Kritik verhärtet sich: Öffentliche Anhörung zum neuen Inkassorecht

Rawpixel.com/Shutterstock.co
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Die Bestellung im Shop ist eingegangen, die Ware pflichtbewusst versendet – aber vom Geld fehlt jede Spur. Für Käufer sind Zahlungsarten mit Käuferschutz, zu denen auch die Rechnungszahlung gehört, beliebt. Für Händler hingegen können sie ein Albtraum sein. Zahlen Käufer ihre Rechnungen nicht, ist das für betroffene Online-Händler genauso wie für Zahlungsdienstleister keine schöne Sache. Das Geld erfolgreich einzufordern kostet Zeit, Nerven und in der Regel auch weiteres Geld. 

Schlechter Ruf der Inkassobranche

Regelmäßig werden Inkassounternehmen mit der Einforderung des Geldes beauftragt, weil viele Unternehmen hierfür keine Kapazitäten abstellen wollen. Die Inkassobranche wird bei den betroffenen Schuldnern jedoch schon lange in einem schlechten Licht dargestellt, weil die Dienstleister nicht nur sehr teuer sein können, sondern zuweilen auch aggressiv werden sollen. Zuletzt hatte der Bundesgerichtshof geurteilt, dass überhöhte Pauschalen für Inkassokosten unzulässig seien.

Die starke Lobby der Verbraucherschützer hat deshalb erreicht, dass ein neues Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht diskutiert wird. Neben der Einführung neuer Hinweis- und Aufklärungspflichten gegenüber Verbrauchern ist eine drastische Reduzierung der erstattungsfähigen Inkassokosten geplant. 

Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht im Rechtsausschuss

Der Referentenentwurf des BMJV ist kritisch für den gesamten Handel, denn die wirtschaftliche Durchsetzung von Forderungen ist gefährdet. Inkassounternehmen würden die nicht kostendeckend ausführbaren Aufträge nicht mehr annehmen und Online-Händler müssten damit auf die Durchsetzung ihrer Ansprüche verzichten. Gleichwohl würden auch unberechtigt und ohne sachliche Begründung nichtleistende Unternehmen geschützt. Damit ist eine negative Signalwirkung für unredliche Schuldner zu erwarten.

Der Referentenentwurf wurde gestern bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz von den Vertretern der Verbraucherschutzverbände sowie der Inkasso- und Rechtsdienstleistungsbranche diskutiert. Anzumerken ist, dass keine Vertreter der Unternehmer eingeladen wurden. Während Verbraucherschützer und Schuldnerberater in dem Gesetzentwurf der Bundesregierung keine Verbesserung der aktuellen Situation für Verbraucher sehen, hält ihn die Inkassobranche für unausgewogen. Kritik kam auch vonseiten der Rechtsanwälte. Alles in allem zeigten sich also alle Interessenvertreter wenig überzeugt und der Entwurf bedarf daher noch einmal einer Überarbeitung.

Wir behalten die weitere Entwicklung des Gesetzes im Blick. Auch Sie können auf dem Laufenden bleiben und sich über die News aus dem E-Commerce, individuell abgestimmt auf Ihre Interessen, in unseren zahlreichen Newslettern informieren.

 

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