Teuer & unnötig: Abmahnungen der iParts GmbH durch Fareds

Suphaksorn Thongwongboot / Shutterstock.com
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Die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz in Hamburg gehört zu den Kanzleien, die im allgemeinen Sprachgebrauch als „Abmahnkanzlei“ bezeichnet werden. Seit einigen Tagen verzeichnet der Händlerbund nun einen Anstieg an Abmahnungen die im Namen der iParts GmbH ausgesprochen werden.

Händler von Handyzubehör

Die iParts GmbH bietet auf ihrer Seite einen Reparaturservice für Handys, Tablets und Smartphones an. Daneben werden entsprechende Produkte und Zubehör verkauft. Abgemahnt werden daher Mitbewerber, die Produkte, wie Handys, USB-Ladekabel und ähnliches anbieten. Im Fokus stehen dabei Ebay-Händler.

Im Allgemeinen mahnt Fareds im Namen ihrer Mandanten meistens Händler auf Ebay ab. Ähnliche wie der Rechtsanwalt Sandhage scheint sich die Kanzlei auf Wettbewerbsverstöße auf dieser Plattform spezialisiert zu haben.

Widerrufsbelehrung und OS-Link

Dabei werden immer wieder die selben zwei Fehler abgemahnt: Entweder geht es um Fehler in der Widerrufsbelehrung oder aber um den nicht-klickbaren OS-Link.

Bei der Widerrufsbelehrung müssen Händler vor allem darauf achten, dass diese zum einen aktuell ist und zum anderen die Widerrufsfristen im kompletten Ebay-Shop übereinstimmend angegeben werden. Oftmals passiert es, dass dem Kunden an der einen Stelle eine Frist von 14 Tagen angegeben wird, während an anderer Stelle eine Frist von einem Monat beworben wird.

Bezüglich des OS-Links (Link zur Online-Beilegung für verbraucherrechtliche Streitigkeiten) reicht es nicht aus, den Link lediglich zu kopieren. Er muss als sogenannter sprechender Link auch anklickbar sein, den Verbraucher also direkt zu Plattform weiterleiten. Dieser muss bei „Rechtliche Information des Verkäufers“ unter dem Punkt „Zusätzliche, gesetzliche erforderliche Angaben“ eingefügt werden. Damit der Link nachher in der Shop-Ansicht klickbar ist, muss der Link mit einem html-Code versehen werden:

<a href="https://ec.europa.eu/consumers/odr/" target="_blank">https://ec.europa.eu/consumers/odr/</a>

Händlerbundmitglieder können sich die genaue Anleitung beim Herunterladen der Rechtstexte unter „Einstellhinweise eBay“ noch einmal genauer anschauen.

Teuer und unnötig

Wie so oft ist auch diese Abmahnung mit ihren Abmahngebühren in Höhe von 887,02 Euro teuer und unnötig. Wer eine Abmahnung erhalten hat, sollte sich dringend Rat bei einem Anwalt holen. Der Händlerbund hilft hier auch rückwirkend!

 

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