Abmahnmissbrauch: Bundesjustizministerium hat Befragung gestartet

Herausfinden will man, ob das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs Wirkung zeigt. Bis zum 12. Mai 2023 kann an der Befragung teilgenommen werden.
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Bis zum 12. Mai 2023 können Bürgerinnen und Bürger an einer Befragung des Bundesministeriums der Justiz teilnehmen: Hier will man sich mehr Informationen darüber verschaffen, inwieweit die 2020 eingeführten Regelungen des Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs tatsächlich Früchte getragen haben. Besonders die Eindämmung des Abmahnmissbrauchs war mit den diversen Änderungen und Neuregelungen verfolgt worden. 

Die zuletzt veröffentlichten Ergebnisse einer Studie zeichneten allerdings ein verhaltenes Bild, was jedoch auch mit der begrenzten Datenlage zusammen hängen könnte. Weiterhin seien insofern keine belastbaren Aussagen zur Situation in der Rechtspraxis möglich. Mit der Befragung aber könnten weitere wichtige Informationen gesammelt werden. 

Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs zielte auf Eindämmung des Abmahnmissbrauchs

Die 2020 in Kraft getretenen Regelungen setzten besonders im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) an und führten teils zu tiefgehenden Änderungen und neuen Anforderungen:

  • Einschränkung des fliegenden Gerichtsstands
  • Katalog zum Pflichtinhalt von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen
  • Anpassung des „Mitbewerber“-Begriffs
  • Neue Anforderungen für abmahnende Wirtschaftsverbände
  • Bildung von Fallgruppen rechtsmissbräuchlicher Abmahnungen
  • Neue Regelungen zu Vertragsstrafe und Erstattung der Abmahnkosten

Im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens und auch danach gab es jedoch immer wieder Kritik am Vorhaben, das Gesetz wurde bisweilen als eher zahnloser Tiger eingeordnet. Auch der Händlerbund hatte sich damals über Stellungnahmen und Gespräche für die Position von Online-Händlern starkgemacht und effektiven Schutz gefordert. 

Bundesjustizministerium befragt Bürgerinnen und Bürger

Eine zuletzt im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz durchgeführte Studie verzeichnete zwar im Ergebnis wohl latent positive Entwicklungen im Bereich des Abmahnmissbrauchs, die Ersteller stießen jedoch immer wieder auf die Schwierigkeit einer begrenzten Datenbasis. Mit der kürzlich gestarteten Befragung will das Ministerium jetzt weitere Informationen über die aktuelle Situation sammeln und lädt dazu Bürgerinnen und Bürger sowie die interessierte Fachöffentlichkeit ein. Die Teilnahme ist möglich bis zum 12. Mai 2023. 

Weitere Informationen sowie ein Katalog an Fragen, auf deren Antworten das Bundesministerium der Justiz hofft, sind hier zu finden

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