Kurz erklärt » Bilderklau im Internet

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Ein passendes Bild ist schnell gefunden – bei Google, auf Pinterest oder Instagram. Doch was viele unterschätzen: Bilderklau im Internet kann sehr teuer werden.

Für Online-Händler, Website-Betreiber und Content Creator stellt sich daher regelmäßig die Frage: Darf ich fremde Bilder einfach verwenden? Die kurze Antwort: In den meisten Fällen nein. 

Grundregeln des Urheberrechts bei Bildern

Fotos sind grundsätzlich urheberrechtlich geschützt, und zwar automatisch in dem Moment, in dem sie aufgenommen werden. Das heißt: Der Fotograf oder die Fotografin ist von Anfang an Urheber des Bildes. Es braucht keinen Copyright-Vermerk, kein Wasserzeichen und keine Registrierung. Allein durch das Drücken des Auslösers entstehen rechtlich geschützte Ansprüche.

Für dich bedeutet das: Du darfst ein Foto, das nicht von dir stammt, nur dann verwenden, wenn dir der Urheber ausdrücklich die Erlaubnis dazu gegeben hat. Entweder direkt oder über eine entsprechende Lizenz, zum Beispiel durch eine Bildagentur. Ohne diese Einwilligung ist jede Nutzung rechtlich problematisch, ganz egal ob du das Bild auf deiner Website, in deinem Online-Shop, in einem Blogartikel oder auf Social Media einsetzen möchtest.

Fotos sind grundsätzlich urheberrechtlich geschützt. Das bedeutet:

  1. Der Fotograf ist automatisch Urheber.
  2. Eine Nutzung ist nur mit Einwilligung oder Lizenz erlaubt.

Wann ist die Nutzung von Bildern erlaubt?

Du darfst Bilder nutzen, wenn

  1. du sie selbst erstellt hast,
  2. du eine gültige Lizenz erworben hast,
  3. das Bild gemeinfrei ist oder
  4. dir Nutzungsrechte eingeräumt wurden.

Typische Irrtümer:

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  1. „Es ist bei Google zu finden, also darf ich es nutzen.“
  2. „Es stand kein Copyright-Hinweis dabei.“
  3. „Ich habe die Quelle angegeben, damit bin ich sicher.“

Wie kannst du sicherstellen, dass ein Bild frei nutzbar ist?

„Frei nutzbar“ bedeutet nicht automatisch „grenzenlos“. Entscheidend ist immer, ob dir für genau deine geplante Nutzung eine gültige Lizenz oder ausdrückliche Erlaubnis vorliegt. Deshalb solltest du bei jedem Bild systematisch prüfen, woher es stammt, welche Rechte eingeräumt wurden und ob es Einschränkungen gibt, etwa bei kommerzieller Nutzung, Bearbeitung oder Social Media.

Prüfe immer:

  1. Wer ist der Urheber?
  2. Gibt es eine Lizenz?
  3. Darf das Bild kommerziell genutzt werden?
  4. Ist eine Namensnennung erforderlich, und wenn ja, wo und wie?
  5. Gibt es Einschränkungen (Bearbeitung, Social Media etc.)?

Wichtig: Dokumentiere alles! (ggf. Rechnung, Lizenztext, Screenshot der Bedingungen).

Was passiert bei versehentlicher Nutzung?

Auch wenn ein Bild „aus Versehen“ verwendet wurde, schützt das nicht vor Ansprüchen.

Mögliche Folgen:

  1. Abmahnung wegen Bilderklau
  2. Unterlassungserklärung
  3. Schadensersatz
  4. Erstattung von Anwaltskosten

Die Kosten für einen Bilderklau können schnell mehrere hundert bis tausend Euro betragen, selbst bei einem einzigen Bild.

Gelten Bildrechte auch für Social Media?

Auf Social Media ist die Hemmschwelle besonders niedrig: Ein schönes Bild entdeckt, Screenshot gemacht oder gespeichert. Und zack, landet es im eigenen Feed. Doch genau hier passieren die meisten Rechtsverstöße. Denn auch auf Plattformen wie Instagram, Facebook oder Pinterest gelten uneingeschränkt die Regeln des Urheberrechts.

Wichtig zu wissen: Nur weil Inhalte „teilbar“ oder „repostbar“ erscheinen, bedeutet das nicht, dass du sie einfach herunterladen und selbst neu hochladen darfst. Das eigenständige Veröffentlichen fremder Bilder ist in der Regel eine Urheberrechtsverletzung – selbst dann, wenn du den Account verlinkst oder die Quelle nennst.

Erlaubt:
  1. Offizielle „Teilen“- oder „Repost“-Funktionen der Plattform nutzen
  2. Inhalte einbetten (z. B. via offizieller Embed-Funktion)
  3. Eigene Bilder posten
  4. Bilder mit klarer, dokumentierter Lizenz verwenden
Nicht automatisch erlaubt:
  1. Screenshot erstellen und neu hochladen
  2. Bilder aus Google oder Pinterest posten
  3. Produktbilder fremder Shops verwenden
  4. „Mit Quellenangabe“ hochladen, ohne Lizenz
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Ein oft übersehener Punkt: Selbst wenn du ein Bild rechtmäßig aus einer Bilddatenbank oder vom Hersteller bezogen hast, darfst du es nicht automatisch auf Social Media verwenden, denn viele Lizenzen enthalten spezielle Einschränkungen für soziale Netzwerke. Grund: Weil du beim Upload auf Plattformen wie Facebook oder Instagram dem Betreiber weitreichende, teils weltweite und unterlizenzierbare Nutzungsrechte einräumst, was viele Fotografen oder Rechteinhaber nicht möchten.

 

Bildquellen im Überblick

Und außerdem wichtig: Es spielt keine Rolle, wo du das Foto gefunden hast. Ob bei Google, auf Pinterest, auf Instagram oder auf der Website eines Mitbewerbers. Nur weil ein Bild öffentlich im Internet sichtbar ist, heißt das noch lange nicht, dass du es auch verwenden darfst. „Im Netz gefunden“ ist keine zulässige Rechtsgrundlage, sondern im Zweifel der Beginn einer teuren Abmahnung.

Schauen wir uns nun die typischen Quellen an, aus denen Bilder stammen, die später häufig zum Auslöser rechtlicher Auseinandersetzungen werden.

 

1
Google

Die häufige Frage: „Darf ich Bilder von Google verwenden?“ Nein. Google ist nur eine Suchmaschine. Die Bilder gehören weiterhin dem jeweiligen Urheber. Auch Plattformen wie Pinterest sind kein „Freifahrtschein“. 

2
Herstellerfotos

Viele Online-Händler fragen sich: Darf ich Produktfotos für Online-Shop einfach vom Hersteller kopieren?

Antwort: Nur mit ausdrücklicher Erlaubnis.

Selbst wenn du die Produkte verkaufst, liegen die Bildrechte meist beim Hersteller oder Fotografen. Eine schriftliche Freigabe ist dringend nötig.

3
KI- generierte Bilder

Bei KI-generierten Bildern ist die Rechtslage etwas anders. Reine KI-Erzeugnisse können möglicherweise keinen klassischen Urheber haben. Aber: Die Trainingsdaten könnten Rechte Dritter verletzen. Gerade bei kommerzieller Nutzung solltest du auch bei der Nutzung von KI-Material vorsichtig sein.

4
Stockarchive

Bilder aus Bilddatenbanken oder Stockarchiven wirken auf den ersten Blick wie die sichere Lösung, schließlich zahlt man ja für die Nutzung. Doch auch hier kommt es auf die konkrete Lizenz an. Außerdem gibt es keine Garantie, dass die Bilder ordnungsgemäß in die Bilddatenbank geladen wurde.

Rechte am Bild – Was ist zusätzlich zu beachten?

Neben dem Urheberrecht spielt auch das Recht am eigenen Bild eine wichtige Rolle. Es schützt nicht den Fotografen, sondern die abgebildete Person. Grundsätzlich gilt: Personen dürfen nur mit ihrer Einwilligung veröffentlicht werden. Das betrifft nicht nur professionelle Fotoshootings, sondern auch scheinbar harmlose Aufnahmen aus dem Arbeitsalltag, von Events oder aus dem Geschäftsbetrieb.

  1. Personen dürfen grundsätzlich nur mit Einwilligung veröffentlicht werden.
  2. Besonders sensibel: Kinder, private Situationen, Veranstaltungen.
 

Rechtliche Konsequenzen von Bilderklau

Wie teuer ist eine Abmahnung wegen Bilderklau?

Viele unterschätzen die finanziellen Folgen einer Urheberrechtsverletzung erheblich. Eine Abmahnung wegen Bilderklau besteht in der Regel nicht nur aus einer einfachen Aufforderung zur Löschung. Hinzu kommen Anwaltskosten, Schadensersatzforderungen und häufig auch ein Zuschlag wegen fehlender Urheberbenennung.

Außerdem werden häufig rückwirkend Lizenzkosten berechnet. Das bedeutet: Es wird geschätzt, was eine ordnungsgemäße Lizenz gekostet hätte, und zwar ab dem Zeitpunkt, an dem du das Bild erstmals genutzt hast. Wenn ein Foto also mehrere Jahre auf deiner Website oder in deinem Online-Shop eingebunden war, können sich die fiktiven Lizenzkosten über einen langen Zeitraum summieren. Zusätzlich können Verzugszinsen und weitere Kosten hinzukommen.

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War ein Bild beispielsweise drei Jahre lang in deinem Online-Shop eingebunden und hätte eine reguläre Lizenz 300 Euro pro Jahr gekostet, können allein dadurch bereits 900 Euro fiktive Lizenzkosten entstehen, zuzüglich Aufschläge, Anwaltskosten und Zinsen

Kann eine Lizenz nachträglich gekauft werden, drückt das die Kosten. Allerdings ist solch ein Entgegenkommen nicht die Regel.

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Gerade bei gewerblicher Nutzung sind daher Beträge im fünfstelligen Bereich möglich, insbesondere, wenn mehrere Bilder betroffen sind oder die Nutzung über viele Jahre erfolgte.

Was tun, wenn du eine Abmahnung bekommst?

Auch wenn der erste Impuls Panik ist: Jetzt ist es wichtig, ruhig und besonnen zu reagieren – denn unüberlegte Schritte können die Situation schnell verschärfen. Eine modifizierte Unterlassungserklärung kann sinnvoll sein.

 

Eine modifizierte Unterlassungserklärung kann sinnvoll sein.

Ist Bilderklau im Internet strafbar?

Viele fragen sich, ob die unerlaubte Nutzung eines Bildes „nur“ eine teure Zivilangelegenheit ist – oder ob sogar strafrechtliche Konsequenzen drohen können. Juristisch handelt es sich um eine Urheberrechtsverletzung.

Diese kann:

  1. zivilrechtliche Folgen (Abmahnung, Schadensersatz)
  2. und in schweren Fällen auch strafrechtliche Konsequenzen

nach sich ziehen.

Ob Bilderklau im Internet strafbar ist, hängt vom Einzelfall ab – insbesondere von Vorsatz und Umfang der Nutzung.

Wenn du auf Nummer sicher gehen willst:
  1. Erstelle eigene Bilder.
  2. Dokumentiere Lizenzen sauber.
  3. Prüfe Social-Media-Nutzung genau.
  4. Hol dir im Zweifel rechtlichen Rat.

Prävention ist immer günstiger als eine Abmahnung.

 

 

Fazit: Vermeide Bilderklau – schütze dein Business

Bilderklau ist kein Kavaliersdelikt.

Bilderklau ist kein Kavaliersdelikt, sondern kann schnell teuer und geschäftsschädigend werden. Wer Bildrechte von Anfang an sauber klärt, schützt nicht nur sich selbst vor Abmahnungen, sondern auch die eigene Reputation und das Unternehmen.

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* Alle Preise netto zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate.
** Hilfe bei Abmahnungen ist eine freiwillige solidarische Unterstützungsleistung für Mitglieder des Händlerbund e.V. Die Bedingungen der Abmahnhilfe ergeben sich aus der Rechtsschutzordnung des Händlerbund e.V.

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