Was sind AGB?
AGB steht für Allgemeine Geschäftsbedingungen. Es handelt sich dabei um ein Regelwerk, welches eine Vertragspartei aufstellt und welches für eine Vielzahl von Verträgen gelten soll. Typischerweise kommen AGB bei folgenden Rechtsgeschäften zum Einsatz:
- Mietverträgen
- Kaufverträgen im Online-Shop
- Mobilfunkverträgen
AGB sind also die Grundlage für eine Vielzahl von Verträgen. Je nachdem, wo sie zum Einsatz kommen, werden sie manchmal auch als Nutzungsbedingungen bezeichnet. Nutzungsbedingungen findet man beispielsweise auf Plattformen wie Facebook. Per Definition handelt es sich dabei allerdings um AGB.
Gesetzliche Definition: Allgemeine Geschäftsbedingungen sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt. (§ 305 BGB)
Schon gewusst? Das typische "Für die Garderobe wird keine Haftung übernommen"-Schild ist ebenfalls eine allgemeine Geschäftsbedingung. Das Schild soll für eine Vielzahl von Verträgen, beispielsweise dem Bewirtungsvertrag im Restaurant, gelten und ist formuliert. Auch gut zu wissen: Da es sich um eine AGB handelt, ist die Klausel unwirksam. Sie verstößt gegen § 309 BGB, da es sich um einen allgemeinen Haftungsausschluss handelt. Sie können die Schilder an der Garderobe also getrost ignorieren.
Welchen gesetzlichen Rahmen gibt es für AGB?
Grundsätzlich herrscht in Deutschland Vertragsfreiheit. Bis auf wenige Einschränkungen, wie beispielsweise das Verbot sittenwidriger Geschäfte oder das Wucherverbot, dürfen die Vertragsparteien untereinander alles so regeln, wie sie es für richtig halten.
Bei AGB ist das aber anders: Da hier in der Regel eine Vertragspartei die Bedingungen festlegt und der andere diese lediglich akzeptieren oder gänzlich ablehnen kann, hat der Gesetzgeber spezielle Spielregeln aufgestellt. Hinzu kommt natürlich noch der Umstand, dass AGB für eine Vielzahl von Verträgen gelten sollen und daher insbesondere keine unangemessene Benachteiligung darstellen dürfen.
Die Regeln für AGB befinden sich in den §§ 305 bis 310 BGB. Dort ist zum einen geregelt, wie AGB wirksam werden und was in ihnen geregelt werden darf.
Was sind typische Inhalte?
Als Online-Händler wollen Sie in Ihren AGB natürlich alles regeln, was Sie und den Käufer betrifft. Typischerweise werden Sie daher folgende Punkte in AGB regeln:
Übrigens: Auch Garantieerklärungen sind AGB.
Wie müssen AGB gestaltet sein?
Damit AGB Bestandteil des Vertrages werden, müssen Sie eine Reihe von Gestaltungshinweisen beachten. In § 305 BGB heißt es dazu:
"Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann Bestandteil eines Vertrags, wenn der Verwender bei Vertragsschluss
1.
die andere Vertragspartei ausdrücklich oder, wenn ein ausdrücklicher Hinweis wegen der Art des Vertragsschlusses nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten möglich ist, durch deutlich sichtbaren Aushang am Orte des Vertragsschlusses auf sie hinweist und
2.
der anderen Vertragspartei die Möglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise, die auch eine für den Verwender erkennbare körperliche Behinderung der anderen Vertragspartei angemessen berücksichtigt, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen, und wenn die andere Vertragspartei mit ihrer Geltung einverstanden ist."
Für den Online-Shop bedeutet das, dass Sie Ihre AGB am besten im Footer verlinken, so dass sie von jeder Seite aus erreichbar sind. Außerdem müssen Sie vor dem Absenden der Bestellung noch einmal auf die AGB hinweisen und diese verlinken.
Bei der optischen Ausgestaltung sollten Sie darauf achten, dass der Text gut lesbar ist. Verwenden Sie Absätze und Zwischenüberschriften. Die Schriftart sollte nicht zu klein sein. Auch die Schriftfarbe sollte sich gut lesbar vom Hintergrund abheben. Bitte fügen Sie die AGB im Sinne der Barrierefreiheit als Text, und nicht als Bilddatei ein. So haben auch Menschen, die nicht so gut sehen können, die Möglichkeit, den Text von einem Programm vorlesen zu lassen.
Müssen die AGB nach abgeschlossenem Kauf per E-Mail versendet werden?
Diese Frage ist dann spannend, wenn Sie einen B2C-Shop betreiben, also ihr Angebot zumindest auch an Verbraucher richten.
In § 312 BGB heißt es:
"Bei Fernabsatzverträgen ist der Unternehmer verpflichtet, dem Verbraucher eine Bestätigung des Vertrags, in der der Vertragsinhalt wiedergegeben ist, innerhalb einer angemessenen Frist nach Vertragsschluss, spätestens jedoch bei der Lieferung der Ware oder bevor mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen wird, auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung zu stellen."
Der Händlerbund rät, die AGB immer mit der E-Mail zu versenden, die zum Vertragsschluss führt. Als Händler können Sie die AGB als Volltext in der E-Mail versenden. Sollten Sie die Vertragstexte lieber per PDF anhängen wollen, müssen Sie in der Nachricht einen Link zu einem kostenlosen PDF-Reader bereitstellen, damit der Verbraucher auch weiß, wie er den Anhang öffnen kann.
Müssen AGB im Bestellablauf mittels einer Checkbox abgehakt werden?
Jeder kennt die Checkbox im Bestellablauf, mit der man als Kunde bestätigt, dass man sich mit den AGB einverstanden erklärt. So eine Checkbox ist allerdings nicht notwendig. Indem der Käufer die Bestellung absendet, also auf den Kaufen-Button drückt, gibt er sein Einverständnis automatisch ab. Als Online-Händler müssen Sie die AGB lediglich so in den Shop integrieren, dass der Kunde bei Vertragsschluss in zumutbarer Art und Weise von den AGB Kenntnis nehmen konnte.
Welche besonderen Klauseln müssen bei B2C-Verträgen vorhanden sein?
Für Verträge zwischen Unternehmern und Verbrauchern gelten noch einmal ganz besondere Bedingungen, die sich auch in den AGB wiederfinden. So müssen Sie als Unternehmer mit Ihren AGB eine Reihe von Informationspflichten erfüllen:
Versandbedingungen
Aus den Versandbedingungen muss klar hervorgehen, wie lange der Kunde ca. auf seine Ware warten muss und wie teuer der Versand ist. Diese Pflicht entspringt der Preisangabenverordnung.
Hinweis auf die gesetzliche Gewährleistung
Da es in der Theorie möglich ist, das Gewährleistungsrecht in Verträgen anders zu regeln als vom Gesetz vorgesehen, muss der Verbraucher darauf hingewiesen werden, dass ihm das gesetzliche Gewährleistungsrecht zusteht. Einschränkungen, wie die Verkürzung der Gewährleistungsfrist, sind im B2C-Geschäft lediglich in Ausnahmefällen, wie zum Beispiel bei Gebrauchtware, möglich.
Technische Schritte zum Vertragsschluss
Als Online-Händler haben Sie prinzipiell zwei Möglichkeiten, den Vertragsschluss im Shop zu gestalten. Sie können Ihr Warenangebot als verbindliches Angebot gestalten, dann kommt der Vertrag mit Betätigung des Kauf-Buttons zu Stande. Sie können aber auch ein unverbindliches Angebot unterbreiten. Dann sendet der Käufer mit Betätigung des Buttons seinerseits lediglich ein Angebot ab, welches Sie erst noch annehmen müssen. Da es diese unterschiedlichen Möglichkeiten gibt, müssen Sie natürlich in Ihren AGB darüber informieren, wie es zum Vertragsschluss kommt.
Gehört die Widerrufsbelehrung in die AGB?
Nicht unbedingt. In Online-Shops können AGB und Widerrufsbelehrung voneinander getrennt werden. Allerdings sollten Sie darauf achten, die Widerrufsbelehrung samt Musterformular hinter einer eigenen, eindeutig bezeichneten Schaltfläche zu hinterlegen.
Welche Freiheiten haben Online-Händler bei B2B-Verträgen?
Bei B2B-Verträgen sind Sie etwas freier, was die Gestaltung Ihrer AGB angeht. So dürfen Sie beispielsweise die Gewährleistungsfrist auf ein Jahr verkürzen und eine Rügepflicht für Mängel vereinbaren.
Was passiert, wenn eine Klausel unwirksam ist?
Das Gesetz hat diesen Fall natürlich auch in § 306 BGB bedacht:
"(1) Sind Allgemeine Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
(2) Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften."
Ist eine Klausel unwirksam, bleibt der Rest vom Vertrag also bestehen. An die Stelle der unwirksamen Klausel rutscht also die gesetzliche Regelung.
Zum Beispiel: Wenn Sie in Ihrem B2C-Vertrag die Regelung stehen haben, dass die Gewährleistungsfrist auf ein halbes Jahr verkürzt wird, würde diese Klausel gestrichen werden. Stattdessen würde das gelten, was das Gesetz sagt und das ist eine Gewährleistungsdauer von zwei Jahren.
Allerdings ist das nicht die einzige Folge: Verwenden Sie unwirksame AGB, droht Ihnen außerdem eine Abmahnung.
Kann ich wegen falscher AGB abgemahnt werden?
Ja! Genaugenommen gehören fehlerhafte AGB zu den Top-Abmahngründen schlechthin. Besonders oft wird dabei der fehlerhafte Hinweis auf die Vertragstextspeicherung oder das gesetzliche Mängelrecht abgemahnt. Auch Fehler in den Versandbedingungen sind ein leidiges Abmahn-Thema.
Was kostet die Erstellung von AGB bei einem Rechtsanwalt?
Das lässt sich pauschal nicht beantworten. In der Regel müssen Sie mit Kosten von mehreren Hundert Euro rechnen. Auch Kosten im vierstelligen Bereich sind denkbar. Beim Händlerbund ist die Erstellung der AGB in der Mitgliedschaft dagegen enthalten. Die AGB, die Sie vor Ort von einem Rechtsanwalt erstellen lassen, haben dagegen einen entscheidenden Nachteil: Ändert sich die Rechtslage, wird der Anwalt Sie nicht informieren. Ihre AGB bleiben einfach so, wie sie sind.
Bekommen Sie zufällig von einer Änderung Wind, müssen sie erneut zum Anwalt und die AGB anpassen lassen. Dies würde wieder neue Kosten auslösen.
Natürlich geht die Erstellung über einen Anwalt auch mit einem gewissen Zeitfaktor einher. Die Mitgliedschaft beim Händlerbund hat daher auch einige kostentechnische Vorteile.
Was ist ein AGB-Generator und wie funktioniert er?
Ein AGB-Generator funktioniert anders: Bei einem AGB Generator müssen Sie lediglich eine Reihe von Fragen beantworten und gelangen so innerhalb weniger Klicks direkt zu fertigen AGB, die Sie direkt in Ihren Shop einbinden können.
Von der Nutzung sog. AGB-Muster, die man einfach aus dem Internet übernimmt, raten wir ab. Der Grund hierfür ist, dass es im Bereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfahrungsgemäß keine allgemeingültigen bzw. auf das jeweilige Geschäftsmodell passende Muster gibt. Des Weiteren besteht die Gefahr, dass dort unwirksame oder falsche Angaben enthalten sind. Händler, die solche fehlerhaften Klauseln übernehmen und verwenden, laufen Gefahr einer Abmahnung der AGB. Es müssen vielmehr die Geschäftsmodelle unter Beachtung der einzelnen Besonderheiten juristisch geprüft und entsprechend individuell passende Rechtstexte erstellt werden. Nicht empfehlenswert ist auch die Übernahme des Rechtstexts eines Mitbewerbers per "Copy & Paste", da auch die Rechtstexte anderer Anbieter regelmäßig urheberrechtlich geschützt sind. Als Folge der Rechtsverletzung können Sie eine Abmahnung im Urheberrecht erhalten.
Der Händlerbund stellt aus den oben genannten Gründen keine AGB-Muster zum Download bereit, sondern erstellt auch dank eines AGB-Generators individuell auf Ihren Online-Handel abgestimmte Allgemeine Geschäftsbedingungen. Für die von uns zur Verfügung gestellten Rechtstexte übernehmen wir selbstverständlich die volle Haftung. Neben den individuell passenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen wir Ihnen auch die weiteren Rechtstexte, die für eine rechtssichere Onlinepräsenz erforderlich sind, wie z.B. Impressum, Widerrufsbelehrung, Datenschutzerklärung, zur Verfügung.
Ist der AGB-Generator sicher?
Ja, die vielen Textbausteine, die sich hinter jeder Frage verstecken und die am Ende automatisch für Sie zusammen gesetzt werden, wurden alle durch unsere Rechtsanwälte erstellt.
Was passiert, wenn sich die Rechtslage ändert?
Müssen die Rechtstexte aufgrund eines Urteils oder neuen Gesetzes angepasst werden, ändern wir auch direkt die entsprechenden Bausteine im Editor. Darüber werden Sie natürlich von uns informiert. So sind sie stets mit Ihren Rechtstexten auf dem aktuellen Stand der Dinge.
Daher sind die Texte des Händlerbundes auch abmahnsicher: Sie sind stets aktuell und selbstverständlich haften wir für die Korrektheit der Texte.
Für welche Plattformen und Shops sind die Texte geeignet?
Unterschiedliche Plattformen und Shopsysteme benötigen unterschiedliche Texte. Ganz klar. In unserem Editor wird daher danach gefragt, wo, bzw. mit welchem Shopsystem Sie Ihre Ware an den Kunden bringen wollen. Wir stellen Rechtstexte unter anderem für:
- Ebay,
- Amazon,
- Real.de,
- Hood,
- Shopify,
- Shopware und
- Gambio
zur Verfügung.