erhalten so innerhalb weniger Klicks ein fertiges rechtssicheres Impressum, das Sie dann direkt auf Ihrer Website oder in Social Media einbinden können. Die entsprechenden Fragen und Antwortmöglichkeiten wurden von spezialisierten Rechtsanwälten erstellt, so dass Sie sicher sein können, dass das generierte Impressum der aktuellen Rechtslage entspricht.

Muss das Impressum aufgrund eines Urteils oder neuer Gesetzeslage angepasst werden, ändern wir auch direkt die entsprechenden Bausteine im Editor. Sie werden darüber natürlich von uns informiert und sind so stets auf dem aktuellen Stand der Dinge. Ihr Impressum ist also abmahnsicher und selbstverständlich haften wir für die Korrektheit der Texte.

Wer die Wahl hat, hat die Qual.

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Unser Paketberater hilft dir, das für dich passende Mitgliedschafts­paket zu ermitteln. In nur einer Minute erhältst du dein persönliches Angebot.

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In welchem Umfang benötigen Sie persönliche Beratung durch einen Rechtsanwalt?
Im Rahmen einer unbegrenzten Rechtsberatung steht Ihnen dauerhaft ein persönlicher Ansprechpartner per E-Mail und Telefon zur Seite.
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