Neuer Ärger: Abmahnwelle wegen Nutzung von Smileys

Hunderte Online-Händler sollen, initiiert von der Firma The Smiley Company SPRL, eine Unterlassungsverfügung eines US-Gerichts erhalten haben, weil sie angeblich Produkte mit einem Smiley vertrieben haben sollen. 
oatawa / Shutterstock.com
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Emojis, Smileys und Emoticons werden tagtäglich in Millionen von Chats, Mails und Nachrichten genutzt. Auch wenn sie Teil des Alltags sind, darf man eins nicht vergessen: Sowohl das Wort als auch der Smiley als Bild an sich sind mit mehreren variantenreichen Marken (deutschland- und weltweit) geschützt. Das mussten jetzt einige Händler schmerzlich erfahren, die Post von einem amerikanischen Gericht bekommen haben und obendrauf von Etsy und/oder Ebay mit einer Account-Sperre sanktioniert wurden.

Was hat es mit den Smiley-Abmahnungen auf sich?

Das Besondere an den Schreiben, über die derzeit oft berichtet wird, sind keine Schreiben eines herkömmlichen deutschen Verbandes oder Abmahnanwalts, versendet über eine deutsche Abmahnkanzlei. Aktuell werden Unterlassungsverfügungen von einem Bezirksgericht in Florida per Mail versendet. Dahinter steckt die Firma The Smiley Company SPRL, die Händlerinnen und Händlern vorwirft, die Rechte an der Marke Smiley verletzt zu haben und diese nun gerichtlich zur Unterlassung auffordert. Betroffen sind beispielsweise Kissen in Smiley-Form oder Stempel mit Smileys.

Dem Händlerbund liegen bereits mehrere Anfragen zu dem Thema vor. Die Firma The Smiley Company SPRL ist uns jedoch nicht unbekannt, denn sie versendet seit vielen Jahren Abmahnungen. Bisher jedoch nur über den regulären Weg.

Worum geht es bei den Smiley-Abmahnungen?

Auch wenn man es wegen der weiten Verbreitung im Alltag kaum glauben mag, sind Smileys als Grafiken und zudem auch das Wort (deutschland- und offenbar weltweit) als Marken geschützt. Smileys, die diesen variantenreichen Marken ähneln und zur Bewerbung für gleiche oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen verwendet werden, stehen also nicht zur freien Verwendung. Stattdessen kann die Markeninhaberin wie hier die Firma The Smiley Company SPRL gegen die unberechtigte Verwendung vorgehen.

Wie sollte man nun reagieren?

Zunächst war nicht ganz klar, ob die Schreiben echt sind, denn sie werden auf hierzulande ungewöhnlichen Weg per Mail versandt. Zudem steht infrage, inwieweit ein ausländischer Titel in Deutschland auch vollstreckt werden kann. Ohne Frage muss ein Rechtsbeistand mit einer Zulassung in den USA (möglichst Florida) konsultiert werden, um die Zulässigkeit der Forderung und deren formelle Umsetzung einschätzen zu können, denn besonders für Händlerinnen und Händler, die auch amerikanische Accounts betreiben und in den Vereinigten Staaten handeln und/oder dorthin verreisen möchten, könnte so ein ignoriertes Schreiben zum Verhängnis werden.

Zudem steht eins fest: Die Account-Sperren, beispielsweise bei Etsy oder Ebay sind leider real. „We are unable to reinstate your account until the attorney in question has sent us a formal request to do so” soll es in einer Mail von Etsy lauten, nachdem der Account einer Händlerin stillgelegt wurde. Man solle sich an einen Rechtsanwalt namens Richard Guerra mit Sitz in Miami, Florida, wenden, der die Korrespondenz übernimmt. Auch bei Ebay kam es offenbar zu massenhaft Account-Sperren, die möglicherweise über das Veri-Programm initiiert wurden.

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