- Mitgliedschaftspakete im Detail
- Paketberater
-
* Alle Preise netto zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer, zahlbar als Jahresbetrag.
Immer wieder bekommen Online-Händler eine Abmahnung im Jugendschutz, weil sie gegen die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes verstoßen. Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) regelt, welche Artikel bzw. Inhalte nicht an Jugendliche verkauft werden dürfen und welche eine vorherige Altersauthentifizierung erfordern. Wer jugendgefährdende Artikel oder Inhalte an Minderjährige verkauft, verstößt gegen die Jugendschutzvorschriften und muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Eine Abmahnung im Jugendschutz ist nicht auf die leichte Schulter zu nehmen.
Eine Abmahnung wegen Jugendschutzverstoß ist erstmal ein Schock. Aber keine Panik, wir übernehmen für Sie.
Wichtig ist jetzt: Lassen Sie Ihre Jugendschutz-Abmahnung von einem spezialisierten Anwalt prüfen.
Warum? Wenn die beiligende Unterlassungserklärung zu weit gefasst ist, können sich daraus unangenehme Konsequenzen für Sie ergeben. Eventuell drohen dann bei zukünftigen Verstößen erhebliche Vertragsstrafen.
Eine Abmahnung im Jugendschutz ist ärgerlich, aber kein Grund zur Panik. Bleiben Sie ruhig, wir schaffen die Sache aus der Welt.
Häufig sind die Unterlassungserklärungen zu weit gefasst und zu Ihrem Nachteil. Wir prüfen, bevor Sie unterschreiben.
Bei vielen Abmahnungen sind die Kosten zu hoch angesetzt. Wir prüfen das und im besten Falle zahlen Sie weniger.
Nutzen Sie den Abmahnungsupload und senden Sie uns alle vorhanden Unterlagen zu. Um Sie vollumfänglich vertreten zu können, ist die Buchung des Unlimited- oder Professional-Mitgliedschaftspakets notwendig. Neben der Vertretung im Abmahnfall profitieren Sie von vielen weiteren Leistungen wie Shop-Tiefenprüfung, Rechtstextservice und vielem mehr.
Eine Abmahnung im Jugendschutz zu ignorieren und zu hoffen, dass es der Abmahner auf sich beruhen lässt, ist keine gute Idee. Die Fristen bei einer Abmahnung sind meist sehr eng gesetzt, trotzdem müssen Sie sie einhalten. Wenn Sie nicht auf ein Abmahnschreiben reagieren, drohen weitere juristische Konsequenzen und finanzielle Belastungen. Die Gegenseite könnte eine einstweilige Verfügung beantragen oder ein Gerichtsverfahren eröffnen. In beiden Fällen drohen hohe Kosten.
Achtung: Neben den Abmahnkosten können bei Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz auch empfindliche Geldbußen von bis zu 500.000 Euro auf Online-Händler zukommen.
Das Jugendschutzgesetz hat das Ziel, Minderjährige vor dem Kontakt zu jugendgefährdenden Artikeln und Inhalten zu schützen. Das Jugendschutzgesetz enthält äußerst komplexe Regelungen, daher kann es schnell zu einem Verstoß und zu einer Abmahnung kommen.
Wer also eine Abmahnung im Jugendschutz bekommt, dem wird vorgeworfen, Personen gefährdet zu haben, die unter das Jugendschutzgesetz fallen. Die Abmahnung dient als Aufforderung, den Verstoß zu unterlassen.
Fehlender Jugendschutzbeauftragter
Wer jugendgefährdende oder entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte oder Artikel anbietet, ist nach § 7 JMStV verpflichtet, einen Jugendschutzbeauftragten zu stellen. Wer dies versäumt begeht einen Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz.
Verletzung der Informationspflicht
Seit dem 01.10.2016 müssen die Angaben zum Jugendschutzbeauftragten unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Wer zwar einen Jugendschutzbeauftragten hat, aber nicht entsprechend informiert, kann ebenso abgemahnt werden.
Verkauf von jugendgefährdenden Inhalten oder Artikeln an Minderjährige
Wer jugendgefährdende oder entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte oder Artikel an Minderjährige vertreibt, muss mit einer Abmahnung von Mitkonkurrenten oder Jugendschutzverbänden rechnen. Darunter fallen z.B. Tabakwaren, Alkoholika oder Medien (Videos, Zeitschriften, PC-Spiele etc.).
Fehlender Hinweis auf Altersbeschränkung
Wer Trägermedien mit Inhalten verkauft, die nicht für Kinder und Jugendliche geeignet sind, muss die vorgeschriebenen Informationspflichten einhalten. Trägermedien wie z. B. CDs, DVDs oder Computerspiele, die mit einer Altersbeschränkung gekennzeichnet wurden (FSK, USK etc.), dürfen nicht ohne diese Kennzeichnung verkauft werden.
Fehlende Altersverifikation
Im Versandhandel ist ein zweistufiges Kontrollverfahren notwendig, um sicherzustellen, dass nur Personen mit erforderlichem Mindestalter Zugang zu den altersbeschränkten Artikeln haben. In der ersten Stufe, im Online-Shop, muss eine Altersverifikation erfolgen, bevor altersbeschränkte Artikel oder Inhalte in den Warenkorb gelegt werden. Trägermedien (Cover) dürfen Kinder und Jugendliche gar nicht angezeigt bekommen. In der zweiten Stufe wird bei der Lieferung geprüft und sichergestellt, dass der Empfänger das nötige Mindestalter aufweist.
Unser erfahrenes Anwaltsteam hilft Online-Händlern schnell und zuverlässig bei Abmahnungen
Zusätzlich profitieren Sie von E-Commerce-Lösungen, die Sie zukünftig vor Abmahnungen schützen
Als Europas größter Online-Händlerverband setzen wir uns seit über 12 Jahren für Online-Händler ein
Ja, eine Abmahnung im Jugendschutz ist ärgerlich. Aber es gibt keinen Grund, den Kopf zu verlieren. Wir helfen Ihnen schnell und bewährt weiter - nicht nur bei Abmahnungen, sondern auch in vielen weiteren Bereichen des E-Commerce-Alltags.
Als Unlimited- oder Professional-Mitglied helfen wir Ihnen bei einer Abmahnung sofort weiter.
Als Mitglied können Sie ein umfangreiches Leistungspaket in Anspruch nehmen – von Rechtstexten, Shop-Tiefenprüfung und Rechtsberatung bis hin zu verschiedenen Angeboten, die Ihnen den E-Commerce-Alltag erleichtern.