Elektrohändler aufgepasst: Sanktionen bei Amazon vermeiden

© Pix One / Shutterstock.com
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Verkäufer und Hersteller sollten die WEEE-Nummer(n) hinterlegen. Amazon wird beginnen, nicht konforme Angebote auszusetzen. Der Händlerbund empfiehlt Betroffenen daher, alle bestehenden Mitwirkungspflichten umgehend proaktiv umzusetzen.

Worum geht es?

Ab dem 1. Juli 2023 sind Marktplatz-Betreiber und Fulfillment-Dienstleister wie Amazon dazu verpflichtet, zu überprüfen, ob die jeweiligen Hersteller der Waren ihrer Registrierungspflicht bei der Stiftung ear ordnungsgemäß nachgekommen sind. Nimmt Amazon seine Pflicht nicht ordnungsgemäß wahr, drohen dem Marktplatz hohe Bußgelder.

Hersteller und Händler sind mittelbar von dieser Pflicht betroffen, denn sie müssen wiederum gegenüber Amazon ihre eigene Registrierungsnummer und/oder die der Hersteller ihrer gehandelten Produkte angeben. Passiert das nicht (Stichtag für Amazon-Händler war der 5. Juni 2023, um der Plattform etwas Vorlauf zu bieten), muss spätestens ab dem 1. Juli 2023 mit Sanktionen gerechnet werden, denn dann läuft die gesetzliche Übergangsfrist ab.

Welche Pflichten haben Händler und Hersteller, um Sanktionen zu umgehen?

Um weiterhin sorglos bei Amazon handeln zu können, muss die Registrierung aller Marken und Gerätearten, die ein Händler anbietet, spätestens jetzt sichergestellt werden. Für Produkte, die nur weitervertrieben werden, muss die WEEE-Nummer des Herstellers erfragt und bei Amazon hinterlegt werden. Für Produkte, für die man selbst als Hersteller gilt, muss eine eigene Nummer beantragt werden. Sodann muss die WEEE-Registrierungsnummer auch an Amazon übermittelt werden. Das Verfahren bei der Stiftung ear kann jedoch einige Wochen dauern.

Mehr Informationen zu den Anforderungen und zum technischen Prozedere gibt es auf dieser Hilfeseite von Amazon.

Welche Sanktionen sind möglich?

Spätestens zum 1. Juli 2023 ist Amazon für die Einhaltung der Verpflichtungen für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE) in Deutschland verpflichtet. Wenn betroffene Händler die neue Mittleiungspflicht nicht oder nicht rechtskonform einhalten, kann und wird Amazon deren Angebote deaktivieren. 

Zudem steht eine (endgültige) Kontensperrung im Raum, denn Amazon kann bei gravierenden und anhaltenden Verstößen die Geschäftsbeziehung mit einem Marketplace-Händler schlimmstenfalls auch dauerhaft beenden.

Zum anderen besteht auch jetzt schon die Gefahr einer Abmahnung, wenn man sich als Hersteller nicht registriert, beziehungsweise als Händler nicht ordnungsgemäß registrierte Artikel vertreibt (sog. Quasi-Hersteller).

Der Händlerbund hilft bei Sanktionen

Fest steht: Eine Deaktivierung von Artikeln oder eine komplette Sperrung der Verkaufsaktivität ist für Händler nicht nur lästig. Sanktionen können sogar existenzbedrohend werden. Der Händlerbund bietet deshalb Unterstützung für betroffene Amazon-Händler, um Sanktionen vorzubeugen.

Sollte es bereits zu einer Sanktion gekommen sein, bietet der Händlerbund im Rahmen der Professional-Mitgliedschaft Unterstützung zur Reaktivierung des Amazon-Kontos – auch rückwirkend.

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