Widerrufs belehrung
für Online- Shops
Widerrufsrecht im Online-Handel
Bei Abschluss von Fernabsatzverträgen haben Verbraucher ein Widerrufsrecht. Hierzu zählt auch der Einkauf im Internet. Online-Händler sind verpflichtet, Ihre Kunden über das Widerrufsrecht zu informieren. Geschehen sollte dies über eine im Shop gut sichtbar platzierte Widerrufsbelehrung. Den Händlern wird hierzu eine einheitlich in Europa geltende Muster-Widerrufsbelehrung zur Verfügung gestellt, die jedoch je nach Geschäftsmodell individuell angepasst werden muss. Shopbetreiber sind zudem verpflichtet, ein Widerrufsformular auf ihrer Webseite einzubinden. Auch hierfür hat der Gesetzgeber eine Vorlage geschaffen. Das aktuell geltende Widerrufsrecht ist seit dem 13.06.2014 in Kraft. Die neuen Regelungen sind nun bereits seit einiger Zeit gültig, dennoch haben viele Online-Händler die nötigen Anpassungen noch immer nicht umgesetzt. Verstöße gegen das Widerrufsrecht sind daher ein häufiger Grund für Abmahnungen.