Widerrufsrecht beim Online-Kauf

Das Widerrufsrecht für Fernabsatzverträge wurde inzwischen weitreichend vereinheitlicht. Unter anderem sieht das deutsche Gesetz zur Umsetzung der europäischen Verbraucherrechterichtlinie (VRRL) umfangreiche Pflichten für Online-Händler und ein Muster-Widerrufsformular für Verträge mit Verbrauchern vor.

Wir zeigen dir, was du als Online-Händler über das geänderte Widerrufsrecht beim Online-Kauf wissen solltest und helfen dir, die Widerrufsbelehrung rechtssicher zu gestalten. So entstehen keine Fehler, die zu Missverständnissen mit dem Kunden oder im schlimmsten Fall zu einer Abmahnung führen können. Um dies zu vermeiden, solltest du jederzeit aktuelle Rechtstexte auf deinen Webseiten und Online-Präsenzen nutzen.

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Aktualität

Verwendung einer nicht aktuellen Widerrufsbelehrung

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Platzierung

Die Widerrufsbelehrung ist nicht wie vom Gesetzgeber gefordert, schnell auffindbar

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Einschränkung

Unzulässige Einschränkungen des Widerrufsrechts, z. B. "Rücknahme nur in Originalverpackung"

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Gestaltungshinweise

Fehlerhafte Umsetzung der Gestaltungshinweise

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Rücksendekosten

Unzureichende Informationen über die Übernahme der Rücksendekosten

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Widerrufsbelehrung

Unzureichende oder fehlende Widerrufsbelehrung

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Weitere Leistungen des Händlerbunds

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Rechtsberatung
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Überblick über das neue Widerrufsrecht

"Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung" Inkrafttreten des Gesetzes am 13. Juni 2014. Das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie wurde beschlossen — neu gefasst wurden unter anderem die Vorschriften zum Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen mit Verbrauchern in §§ 312 g, 355 ff. BGB sowie Artikel 246 a § 1 EGBGB n.F. (n.F. = neue Fassung). Das neue Recht trat am 13.6.2014 in Kraft und gilt somit erst für Verträge, die ab diesem Zeitpunkt geschlossen worden sind.

14-tägige Widerrufsfrist und Musterbelehrung

Einheitliche Widerrufsfrist in Europa - 14 Tage (§ 355 Abs.1 BGB n.F.)

  1. Die Widerrufsfrist beginnt grundsätzlich mit Vertragsschluss, § 355 Abs.2 BGB n.F. (z.B. bei Download-Produkten und Dienstleistungsverträgen).
  2. Einheitliche Widerrufsfrist in Europa - 14 Tage (§ 355 Abs.1 BGB n.F.)

    Abweichend davon beginnt die Widerrufsfrist beim Verkauf von Waren (Verbrauchsgüterkauf):
      1. sobald der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht Frachtführer ist, die Ware erhalten hat;
      2. wenn der Verbraucher mehrerer Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt hat und die Waren getrennt geliefert werden, sobald der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht Frachtführer ist, die letzte Ware erhalten hat;
      3. wenn die Ware in mehreren Teilsendungen oder Stücken geliefert wird, sobald der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht Frachtführer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück erhalten hat;
      4. wenn der Vertrag auf die regelmäßige Lieferung von Waren über einen festgelegten Zeitraum gerichtet ist, sobald der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht Frachtführer ist, die erste Ware erhalten hat.
  1. Die Widerrufsfrist beginnt jedoch nicht, bevor der Unternehmer den Verbraucher gem. Artikel 246 a § 1 Abs. 2 Satz 1 Nummer 1 EGBGB n.F. über sein Widerrufsrecht unterrichtet hat (§ 357 Abs.3 BGB n.F.). Der Unternehmer kommt dieser Informationspflicht nach, indem er dem Verbraucher die Widerrufsbelehrung vor Vertragsschluss in Textform übermittelt.
  2. Bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung verlängert sich die Widerrufsfrist auf maximal 12 Monate nach Ablauf der eigentlichen Widerrufsfrist. Die Frist beträgt dann insgesamt 12 Monate und 14 Tage. Danach erlischt das Widerrufsrecht, das "unendliche Widerrufsrecht" entfällt. Wird innerhalb der 12 Monate die Belehrung über das Widerrufsrecht nachgeholt, beginnt die Widerrufsfrist ab diesem Zeitpunkt.
  3. Gefahr der Rücksendung der Waren bei Widerruf trägt (wie bisher auch) der Unternehmer.

Erklärung des Widerrufs

  1. Der Widerruf muss künftig ausdrücklich durch den Verbraucher gegenüber dem Unternehmer erklärt werden. Aus der Erklärung muss der Entschluss des Verbrauchers zum Widerruf des Vertrages eindeutig hervorgehen.
  2. Kein kommentarloses Rücksenden mehr möglich.
  3. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs
  4. Verbraucher können die Erklärung des Widerrufs auf unterschiedliche Weisen ausüben:
      1. durch Ausfüllen und Übersenden des Muster-Widerrufsformulars der Anlage 2 zu Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 2 EGBGB n.F. oder
      2. durch eine andere entsprechend eindeutige Erklärung (z.B. per Post, E-Mail oder Telefax).
  1. Sofern der Unternehmer auf seiner Webseite das Muster-Widerrufsformular oder ein adäquates Widerrufsformular zur Verfügung stellt, kann der Verbraucher alternativ auf diesem Wege – durch Ausfüllen und Versenden des digitalen Formulars — seinen Widerruf ausüben. Den Eingang des Widerrufs hat der Unternehmer in diesem Fall unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger (also z.B. per E-Mail) zu bestätigen.

Ausnahmen vom Widerrufsrecht

§ 312 g Abs.2 BGB n.F. regelt zusätzlich zu den bisherigen weitere (neue) Ausschlussgründe vom Widerrufsrecht bzw. vorzeitige Erlöschensgründe, wenn:

  1. versiegelte Waren geliefert werden, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder aus Hygienegründen nicht zur Rückgabe geeignet sind und deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde;
  2. Waren geliefert werden, die nach der Lieferung aufgrund ihrer Eigenart untrennbar mit an-deren Gütern vermischt wurden;
  3. alkoholische Getränke geliefert werden unter weiteren engen Voraussetzungen

Rücksendefrist und Zurückbehaltungsrecht

  1. Der Verbraucher ist verpflichtet, die Waren ohne unnötige Verzögerung und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab Widerruf zurückzusenden (§ 357 Abs.1 BGB n.F.).
  2. Die Kaufpreiserstattung hat durch den Verkäufer unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen ab Widerruf zu erfolgen (§ 357 Abs.1 BGB n.F.).
  3. Der Unternehmer hat so lange ein Zurückbehaltungsrecht, bis er entweder die Ware zurückerhält oder er einen Nachweis über die Rücksendung (§ 357 Abs.4 BGB n.F.).
  4. Der Unternehmer nimmt die Rückzahlung unter Verwendung desselben Zahlungsmittels vor, das vom Verbraucher bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde, es sei denn, mit dem Verbraucher wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart, und vorausgesetzt, für den Verbraucher fallen infolge einer solchen Rückzahlung keine Kosten an (§ 357 Abs.3 BGB n.F.).

Hinsendekosten

  1. Der Unternehmer hat im Widerrufsfall die Hinsendekosten = Kosten für die Lieferung zu tragen (§ 357 Abs.2 BGB n.F.)
  2. Zusätzlichen Kosten für eine ausdrücklich gewünschte andere Lieferung als die angebotene günstigste Standardlieferung müssen aber nicht erstattet werden (z.B. für Expresslieferung).

Kosten der Rücksendung

  1. Der Verbraucher trägt im Widerrufsfall die Kosten der Rücksendung, wenn er vorab vom Unternehmer über diese Rechtsfolge informiert wurde (§ 357 Abs.6 BGB n.F.).
  2. Eine gesonderte Vereinbarung ist — anders als bislang — nicht erforderlich (keine "40 €-Klausel" mehr).
  3. Die Höhe der Rücksendekosten muss im Vorfeld benannt werden, wenn die Waren aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht auf dem normalen Postweg zurückgesendet werden können (z.B. bei Speditionsversand).

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Wissenswertes zum Widerrufsrecht

wissenswertes

Was ist das Widerrufsrecht beim Online-Kauf?

Das Widerrufsrecht beim Online-Kauf räumt dem Verbraucher ein Gestaltungsrecht ein, nach dessen Ausübung (durch "Widerruf") er, aber auch der Unternehmer, nicht mehr an seine auf den Abschluss eines Verbrauchervertrags gerichteten Willenserklärung gebunden ist. Der Verkäufer muss den Verbraucher vor dem Kauf ordnungsgemäß im Online-Shop über sein Widerrufsrecht belehren.

Wo wird das Widerrufsrecht geregelt?

Wann ein Widerrufsrecht gilt und wann nicht, findet sich in § 312 g BGB neuer Fassung (n. F.). Weitere wichtige Vorschriften für das Widerrufsrecht sind in den §§ 355, 356, 357 BGB enthalten.

Muss ich die Widerrufsbelehrung nach der Bestellung noch einmal übersenden?

Ja. Die vollständige Widerrufsbelehrung (inklusive Muster-Widerrufsformular) muss dem Verbraucher auch nach Vertragsschluss, spätestens jedoch bei der Lieferung der Ware auf einem dauerhaften Datenträger erneut zur Verfügung gestellt werden (z.B. als E-Mail, Computerfax, DVD, USB-Stick oder in Papierform). Ein Hinweis auf die Webseite des Unternehmers reicht nicht aus.

Ist es zulässig, die gesetzliche 14-tägige Widerrufsfrist zu erhöhen?

Ja. Eine Absenkung der Widerrufsfrist - z.B. auf 7 Tage - ist jedoch nicht statthaft.

Wann beginnt die Widerrufsfrist und wann endet sie?

Die Widerrufsfrist beginnt bei Dienstleistungen und beim Kauf digitaler Inhalte mit dem Vertragsschluss.

Beim Verkauf von Waren beginnt die Widerrufsfrist:

  1. sobald der Verbraucher die Ware erhalten hat.
  2. wenn der Verbraucher mehrere Waren bestellt hat und die Waren getrennt geliefert werden, sobald der Verbraucher die letzte Ware erhalten hat.
  3. wenn die Ware in mehreren Teilsendungen (z.B. einzelne Lexikonbände) geliefert wird, sobald der Verbraucher die letzte Teilsendung erhalten hat.
  4. wenn der Vertrag auf die regelmäßige Lieferung von Waren über einen festgelegten Zeitraum (z.B. Zeitschriftenabonnement) gerichtet ist, sobald der Verbraucher die erste Ware erhalten hat.

Das Widerrufsrecht endet grundsätzlich 14 Tage nach dem Beginn der Widerrufsfrist.

Beispiel: Der Verbraucher erhält am Dienstag, den 15. März 2017 seinen bestellten Artikel. Die Widerrufsfrist beginnt am Donnerstag, den 16. März 2017. Die Widerrufsfrist endet mit Ablauf des 29. März 2017.

Das Widerrufsrecht gilt auch nicht unendlich. Bei fehlerhafter oder fehlender Widerrufsbelehrung verlängert sich die Widerrufsfrist auf maximal 12 Monate nach Ablauf der eigentlichen Widerrufsfrist.

Hat ein Unternehmer ein Widerrufsrecht?

Nein. Ein Widerrufsrecht besteht nur bei Verträgen zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher.

Was gilt, wenn Streit darüber besteht, ob der Besteller als Unternehmer oder Verbraucher gekauft hat?

Grundsätzlich ist der Händler beweispflichtig für die Tatsache, dass der Vertragspartner ein Unternehmen ist, und deshalb kein gesetzliches Widerrufsrecht besteht.

Wenn Rechnungs- und Lieferanschrift die des Unternehmens sind, ist das ein Indiz dafür, dass der Vertragspartner das Unternehmen ist. Ebenso, wenn die Rechnung vom Unternehmen gezahlt wird oder es sich um typische gewerblich genutzte Gegenstände (z.B. Etikettierungsmaschine) handelt.

Wie können Kunden bei einem Online-Händler den Widerruf erklären?

Der Widerruf eines Verbrauchers erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Unternehmer, aus der der Widerruf des Vertrags eindeutig hervorgeht.

Der Widerruf des Verbrauchers ist also möglich durch:

  1. Brief, Fax, E-Mail
  2. Zusendung des ausgefüllten Muster-Widerrufsformulars (z. B. per Brief, Fax, E-Mail) an den Unternehmer
  3. Ausfüllen und Übersenden eines elektronischen Widerrufsformulars (soweit auf der Webseite angeboten)
  4. Telefon-Anruf
  5. entsprechende andere eindeutige Erklärung, aus der der Entschluss zum Widerruf des Vertrags eindeutig hervorgeht.

Darf der Verbraucher Waren kommentarlos zurücksenden?

Nein. Der Widerruf des Verbrauchers muss durch eine Erklärung gegenüber dem Unternehmer erfolgen, aus der der Widerruf des Vertrags eindeutig hervorgehen muss. Eine kommentarlose Rücksendung ist für den Unternehmer gerade nicht eindeutig zuordenbar.

Ist die Verweigerung der Annahme bereits eine Erklärung des Widerrufs?

Nein. Auch die Verweigerung der Annahme ist nicht hinreichend eindeutig als Widerrufserklärung zu erkennen.

Kann man einen Widerruf ohne Begründung ausüben?

Ja. Eine Begründung ist für einen Widerruf nicht notwendig.

Der Kunde hat den Widerruf (z.B. per E-Mail) erklärt. Wie lange hat er für die Rücksendung Zeit?

Sofern keine Abholung durch den Unternehmer in der Widerrufsbelehrung formuliert ist, ist der Verbraucher verpflichtet, die Waren ohne unnötige Verzögerung und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab Widerruf zurückzusenden.

Ist ein Widerruf ausgeschlossen, wenn der Kunde die Ware ohne Original-Verpackung zurückgesendet hat?

Nein. Die Rücksendung der Ware mit Originalverpackung ist keine Voraussetzung für eine wirksame Ausübung des Widerrufsrechtes.

Sind bei einem vollständigen Widerruf die Hinsendekosten zu erstatten?

Ja. Die Rückzahlungspflicht umfasst auch die Standard-Hinsendekosten. Ausgeschlossen ist lediglich die Rückzahlung von Mehrkosten, die auf Wunsch des Verbrauchers entstanden sind, z.B. Kosten für eine Express-Lieferung.

Sind auch bei einem Teilwiderruf die Hinsendekosten zu erstatten?

Es kommt darauf an. Pauschale Versandkosten sind nicht zu erstatten. Sendet der Käufer nur einen Teil der Ware zurück, behält also einzelne Teile, sind die Hinsendekosten für die Ware, die beim Käufer verbleibt, nicht zu erstatten.

Bei Versandkosten, die sich aus Gewicht und Menge der Ware ermitteln, hat der Käufer die Hinsendekosten zu tragen, die beim Einzelversand bzw. nur Versand der nicht zurückgesendeten Ware angefallen wären.

Wer trägt die Kosten der Rücksendung?

Die Bedingungen hinsichtlich der Tragung der Rücksendekosten wurden zugunsten des Unternehmers geändert. Die früher geltende "40,00 €-Klausel" ist ersatzlos entfallen und der Verbraucher trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung. Es ist für Online-Händler allerdings notwendig, über die Kostentragungspflicht im Rahmen der Widerrufsbelehrung zu unterrichten. Eine vertragliche Vereinbarung in den AGB (wie bisher) ist dazu nicht mehr erforderlich. Neu ist auch, dass der Verbraucher künftig auch für nicht paketversandfähige Waren die Rücksendekosten tragen muss. Sie können sich als Händler selbstverständlich auch dafür entscheiden, die Rücksendekosten selbst zu tragen und nicht den potenziellen Kunden aufzuerlegen.

Kann hinsichtlich der Tragung der Rücksendekosten zwischen inländischen und ausländischen Verbrauchern unterschieden werden?

Nein. Eine Differenzierung hinsichtlich der Kostentragung bei einer Rücksendung sieht das gesetzliche Muster zur Widerrufsbelehrung samt den Gestaltungsvorschlägen nicht vor.

Müssen Händler unfreie Rücksendungen annehmen?

Ja. Online-Händler sind verpflichtet, unfreie Rücksendungen anzunehmen. Etwaige durch die Nichtannahme der unfreien Rücksendung entstandene Kosten (z.B.: Lagerungskosten bei der DHL) sind vom Verkäufer zu tragen.

Müssen bei nicht paketversandfähigen Waren wirklich die Kosten der Rücksendung angegeben werden?

Ja. Handelt es sich um nicht paketversandfähige Waren, muss der Verbraucher über die Höhe der Kosten informiert werden. Wenn die Kosten vernünftigerweise nicht im Voraus berechnet werden können, ist deren geschätzte Höhe anzugeben.

Wer trägt das Risiko eines Transportverlustes auf der Rücksendung?

Bei einer Rücksendung nach Ausübung des Widerrufsrechtes durch den Verbraucher trägt der Unternehmer das Risiko, dass die Sendung verloren geht oder beschädigt wird. Weitere Hinweise hat der Händlerbund in einem FAQ zum Umgang mit Transportschäden und -verlusten im Online-Handel zusammengestellt.

Die Ware kommt verschmutzt oder beschädigt zurück. Was können Händler tun?

Kommt die Ware beschmutzt oder sogar beschädigt wieder beim Händler an, kommt unter bestimmten Voraussetzungen ein Wertersatz in Frage. Ausführliche Informationen zur Geltendmachung eines Wertersatzes findest du in unserem Hinweisblatt zum Wertersatz nach einem Widerruf.

Wie lange haben Händler mit der Rückzahlung des Kaufpreises Zeit?

Die Kaufpreiserstattung hat durch den Verkäufer unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen ab Widerruf zu erfolgen. Der Unternehmer darf die Rückzahlung aber so lange verweigern, bis er die Waren zurückerhalten hat oder der Verbraucher den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren abgesandt hat (z.B. durch Einlieferungsbeleg).

Der Unternehmer nimmt die Rückzahlung unter Verwendung desselben Zahlungsmittels vor, das vom Verbraucher bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde, z.B. ist ein per Banküberweisung bezahlter Kaufpreis auch per Überweisung zurückzuerstatten.

Welche Rechte hat der Kunde bei Lieferung einer defekten Ware?

Hat der Kunde eine defekte Ware erhalten, kann er sich auf sein Gewährleistungsrecht berufen. Weitere Informationen im Hinweisblatt Gewährleistung (Allgemein).

Soweit ein Widerrufsrecht beim Online-Kauf besteht und die Widerrufsfrist noch nicht abgelaufen ist, kann der Verbraucher sich alternativ auf das gesetzliche Widerrufsrecht berufen. Entscheidet sich der Verbraucher dafür, sein gesetzliches Widerrufsrecht auszuüben, gelten für ihn die damit in Zusammenhang stehenden Rechte und Pflichten. So können je nach Vereinbarung die Kosten für die Rücksendung vom Kunden zutragen sein.

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** Hilfe bei Abmahnungen ist eine freiwillige solidarische Unterstützungsleistung für Mitglieder des Händlerbund e.V. Die Bedingungen der Abmahnhilfe ergeben sich aus der Rechtsschutzordnung des Händlerbund e.V.