Abmahnung wegen Verstoß gegen das Jugendschutz­gesetz – wir helfen sofort

Immer wieder bekommen Online-Händler eine Abmahnung im Jugendschutz, weil sie gegen die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes verstoßen. Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) regelt, welche Artikel bzw. Inhalte nicht an Jugendliche verkauft werden dürfen und welche eine vorherige Altersauthentifizierung erfordern. Wer jugendgefährdende Artikel oder Inhalte an Minderjährige verkauft, verstößt gegen die Jugendschutzvorschriften und muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Eine Abmahnung im Jugendschutz ist nicht auf die leichte Schulter zu nehmen.

  1. Schnelle Unterstützung durch den Händlerbund
  2. Hilfe bei bereits erhaltener Abmahnung
  3. Vertretung durch erfahrene, spezialisierte Anwälte
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Du hast eine Abmahnung wegen eines Verstoßes gegen das Jugendschutzgesetz erhalten?

Eine Abmahnung wegen Jugendschutzverstoß ist erstmal ein Schock. Aber keine Panik, wir übernehmen für dich.

Wichtig ist jetzt: Lass deine Jugendschutz-Abmahnung von einem spezialisierten Anwalt prüfen.

Warum? Wenn die beiliegende Unterlassungserklärung zu weit gefasst ist, können sich daraus unangenehme Konsequenzen für dich ergeben. Eventuell drohen dann bei zukünftigen Verstößen erhebliche Vertragsstrafen.

  1. Wir setzen uns umgehend mit dir in Verbindung.
  2. Wir prüfen, ob die Abmahnung berechtigt ist und tatsächlich ein Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz vorliegt.
  3. Wir modifizieren die Unterlassungserklärung zu deinen Gunsten.
  4. Wir prüfen, ob die geforderten Abmahnkosten zu hoch angesetzt sind.
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Nicht in Panik geraten

Eine Abmahnung im Urheberrecht ist ärgerlich, aber kein Grund zur Panik. Bleibe ruhig, wir schaffen die Sache aus der Welt

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Nicht sofort unterschreiben

Häufig sind die Unterlassungserklärungen zu weit gefasst und zu deinem Nachteil. Wir prüfen, bevor du unterschreibst

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Nicht sofort bezahlen

Bei vielen Abmahnungen sind die Kosten zu hoch angesetzt. Wir prüfen das und im besten Falle zahlst du weniger

So geht‘s am schnellsten: Lade deine Abmahnung direkt hoch

Nutze den Abmahnungsupload und sende uns alle vorhanden Unterlagen zu. Um dich vollumfänglich vertreten zu können, ist die Buchung des Unlimited- oder Professional-Mitgliedschaftspakets notwendig. Neben der Vertretung im Abmahnfall profitierst du von vielen weiteren Leistungen wie Shop-Tiefenprüfung, Rechtstextservice und vielem mehr.

Kostenlose Erstberatung zu deiner Abmahnung

Lade hier deine Abmahnung hoch, damit wir uns optimal vorbereiten können. Wir melden uns schnellstmöglich bei dir, um dich bei den nächsten Schritten zu unterstützen. 

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Eine Abmahnung im Jugendschutz zu ignorieren und zu hoffen, dass es der Abmahner auf sich beruhen lässt, ist keine gute Idee. Die Fristen bei einer Abmahnung sind meist sehr eng gesetzt, trotzdem musst du sie einhalten. Wenn du nicht auf ein Abmahnschreiben reagierst, drohen weitere juristische Konsequenzen und finanzielle Belastungen. Die Gegenseite könnte eine einstweilige Verfügung beantragen oder ein Gerichtsverfahren eröffnen. In beiden Fällen drohen hohe Kosten.

Achtung: Neben den Abmahnkosten können bei Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz auch empfindliche Geldbußen von bis zu 500.000 Euro auf Online-Händler zukommen.

Warum wurde ich abgemahnt?

Das Jugendschutzgesetz hat das Ziel, Minderjährige vor dem Kontakt zu jugendgefährdenden Artikeln und Inhalten zu schützen. Das Jugendschutzgesetz enthält äußerst komplexe Regelungen, daher kann es schnell zu einem Verstoß und zu einer Abmahnung kommen.

Wer also eine Abmahnung im Jugendschutz bekommt, dem wird vorgeworfen, Personen gefährdet zu haben, die unter das Jugendschutzgesetz fallen. Die Abmahnung dient als Aufforderung, den Verstoß zu unterlassen.

Häufige Gründe für eine Abmahnung wegen Jugendschutzverstoß:

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Fehlender Jugendschutzbeauftragter

Wer jugendgefährdende oder entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte oder Artikel anbietet, ist nach § 7 JMStV verpflichtet, einen Jugendschutzbeauftragten zu stellen. Wer dies versäumt, begeht einen Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz.

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Verletzung der Informationspflicht
Seit dem 01.10.2016 müssen die Angaben zum Jugendschutzbeauftragten unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Wer zwar einen Jugendschutzbeauftragten hat, aber nicht entsprechend informiert, kann ebenso abgemahnt werden.
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Verkauf von jugendgefährdenden Inhalten oder Artikeln an Minderjährige

Wer jugendgefährdende oder entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte oder Artikel an Minderjährige vertreibt, muss mit einer Abmahnung von Mitkonkurrenten oder Jugendschutzverbänden rechnen. Darunter fallen z.B. Tabakwaren, Alkoholika oder Medien (Videos, Zeitschriften, PC-Spiele etc.).

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Fehlender Hinweis auf Altersbeschränkung

Wer Trägermedien mit Inhalten verkauft, die nicht für Kinder und Jugendliche geeignet sind, muss die vorgeschriebenen Informationspflichten einhalten. Trägermedien wie z. B. CDs, DVDs oder Computerspiele, die mit einer Altersbeschränkung gekennzeichnet wurden (FSK, USK etc.), dürfen nicht ohne diese Kennzeichnung verkauft werden.

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Fehlende Altersverifikation

Im Versandhandel ist ein zweistufiges Kontrollverfahren notwendig, um sicherzustellen, dass nur Personen mit erforderlichem Mindestalter Zugang zu den altersbeschränkten Artikeln haben. In der ersten Stufe, im Online-Shop, muss eine Altersverifikation erfolgen, bevor altersbeschränkte Artikel oder Inhalte in den Warenkorb gelegt werden. Trägermedien (Cover) dürfen Kinder und Jugendliche gar nicht angezeigt bekommen. In der zweiten Stufe wird bei der Lieferung geprüft und sichergestellt, dass der Empfänger das nötige Mindestalter aufweist.

Warum wurde ich abgemahnt?

Das Jugendschutzgesetz hat das Ziel, Minderjährige vor dem Kontakt zu jugendgefährdenden Artikeln und Inhalten zu schützen. Das Jugendschutzgesetz enthält äußerst komplexe Regelungen, daher kann es schnell zu einem Verstoß und zu einer Abmahnung kommen.

Wer also eine Abmahnung im Jugendschutz bekommt, dem wird vorgeworfen, Personen gefährdet zu haben, die unter das Jugendschutzgesetz fallen. Die Abmahnung dient als Aufforderung, den Verstoß zu unterlassen.

Häufige Gründe für eine Abmahnung wegen Jugendschutzverstoß:

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Fehlender Jugendschutzbeauftragter

Wer jugendgefährdende oder entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte oder Artikel anbietet, ist nach § 7 JMStV verpflichtet, einen Jugendschutzbeauftragten zu stellen. Wer dies versäumt, begeht einen Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz.

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Verletzung der Informationspflicht
Seit dem 01.10.2016 müssen die Angaben zum Jugendschutzbeauftragten unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Wer zwar einen Jugendschutzbeauftragten hat, aber nicht entsprechend informiert, kann ebenso abgemahnt werden.
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Verkauf von jugendgefährdenden Inhalten oder Artikeln an Minderjährige

Wer jugendgefährdende oder entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte oder Artikel an Minderjährige vertreibt, muss mit einer Abmahnung von Mitkonkurrenten oder Jugendschutzverbänden rechnen. Darunter fallen z.B. Tabakwaren, Alkoholika oder Medien (Videos, Zeitschriften, PC-Spiele etc.).

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Fehlender Hinweis auf Altersbeschränkung

Wer Trägermedien mit Inhalten verkauft, die nicht für Kinder und Jugendliche geeignet sind, muss die vorgeschriebenen Informationspflichten einhalten. Trägermedien wie z. B. CDs, DVDs oder Computerspiele, die mit einer Altersbeschränkung gekennzeichnet wurden (FSK, USK etc.), dürfen nicht ohne diese Kennzeichnung verkauft werden.

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Fehlende Altersverifikation

Im Versandhandel ist ein zweistufiges Kontrollverfahren notwendig, um sicherzustellen, dass nur Personen mit erforderlichem Mindestalter Zugang zu den altersbeschränkten Artikeln haben. In der ersten Stufe, im Online-Shop, muss eine Altersverifikation erfolgen, bevor altersbeschränkte Artikel oder Inhalte in den Warenkorb gelegt werden. Trägermedien (Cover) dürfen Kinder und Jugendliche gar nicht angezeigt bekommen. In der zweiten Stufe wird bei der Lieferung geprüft und sichergestellt, dass der Empfänger das nötige Mindestalter aufweist.

Warum du bei uns richtig bist

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Über 22.000 bearbeitete Abmahnungen

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* Alle Preise netto zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate.
** Hilfe bei Abmahnungen ist eine freiwillige solidarische Unterstützungsleistung für Mitglieder des Händlerbund e.V. Die Bedingungen der Abmahnhilfe ergeben sich aus der Rechtsschutzordnung des Händlerbund e.V.