Achtung Fristende: Jetzt OSS-Meldung vornehmen

BrAt82 / Shutterstock.com
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Mit dem One-Stop-Shop System wurde 2021 das Umsatzsteuersystem speziell für den E-Commerce reformiert. Seit Juli 2021 sind die unterschiedlichen Umsatzsteuer-Lieferschwellen für den B2C-Fernabsatzhandel in der EU aufgehoben. Stattdessen gibt es eine EU-weite, einheitliche Grenze in Höhe von 10.000 Euro Netto. Um es Händlern zu erleichtern, wurde der One-Stop-Shop (OSS) geschaffen, welcher den Mini-One-Stop-Shop ablöst. Mit dem OSS können Händler alle relevanten Ausgangsumsätze zentral über eine Schnittstelle an den Staat, in dem der Händler seinen Sitz hat, melden und abführen. So ist eine steuerliche Registrierung in den anderen EU-Staaten nicht nötig. In Deutschland ist das das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). 

Am 31. Januar endet die Meldepflicht 

Händler, die den One-Stop-Shop nutzen, müssen ihre Steuererklärung vierteljährlich übermitteln. Fristende ist dabei das Ende des Monats, der auf das zu besteuernde Quartal folgt. Die Frist für das letzte Quartal im Jahr 2022 endet somit zum 31. Januar 2023. Auch die Frist zur fristgerechten Zahlung der Steuern endet am 31. Januar. 

Die Daten sind dem Bundeszentralamt für Steuern auf elektronischem Weg zu übermitteln. Weitere Informationen zum OSS-Verfahren gibt es in unserem FAQ und auf der Informationsseite des Bundeszentralamtes für Steuern. 

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