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Abmahnung der AGB erhalten?
Wir helfen sofort!

Eine Abmahnung der AGB erhalten viele Online-Händler, denn abmahnfähige Fehler in den allgemeinen Geschäftsbedingungen sind technisch leicht auffindbar und die meisten Online-Händler begehen hier ganz typische Verstöße.

Bietet der Händler seine Waren und/ oder Dienstleistungen im eigenen Shop oder auf einer der Verkaufsplattformen wie z.B. eBay, Amazon, etc. an, ist er daher auf rechtssichere Formulierungen in den AGB angewiesen. Die Geschäftsbedingungen bilden die Grundlage für den Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer, daher sollten unwirksame oder inkorrekte Klauseln ausdrücklich vermieden werden.




Wie müssen AGB gestaltet werden?

Die AGB unterliegen der Inhaltskontrolle des § 307 Absatz 1 und 2 BGB. Damit AGB rechtskonform erstellt werden können, gibt es gewisse Bedingungen, an die diese geknüpft sind:

  • Formulieren Sie die AGB klar und eindeutig
  • Halten Sie sich an die gesetzlichen Vorschriften
  • Die AGB müssen fair für beide Vertragsparteien sein

Ich habe eine Abmahnung meiner AGB erhalten. Was kann ich tun?

Eine Abmahnung der allgemeinen Geschäftsbedingungen ist nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Allerdings sollte man auch nicht in Panik geraten und überstürzt handeln. Bezahlen Sie nicht, bevor nicht klar ist, ob es sich um einen tatsächlich gerechtfertigten Abmahngrund handelt. Als Händlerbund haben wir bereits zahlreiche Abmahnungen auf dem Gebiet der Impressumspflicht für unsere Mitglieder bearbeitet. Unser Team aus spezialisierten Anwälten kennt die Ängste und Verunsicherung, die mit einem Abmahnungsschreiben einhergehen und übernimmt Ihren Fall.

  • Sofortige Betreuung im Abmahnfall, auch rückwirkend**
  • Rechtsberatung durch spezialisierte Fachanwälte**
  • Abmahnsichere Rechtstexte für Ihre Onlinepräsenz

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Wer darf AGB-Verstöße abmahnen?

Rechtswidrige bzw. fehlerhafte AGB können abgemahnt werden. Abmahnbefugt sind in diesem Fall alle Mitbewerber sowie rechtsfähigen Wettbewerbsverbände und Vereine. Mitbewerber sind Unternehmer, die direkt mit Ihnen im Wettbewerbsverhältnis stehen. Mitbewerber können zwar die fehlende Umsetzung der Informationspflichten seit Ende 2020 nicht mehr kostenpflichtig abmahnen. Irreführende Klauseln oder Klauseln, die die Verbraucherrechte einschränken, können aber weiter kostenpflichtig abgemahnt werden.


Kosten einer Abmahnung

Bei Abmahnungen warten oft mehrere tausend Euro auf Sie, denn sobald ein Anwalt eine Abmahnung wegen fehlerhafter AGB ausspricht, entstehen zum einen Abmahnkosten für den gegnerischen sowie den eigenen Rechtsanwalt. Außerdem sind Gerichtskosten möglich, wenn über die Abmahnung vor Gericht gestritten werden muss. Die Kosten müssen vom Abgemahnten gezahlt werden, bzw. im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung vom Verlierer des Gerichtsprozesses übernommen werden.

Oftmals wird von der Gegenseite der Streitwert bei wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten deutlich überhöht festgesetzt. Lassen Sie deshalb jede Abmahnung von einem Anwalt überprüfen. Häufig lässt sich der Streitwert deutlich senken.


Was tun bei Abmahnung der AGB?

Eine Abmahnung wegen AGB zu erhalten ist schon längst keine Seltenheit mehr. Durch geschickte Verhandlungstechniken und die jahrelange Erfahrung im Bereich des Abmahnwesens gelingt es unseren Rechtsanwälten regelmäßig die Schäden für Ihr Online-Business zu verringern. Des Weiteren prüfen unsere Rechtsanwälte Ihre Abmahnung auf Rechtswidrigkeit. Über den oben integrierten Abmahnungsupload können Sie uns Ihr Abmahnungsschreiben sowie die Unterlassungserklärung direkt zukommen lassen. Wir helfen Ihnen im Rahmen unserer Mitgliedschaftspakete schnell und kompetent - auch wenn Sie zum Zeitpunkt der Abmahnung noch kein Händlerbund-Mitglied sind.


Häufige Abmahngründe der AGB

In den AGB gibt es etliche Fehlerquellen, die sich einschleichen können, wenn Sie selbst AGB erstellen oder von Dritten übernehmen. Es ist also ratsam, sich bei der Erstellung von AGB anwaltlich beraten zu lassen.

Häufige Abmahngründe sind:

  • Fehlende Umsetzung der Informationspflichten, z.B. die Belehrung über das Gewährleistungsrecht
  • Unzulässige Haftungsbeschränkungs- und Schadensersatzklauseln
  • Unzulässige Beschränkung des Widerrufsrechtes
  • Festlegung von unverbindlichen Lieferzeiten "...Lieferung auf Anfrage..."
  • Die pauschale Vereinbarung deutschen Rechts, die ausländische Kunden benachteiligen würde
  • Unzulässige Gerichtsstandsvereinbarungen

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Rechtlich abgesichert durch den Händlerbund

Sie benötigen Rechtexte? Als Händlerbund-Mitglied erhalten Sie alle notwendigen Rechtstexte für Ihren Online-Shop oder für Verkaufsplattformen wie z.B. eBay, Amazon & Co. Der AGB-Service ist in jedem unserer Mitgliedschaftspakete enthalten. Dabei werden die abmahnsicheren Rechtstexte von auf IT-Recht spezialisierten Rechtsanwälten erstellt. Ab der Premium-Mitgliedschaft profitieren Sie zusätzlich von einer umfangreichen Rechtsberatung. Unsere spezialisierten Rechtsanwälte und Juristen beraten Sie zu allen Bereichen des Internetrechts und zu E-Commerce-Themen - ganz bequem via E-Mail oder am Telefon.

Ab dem Mitgliedschaftspaket Unlimited erhalten Sie eine umfangreiche Shop-Tiefenprüfung. Nach erfolgreicher Überprüfung – die eine vollständige Beseitigung aller Fehler sowie die Umsetzung aller rechtlichen Hinweise voraussetzt – verfügen Sie über einen rechtssicheren und abmahnsicheren Plattform- bzw. Online-Shop. Die umfassende Vertretung im Abmahnfall ist ebenfalls enthalten. Werden Sie jetzt Mitglied und profitieren Sie von zahlreichen Leistungen!


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  • Bewertungsportal Shopauskunft für eine unbegrenzte Anzahl an Bewertungen
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  • Shop-Tiefenprüfung und Käufersiegel-Zertifizierung
  • Vertretung im Abmahnfall – auch rückwirkend & bei Selbstverschulden**
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  • Sofortschutz durch erweiterte Garantie für einen Shop (volle Kostenübernahme und Vertretung bei wettbewerbsrechtlicher Abmahnung)
* Alle Preise netto zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer, zahlbar als Jahresbetrag.
** Hilfe bei Abmahnungen ist eine freiwillige solidarische Unterstützungsleistung für Mitglieder des Händlerbund e.V. Die Bedingungen der Abmahnhilfe ergeben sich aus der Rechtsschutzordnung des Händlerbund e.V.
Wer die Wahl hat, hat die Qual.

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