Kaufland eröffnet neue Online-Marktplätze in Tschechien und der Slowakei

Kaufland
Kaufland

Rund ein Jahr nach der Ankündigung ist es nun soweit: Der neue Online-Marktplatz Kaufland.sk wurde in der Slowakei gelauncht. Kaufland.cz eröffnet in einigen Wochen als Online-Marktplatz in Tschechien. Händler können mit der All-in-one-Lösung Kaufland Global Marketplace schnell und unkompliziert ihre Angebote einem breiten Publikum anbieten und so ihre Online-Präsenz aufbauen und erweitern. Als Belohnung winkt nach Start der neuen Marktplätze der Erlass der Grundgebühren und Verkaufsprovisionen für die ersten sechs Monate auf Kaufland.sk und Kaufland.cz. Aber: Worauf müssen Händler hier rechtlich achten?

Europäische Vorschriften gelten wie gewohnt

Die Vorteile des EU-Binnenmarktes sind die zahlreichen harmonisierten Vorschriften. Besonders vorteilhaft sind dabei Verordnungen, die in jedem Mitgliedstaat direkt anwendbar sind. Das gilt beispielsweise für die Datenschutzgrundverordnung, die Geoblocking-Verordnung und die Health-Claims-Verordnung. Schwieriger werden kann es beispielsweise beim Gewährleistungsrecht und Jugendschutz, sowie bei Vorgaben zur Gestaltung von Preisangaben. Hier gibt die EU lediglich einen Rahmen vor. Innerhalb dieses Rahmens können die Staaten individuelle Regularien festlegen. 

Nationales „Heimat“-Recht ist anwendbar

In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen dürfen Händler und Händlerinnen eine Rechtswahl treffen. Die neuen Kaufland-Marktplätze verfügen zwar über eine länderspezifische Kennung, da durch das Impressum aber klar wird, dass der jeweilige Verkäufer seinen Sitz in einem anderen Land hat, darf entsprechend das Recht des Sitzlandes gewählt werden.

Allerdings muss bei der sogenannten Rechtswahlklausel das Günstigkeitsprinzip beachtet werden: Dieses besagt, dass beim B2C-Geschäft die Rechtswahl nur insofern getroffen werden darf, als dass die Kundschaft nicht benachteiligt wird. 

Zum Beispiel: In Deutschland gilt in den meisten Fällen eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren. Jetzt kann aber in einem anderen Land, beispielsweise in Irland, eine Gewährleistungsfrist von drei Jahren gelten. In der Praxis bedeutet das, dass der Händler zwar festlegen darf, dass deutsches Recht gelten soll; kommt es zum Gewährleistungsfall, darf sich der Kunde mit Sitz in Irland aber auf das für ihn günstigere, irische Gewährleistungsrecht berufen.

Daher müssen Rechtswahlklauseln immer das Günstigkeitsprinzip beinhalten. Die AGB des Händlerbundes entsprechen dem deutschen Recht und bringen diese Voraussetzungen natürlich von Haus aus mit.

Rechtstexte müssen übersetzt werden

Laut europäischem Recht müssen insbesondere beim B2C-Handel die wesentlichen Informationen verständlich von Händlern und Händlerinnen zur Verfügung gestellt werden. Da sich die neuen Marktplätze durch die Länderkennung direkt an Kundschaft aus Tschechien und der Slowakei richten, müssen die Informationspflichten in der jeweiligen Ländersprache erfüllt werden. Das bedeutet, dass neben den AGB und der Datenschutzerklärung auch Textilzusammensetzungen und Bedienungsanleitungen entsprechend übersetzt angeboten werden müssen.

Der Händlerbund stellt zeitnah Rechtstexte in Tschechisch und Slowakisch zur Verfügung.

Sie sind noch kein Händlerbund Mitglied?

Sichern Sie Ihren Online-Shop jetzt ab und nutzen Sie unsere Services, Rechtstexte und Beratung durch unsere spezialisierten Rechtsanwälte.
Bei Fragen sind wir rund um die Uhr für Sie da und stehen Ihnen telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.

 

Unsere Mitgliedschaftspakete

  • Abmahnsichere Rechtstexte in 8 Sprachen schon ab 9,90 Euro*
  • Sichere Cookie-Banner-Lösung
  • Rechtsberatung (ab Premium)
  • Shop-Tiefenprüfung (Unlimited und Professional)
  • Soforthilfe bei Abmahnung** (Unlimited und Professional)
Paketberater starten Pakete im Überblick
mitgliedschaftspakete-4er

* Alle Preise netto zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer, zahlbar als Jahresbetrag.
** Hilfe bei Abmahnungen ist eine freiwillige solidarische Unterstützungsleistung für Mitglieder des Händlerbund e.V. Die Bedingungen der Abmahnhilfe ergeben sich aus der Rechtsschutzordnung des Händlerbund e.V.

zurück zu Rechtliches

Du hast eine Abmahnung erhalten?

Egal ob du zum ersten Mal betroffen bist oder du dich mit dem leidigen Thema Abmahnung schon früher auseinandersetzen musstest, egal ob selbstverschuldet oder nicht, wir stehen dir verlässlich zur Seite und helfen sofort.

Zur Hilfe bei Abmahnung

Vernetze dich!

Tausche dich mit Online-Händlern aus, tritt mit Juristen des Händlerbunds direkt in Kontakt und verpasse keine News und exklusiven Gruppen-Aktionen.

Zur Facebook-Gruppe