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Aktuelle Corona-Hilfen für Online-Händler

Services | 03.12.2021

Um Unternehmen während der anhaltenden Corona-Krise finanziell zu unterstützen, gibt es erneut Corona-Hilfen von Bund und Ländern. Die derzeitigen Einschränkungen in der Wirtschaft erfordern weitere Maßnahmen, bei der betroffene Online-Händler betriebliche Kosten bei der Krisenbewältigung bezuschusst bekommen. Antragsberechtigt sind dabei Unternehmen und Organisationen aller Branchen und Größen sowie Solo-Selbstständige, Online-Händler sind dabei nicht ausgenommen. 

Für seine Mitglieder möchte der Händlerbund Klarheit im Antragsdschungel schaffen und führt in einer Übersichtsbroschüre „Coronakrise: Finanzielle Soforthilfen für Online-Händler” alle wichtigen Informationen zusammen.

Welche Möglichkeiten gibt es jetzt?

Momentan können die Überbrückungshilfe III Plus sowie die Neustarthilfe Plus direkt beim Bund beantragt werden. Ab Januar 2022 wird voraussichtlich die Beantragung von Förderung über das Programm Überbrückungshilfe IV möglich. Ein übersichtliches FAQ mit den wichtigsten Fragen und Antworten gibt es hier zum Download.

Was gibt es für Online-Händler zu beachten?

Erneut ist es für Unternehmen ausschließlich möglich, den Antrag für die Überbrückungshilfen durch einen prüfenden Dritten (z. B. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Anwalt etc.) einzureichen. Dabei müssen angegebene Fristen eingehalten werden. Ein Antrag und die Inanspruchnahme von Überbrückungshilfe III Plus sowie von Überbrückungshilfe IV schließt grundsätzlich einen Antrag und die Inanspruchnahme der Neustarthilfe Plus aus und umgekehrt.

Digitalisierungsmaßnahmen als Existenzsicherung förderfähig

Im Rahmen der Überbrückungshilfe III Plus und Überbrückungshilfe IV können Unternehmen auch Investitionen in Digitalisierungsmaßnahmen wie z. B. digitales Marketing oder digitale Service-Angebote bezuschussen lassen. Dabei können Kosten von max. 10.000 Euro im Förderzeitraum anteilig erstattet werden. 

Härtefallhilfen bis März 2022 verlängert

Für nicht antragsberechtigte Unternehmen sowie Solo-Selbstständige wurden die Härtefallhilfen bis zum 31.03.2022 verlängert, die in den jeweiligen Bundesländern beantragt werden können. 

Die ausführliche Broschüre „Coronakrise: Finanzielle Soforthilfen für Online-Händler” kann über den Händlerbund-Marketplace kostenlos heruntergeladen werden.

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