Datenschutzerklärung
für Websites, Shops und Verkaufsplattformen
Jeder Betreiber einer Website ist verpflichtet eine Datenschutzerklärung zur Verfügung zu stellen, insofern er Daten von Nutzern erhebt. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Nutzer lediglich ein typisches Kontaktformular ausfüllt oder seine persönlichen Daten bei einer Bestellung hinterlässt. Seit der DSGVO wurden die Datenschutzrichtlinien enorm verschärft. Hier erhalten Sie eine ausführliche Übersicht zu den Änderungen zur DSGVO.


Hinweise zur Einbindung
Gemäß § 13 TMG müssen Betreiber von Online-Shops und andere Dienstanbieter die Benutzer zu Beginn des Nutzungsvorgangs über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten unterrichten. Die Datenschutzerklärung sollte gut sichtbar und über eine jederzeit abrufbare Schaltfläche in der Hauptnavigation (z.B. Footer) eingebunden werden.