Teuer & unnötig: Abmahnungen der iParts GmbH durch Fareds

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Die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz in Hamburg gehört zu den Kanzleien, die im allgemeinen Sprachgebrauch als „Abmahnkanzlei“ bezeichnet werden. Seit einigen Tagen verzeichnet der Händlerbund nun einen Anstieg an Abmahnungen die im Namen der iParts GmbH ausgesprochen werden.
Händler von Handyzubehör
Die iParts GmbH bietet auf ihrer Seite einen Reparaturservice für Handys, Tablets und Smartphones an. Daneben werden entsprechende Produkte und Zubehör verkauft. Abgemahnt werden daher Mitbewerber, die Produkte, wie Handys, USB-Ladekabel und ähnliches anbieten. Im Fokus stehen dabei Ebay-Händler.
Im Allgemeinen mahnt Fareds im Namen ihrer Mandanten meistens Händler auf Ebay ab. Ähnliche wie der Rechtsanwalt Sandhage scheint sich die Kanzlei auf Wettbewerbsverstöße auf dieser Plattform spezialisiert zu haben.
Widerrufsbelehrung und OS-Link
Dabei werden immer wieder die selben zwei Fehler abgemahnt: Entweder geht es um Fehler in der Widerrufsbelehrung oder aber um den nicht-klickbaren OS-Link.
Bei der Widerrufsbelehrung müssen Händler vor allem darauf achten, dass diese zum einen aktuell ist und zum anderen die Widerrufsfristen im kompletten Ebay-Shop übereinstimmend angegeben werden. Oftmals passiert es, dass dem Kunden an der einen Stelle eine Frist von 14 Tagen angegeben wird, während an anderer Stelle eine Frist von einem Monat beworben wird.
Bezüglich des OS-Links (Link zur Online-Beilegung für verbraucherrechtliche Streitigkeiten) reicht es nicht aus, den Link lediglich zu kopieren. Er muss als sogenannter sprechender Link auch anklickbar sein, den Verbraucher also direkt zu Plattform weiterleiten. Dieser muss bei „Rechtliche Information des Verkäufers“ unter dem Punkt „Zusätzliche, gesetzliche erforderliche Angaben“ eingefügt werden. Damit der Link nachher in der Shop-Ansicht klickbar ist, muss der Link mit einem html-Code versehen werden:
<a href="https://ec.europa.eu/consumers/odr/" target="_blank">https://ec.europa.eu/consumers/odr/</a>
Händlerbundmitglieder können sich die genaue Anleitung beim Herunterladen der Rechtstexte unter „Einstellhinweise eBay“ noch einmal genauer anschauen.
Teuer und unnötig
Wie so oft ist auch diese Abmahnung mit ihren Abmahngebühren in Höhe von 887,02 Euro teuer und unnötig. Wer eine Abmahnung erhalten hat, sollte sich dringend Rat bei einem Anwalt holen. Der Händlerbund hilft hier auch rückwirkend!

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Direkte Hilfe bei Abmahnung ohne Wartezeiten
Wir vertreten Sie sofort bei allen wettbewerbs-, urheber- und markenrechtlichen Abmahnungen. Dafür stehen Ihnen erfahrene Rechtsanwälte zur Seite, welche jährlich mehr
als 3.000 Abmahnungen erfolgreich bearbeiten. Im Rahmen der Unlimited- und Professional-Mitgliedschaft erhalten Sie rechtliche Beratung und Vertretung im Falle einer
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Abmahnvertretung auch bei Selbstverschulden
Wir bearbeiten Ihre wettbewerbs-, marken- oder urheberrechtliche Abmahnung kostenfrei, unabhängig davon, ob es sich um eine berechtigte oder unberechtigte Abmahnung
handelt. Unsere Abmahnvertretung erfolgt unabhängig davon, ob Sie die zur Verfügung gestellten Rechtstexte verwendet oder bereits eine Shop-Tiefenprüfung in Anspruch
genommen haben.
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Außergerichtliche & gerichtliche Vertretung
Häufig lassen sich Abmahnstreitigkeiten im Rahmen eines Vergleichs beilegen. Unsere Rechtsanwälte prüfen und modifizieren gegebenenfalls die Unterlassungserklärung
und verhandeln mit der Gegenpartei. Nach persönlicher Beratung und Absprache mit Ihnen leiten unsere kompetenten Fachanwälte alle erforderlichen Schritte zur
Verteidigung in die Wege. Im Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung stellen wir Ihnen kostenfrei einen Anwalt zur Verfügung, der Sie in allen gerichtlichen Instanzen
professionell vertritt.
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Selbstverständlich inkl. Haftungsübernahme
Wir übernehmen für die rechtliche Beratung, die wir im Zusammenhang mit Ihrer Abmahnung erbringen, selbstverständlich die Haftung.
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Kostenübernahme für eigenen Anwalt
Wir stellen Ihnen kostenfrei einen unserer Rechtsanwälte zur Verfügung, um das bestmögliche Ergebnis für Ihren Abmahnfall zu erzielen. Unsere Rechtsanwälte sind
schwerpunktmäßig in den Bereichen IT-Recht, Gewerblicher Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht sowie Markenrecht tätig. Ein besonderer Fokus unserer täglichen
Beratungspraxis liegt auf der Betreuung rechtlicher Sachverhalte rund um den Internethandel. Um den hohen Spezialisierungsgrad optimal zu nutzen, pflegen wir einen regen
Austausch mit den einzelnen Fachbereichen und können auf diese Weise das jeweils passende Expertenteam für unser Mitglied zusammenstellen.
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Kostenübernahme für gegnerischen Anwalt
Wir übernehmen für Sie die Rechtsanwaltskosten und Auslagen der Gegenseite nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, sofern die wettbewerbsrechtliche Abmahnung
einen Shop von betrifft, für die Sie die "erweiterte Garantie" festgelegt haben und die weiteren Voraussetzungen vorliegen. Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte Teil
3 unseren AGB.
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Übernahme der evtl. entstandenen Gerichtskosten
Sofern dem Gerichtsverfahren eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung für den Shop vorausgegangen ist, für die Sie die "erweiterte Garantie" festgelegt haben, werden die
Gerichtskosten bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen übernommen. Die Erstattung richtet sich nach dem Gerichtskostengesetz. Detaillierte Informationen entnehmen
Sie bitte Teil 3 unseren AGB.
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Übernahme von Schadensersatzansprüchen bis 5.000 €
Der Erstattungsanspruch für einen von der Gegenseite geltend gemachten Schadensersatzanspruch ist auf einen Maximalbetrag von insgesamt 5.000,00 € begrenzt.
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** Hilfe bei Abmahnungen ist eine freiwillige solidarische Unterstützungsleistung für Mitglieder des Händlerbund e.V. Die Bedingungen der Abmahnhilfe ergeben sich aus der Rechtsschutzordnung des Händlerbund e.V.